AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)
ALso zunächst einmal - die kommerzielle Lizenz kannst Du immer abschliessen, dafür ist weder ein Gewerbe noch sonst irgendetwas notwendig - denn diese ist eigentlich die "Standardlizenz" der GVL - die "nichtkommerzielle" Lizenz ist eine Abwandlung, bei der ein gewisser geringerer Vergütungssatz durch einen entsprechenden organisatorischen Mehraufwand des Senders berechnet wird und keinerlei Einnahmen etc. erzielt werden dürfen.
Aber - es würde sich ja dann nicht rentieren, wenn man nicht die Möglichkeit des Gewerbes mit einbeziehen würde.
Was ist dazu dann notwendig - eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Ordnungsamt oder Gewerbeamt o.ä. (am besten im Rathaus erkundigen - kostet ca. 25 Euro) und das wars dann erstmal... ich würde empfehlen, so man denn einen ordentlichen Beruf hat, das Gewerbe als "nebenberuflich" eintragen zu lassen...
Gewerbe hat auch nichts mit "Gewinnerzielungsabsichten" zu tun, sondern es geht hier rein nur darum, daß gewerbsmäßig Leistungen oder Waren angeboten werden.
Das Gewerbeamt informiert dann Finanzamt, ggf. IHK und andere zuständige "Organisationen" - die dann alle auf Dich zukommen und Geld haben wollen
Finanzamtstechnisch wäre zu überlegen, ob man von der Regelung der Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch machen möchte, falls man in die entsprechende Gruppe fällt (Kleinunternehmer mit Jahresumsatz <17.500 Euro glaube ich) - Vorteil, man erspart sich in der Regel eine doppelte Buchführung und die Umsatzsteuermeldungen, also ne Menge Arbeit. EInmal im Jahr - zweckmäßigerweise zusammen mit der Einkommenssteuererklärung (die dann verpflichtend wird!) gibt man dann eine sog. Einnahmen-Überschuß-Berechnung ab - sprich man teilt dem Finanzamt den Gewinn (EBIT) mit, damit dieser wie das normale EInkommen auch versteuert werden kann.
Dazu führt man alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf und hält fest, was man am Ende in den Taschen hat (man sollte natürlich nicht zu viel haben, aber das Finanzamt wird Dir auch nicht abkaufen, daß Du 3 Jahre lang Verluste machst mit deinem Gewerbe!) Alle Unterlagen sind 10 Jahre lang aufzubewahren und dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen.
Hat man ohnehin einen Steuerberater an der Hand, sollte man sich mit dem gut stellen und ihm die Arbeit aufs Auge drücken, damit man nicht u.U. von seiner Einkommenssteuer nichts mehr wiedersieht (so gings mir vergangenes Jahr
knapp über die magische Grenze gerutscht und derbe abgezogen bekommen)
Gruß,
Croydon