Frage zum Datenschutz: IP-Logging

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Cobrahunter

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Hallo Leute,
Ich möchte mal eure Meinung hören ich kenne ein Radio das in seinen Nutzungsbedingungen festlegt das die meine IP loggen falls es einen Streitfall gibt.Hier kleiner Auszug davon:
Jeder Verfasser ist als Autor selbst verantwortlich für seine Beiträge/ Nachrichten. Um eine Identifizierung im Streitfall zu gewährleisten, wird die IP-Nummer bei der Erstellung eines Beitrags aufgenommen, jedoch nicht öffentlich ausgewiesen.
So lautet der Text ich denke mal das Privatpersonen nicht berechtigt sind die IP zu loggen sondern nur Organe wie Staat oder Polizei.Selbst T-Online darf zu Abrechnungszwecken keine IP speichern hatten schon mal einen Prozess deshalb verloren.Wie kann es dann sein das ein Hobbywebradio die Rechte besitzt dies zu tun?Meiner Meinung nach vertossen die da gegen geltendes Recht.Wenn das jeder so machen würde wo kommen wir da hin.
Zum Radio hören IP loggen falls es Streit gibt sind wir bei der Stasi??Was sagt Ihr zu diesem Thema ist es erlaubt oder dürfen die ein solches Dingen machen??Über eure Meinung bin ich gespannt hoffe man kann mir weiter helfen.
Ich meinerseits melde mich in einem solchen Forum Chat nicht an wenn man dort die Leute überwacht was gegen geltendes Recht verstösst meine Meinung.
Gruss Cobrahunter
 
AW: Frage Datenschutz IP Logging

Ist sicherlich ein VBulletin Forum, da ist das ein normales Feature der Boardsoftware und wie Du hier siehst sieht keiner außer den Admins die IP von Dir, aber sie wird definitiv gespeichert und zwar zu jedem Beitrag. Sehe es also so, das egal wo Du Dich registrierst auch Deine Daten hinterlassen werden, sei es E-Mail, oder auch Deine IP. Die Hoster und Netzanbieter sind ferner verpflichtet Deine Dir zugewiesenen IP Adressen für 6 Monate zu speichern, soweit ich weiß, wollen die Behörden das sogar auf 2 Jahre ausdehnen, wie weit das Fortgeschritten ist, müsste ich aktuell nochmal nachschauen ... aber nicht mehr heute.

Der Mensch ist auch im Internet nicht anonym, ganz im Gegenteil, selbst wenn Du über zig Proxis irgendwohin surfst wird das TCP/IP Protokoll verwendet, das hat als Grundlage das 7 Schichtsystem (ISO OSI) und das speichert auch eine Adresse, die sich MAC Adresse nennt, diese ist einmalig auf der Welt, weil speziell in Deine Netzwerkkarte integriert und die wiederrum wird im Protokoll mitgesendet, weil sonst könnten die Daten die Du anforderst Dich nie erreichen weil das WWW ist ja bekanntlich groß.

Ich hoffe ich konnte Dir einerseits erklären was es mit der Speicherung der IP aufsich hat, danke einfach dem Webradio, das se Dich darauf aufmerksam machen, sowohl Dich absichern, wie sich selbst auch und anderenseits hoffe ich, das ich Dir die Angst nehmen konnte, denn wie Du siehst mit etwas Netzwerktechnik ist das schnell erklärt, das man nicht anonym Surfen kann und bitte stürme jetzt nicht in den Laden und hole Dir ein Internetspurenverwischungstool, denn die Teile sind was für Dummköpfe die keinen Schimmer von Netzwerktechnik haben!

Gruß
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

DIe IP-Adresse MUSS von jedem Webserver geloggt werden, ansonsten würde das Internet gar nicht funktionieren... denn wie sollte der Webserver wissen, wohin er die TCP-/IP Pakete senden sollte ???

AUßerdem sind die IP-Adressen selber keine personenbezogenen Daten, lediglich Dein Internet-Serviceprovider könnte daraus solche erstellen und da greift dann auch Dein Persönlichkeitsschutzrecht - er darf diese Daten nur mit Deiner Einwilligung (und die hast Du beim Vertragsabschluß ja gegeben) speichern und nur auf behördliche ANweisung (Polizei, Staatsanwalt etc.) herausgeben.

Das heisst die bloße IP-Adresse kann, darf und muss auch gespeichert werden, im übrigen bestätigst DU das ja dann auch mit deiner Anmeldung bei diesem Forum, da Du die Forenregeln ja akzeptierst.

Gruß,
Croydon
 
AW: Frage Datenschutz IP Logging

Ist sicherlich ein VBulletin Forum, da ist das ein normales Feature der Boardsoftware und wie Du hier siehst sieht keiner außer den Admins die IP von Dir, aber sie wird definitiv gespeichert und zwar zu jedem Beitrag. Sehe es also so, das egal wo Du Dich registrierst auch Deine Daten hinterlassen werden, sei es E-Mail, oder auch Deine IP. Die Hoster und Netzanbieter sind ferner verpflichtet Deine Dir zugewiesenen IP Adressen für 6 Monate zu speichern, soweit ich weiß, wollen die Behörden das sogar auf 2 Jahre ausdehnen, wie weit das Fortgeschritten ist, müsste ich aktuell nochmal nachschauen ... aber nicht mehr heute.

Falsch, du kannst gegen T-Online etc. klagen, dann dürfen die deine IP nicht mehr speichern (sofern du Flatrate hast) weil sie nicht für Abrechnungszwecke gebraucht wird. Siehe: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614

Dh, selbst wenn deine IP in einem Forum oder so gespeichert wird, nützt sie eigentlich nach deinem disconnect nichts mehr.
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Wenn das jeder so machen würde wo kommen wir da hin.

Das macht jeder. Denn jeder Webserver, Streamserver, Mailserver loggt die IP grundsätzlich mit. Und zwar bis zur Löschung des Logs. Diese Logs vorzuhalten ist die Pflicht eines Serverbetreibers.

Wenn du glaubst, das ist wie bei der Stasi, solltest du dich mal schlau machen, was alleine Google von dir speichert, wenn du nur eine einzige Suchanfrage startest.
Du wirst in vielen Gebäuden von Kameras überwacht, es gibt biometrische Chips in Reisepässen. Wenn du mit deinem Hund/Pferd unterwegs bist, kann jeder im Umkreis den RDIF Auslesen und dich damit überwachen. Dein Handy ist jederzeit anpeilbar und das auf 5 Meter genau.

Es fasziniert mich imer wieder, über was sich Menschen aufregen, aber wissen nichtmal, wie sie ansonsten überwacht werden, was die Speicherung einer IP völlig in den Schatten stellt.
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Ich meinerseits melde mich in einem solchen Forum Chat nicht an wenn man dort die Leute überwacht was gegen geltendes Recht verstösst meine Meinung.
Gruss Cobrahunter

Ich frage mich echt, was die Server-seitige Speicherung der IP mit "Überwachung" zu tun hat! Wie schon ein paar Leute vor mir schrieben, ist es zwwingend erforderlich, diese Daten zu bekommen, da anderenfalls keine Kommunikation möglich wäre (zwischen den PCs).

Was ich im Gegenzug persönlich viel scheußlicher finde: das speichern und spätere herumreichen von Gesprächen aus Messengern bzw auch chats oder Foren! Denn DAS verstößt eindeutig gegen das Persönlichkeitsrecht. Oder wurde man >>vorher<< um Erlaubnis gebeten, diese Gespräche speichern und evtl später wiedergeben zu wollen?

Echt klasse, wie versucht wird, jemand anprangern zu wollen, der einfach nur technisch bzw sogar rechtlich dazu "gezwungen wird", Daten zu speichern.

Mir ist es sogar schon passiert, daß ich (man lese und staune bzw schüttele den Kopf) vom Datenschutzbeauftragten des Landes NRW einen Fragenkatalog bekam, wodrin es darum ging, welche Daten ich als Chatbetreiber in welchem Umfang und für wie lange speichern würde oder ob das überhaupt geschehen würde. Die Anfrage habe ich nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet und bis jetzt nichts mehr davon gehört! (Pech für den Beschwerdesteller)

Naja... woher der Wind wehte, war mir eh klar, da jemand einen sehr dicken Hass-Hals auf mich/uns hat und keine Mühen scheut, uns in Verruf zu bringen.

Und wie so einige schon schrieben: es ist banal, daß Daten gespeichert werden! Denn sie haben rein gar nichts mit der Person zu tun, sondern sind technisch notwendig.

Grinsend nun mein Posting beende und mir meinen Teil dazu denke.

Tschau Leute!
Smarti
 
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Um in einen anderen board sich dann zu beschweren, das bei Radioforen die IP und, was noch schlimmer ist, die Mailadresse gespeichert wird :wow:
 
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Hi

http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm

Lesen, staunen.

http://www.law-blog.de ebenfalls sehr interessant.

Wenn im Falle einer Straftat (z.B. üble Nachrede, Denunzierung, Anstiftung, Verletzen von Urheberrechten, DDoS, etc...) Personen, Unternehmen etc. geschädigt werden, darf der Betreffende mit Verfügung die Verbindungsdaten beim Betreiber einer Website anfordern (bzw. sein Anwalt). Mit diesen Informationen geht er dann zum ISP und vordert die Personendaten und dann gibts eine Klage.

Seek


Seek.
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Wenn im Falle einer Straftat (z.B. üble Nachrede, Denunzierung, Anstiftung, Verletzen von Urheberrechten, DDoS, etc...) Personen, Unternehmen etc. geschädigt werden, darf der Betreffende mit Verfügung die Verbindungsdaten beim Betreiber einer Website anfordern (bzw. sein Anwalt). Mit diesen Informationen geht er dann zum ISP und vordert die Personendaten und dann gibts eine Klage.

Aus eigener Erfahrung kann ich dazu nur sagen, dass das nur theoretisch ist und praktisch in den seltensten Fällen zum Erfolg führt. Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei grundverschiedene Dinge. Leider.

Gruß TheNightHawk
 
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Das macht jeder. Denn jeder Webserver, Streamserver, Mailserver loggt die IP grundsätzlich mit. Und zwar bis zur Löschung des Logs. Diese Logs vorzuhalten ist die Pflicht eines Serverbetreibers.

Wer bitte hat dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?
Ich kann mit meinen Logfiles machen wat ich will, und wenn ich eben aus Überzeugung keine IP Logs aufbewahre dann ist das halt so.

Gruß
Keen
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Wer bitte hat dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?
Ich kann mit meinen Logfiles machen wat ich will, und wenn ich eben aus Überzeugung keine IP Logs aufbewahre dann ist das halt so.

Gruß
Keen

Du bist verpflichtet Dir die Logfiles aufzubewahren, für den Fall der Fälle ... es ist also ein Massenfloh!

Gruß
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Wer bitte hat dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?

Rechtsanwalt, Richter, und ein paar, die an Gesetzgebungen beteiligt sind.

Das du grad öffentliuch kundgetan hast, gegen geltendes Recht zu verstossen und gleichzeiig gezeigt hast, du betreibst einen Server ohne über as nötige Wissen zu verfügen, würde ich mich warm anziehen, denn auch hier lesen Abmahner mit.
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Vollkommener Blödsinn wird hier wieder verzapft. Bitte mit Angabe der genauen Gesetzestexte. Dies mag für die interne Nutzung eines Internetzugangs einer Firmenumgebung gelten, für die Logfiles eines nach außen gerichteten Webservers ist dies eben nicht der Fall - siehe auch die Privacy Policy des Virtuellen Datenschutzbüros, denn dort werden keine Logfiles erstellt, die eine Rückführung auf einen Besucher möglich machen würden.

Btw. Pegasus, würdest du meinen Text richtig lesen würdest du merken dass ich mit keiner Silbe erwähnt habe das das bei mir so gehandhabt wird, also schön geschmeidig blieben mit unwahren Anschuldigungen ich würde mich über Gesetze hinwegsetzen.
 
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IPs loggen? Das ist doch schlicht unzulässig!

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AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Mag sein. Obgleich ich das nicht glaube. Wie auch immer, Commander, dies ist, als Radioforum, sicher nicht die richtige Plattform, um derlei Fragen wasserdicht zu klären. Bitte wende Dich an einen Fachanwalt Deines Vertrauens.


Gruß TSD

Ähm TSD,
ich war nicht der Frager dieser Problematik. Mein Äusserung basiert auf mehreren Jahren Erfahrung als Datenschutzbeauftragter und ich finde es einfach dumm wie Pegasus hier immer den Allwissenden raushängen lässt und andere Leute hier angreift. Es ist schlicht und ergreifend BULLSHIT um es mal in der Sprache der Jugendlichen zu sagen dass es eine Verpflichtung zur Datenaufbewahrung von Webserver-Traffic gibt. Man ist nicht mal verpflichtet überhaupt welche anzulegen.

Wer Fragen zu der Problematik hat wendet sich nicht an einen teuren Anwalt, sondern an den Landesdatenschutzbeauftragten seines Bundeslandes. Der berät zumeist kostenlos in solchen Belangen.

Gruß
Keen
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Commander_Keen hat recht. Es ist Mode geworden bei vielen Diensteanbietern, die IP der Benutzer zu loggen, wohl um sich abzusichern. Einerseits verständlich, aber mittlerweile von höchster Instanz entschieden: es ist schlicht unzulässig! Leider setzt sich diese Erkenntnis viel zu langsam durch. Auch die Provider dürfen bei Flatrate-Kunden keine IPs mehr speichern.
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Dann könnte man ja mal ketzerisch damit anfangen, TW zu untersagen im hiesigen Forum die IPs mitzuspeichern. Aber Moment! Speichert er die IP oder macht das die von ihm eingesetzte Forensoftware, von der er ausgehen kann, dass sie mit bestem Wissen und Gewissen nach in Deutschland geltenden Recht programmiert wurde... :rolleyes:

Und ohne Haarspalterei: Das man im Internet nur sehr bedingt "anonym" ist, ist ja nun nicht unbedingt etwas neues. Schon alleine technisch bedingt was völlig logisches. Wem das nicht paßt, kann ja ein IP-Verschleierungsprogramm nutzen. Davon gibts mittlerweile genug. Ob man damit allerdings "sicher" ist, lasse ich mal dahingestellt.
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Ein IP Verschleierungsprogramm ... sorry, aber das ist technisch in keinster Weise möglich, da wir hier das TCP/IP und somit im weiteren Sinne dem ISO OSI unterliegen und in diesem sogenannten 7 Schichtenmodell wird immer Deine IP protokolliert, wie natürlich auch im TCP/IP.

Jede Forensoftware loggt die IP ob das nun das phpBB oder das VBulletin ist, sonst könnte man einige User nicht bannen, das VBulletin zeigt auch nur der Gruppe die IP an, die der Admin dafür berechtigt hat.

Und zudem was in Deutschland verboten ist ... da wäre dann noch die EU und da herrschen wieder andere Gesetze. Natürlich lässt sich auch mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießen, aber meint Ihr nicht, das das mit der Privatsphäre etwas übertrieben ist? Zumal, jeder Mensch zu jeder Zeit ausspioniert wird, da die meisten die Technik nutzen. Wer telefoniert nicht mit einem Handy, wer nutzt keinen Strom (anhand des Stromverbrauches lässt sich ein Nutzerprofil erstellen) und wer tankt nicht, wer flirtet nicht mit der netten Kassiererin ... also sind schon lange genug Daten von jedem einzelnen Vorhanden. Wem es nicht passt ... Kugel kaufen und mit dem Strick erschießen und selbst hier gibt es eine Statistik und falls es klappen sollte ... bitte den Sabber wegwischen, denn sonst könnte man darauf rückschließen wie lage Ihr gejabbst habt. Ok und duftet nicht so stark, daran erkennt man nicht nur wie lange Ihr schon da liegt, sondern auch in welchem Forum Ihr was gelesen habt, denn den Mist den einige von sich geben ... der haftet an! :wow:

Hoffe Ihr versteht etwas Ironie, aber wenn man möchte kann man aus jeder Bewegung ein Profil erstellen, aber bei so vielen Profis hier ... wußte das eh jeder.

Gruß
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Ein IP Verschleierungsprogramm ... sorry, aber das ist technisch in keinster Weise möglich, da wir hier das TCP/IP und somit im weiteren Sinne dem ISO OSI unterliegen und in diesem sogenannten 7 Schichtenmodell wird immer Deine IP protokolliert, wie natürlich auch im TCP/IP.
Ich meinte das Einwählen über einen Proxyserver oder ähnliches. Damit kann man ja bedingt die IP "verschleiern" bzw. wird es dem Nutzer vorgegaukelt.

Jede Forensoftware loggt die IP ob das nun das phpBB oder das VBulletin ist, sonst könnte man einige User nicht bannen, das VBulletin zeigt auch nur der Gruppe die IP an, die der Admin dafür berechtigt hat.
Genau so isses. Selbst Gästebücher loggen IPs mit.
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Natürlich ist während einer Session die IP bekannt, es geht aber darum, daß es nicht erlaubt ist, sie über das Ende hinaus zu speichern. Es ist nicht zulässig, Punkt. Welche Motive bewegen euch, dies nicht anzuerkennen?
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Jede Forensoftware loggt die IP ob das nun das phpBB oder das VBulletin ist, sonst könnte man einige User nicht bannen, das VBulletin zeigt auch nur der Gruppe die IP an, die der Admin dafür berechtigt hat.

Und genau hier meinen es die lieben betroffenen Forenprogrammierer respektive Chatsoftwareprogrammierer sicherlich gut und denken aber auch nicht einen Schritt weiter.

Bannen nur auf Basis einer IP ist und war schon immer der größte Schwachsinn, der mir im Internet untergekommen ist.

Beispiel:
- Fachforum hat 10.000 User
- 250 User kommen aus Firmennetzwerk X und haben genau EINE IP-Adresse
- EIN User aus diesem Firmennetzwerk wird gebannt....und somit 249 andere User auch

Da hat der Forenbetreiber aber echt daneben gegriffen.

Gruß TheNightHawk
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Leute, Leute, hier wird juristisches Metawissen und Halbwissen und Möchtegernwissen derart verwurschtelt, da kann ja bloß Sülze dabei herauskommen.

Hat einer von euch mal dieses ominöse Urteil wirklich gelesen ???

Es handelt sich bei dieser Diskussion nämlich um das gleiche Phänomen wie den unleidlichen "Disclaimer", der nunmehr auf fast jeder Homepage zu finden ist - ja es geht um diesen hier "Laut einem Urteil des Oberlandesgerichtes blablablub..... distanziere ich mich von allen auf dieser Seite befindlichen Links".

Das in den Disclaimern genannte Urteil hatte überhaupt nichts mit der Thematik die dort aufgeführt wurde zu tun (und der Disclaimer ist rechtlich absolut wirkungslos) und ähnlich ist es auch hier gelagert.
Das genannte Urteil des Landgerichts Darmstadt verbietet nämlich nur die personenbezogene Speicherung von Daten ohne explizite Zustimmung des Kunden über einen längeren Zeitraum hinweg, sofern diese nicht für Abrechnungszwecke etc. unbedingt benötigt werden.

Es wird aber in der Urteilsbegründung explizit darauf hingewiesen (und dieses wurde von dem Kläger auch niemals bestritten), daß die Speicherung von solchen Daten, sofern sie im Einklang mit §6 TDDSG (Gesetz zum Datenschutz bei Telediensten) steht, natürlich auch rechtmäßig ist. Würde ja auch keinen Sinn machen, es im Gesetz zu erlauben, wenn es verboten wäre ?!?

Der §6 TDDSG enthält nämlich folgenden Wortlaut:


§6 TDDSG schrieb:
§ 6 Nutzungsdaten
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telediensten zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten). Nutzungsdaten sind insbesondere

a)Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
b)Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und
c)Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste.

(2) Der Diensteanbieter darf Nutzungsdaten eines Nutzers über die Inanspruchnahme verschiedener Teledienste zusammenführen, soweit dies für Abrechnungszwecke mit dem Nutzer erforderlich ist.

(3) Der Diensteanbieter darf für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Teledienste Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht. Der Diensteanbieter hat den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht im Rahmen der Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 hinzuweisen. Diese Nutzungsprofile dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden.

(4) Der Diensteanbieter darf Nutzungsdaten über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus verarbeiten und nutzen, soweit sie für Zwecke der Abrechnung mit dem Nutzer erforderlich sind (Abrechnungsdaten). Zur Erfüllung bestehender gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen darf der Diensteanbieter die Daten sperren.

(5) Der Diensteanbieter darf an andere Diensteanbieter oder Dritte Abrechnungsdaten übermitteln, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Nutzer erforderlich ist. Hat der Diensteanbieter mit einem Dritten einen Vertrag über den Einzug des Entgelts geschlossen, so darf er diesem Dritten Abrechnungsdaten übermitteln, soweit es für diesen Zweck erforderlich ist. Handelt es sich dabei um Daten, die beim Diensteanbieter auch dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist der Dritte zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses zu verpflichten. Zum Zwecke der Marktforschung anderer Diensteanbieter dürfen anonymisierte Nutzungsdaten übermittelt werden. Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen darf der Diensteanbieter Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung erteilen.

(6) Die Abrechnung über die Inanspruchnahme von Telediensten darf Anbieter, Zeitpunkt, Dauer, Art, Inhalt und Häufigkeit bestimmter von einem Nutzer in Anspruch genommener Teledienste nicht erkennen lassen, es sei denn, der Nutzer verlangt einen Einzelnachweis.

(7) Der Diensteanbieter darf Abrechnungsdaten, die für die Erstellung von Einzelnachweisen über die Inanspruchnahme bestimmter Angebote auf Verlangen des Nutzers verarbeitet werden, höchstens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Versendung der Rechnung speichern. Werden gegen die Entgeltforderung innerhalb dieser Frist Einwendungen erhoben oder diese trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten aufbewahrt werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind oder die Entgeltforderung beglichen ist.

(8) Liegen dem Diensteanbieter zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass seine Dienste von bestimmten Nutzern in der Absicht in Anspruch genommen werden, das Entgelt nicht oder nicht vollständig zu entrichten, darf er die personenbezogenen Daten dieser Nutzer über das Ende des Nutzungsvorgangs sowie die in Absatz 7 genannte Speicherfrist hinaus nur verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Nutzer erforderlich ist. Der Diensteanbieter hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung nicht mehr benötigt werden. Der betroffene Nutzer ist zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung des mit der Maßnahme verfolgten Zweckes möglich ist.

Solange ich also nur die IP-Adresse logge, ohne daß diese einen Bezug zu einem User enthält (und das ist nunmal auf dem Webserver der Fall, ich logge hier nur die IP-Adresse, Zeitpunkt und Ziel des Requests) gibts für den Datenschutz überhaupt keine Handhabe, da es sich hierbei nicht um personenbezogene Daten handelt. Genauso könnte ich mir Farbe von allen Autos, die eine beliebige Strasse herunterfahren, notieren...

Ich darf sogar, z.B. um einen Forenbetrieb (also einen Teledienst) zu ermöglichen, diese Daten mit einem Pseudonym verknüpfen, speichern und in den genannten Fällen diese sogar an Dritte weiterleiten.

Alles problemlos. Man sollte nur eines vermeiden - in Urteile Dinge reinzuinterpretieren, die überhaupt nicht Sache der Verhandlung gewesen sind.

In dem zitierten Urteil hat ein User sich dagegen verwehrt, daß seine Verbindungsdaten nach über 2 Monaten zu einer Strafverfolgung verwendet wurden und hat nur auf den Aspekt abgezielt, daß die Speicherung seiner Verbindungsdaten bei T-Online unzulässig sei, da diese nicht für die Rechnungserhebung notwendig wären (da Flatrate).
Daß daraus natürlich ein Politikum gemacht wird, ist klar... im übrigen ist auch dieses Urteil wahrscheinlich bald hinfällig, soll doch im Rahmen des Antiterror-Schutzes bald die Vorratsdatenspeicherung verpflichtend werden... dann siehts nämlich genau andersherum aus (und in der Schweiz ist es z.B. schon so) - dann MÜSSEN die Daten gepeichert und vorgehalten werden...

Zum Forenbannen:

Ein Forensystem, das als einzige Bannmassnahme den IP-Bann kennt, ist ohnehin veraltet und sollte schon aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden. Deswegen werden in allen namhaften Forensystemen grundsätzlich mehrere Bannsysteme eingesetzt und man beginnt in der Regel - insbesondere bei Fachforen, zunächst mal Bannformen, die sich auf den User beziehen - denn ein reiner IP-Bann macht ohnehin keinen Sinn, damit kann ich mir allenfalls Spam-Server vom Leibe halten und nicht einmal davon alle.... geht der User an einen anderen Rechner, ist der Bann dann nämlich hinfällig.
Gleiches gilt für den vielbeschworenen "MAC-Adressen Bann" im Gegensatz zur IP-Adresse soll hier die MAC-Adresse als Kriterium herangezogen werden, ist aber genauso sinnlos, da diese genauso leicht gefaked werden kann und auch hier genügt es, z.B. sich an den nächsten freien Rechner zu begeben.



Gruß,
Croydon
 
AW: Frage zum Datenschutz: IP-Logging

Natürlich ist während einer Session die IP bekannt, es geht aber darum, daß es nicht erlaubt ist, sie über das Ende hinaus zu speichern. Es ist nicht zulässig, Punkt. Welche Motive bewegen euch, dies nicht anzuerkennen?

Nur mal hypothetisch
Da waren dann noch die Spambots, die ja die Möglichkeit besitzen, sich innerhalb von Sekunden mit hunderten Usernamen als User anzumelden oder auch hunderte von Spameinträgen in öffentlichen Foren/Gästebüchern zu generieren.

Oh wie schön denkt sich am nächsten Morgen der Admin, habe ich ja wieder ein bischen Arbeit, wo er doch sonst gar nix zu tun hat.

Ich gehe jetzt nicht bewusst auf Techniken ein, die das verhindern könnten, die gibt es zwar schon eine ganze Weile, scheint sich aber bei wohl 50% der Betreiber noch nicht rumgesprochen zu haben.

Und nun kommen wir dann zum Kern der Sache. Als es diese Techniken noch nicht gab hat man halt versucht mittels der IP-Adresse gewisse Dinge zu unterbinden like IP-Adresse darf nur alle 2 Minuten posten oder sich nur alle 2 Minuten als User anmelden. Irgendwann haben die Programmierer dann gemerkt, dass man das ja auch anders Regeln könnte, hat die schönen netten Bilderchen mit Zahlen generiert und dabei vergessen, das Useriplogging aus dem Source zu nehmen.

Somit wissen viele Forenbetreiber nicht mal, dass sie etwas ungesetzliches tun.

Das betrifft nicht nur das kleine Forum vom Nachbarn um die Ecke an sondern große Foren von noch größeren Firmen hier in Deutschland respektive Behörden.

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Ich kann es nur immer wiederholen, Datenschutz ist in Deutschland eine Worthülse. Und weil das so ist frage ich mich ernsthaft, wozu es Datenschutzbeauftragte gibt.

Achja, da fällt es mir wieder ein aus eigener Erfahrung. Um z.B. zu verhindern dass ein Arbeitgeber bei einer Softwarebestandsaufnahme rausbekommt, dass Mitarbeiter XYZ Mohrhuhn etc. auf dem ihm zur Verfügung gestellten Firmenrechner! installiert hat oder Freeware nutzt, die man aber laut Steuergesetzen in der Bilanz zu führen hat wegen dem geldwerten Vorteil.
Hier wird also zum Schutz des Mitarbeiters das Unternehmen gezwungen falsche Angaben in die Bilanz zu schreiben und sich somit des Steuerbetruges strafbar zu machen. Schöne heile Datenschutzwelt.

Und bevor das Geschrei los geht, dann muss man ebend verhindern, dass Mitarbeiter XYZ irgendwas nachinstallieren kann. Auch da kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen, dass das erstens in vielen Unternehmen nicht so gemacht wird und zweitens in einigen Abteilungen auch völliger Schwachsinn ist.

Gruß TheNightHawk
 
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