Hinweis auf Polizeikontrolle?

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Neulich habe ich bei einem kleinen Lokalradio im Verkehrsservice den Hinweis auf eine Polizeikontrolle gehört (wohlgemerkt: eine allgemeine Verkehrskontrolle, ich bin sogar zufällig dran vorbeigefahren, wurde aber "weitergewinkt").
Ich möchte das nicht nur für überflüssig, sondern sogar für illegal halten.
Gibt's Erfahrungen, oder Experten, die genaue Richtlinien kennen?
 
AW: Hinweis auf Polizeikontrolle?

Also ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass man so etwas nicht im Vorfeld berichten sollte, um ein gewisses Vertrauensverhältnis zur Polizei nicht zu gefährden. Ob es tatsächlich illegal ist, kann ich nicht sagen. Jedenfalls war es in den Redaktionen, in denen ich bisher gearbeitet habe immer tabu.

Es gibt allerdings auch Polizeikontrollen mit einer ausdrücklichen Presseeinladung. Bei einer solchen wird allerdings nur die Teilnahme der Medien angefragt, um hinterher darüber zu berichten. (Mit O-TÖNEN etc.)

Anders sieht es ja auch mit mobilen Blitzern aus. Diese werden ja auch von den Zeitungen im Vorfeld abgedruckt.
 
AW: Hinweis auf Polizeikontrolle?

Bei uns war das schon immer tabu, genauso wie Blitzer vor einer Schule oder Kindergarten.
Ob's illegal ist, weiß ich auch nicht, aber ich halte es für sehr bedenklich. Schließlich kann dahinter ja unter Umständen auch die Fahndung nach einem Schwerverbrecher stecken.
 
AW: Hinweis auf Polizeikontrolle?

Bei uns war das schon immer tabu, genauso wie Blitzer vor einer Schule oder Kindergarten.
Ob's illegal ist, weiß ich auch nicht, aber ich halte es für sehr bedenklich. Schließlich kann dahinter ja unter Umständen auch die Fahndung nach einem Schwerverbrecher stecken.

@ Namensvetter

Also ich bin 80er, 90er und mehr Superhits von heute und du ?
 
AW: Hinweis auf Polizeikontrolle?

Ööhm,

also was soll daran verboten sein, Polizeikontrollen bekannt zu geben? Nirgendwo steht geschrieben dass es verboten ist, eine Verkehrskontrolle kund zu tun.

Wenn Schwerverbrecherfahndungen als Allgmeine Verkehrskontrollen "getarnt" werden (was ich persönlich schomma gar nicht glaube, das passiert nur in schlechten Polizeiserien aus Köln) dann flöge die Tarnung als solches ja auch nicht auf, nur weil eine Ansage im Radio läuft.

Man darf sogar ein Schild mit der Aufschrift "ACHTUNG VERKEHRSKONTROLLE" am Straßenrand positionieren, solange es nicht wesentlich vom fließenden Verkehr abhängt und man es in der Hand hält und nicht dauerhaft anbringt.

Lediglich das warnen der Autofahrer unter sich durch Lichthupe ist verboten. Aber nicht wegen der Warnung sondern weil die Lichthupe nur als zusätzliches Überholzeichen außerorts und zur Warnung vor GEFAHR (hier ist nicht die Gefahr der Verkehrskontrolle gemeint) benutzt werden darf.

Grüßle
 
AW: Hinweis auf Polizeikontrolle?

Meistens steht doch eine Sperrfrist bei angekündigten Kontrollen auf der PM. Wer die Meldung dann trotzdem raushaut muss damit rechnen, dass er bei der nächsten Aktion keine Vorabmitteilung mehr bekommt.
 
AW: Hinweis auf Polizeikontrolle?

Hier handelte es sich aber um einen Hinweis von einem Hörer - der (wie ich stark vermute) ungeprüft an die Hörer weitergegeben wurde - "im Stadtgebiet XY zwischen ... und ...straße kontrolliert die Polizei".
Der Fall ist zwar unwahrscheinlich, aber es könnte immerhin sein, dass die Polizei nach einer Straftat einen schwarzen Fiesta sucht, der sich dann entsprechend freut.
(Andererseits - einen Hörer richig glücklich gemacht; und ein paar Betrunkene vielleicht noch dazu...)
 
AW: Hinweis auf Polizeikontrolle?

Polizeikontrollen unterscheiden sich schon enorm von Blitzermeldungen.

Eine Blitzermeldung kann als sinnvolle Ergänzung zur Verkehrssicherheit angesehen werden. Denn durch die Bekanntgabe von Meßstellen veranlasse ich den Autofahrer, an diesen Gefahrenstellen (Blitzer sollen ja laut Polizei in erster Linie an Gefahrenstellen stehen), gar nicht erst mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. So macht auch die Bekanntgabe von Blitzerstellen vor Kindergärten oder Schulen durchaus Sinn : Die Autofharer, die Kenntnis von diesem Blitzer haben, verhalten sich dort "Verkehrsgerecht". Eine Gefährdung durch überhöhte Geschwindigkeit wird somit durch die Durchsage von vornherein vermieden.

Bei der Durchsage von allgemeinen Verkehrskontrollen sieht das aber anders aus : Diese Kontrollen dienen dazu, eine BESTÄNDIGE Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschalten (unsichere und kaputte Autos, alkoholisierte Fahrer). Wenn diese Stellen bekannt gegeben werden, wird nicht, wie bei Blitzermeldungen, die Ursache der Verkehrsgefährdung behoben, sondern - im Gegenteil - weiter gefördert.

Jetzt lässt sich natürlich weiter darüber streiten, ob ein Raser, der nicht geblitzt wurde, nicht auch eine beständige Gefährdung darstellt. Ich behaupte NEIN. Denn durch die Meldung von möglichst vielen Blitzermeldungen setzt mit der Zeit auch ein Lerneffekt ein - dem Autofahrer wird bewußt, an wie vielen Stellen geblitzt wird. Sein Verhalten stellt der Fahrer dann nur im Lauf der Zeit um. Ganz ähnlich ist es, wenn ein Raser tatsächlich geblitzt wurde : Für ein Ändern der Fahrweise reicht es nicht, nur einmal geblitzt zu werden. Da muss der Raser schon mehrfach zur Kasse gebeten werden, bevor ein grundsätzliches Umdenken einsetzt.

Deshalb mein Fazit : Blitzer Ja, kontrollen Nein.
 
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