Mitschnitte veröffentlichen

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RadioFan11

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Hallo liebe Radiofreaks,

ich wollte mal fragen, ob es erlaubt ist, von einem Sender einen kleinen Mitschnitt zu machen z.B. wenn sich eine Moderatorin verplappert. Und diesen Mitschnitt dann öffentlich auf eine Homepage zu stellen. Braucht man dazu Erlaubnis oder wie sieht es da aus?

Ich danke schonmal.

MfG
RadioFan11
 
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Bei Einsendungen von Hörern, die zufällig einmal gesendetes Material mitgeschnitten haben und an radiopannen.de übermitteln, bemühe ich mich um eine Freigabe der Sendeanstalten. Leider wird diese oft verwehrt. Es wird ausdrücklich an die Chefredaktionen und Pressestellen appelliert, „die Sache nicht so ernst zu nehmen”. Hier geht es um Spaß und Heiterkeit - vor allem unter Kollegen der Branche.


... oh je :( Also doch nicht ^^
 
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Also man sollte schon beim jeweiligen Sender oder zumindest den betreffenden Moderator fragen, ob man den Mitschnitt einem größeren Publikum zugänglich machen kann.
Letztlich liegt das Copyright beim jeweiligen Sender.
 
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Und die Sendung der bei radiopannen.de gesammelten Files in irgendwelchen Internetradios verbietet sich sowieso von selbst. Die Gesetzeslage tut es ohnehin.
 
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Wobei man schon ab und an einige der Pannen bei anderen UKW-Sendern gehört hat. Hier wird man wohl nachverhandelt haben. Ohne Genehmigung würd ich es zumindest nicht tun.
 
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Hallo


Du hast den Abschnitt "Nutzungsrechte" bei radiopannen.de gelesen?

Ja. Und im Prinzip könnte auch dieses Forum anlässlich des 10jährigen Bestehens gleich aufgrund rechtlicher Bedenken schließen.

Die Realität sieht zum Glück etwas anders aus, obwohl rechtliche "Bauchschmerzen" nicht zu verleugnen sind.

Angesichts der leicht verworrenen Rechtslage (erst Freigabe durch den Sender) und Auslegung (wo kein Kläger, da kein Richter: "Es wird ausdrücklich an die Chefredaktionen und Pressestellen appelliert, „die Sache nicht so ernst zu nehmen”."), liegt es im zunächst im Ermessensspielraum des Nutzers, ob er einen Mitschnitt, alte Jingles oder bei einer Titelsuche ein "halbes Lied" hier postet.


Grundsätzlich sollte man natürlich versuchen, die ganze Musik (sicher zu 99% GEMA- geschützt) rauszuschneiden. Unter einem O-Ton geht das nicht und ist daher ja auch erlaubt. Aber auch hier gelten bekanntlich einige Regeln.

Ich glaube auch nicht, daß sich Max Mustermann (hier im Forum) zunächst an folgende Regel hält: "Alle Einsender werden aber gebeten, die „Verursacher” einer Panne um Erlaubnis zu fragen." Wer macht das?

Natürlich ist das rechtlich einwandfrei. Aber wenn ein "Nein" als Antwort kommt, wars das, obwohl eine mitgeschnittene Panne ja längst über den Sender ging (und damit veröffentlicht wurde). Und das ist das Problem: Private Mitschnitte darf man eigentlich nur im privaten Bereich weitergeben (an die Mutti oder an bis zu sieben Zwer.. - ähhm - Freunde.)


Ich denke, ein kleiner "Leitfaden für Forenbenutzer" genau zu diesem Thema könnte nicht schaden, und würde auch außerhalb dieses Forums für Aufmerksamkeit und etwas mehr Aufklärung sorgen.

Man muß einen solchen Leitfaden ja nicht "übers Knie brechen" und innerhalb von 14 Tagen erstellen. Viel wichtiger wäre zunächst wirklich einmal eine handfeste Diskussion zum Thema, an der sich vor allem die Rechteinhaber beteiligen.


Viele Grüße
Zwerg#8
 
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Wobei meiner Meinung nach (siehe Leadsätze-Thread) ein Unterschied besteht, ob man eine Panne/Kurriosität hier einfach "mit Haut und Haaren" als mp3 reinstellt oder ob man sie (möglicherweise sogar mit Sendernennung) zitiert. Beim Zitieren hätte ich da weniger Bedenken, dass diese Verfahrensweise rechtlich zu beanstanden sein könnte.
 
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Tonzitat und Textzitat unterscheiden sich rechtlich nicht. Beim Ton ist die größte Gefahr GEMA-Musik, die man z.B. bei Ramptalks unweigerlich mitschneidet und dann auch mitveröffentlicht.
 
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Einzuwenden wäre an dieser Stelle, daß man fremde Quellen nur zitieren sollte (darf?), wenn die eigene Leistung (Schöpfungshöhe) überwiegt, also beispielsweise in einem Beitrag in "Radioforen.de" und darin fremde Zitate nur unterstützend verwendet werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat

In Frage käme in unserem Fall wohl der Abschnitt "Kleinzitate".

Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.

Muß man nun erst ein Loblied auf die Radiostation XYZ "singen", um am Ende des Beitrags "zufällig" einen kleinen Mitschnitt einer Panne dieser Radiostation "problemlos" lancieren zu können?


vg Zwerg#8
 
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Ist ja interessant, aber kompliziert. Ich bin mir noch unsicher, das wäre mir ein zu großes Risiko, dass es dann Probleme gibt. Es handelt sich hierbei nur um ein etwa 1 minütiges File Jingle und 5 Wörter vom Moderator ;) Es wäre klar, von welchem Sender.. also keine Panne... beim Moderator nachfragen ist einfach gesagt, aber das wär ja nicht nur einer :)

Man muß einen solchen Leitfaden ja nicht "übers Knie brechen" und innerhalb von 14 Tagen erstellen. Viel wichtiger wäre zunächst wirklich einmal eine handfeste Diskussion zum Thema, an der sich vor allem die Rechteinhaber beteiligen.

das wäre wirklich gut.
 
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