GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

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maggu

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Hallo!

Wir haben unser nichkommerzielles Radio bei der GVL registriert. Es fallen Gebühren von 250€ pro Jahr an.

Jetzt musste ich allerdings noch folgendes lesen, was uns im Team alle etwas verwirrt:

Hinzu kommt noch die Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel, die Sie auf Ihre Festplatte zum Zwecke des Webcasting speichern von 0,125 € zzgl. 7 % MwSt. pro Titel und Jahr.

Heißt das, ich bekomme am Ende nochmal eine Rechnung für jeden Song, den jeder Moderator auf seinem PC hat? Wie kann ich dem ausweichen?

Gruß,
muellev
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Hallo Maggu,

das ist zwar wieder mal eine Frage die hier schon dreihundertmilliardenmal beantwortet wurde aber ich werde mich trotzdem nochmal dazu äußern.

Die GVL geht davon aus, dass du die Musik von einem Tonträger spielst. Solltest Du dir aber aus Bequemlichkeitsgründen die Musik auf eine Festplatte kopiert haben, oder deinem Moderatorenkollegium einen gemeinsamen Pool an Musik zur Verfügung stellen wollen so möchte die GVL deine Arbeit gerne berechnet wissen. Ist zwar total dusselig aber nunja ...

Gruß
Keen
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Weil ich da denn Sinn nicht erkennen kann. Ich kaufe mir eine CD. Davon rippe ich mir die Songs auf die Platte damit ich mir die CD:

a) nicht kaputtmachen kann
b) nicht immer griffbereit haben muss

wenn ich den Titel spielen möchte. Dieser Vorgang muss nun bezahlt werden, da der Song die CD verlassen hat.

Ich würde es einsehen, wenn man für ein Bereitstellen in einem Pool alleinig zahlen müsste, da man hier den anderen den CD Kauf erspart aber doch nicht wenn ich mir das Zeug selbst auf die Platte haue.

Wenn ich mir einen Kohl kaufe zahle ich einmal nen EURO und wenn ich daraus nun Kohlrouladen mache muss ich dem Kohlbauern auch nicht noch nen Euro zahlen weil ich sein Produkt in eine Roulade gerollt habe.
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Wie berechnet die GVL das denn?

"Wie viele Songs haben sie auf ihrerer Festplatte?" "10." - "Okay, macht dann 1,25€. Auf Wiedersehen."

Theoretisch könnte ich ja dann 10 Milliarden Songs auf meiner Festplatte haben, wie will die GVL das überprüfen? Soll ich jetzt jeden Moderator fragen wie viel Songs er auf seine Festplatte gezogen hat? Hat damit jemand schon Erfahrung gemacht?

Fällt diese Gebühr als kommerzielles Radio denn weg?
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Hallo Ihrs :)

Da sieht man mal wie bescheuert die Bürokratie ist, wenn sie nichtmal mehr da einen Unterschied erkennt. Ich frag mich mittlerweile sowieso was das Ganze soll, denn ich kaufe eine CD von Künstler xyz bezahle da schonmal die GEMA und dann soll ich nochmal fürs gleiche Produkt bezahlen?

Irgendwie spinnen die doch zumal bei den Künstlern (Interpreten) eh nur ein sehr sehr geringer Prozentsatz von dem was GEAM und GVL an Gebühren einnehmen ankommt. Wo bleibt da die Gerechtigkeit dem Künstler gegenüber?

Aber wie dem auch sei gewisse Gebühren muß man nunmal entrichten und bei der GVL zählt es halt nichtmehr, dass man sich schon als Webradio bei ihnen registriert hat, denn man kann ja noch weiterhin Geld machen indem man sich irgendwelche Vergütungen und Zusatzgebühren ausdenkt.

Irgendwann kommt es sogar soweit, dass man sogar für sein eigenes Equipment noch Gebühren zahlen muß da es ja zum verbreiten der Musik dient. :wall:

Irgendwie Schizophren das Ganze und die glauben auch noch dabei wir merken den Betrug nicht. Dabei haben wir längst erkannt, dass da was faul ist.

Man braucht das Ganze doch einmal bloß hochzurechnen auf die Anzahl der Webradios die es gibt und deren Mitarbeiter was da zusammenkommen würde. Da glaub ich wären so manche Künstler voll zufrieden wenn davon 25% auch wirklich dann bei ihnen ankommen würde.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias (DJ_Roxy)
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Davon rippe ich mir die Songs auf die Platte damit ich mir die CD:

a) nicht kaputtmachen kann

Zumindest dafür gibt es eine (offizielle) Lösung: Kopier die CDs (1:1) und benutz die Kopien für den Alltag - die Gebühren hierfür bezahlst du bereits beim Kauf deines Brenners an die GEMA.
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

hallo zusammen!

hach ja... ohne die GVL wäre es wirklich wunderbar für webradiobetreiber. keine frage. aber gut, man muss sich eben damit abfinden. alles meckern und motzen hilft ja nichts.

ich hab, speziell nun auch hier bei diesem thema, öfters "musikpool" gefunden.


Die GVL geht davon aus, dass du die Musik von einem Tonträger spielst. Solltest Du dir aber aus Bequemlichkeitsgründen die Musik auf eine Festplatte kopiert haben, oder deinem Moderatorenkollegium einen gemeinsamen Pool an Musik zur Verfügung stellen wollen so möchte die GVL deine Arbeit gerne berechnet wissen.


das stimmt so nicht ganz. und wer denkt, die vervielfältigungsgebühr würde zum beispiel als ausgleichsvergütung dafür dienen, dass eben der webradiobetreiber seinen moderatoren musik in einem pool zur verfügung stellt, der irrt. im gegenteil - die GVL erteilt für die erschaffung eines solchen pools nicht mal die genehmigung. nicht, weil sie es nicht will (das sei einfach mal dahingestellt) - laut herrn abraham KANN sie dies nicht, da hierfür die rechtevergabe von den plattenfirmen (oder eben jenen, welche die originalrechte inne haben) nicht an die GVL übertragen wurde.

jeder, der also einen musikpool anbietet, und die genehimung nicht von diesen jeweiligen rechteinhabern hat, bietet etwas illegales an.

das nur so nebenbei...
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Das kann aber so auch nicht stimmen, da auch ich für mein Webradio mal bei Herrn Abraham genau nach einem solchen Musikpool gefragt habe und er mir damals schriftlich mitteilete das sofern es einen Musikpool auf einem Server gibt aus welchem sich unsere Moderatoren bedienen dieses von Seiten der GVL i.O. geht.
Es müsse nur gewährleistet werden das bei ausscheiden eines Moderators die Songs welche sich dieser Moderator aus dem Musikpool zum senden genommen hat von seinem Speichermedium wieder entfernt.
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Kann mir jemand bitte meine oben gestellte Fragen beantworten? Dass das alles Geldmacherei und Bürokratie darstellt ist mir bewusst.. :D

Hat jemand Erfahrung damit, fällt diese Gebühr als kommerzielles Webradio wegm wie überprüft die GVL sowas? Kommt am Ende des Jahres ein Schreiben oder wie?
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Das kann aber so auch nicht stimmen, da auch ich für mein Webradio mal bei Herrn Abraham genau nach einem solchen Musikpool gefragt habe und er mir damals schriftlich mitteilete das sofern es einen Musikpool auf einem Server gibt aus welchem sich unsere Moderatoren bedienen dieses von Seiten der GVL i.O. geht.
Es müsse nur gewährleistet werden das bei ausscheiden eines Moderators die Songs welche sich dieser Moderator aus dem Musikpool zum senden genommen hat von seinem Speichermedium wieder entfernt.


tja...ich habe diese info, dass es von der gema nicht legitimiert werden kann, in einem anderen forum gelesen. auch da gab / gibt es widersprüchliche aussagen dazu. also, um nicht auf irgendwelche halbwahrheiten etwas aufzubauen, schrieb ich herrn abraham kurzerhand an. und er bestätigte es mir schriftlich genau so, wie ich es beschrieben habe. im gegensatz zu anderen bin ich nämlich eher vorsichtig mit dem, was ich von mir gebe. wenn jemand keine ahnung hat - einfach mal klappe halten. ist mein motto.

wenn herr abraham hier unterschiedliche auskünfte erteilt, müsste er damit wohl mal konfrontiert werden. bis dahin, sollte jeder, der sich unsicher ist, wohl seine infos selbst einholen. und dies, ganz wichtig - schriftlich. nur so kann man wohl größerem ärger auch aus dem weg gehen.
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

richtig, man sollte sich hier auf gar keinen fall mit einer email oder einem anruf begnügen. ein brief dauert vielleicht mal etwas länger, aber herr abraham sagt hier normalerweise auch nicht nein.

zum eigentlichen thema zurück: auch hier würde ich mich mit einem kurzen anruf bei der GVL einfach mal DIREKT informieren. so hat man die infos direkt von der quelle. :)
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Wie berechnet die GVL das denn?

"Wie viele Songs haben sie auf ihrerer Festplatte?" "10." - "Okay, macht dann 1,25€. Auf Wiedersehen."

Naja, so wirklich glaubwürdig klingt das dann wieder auch nicht. *g*

Es ist ja auch nicht die Frage, wie viele MP3s man auf dem Rechner gespeichtert hat. Wenn Du Dir die Zeile noch mal richtig durchliest, fällt Dir sicher was auf. Ich schreibe den entscheidenden Teil einfach mal fett:

Hinzu kommt noch die Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel, die Sie auf Ihre Festplatte zum Zwecke des Webcasting speichern von 0,125 € zzgl. 7 % MwSt. pro Titel und Jahr.

Welchen Wert Du dann angibst, musst Du halt ausloten. ;)
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Wenn ich mir einen Kohl kaufe zahle ich einmal nen EURO und wenn ich daraus nun Kohlrouladen mache muss ich dem Kohlbauern auch nicht noch nen Euro zahlen weil ich sein Produkt in eine Roulade gerollt habe.

Unüberlegter Vergleich, denn wenn du seinen Kohl zu einer Roulade gerollt hast ist der Kohlkopf ja nicht mehr vorhanden. :wow:
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Der passende Vergleiche wäre, ich kaufe mir eine Lizenz für Office. Wenn ich das Office jetzt auch auf meinem Laptop einsetzen will, benötige ich eine weitere Lizenz. genauso ist das mit Musik. Wer die an mehrere Orten gleichzeitig verwenden will muss mehrfach dafür zahlen.
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Nur mit dem Unterschied, dass ich die Musik ja nicht einmal von CD und gleichzeitig auch noch von HDD auf dem Stream schicke, sondern den Stream halt nur einmal beschicke.


Ausserdem nimmst du an, dass man CDs zu was anderem benutzt als zum senden .. das muss aber nicht sein ..

Und wenn alles auch noch schoen digital angebunden ist (und verlustfrei codiert), macht es eh keinen Unterschied ob ich von CD sende oder von HDD ...

Also gerade fuer mittelgrosse bis grosse Webradio sehe ich eine eindeutige Benachteiligung im Vergleich zu UKW-Stationen. Letztere werden bemustert, das zT sogar elektronisch und in guter Qualitaet. Ablage im Sendesystem kostet keinen Cent extra .. Bei Webradios kaufen sich ambitionierte Hobbysiten fuer teuer Geld die CDs/Singles im Saturn (oder aehnlich), weil nur bei diesen (aber auch nicht immer) eine Sendegenehmigung dabei ist. Downloadmusik kommt IMMER ohne diese. Wobei das nicht so schlimm ist, da die Quali oft genug besch.... ist. Naja .. und wenn man dann seine Sendesystem mit gegrabbten CDs fuellt soll man nochmal hinlangen? Wie oft will denn die Industrie noch mit dem Klingelbeutel rum gehen?!? Ich kann das verstehen, wenn ich Downloadmusik senden moechte ... aber bei gekauften CDs ist es aus oben genannten Gruenden egal ob ich von CD oder von HDD sende ...
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Nur mit dem Unterschied, dass ich die Musik ja nicht einmal von CD und gleichzeitig auch noch von HDD auf dem Stream schicke, sondern den Stream halt nur einmal beschicke.

Hier gings aber darum, das mehrere Personen die Musik nutzen. Und das ein Moderator sie nur zum Streamen nimmt aber selbst nicht anhört, glaubst du doch selbst nicht.

Somit ist es eine Mehrfachnutzung.

Was die Bemusterung angeht, die kannst du als Webradio auch haben, dazu musst du nur Hörerzahlen, Zugriffszahlen auf der Webseite und ein schlüssiges Konzept haben. Allerdings ist letzeres schon eine Hürde, an denen die meisten scheitern. Die Hörerzahlen von 150 im Schnitt und Seitenbesucher von 1500 täglich sind zu erreichen ohne alzuviel Aufwand.

Das allerdings nur nebenbei, da es nicht mehr zum Thema gehört und an anderer Stelle bereits diskutiert wurde.
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Danke fuer die sachliche Diskussion ... naja .. ich hab verhaeltnismaessig viele CDs im Schrank .. und die gibts natuerlich auch digital aufm Rechner. Allerdings sind die CDs und die Files sehr behuetet. Da darf nicht einfach mal wer mit USB-Platte anruecken und kopieren. Nee dafuer pflege ich die Files zu gut ...

Was die Mehrfachnutzung angeht. Wenn ich die CDs jetzt noch privat hoere dann setze Stream=Ohr .. sprich .. ich hoere ja _entweder_ die CD _oder_ das File .. aber niemals beides gleichzeitig ... Ich kann es verstehen, dass man Mehfachnutzung bei DJ zum einen und Webcast zum anderen ansetzt .. muessen die DJs auch eigentlich auch GVL bezahlen wenn sie neuerdings ihre Scheiben auf den Rechner ziehen und von dort abspielen? Was ist mit Live-Grabbing beim DJing ...also so kleine Kisten die das VINYL!!!-Signal schnell mal digitalisieren bearbeiten und dann wieder ausgeben .. faellt dafuer vllt GVL/min an .. ohjee ich bringe die auf neue Ideen ..
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

muessen die DJs auch eigentlich auch GVL bezahlen wenn sie neuerdings ihre Scheiben auf den Rechner ziehen und von dort abspielen?
(...)
ohjee ich bringe die auf neue Ideen ..
Nein, Du bringst sie nicht auf neue Ideen, denn das ist schon längst gang und gäbe. Allerdings zahlt beim DJ'ing der Veranstalter und nicht der DJ. Rückt der DJ aber mit CD-Kopien (aus Sicherheitsgründen), MD, DAT, MC (soll's geben!) oder eben mp3 an, wird der Vervielfältigungszuschlag fällig, den die GEMA dann im Auftrag der GVL bei der Gelegenheit gleich mit einzieht.

Hier ist es also nicht anders als beim Internetradio. Ein kluger Veranstalter besteht bei seinem DJ auf Original-CDs (die Betonung liegt auf "Original") und keinerlei Kopien jedweder Art - das spart den GVL-Zuschlag.

Jedwede Form der Vervielfältigung (von Musik) ruft die GVL auf den Plan - ganz unabhängig davon, ob die Musik zum gleichen Zeitpunkt mehrfach genutzt wird oder nur theoretisch genutzt werden könnte, auch wenn das tatsächlich nicht der Fall ist.

Gruß, Uli
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Zaehlt denn jede Kopie? Ich hab die Files (wegen Backup) auf bis zu 5 Festplatten .. muss ich jetzt 5mal bezahlen?
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Kann ich mir nicht vorstellen, denn es geht ja nur um den SENDE-PC. Ob Du noch 500 Backups im Schrank hast, spielt da keine Rolle.

Aber im Zweifelsfall hilft der Onkel Abraham von der GVL gerne weiter. Einfach anrufen. Mit ner Telefonflat kostet es noch nicht mal was. :D
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

@Makkus:
Nicht "Onkel Abraham".... "Trödler Abraham", so hiess das Lied von Wolfgang... *g*
Mal ernsthaft: Ich unterstütze grundsätzlich diese Idee , mit der GVL zu telefonieren, vermag sie doch den Spekulatius hier um einiges zu reduzieren
 
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