Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?

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Radiofreak11

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Bald Änderungen im Landesmediengesetz von NRW?

Die Gerüchteküche brodelt. Angeblich soll am 5. Dezember die Medienkommission über das Landesmediengesetz in NRW beraten. Was ändert sich dabei wohl im Bereich Hörfunk ? Wird es neue, private Anbieter geben ? Erhält der WDR weitere Frequenzen für ein siebtes Netz ? Wird der Bürgerfunk abgeschaltet, gekürzt oder gar nicht mehr mit Fördergeldern unterstützt oder kommt nichtkommerzieller Bürgerrundfunk auf eigenen Sendern in NRW ? Was wird aus den Uniradios ?

Wer hat jetzt schon Infos ? :confused:
 
AW: Bald Änderungen im Landesmediengesetz von NRW?

1.) Du plenkst, und das nervt. Bist du etwa Journalist?

2.) Die wahrscheinlich 100. Version dieser Diskussion im neuen Gewand. Hoffentlich ändert sich insoweit etwas, als der Bürgerfunk endlich verschwindet. Aber, wie gesagt: Das hatten wir ja alles schon zigmal. Da nützt auch der x-te Thread nichts.
 
Am Freitag isses endlich soweit. Das neue Landesmediengesetz wird zu 99,9 % verabschiedet und in allen Lokalredaktionen knallen die Korken.
Nun meine Frage an die Bürgerfunker und Sender : Wie sieht es mit der Umsetzung aus. Sind alle Radiowerkstätten schon vorbereitet ( Sendepläne etc. ). Gibt es schon in einigen Sendegebieten Absprachen zwischen Sendern und Radiowerkstätten zwecks Schulfunksendetermine ? Sind Sender nicht in der Lage die neuen Sendetermine zu programmieren ? Wollen vielleicht Sender das Gesetz nicht umsetzen und riskieren damit einen neuen Rechtsstreit ?
Wie sind die Vorbereitungen ?
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes - Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um

Um was geht es denn in dem neuem Gesetz genau? Ich bin da als Hörer nicht auf dem Laufendem...
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes - Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um

Und um welches Land geht's eigentlich? Taka-Tuka-Land? Oder etwa NRW...?

;)
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes - Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um

Da gibt es noch mehr Fragen. Wie, b.B. ist Radio NRW vorbereitet und wird es die Drivetime bis 21 Uhr geben oder rechnen die nicht mit Bürgerfunk und lassen den Soundcheck unterbrechen?

Werden nun alle Sendungen abgesetzt, die bis jetzt künstlich in den Abend verlängert wurden, um den Bürgerfunk erst nach 20 Uhr ausstrahlen zu können?

Kommt nun die Drivetime Ruhrgebiet bei allen Westfunksendern im Pott?

Wird es auch eine Drivetime OWL oder Münsterland geben?

Eine unbedeutende Änderung und dennoch die Größte in NRW seit 17 Jahren.
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?

Unser Lokalsender macht ein Gesetzesverstoß, da er das Gesetz ab morgen nicht umsetzen kann. Es läuft erst einmal alles so weiter, bis Radio NRW sein neues Mantelprogramm am Abend gestaltet hat. Also macht sich Radio NRW bzw. der Lokalsender eigenmächtig sein Gesetz, bzw. eine Übergangsregelung. Das ist krass. Oh heiliges Radio NRW, du mein Verkünder.
Ich will aber morgen am Samstag senden. Bei der LfM erreiche ich aber heute auch keinen mehr.
 
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Werden nun alle Sendungen abgesetzt, die bis jetzt künstlich in den Abend verlängert wurden, um den Bürgerfunk erst nach 20 Uhr ausstrahlen zu können?

Quatsch mit Soße. Diese Sendungen wurden gemäß den Pressemitteilungen der Lokalsender damals eingeführt, um die Hörer auch nach 18 Uhr noch besser aus ihrer Region informieren zu können. Das hat nun mit dem Bürgerfunk rein gar nichts zu tun. Alles andere wäre ja sonst ....
 
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Hätte man dieses Gesetz doch schon vor einem Jahr verabschiedet würde Welle West heute noch senden!
 
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Willst du damit sagen, dass WW ohne den Bürgerfunk mehr Hörer gehabt hätte ? Das würde nämlich dann im Umkehrschluß bedeuten, dass das WW-Programm so schlecht war, dass es nur noch der einen Stunde BF bedurfte, um dem Sender das Licht auszublasen. Merke : ein gesunder Lokalsender verkraftet auch heute noch die mehr oder weniger guten BF-Programme.
 
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Es war natürlich eine ironische Bemerkung.
Obwohl ich hab mal Bürgerfunker von Welle West bei Veranstaltungen in der Kölnarena erlebt. Au ha.... Es war weniger der Geruch, mehr das Brennen in den Augen...

Aber der Lokalfunk hat sich spätestens mit der digitalisierung ausgefunkt. Diese Fizzelssendegebiete sind nämlich nicht abbildbar.
Auch wenn ich mich wiederhole. Man hätte eine so gute Lösung für alle finden können. BüFu komplett vom Lokalfunk abkoppeln und auf eigenen Wellen senden lassen, meinetwegen auch regional statt lokal. Wenn nicht auf UKW, dann z.B. auf DVB-T.
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?

Auch wenn ich mich wiederhole. Man hätte eine so gute Lösung für alle finden können. BüFu komplett vom Lokalfunk abkoppeln und auf eigenen Wellen senden lassen, meinetwegen auch regional statt lokal. Wenn nicht auf UKW, dann z.B. auf DVB-T.
Klar hätte man dies gekonnt, nur hat man es eben nicht gewollt, hätte ja zur Konkurrenz für Radio NRW werden können.

Übrigens: es steht zu erwarten, dass in Hessen am nächsten Dienstag ( 29.05.2007 ) in Zweiter Lesung das novellierte HPRG ( Hess. PrivatrundfunkG ) verabschiedet wird. Hat zwar nicht die extremen Auswirkungen für die dortigen NKLs wie für den BF in NRW, aber eine mindestens 15% Kürzung der LPR-Zuschüsse ( z.Zt. je NKL rund 5.500,- EUR monatlich bei Werbe- und Sponsorenverbot im Programm ) ist sicher, vermutlich eine noch höhere. :mad:
 
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Jetzt muss ich doch mal für den Bürgerfunk auf "Ex" Welle West sprechen. So schlecht wie hier zum Teil der Bürgerfunk schlecht gesprochen wird war er gar nicht. Alleine deshalb schon nicht weil zum Teil ausgebildete Journalisten den Bürgerfunk betrieben haben. Zum Beispiel ein aktiver Redakteur des "Düsseldorfer Express" sowie ein ehemaliger, ausgebildeter Redaktionsleiter eines Wochenblattes und Redakteur-Moderator bei einer privaten Radiostation außerhalb von NRW. Sicherlich gab es auch die eine oder andere Gruppe - vielleicht die die auch wie oben genannt die Kölnarena besucht hat - bei denen das "journalistische Verständnis" weniger ausgeprägt war. Überwiegend hat sich der Bürgerfunk auf Welle West jedoch dem Lokalprogramm/Rahmenprogramm angepasst, sei es durch die Musikfarbe, Jingles, Beiträge, Reportagen und Interviews.
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?

Gab es nicht bei Ex-Welle West eine Bürgerfunkgruppe "Fanatic" ???
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes - Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um

Da gibt es noch mehr Fragen. Wie, b.B. ist Radio NRW vorbereitet und wird es die Drivetime bis 21 Uhr geben oder rechnen die nicht mit Bürgerfunk und lassen den Soundcheck unterbrechen?

Werden nun alle Sendungen abgesetzt, die bis jetzt künstlich in den Abend verlängert wurden, um den Bürgerfunk erst nach 20 Uhr ausstrahlen zu können?

Kommt nun die Drivetime Ruhrgebiet bei allen Westfunksendern im Pott?

Wird es auch eine Drivetime OWL oder Münsterland geben?

Eine unbedeutende Änderung und dennoch die Größte in NRW seit 17 Jahren.
Gute Fragen, die Du da stellst.:D:D:D
Ich gehe ma davon aus, das Oberhausen aufgrund der bevorstehenden Ereignisse schon ein passendes Programmkonzept in der Schublade liegen hatte. Ob dabei nun der große Drivetimemarathon bis 21 Uhr herauskommt, wird wohl auch davon abhängen, wie die Sendezeit zuvor durch die Lokalsender gestaltet wird. Jedenfalls denke ich, sollte es den Soundcheck noch geben, dieser ab 21 Uhr startet und für die meisten Lokalradios ab 22 Uhr dann auch beginnen wird.
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?

Bei Antenne Düsseldorf steht folgendes:

"Es wird keine neuen Sendungen bei Antenne Düsseldorf geben; die bestehenden Sendungen werden stattdessen verlängert oder verkürzt. Von Montags bis Freitags hören Sie in Zukunft von 20 bis 24 Uhr den Antenne Düsseldorf Soundcheck, unterbrochen vom Bürgerfunk zwischen 21 und 22 Uhr. Am Samstag werden die Antenne Düsseldorf Pophits bis 21 Uhr verlängert, nach dem Bürgerfunk hören Sie ab 22 Uhr wie gewohnt die Power Radio Show. Am Sonntag strahlen wir ab 18 Uhr die Pophits aus, ab 19 Uhr den Bürgerfunk, und bereits um 21 Uhr beginnt in Zukunft das Antenne Düsseldorf Herzflimmern."
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?

Sonntag strahlen wir ab 18 Uhr die Pophits aus, ab 19 Uhr den Bürgerfunk

Kann ich nicht so ganz nachvollziehen, warum sonntags der BF schon um 19 Uhr laufen soll. Ich könnte mir vorstellen, dass die Änderungen zum 01.07. umgesetzt werden.
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?

Verstehe ich auch nicht.. Sie Sache wird mal wieder unnötig kompliziert. Warum nicht Bürgerfunk von 21-22 Uhr an jedem Tag, Montag bis Sonntag und an Feiertagen? Stattdessen wieder Wochenendausnahmen!
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?

@bg1978
Entweder hat man das Statement der Antenne wieder von der Seite genommen, oder ich habe beim durchlesen der HP den Text einfach nicht gefunden. Kannst Du ggf. die Seite dazu mal verlinken?, Danke.
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?

tja.... der Hörer ist da eben egal, weil nicht zahlreich genug am späten Abend und nicht relevant für die Werbekunden....:rolleyes:

Um DIE Zeit ist genau deswegen sch.... egal, was läuft, da darf es dann auch Formatbruch sein....... ;)
 
AW: Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?

Na ja, vllt kommt man in OB ja doch auf die Idee das Programmschema entsprechend zu ändern, oder aber man lässt es wie es ist und der Bürgerfunk wandert langfristig auf 23-24 Uhr, zugunsten eines durchgehenden Soundchecks . Irgendeine Begründung würde man sicherlich dafür finden ;)
 
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