Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

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Tatsu2050

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Habe gerade mal die Suchfunktion bemüht und wenn ich da zu blind war, dürft ihr mich auch alle gerne schlagen (dann aber bitte mit den richtigen Suchbegriffen ;) ).

- Was kommt nach Beantragung der kommerziellen GVL-Lizenz auf ein Webradio zu?
- Wie werden Einnahmen und Ausgaben gehandhabt, was die Steuer angeht?
- Gewerbeanmeldung, ja oder nein? Bzw. wenn die Gewerbeanmeldung keine Pflicht ist, macht es aus irgendeinem Grund trotzdem Sinn?
- Fällt euch noch irgendwas ein, was ich zu dem Thema unbedingt wissen sollte?
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

- Was kommt nach Beantragung der kommerziellen GVL-Lizenz auf ein Webradio zu?

Verstehe diese Frage nicht so richtig, deswegen würde ich sagen Arbeit :D aber das wollteste sicher nicht hören bzw. lesen
- Wie werden Einnahmen und Ausgaben gehandhabt, was die Steuer angeht?

Kommt auf die Gewerbeform an, Buchführung ist eigentlich Buchführung auch hier müsste ich die Glaskugel befragen was Du genau meinst. Unkender Weise würde ich sagen, das Du Deine Einnahmen versteuern musst und naja das ist Buchführung

- Gewerbeanmeldung, ja oder nein? Bzw. wenn die Gewerbeanmeldung keine Pflicht ist, macht es aus irgendeinem Grund trotzdem Sinn?

Kommerziel = gewinnorientiertes Arbeiten = Gewerbeanmeldung, weil wenn ein Unternehmen bzw. Unternehmung Gewinne und oder Kosten verursacht sind diese entsprechend zu versteuern.
- Fällt euch noch irgendwas ein, was ich zu dem Thema unbedingt wissen sollte?

Sollte gut überlegt sein, Gewerbeschein holen ist die eine Sache, bestimmt wirst Du einen Steuerberater brauchen usw.

Frage einfach noch etwas genauer, dann kann man Dir besser helfen.

Gruß
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

Sorry Flugsaurier, aber das ist alles völliger Käse.
Die kommerzielle GVL Lizenz setzt auf keinen Fall ein Gewerbe vorraus.
Ich würde Dir vorschlagen, Tatsu, dass Du Dich direkt an Herrn Abraham wendest, telefonisch, er wird Dir die Fragen beanworten und Dir die nötigen Unterlagen zuschicken.
Greetz
Clausel
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

ALso zunächst einmal - die kommerzielle Lizenz kannst Du immer abschliessen, dafür ist weder ein Gewerbe noch sonst irgendetwas notwendig - denn diese ist eigentlich die "Standardlizenz" der GVL - die "nichtkommerzielle" Lizenz ist eine Abwandlung, bei der ein gewisser geringerer Vergütungssatz durch einen entsprechenden organisatorischen Mehraufwand des Senders berechnet wird und keinerlei Einnahmen etc. erzielt werden dürfen.

Aber - es würde sich ja dann nicht rentieren, wenn man nicht die Möglichkeit des Gewerbes mit einbeziehen würde.

Was ist dazu dann notwendig - eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Ordnungsamt oder Gewerbeamt o.ä. (am besten im Rathaus erkundigen - kostet ca. 25 Euro) und das wars dann erstmal... ich würde empfehlen, so man denn einen ordentlichen Beruf hat, das Gewerbe als "nebenberuflich" eintragen zu lassen...

Gewerbe hat auch nichts mit "Gewinnerzielungsabsichten" zu tun, sondern es geht hier rein nur darum, daß gewerbsmäßig Leistungen oder Waren angeboten werden.

Das Gewerbeamt informiert dann Finanzamt, ggf. IHK und andere zuständige "Organisationen" - die dann alle auf Dich zukommen und Geld haben wollen :)

Finanzamtstechnisch wäre zu überlegen, ob man von der Regelung der Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch machen möchte, falls man in die entsprechende Gruppe fällt (Kleinunternehmer mit Jahresumsatz <17.500 Euro glaube ich) - Vorteil, man erspart sich in der Regel eine doppelte Buchführung und die Umsatzsteuermeldungen, also ne Menge Arbeit. EInmal im Jahr - zweckmäßigerweise zusammen mit der Einkommenssteuererklärung (die dann verpflichtend wird!) gibt man dann eine sog. Einnahmen-Überschuß-Berechnung ab - sprich man teilt dem Finanzamt den Gewinn (EBIT) mit, damit dieser wie das normale EInkommen auch versteuert werden kann.
Dazu führt man alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf und hält fest, was man am Ende in den Taschen hat (man sollte natürlich nicht zu viel haben, aber das Finanzamt wird Dir auch nicht abkaufen, daß Du 3 Jahre lang Verluste machst mit deinem Gewerbe!) Alle Unterlagen sind 10 Jahre lang aufzubewahren und dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen.

Hat man ohnehin einen Steuerberater an der Hand, sollte man sich mit dem gut stellen und ihm die Arbeit aufs Auge drücken, damit man nicht u.U. von seiner Einkommenssteuer nichts mehr wiedersieht (so gings mir vergangenes Jahr :( knapp über die magische Grenze gerutscht und derbe abgezogen bekommen)

Gruß,
Croydon
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

Naja, da habe ich das wohl Missverstanden, aber Danke für die Aufklärung.

Gruß
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

@croydon
Vielen Dank für die ausführlichen Infos, dass war genau das, was ich wissen wollte.

@clausel
Werde ich in Kürze tun :)
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

Soweit ich informiert bin, kann ein Webradio "kostendeckend" arbeiten ohne "kommerziell" zu sein und wenn ich es richtig verstanden habe darf es einen Überschuss von bis zu 430,- Euro erwirtschaften.

Auszug aus der Gema Info

Für Webradios
• mit bis zu neun Kanälen
• mit bis zu 100 Prozent Musikanteil
• mit bis zu 430 Euro Einnahmen pro Monat (netto)
• bei denen jeder dasselbe hört (nicht interaktiv oder
personalisiert)
• bei denen kein Zugriff auf einen einzelnen Song
möglich ist
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

Heißt denn jetzt "9 Kanäle", daß man 9 verschiedene URL zu deM Stream haben darf oder daß man 9 >verschiedene< Streams haben darf?

Handelt es sich dabei um eine subjektive Auslegungssache oder um eine unglückliche Formulierung für bis zu 9 Streamadressen für >das gleiche Angebot< ??

100% Musikanteil, Einnahmen bis 430€ im Monat und kein interaktiver Zugriff ist ja ganz klar definiert. Nur eben diese 9 Kanäle nicht. Ich denke, da stolpern viele Betreiber drüber.

Wäre auch zu klären, was 100% sind? 1 Titel pro Tag wäre ja auch 100%, ebenso aber 9 verschiedene Kanäle, wenn unterschiedliche Musik (z.B. Dance, Pop, Black Music, Country, 80er....) bei EINEM Sender bzw Anbieter läuft.

Kannst Du oder jemand anderes das rechtlich genau definieren? Mein Verständnis sagt mir: 9mal URL mit identischer Musik. Das kleine Teufelchen in mir will aber flüstern: bis zu 9 mögliche unterschiedliche Streams EINES Anbieters.
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

9 Kanäle heißt für mich,

- Du darfst nur eine URL haben, z.B. www.dingsbumsradio.de
- Du darfst 9 unterschiedene Musik-Kanäle anbieten, z.B. 80er, 90er, Pop...
- und jeden dieser 9 Musik-Kanäle darfst Du natürlich in verschiedenen Formaten anbieten, z.B. MP3 128k, MP3 192k, aacPlus, WMA, Real...
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

Handelt es sich dabei um eine subjektive Auslegungssache oder um eine unglückliche Formulierung für bis zu 9 Streamadressen für >das gleiche Angebot< ??

Was soll daran auslegungsfähig sein? Wenn es um 9 URLs ginge, würde es da stehen, da aber von "Kanälen" die rede ist, ist eindeutig, ds es sich edben nicht um URLs handelt.
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

9 Kanäle heißt für mich,

- Du darfst nur eine URL haben, z.B. www.dingsbumsradio.de
- Du darfst 9 unterschiedene Musik-Kanäle anbieten, z.B. 80er, 90er, Pop...
- und jeden dieser 9 Musik-Kanäle darfst Du natürlich in verschiedenen Formaten anbieten, z.B. MP3 128k, MP3 192k, aacPlus, WMA, Real...

Das ja man logisch, daß man (noch) das Format frei wählen kann. Hatte ich aber auch nicht angesprochen.

OK... mal wieder zu den Kanälen zurück: Dann darf ich ja ganz locker mehrere >Kanäle< anbieten... und (was ja nun der Gag ist) zeitgleich mehrere Titel abspielen. Korrekt würde das aber bedeuten, daß ich 9x 100% Musik anbieten darf.

Kann mir nicht vorstellen, daß dieses so wirklich gemeint ist.



Und @Pegasus: Ich schrieb (bitte genau lesen): 9 Streamadressen!

Also z.B.


Das ist EINE URL.. aber halt mehrere Adressen (Ports).

Gruß
Smarti
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

@FlatRate
Meine Frage bezog sich rein auf die GVL, nicht auf GEMA. Da werden die Kosten nach vollkommen anderen Kriterien berechnet.
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

Richtig, bei der GVL fallen die Kosten je Kanal an. Da wird es also teuer!
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

also für mich klingen die bedingungen ganz logisch...

ich darf 3 urls haben über die meine radio website erreichbar ist!
www.radioX.de
www.radioX.at
www.radioX.com

unter einem kanal versteht man einen kanal :)
ch1 = 32kbit aac+
ch2 = 128kbit mp3
...
ch9 = 192kbit mp3

"und bei denen jeder dasselbe hört, d. h. die weder interaktiv noch personalisiert sind, noch den Zugriff auf einen bestimmten Song erlauben."

damit ist auch klar das auf jedem kanal exakt das gleiche laufen MUSS... sonst braucht man den premium tarif ...

also einfach mal locker und logisch sowas durchlesen dann checkt man das auch...


MEIN PROBLEM nun aber da ich selber an der lizensierung eines senders arbeite....

- brauch ich IMMER die GVL oder gehts auch ohne?

- wo finde ich praktische infos um meine server logs auszuarbeiten so das ich alle nötigen informationen zur lizensierung parat habe?

- ich darf 2700 unterschiedliche hörer pro monat haben... iss ja echt gut nur wie sch... ist das wenn mind. 90% der internet nutzer jeden tag eine neue ip bekommen und ich dann jemand der täglich hört wie 30 zuhörer kalkuliere anstatt nur einmal wie genehmigt ... da vereppel ich mich ja selber.....und das mal gewaltig....grummel. es gibt doch kaum einen sender der über passwort oder wie auch immer den zuhörern zugriff gibt und wenn kann ich mir sowas garnicht praktisch vorstellen, falls das doch gut geht würde ich darüber auch gern mehr wissen.

ich arbeite mit shoutcast auf nem linux root und SamBroadcaster V4 !

würde mich riesig freuen wenn mir jemand hierzu helfen könnte und bei entsprechendem engagement (das meiner lizenz nichts mehr im wege steht) auch dafür bezahlen!

Viele Grüße
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

Und @Pegasus: Ich schrieb (bitte genau lesen): 9 Streamadressen!

Nicht um klugscheissen zu wollen, nur meine Aussage zu verdeutlichen: Das ist nur eine Adresse mit verschiedenen Ports. Adresse ist mit URL gleichzusetzen.

Da wir aber das gleiche meinen, ist das nur ne ergänzende Antwort ;)
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

@dascoutla
- Wenn Du eine GEMA-Lizenz brauchst, brauchst Du auch eine GVL-Lizenz, wenn Du GEMA-freie Musik spielst (dafür brauchst Du dann allerdings die Genehmigung der Künstler) fällt beides weg.
- Wenn Du Dein Serverlog auslesen willst, um den Punkt der GVL zu erfüllen, bei dem angegeben werden soll, was tatsächlich bei Dir lief: Da steht auch, dass nur bei zumutbaren, technischen Aufwand realisiert werden muss und sowas ist doch für niemanden von uns wirklich technisch zumutbar ;) Bei kleinen, jungen Webradios bekommst Du im Grunde immer ein Schreiben bei der Vertragsbestätigung mitgeliefert, in dem drinsteht, dass die Übermittlung der gespielten Titel bis auf Widerruf nicht erforderlich ist.
- Bei den Zuhöreren hast Du mehrere Möglichkeiten. Wir haben bei unserem Start einfach einen Zuhörerdurchschnitt geschätzt und angegeben. Nach 2 Wochen wussten wir etwas genauer, wie unser ungefährer Durchschnitt aussieht und haben dies per Email der GVL bekanntgegeben. Das läuft dann sehr unkompliziert und wird bei deren Berechnung der Kosten dann angepasst.
Um beim Zuhörerschnitt nicht böse überrascht zu werden - kann ja sein, dass ihr den Geschmack der Leute so trefft und so geniale Promotion macht, dass ihr schnell nen großen Haufen hörer findet - solltest Du die Maximalzahl der Zuhörer auf Deinem shoutcast server sinnvoll limitieren.

Tip: Bevor Du die Lizenz beantragst, mach eine halbwegs realistische Aufstellung von

der Zahl der Titel, die ihr in etwa im Jahr spielen werdet
dem Zuhörerschnitt
der Zeit, die ihr pro Woche streamt,

schreibe damit eine Email an die GVL und lass Dir berechnen, was an Gebühren anfallen würden. Man neigt gerade am Anfang dazu, sich ordentlich dabei zu verrechnen, teilweise auch im positiven.
 
AW: Fragen zur kommerziellen Webradiolizenz (GVL)

Also für mich ist eine Kanal ein Programmkanal, und zwei Streams mit unterschiedlichem Format sind zwei Streams.

Beispiel:

Das ZDF ist ein Kanal. Mach kann es per DVB-S, DVB-C oder DVB-T empfangen - diese drei DVB-Streams haben jeweils einen anderen Verbreitungsweg und eine anderen Datenrate. Trotzdem guckt man den Kanal "ZDF".
 
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