Firmendiebstahl?

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Jane

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Hallo zusammen,

ich weiss, ich weiss...es ist kein Rechtsforum hier, aber vielleicht hat von Euch einer mein Problem bereits einmal selbst erlebt und kann mir einfach den entscheidenen Tipp geben.

Ich betreibe ein kommerzielles Webradio was bei mir als eingetragene Firma läuft. Meine Moderatoren führen mit mir einen Arbeitsvertrag wo ebenfalls geregelt ist das nach Ausscheiden aus dem Angestelltenverhältniss sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Daten gelöscht werden müssen, u.a. natürlich die Musik. Im Normalfall wird bei uns über SAM3 eine Verbindung zum Server hergestellt, so das die Moderatoren die Musik lediglich über die Download Verbindung greifen können, die Tracks aber nicht physikalisch besitzen.

Manchmal kommt es allerdings vor das Moderatoren von mir aber Musik auch bekommen, weil sie als Beispiel Schwierigkeiten bei dem OnlineDownload besitzen etc.

Einer dieser Moderatoren wurde von mir nun gekündigt und ist zu einem anderen Webradio gegangen wo er gestern seine erste Sendung hatte. Seine angebotenen Musiktitel waren komplett unser Bestand. Selbst vor bemusterten Alben oder gemafreien uns zur Verfügung gestellten Realese etc. wurde beim ausstrahlen nicht Halt gemacht.

Wir haben daher heute Anzeige wegen Verletzung des Urheberrechts erstattet, nun meine Frage, ist nicht ebenfalls der Straftatbestand Diebstahl von Firmeneigentum erfüllt?

Ich danke bereits im voraus für "Input".
Liebe Grüsse
Jane
 
AW: Firmendiebstahl?

Also eine Anzeige bezüglich des Urheberrechtes erstaunt mich doch schon. Weil du sicherlich nicht das Urheberrecht auf das Album X vom Künstler Y hast. Auf was willst du also Anzeige erstatten?
Und der Strafbestand des Diebstahls ist hier auch nicht gegeben, da du ihm ja die Dateien selbst zur Verfügung gestellt hast.

Du kannst maximal wegen Nichteinhaltung des Vertrages anzeigen, indem aber auch explizit darauf hingewiesen werden muss, das er alle erhaltenen Dateien nach verlassen des Senders zu löschen hat.

Mal ganz davon ab, erstattest du Anzeige und postest dann hier. Hast du auch mal den ehemaligen Moderator darauf angesprochen/angerufen? Ziemlich besch...... Sache die du hier abziehst......

....und gehört hier nicht hin
 
AW: Firmendiebstahl?

Hallo Lumidus,

ohne das Thema weiter aufbauen zu wollen (zumal es dafür Anwälte gibt, die das klären können und das hier das falsche Forum ist für so eine Anfrage), verstehe ich das mit dem Urheberrecht so:

Musik geklaut und trotzdem gespielt, Verletzung der Urheberrechte. Von wem die Anzeige letztendlich kommt, ist doch meines Wissens egal.

Mit dem Diebstahl sehe ich das persönlich, ohne eine Rechtsberatung hier zu machen!, auch anders als Du Lumidus. Ich vergleiche das ganz einfach damit, dass eine Firma seinem Mitarbeiter Material zur Verfügung stellt, damit dieser arbeitsfähig ist und dieses ist natürlich nach dem Ausscheiden aus der Firma entweder zurückzugeben oder im Falle von Dateien zu vernichten.

In wie weit da nun ein Straftatbestand erfüllt oder nicht erfüllt ist, entzieht sich natürlich meinem nicht vorhandenen juristischem Wissen :)
Moralisch gesehen ist es in meinen Augen Diebstahl, aber vor dem Gesetz, keine Ahnung.

Gruß TheNightHawk
 
AW: Firmendiebstahl?

Also eine Anzeige bezüglich des Urheberrechtes erstaunt mich doch schon. Weil du sicherlich nicht das Urheberrecht auf das Album X vom Künstler Y hast.

Es ist dabei uninteressant ob ICH das Urheberrecht habe, es ist einzig und allein der Straftatbestand der hierbei zählt, so auch bestätigt von der zuständigen Staatsanwaltschaft. Oder anders erklärt Leitsatz: Ich bin berechtigt Musik öffentlich auszustrahlen die ICH besitze oder die ich über eine Freigabe des ausübenden Künstlers bekommen habe.

Und der Strafbestand des Diebstahls ist hier auch nicht gegeben, da du ihm ja die Dateien selbst zur Verfügung gestellt hast.

Für die Ausübung seiner Tätigkeit, sicherlich, aber auch nur im Rahmen seiner Tätigkeit. Verlässt er den Sender, stehen ihm diese Daten nicht mehr zur Verfügung. Das dies natürlich Arbeitsvertraglich geregelt wurde, ist selbstverständlich, und im übrigens zivilrechtlich abzuhandeln.

Meine Frage ging sich ins Strafrechtliche.

Mal ganz davon ab, erstattest du Anzeige und postest dann hier. Hast du auch mal den ehemaligen Moderator darauf angesprochen/angerufen? Ziemlich besch...... Sache die du hier abziehst......

Selbstverständlich wurde mit betreffenden Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden nochmals der vertraglich, betreffende Passus mitgeteilt. Und eine "Abzieherei" kann ich nicht erkennen. Ich habe lediglich eine Frage gestellt ohne jemand anzuprangern oder zu bewerten. Deine Reaktion ist also damit weder konstruktiv noch hilfreich.

LG Jane
 
AW: Firmendiebstahl?

@Jane:

Viel lustiger wird es wenn dich jemand fragt wieso du die Titel
kopiert hast... denn schließlich hast du ihm eine Kopie erstellt
(und das auch noch mit kommerziellem Hintergrund).

Klassisches Eigentor.


Gruß
 
AW: Firmendiebstahl?

Schonmal in Betracht gezogen, dass auch das andere Webradio von besagter Band bzw. Label bemustert worden sein könnte?
 
AW: Firmendiebstahl?

timmeyy,

weil eine Vervielfältigung nicht verboten ist (weder im privaten Webradio noch im kommerziellen Webradio). So einfach ist das. Verträge lesen und verstehen timmeyy.
Klassischer Fall von Unwissenheit.
Schließlich zahlt man für seine Kopien auch Gebühren (zumindest zahle ich dafür, wie das andere respektive Jane handhaben, habe ich keine Ahnung von).

Gruß TheNightHawk
 
AW: Firmendiebstahl?

weil eine Vervielfältigung nicht verboten ist

Aaahh, dann sag das doch gleich. Dann stell´ mir doch grad´
mal deine MP3-Sammlung auf einen FTP damit deine Kumpels
sich das runterladen können...

Vielleicht kennst du ja ein anderes Urheberrecht als ich.



...
 
AW: Firmendiebstahl?

Schonmal in Betracht gezogen, dass auch das andere Webradio von besagter Band bzw. Label bemustert worden sein könnte?

Dies kann nicht passiert sein, weil der Künstler von uns ( be ) bookert wird und für uns ein Edition Special RMX erstellt hat.

LG Jane
 
AW: Firmendiebstahl?

Aaahh, dann sag das doch gleich. Dann stell´ mir doch grad´
mal deine MP3-Sammlung auf einen FTP damit deine Kumpels
sich das runterladen können...
Vielleicht kennst du ja ein anderes Urheberrecht als ich.
...

Vielleicht interpretierst Du Artikel 1 und 7 der Verträge für kommerzielle Webradios ja anders als ich.
Kopieren und zum download für "Kumpels" anbieten ist etwas völlig anderes als eine Kopie erstellen zum Zwecke der Aufführung.
 
AW: Firmendiebstahl?

Kopieren und zum download für "Kumpels" anbieten ist etwas völlig anderes als eine Kopie erstellen zum Zwecke der Aufführung.

Dann werden wir jetzt also alle "Aufführer" und kopieren von
urheberrechtlich geschützem Material wird legal.

In welcher Schule / UNI wurdest du über das Urheberrecht aufgeklärt?


...
 
AW: Firmendiebstahl?

In welcher Schule / UNI wurdest du über das Urheberrecht aufgeklärt?
...

Bevor ich ausfallend werde bei soviel Dummheit. Man bekommt bei der GVL die Vervielfältigungsrechte zum Zwecke der Speicherung und Aufführung und bezahlst einen Obulus X dafür pro Jahr und gespeichterte Titel. Begreifst Du das jetzt?
Oder spielt Ihr in Eurem Webradio Frankendüdeldadel nur von CDs?? Oder doch von MP3 ?? Und wie kommen die auf die Platte. Manmanman.....
 
AW: Firmendiebstahl?

Und der Strafbestand des Diebstahls ist hier auch nicht gegeben, da du ihm ja die Dateien selbst zur Verfügung gestellt hast.

Und du glaubst wirklich, wenn er Daten für die Dauer seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellt bekommt und diese dann mitnimmt, ist das kein Diebstahl? Also darf ich, wenn ich kündige, auch den Computer mitnehmen, den ich von meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen hab. Wäre exakt das Gleiche.

Allerdings muss ich mich fragen, wieso ein kommerzielles Radio eine Rechtsfrage in einem Board stellt und nicht einem Anwalt, dessen Nummer grundsätzlich bei jeder Firma greifbar zu sein hat. Alleine diese Tatsache macht mich irgendwie stutzig in Bezug auf die Firma selbst, bzw. deren Betreiber und dem zugehörigen Fachwissen.

Kurz: Also frag nen Anwalt, der kann dir helfen, hier ist das völlig OT

@timmeyy
Du machst also "echtes" Radio? Ich dachte immer, dafür wäre lesen nötig, oder hast du jemanden, der dir vorliest? Dann wirf ihn raus, er hat dir Müll erzählt. Allerdings, wenn jemand, der so nen Mist erzählt, Moderator werden kann, wundert mich nicht, wieso die Volksverdummung immer mehr wird.
 
AW: Firmendiebstahl?

1. Wir machen kein Webradio!

2. Kopieren auf ein "anderes Medium" ist zur Aufführung definitiv erlaubt.
...jedoch nicht die Weitergabe an Dritte. ;)
So, und jetzt überleg´ nochmal.

Da ein Moderator in meinem Fall Angestellter der Radiofirma ist, zählt hier der Passus DRITTE nicht. Ich kaufe ein Musikstück für eine Firma zum Zwecke der Aufführung. Wo in dieser Firma die Speicherung erfolgt, ist irrelevant.
Du darfst also nochmal §55 UrhG lesen und dazu auch noch mal §16 UrhG.
Vielen Dank
 
AW: Firmendiebstahl?

Allerdings muss ich mich fragen, wieso ein kommerzielles Radio eine Rechtsfrage in einem Board stellt und nicht einem Anwalt, dessen Nummer grundsätzlich bei jeder Firma greifbar zu sein hat. Alleine diese Tatsache macht mich irgendwie stutzig in Bezug auf die Firma selbst, bzw. deren Betreiber und dem zugehörigen Fachwissen.

Hallo Pegasus,

wir haben einen Fachanwalt für Internetrecht, jetzt klingt es vielleicht völlig daneben, aber er kann mir persönlich keine Antwort auf meine Frage geben sondern recherchiert selbst in Fragen des § 17 UWG. Der Straftatbestand des Firmendiebstahl § 246 StGB gilt ja nur für körperliche Sachen, ist damit nicht auf neue Medien explizit ausgelegt und greift damit NICHT.
Man kann nicht alles wissen, aber fragen kann man sicherlich. Und nun bitte nicht gleich über den Anwalt herfallen, der einmal nicht gleich eine Antwort parat hat.;)
Vielleicht ist auch Gedankengang dahingehend einfach falsch und das UrhG deckt den gesamten Strafbestand ab.

Dies zu recherchieren war mein eigentliches Ziel und dachte ich frage einfach einmal hier, da es nicht so ungewöhnlich ist, das ( ich hab mir sagen lassen in ein paar Webradios ist das Gang und Gebe das man die Musik nach dem Ausstieg "mitnimmt" ) hier vielleicht eine schnellere Antwort zu bekommen.

Nicht den Kopf abreissen!

LG Jane
 
AW: Firmendiebstahl?

Der Straftatbestand des Firmendiebstahl § 246 StGB gilt ja nur für körperliche Sachen, ist damit nicht auf neue Medien explizit ausgelegt und greift damit NICHT.

Musik ist also nicht körperlich? Also meine Festplatte füllt sich aber trotzdem bei Rippen von CDs. Aber ich bin kein Jurist ;)
Grundsätzlich würde ich als Laie esw dann mit dem Diebstahl von Firmengeheimnissen gleichsetzen, da diese auch nicht Körperlich sind und somit ähnlich behandelt werden müssten.
 
AW: Firmendiebstahl?

nach Ausscheiden aus dem Angestelltenverhältniss

Ach du meine Güte, mit welchen Vokabeln hier gearbeitet wird... :rolleyes: Mal davon abgesehen, daß "Verhältnis" hinten nur ein s hat, finde ich es doch reichlich übertrieben, hier von "Angestelltenverhältnis(sen)" zu reden. Gab es bei Dir denn auch gewerbliche Arbeitnehmer, Honorarkräfte und übertarifliche Angestellte? Und Beamte? Welcher Angestelltentarifvertrag galt bei Euch? TV-L? BAT?
 
AW: Firmendiebstahl?

Hallo Raumschiff,

im Arbeitsrecht ist klar geregelt, was ein Angestellter,Arbeitnehmer eine Honorarkraft oder ein Freelancer ist, ( selbst nachlesen *zwinker ).
Wir zahlen nicht nur Gehalt, sondern auch die Sozialleistungen und alles was sonst noch dazu gehört, und wir arbeiten weiterhin im Eventbereich, als Konzertveranstalter und als Booker.

Und das " S" hab ich mir zu Weihnachten gewünscht;)

Vielen Dank Pegasus...auch für mich ein guter Ansatz.

( auch fürs NICHT Kopf abreissen )*fg

Schönes WE zusammen
LG Jane(tte)
 
AW: Firmendiebstahl?

Ach du meine Güte, mit welchen Vokabeln hier gearbeitet wird... :rolleyes: Mal davon abgesehen, daß "Verhältnis" hinten nur ein s hat, finde ich es doch reichlich übertrieben, hier von "Angestelltenverhältnis(sen)" zu reden. Gab es bei Dir denn auch gewerbliche Arbeitnehmer, Honorarkräfte und übertarifliche Angestellte? Und Beamte? Welcher Angestelltentarifvertrag galt bei Euch? TV-L? BAT?

Du bist OT, aber sowas von.
 
AW: Firmendiebstahl?

  1. Urheberrecht: Sofern mir bekannt ist, kann eigentlich nur der Geschädigte selber bzw. der Vertreter des Rechteinhabers Anzeige erstatten.
    Mögliche Ausnahme: Besonderes öffentliches Interesse seitens der Staatsanwaltschaft.
    Bezug: Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB). Als Zeuge einer unterlassenen Hilfeleistung bin nicht direkt betroffen und kann keinen Strafantrag stellen. Das kann nur der Geschädigte - oder die Staatsanwaltschaft wird von sich aus aktiv.
    .
  2. Diebstahl: Ich fürchte, es läuft auf eine Unterschlagung hinaus (der Jurist kennt da Unterschiede). Du musst belegen können, dass das Material Dein Eigentum ist, ein Eigentumsübergang nie stattgefunden hat und die Besitzrechte am entsprechenden Material nach dem Ausscheiden des Moderators erloschen sind.
Gruß, Uli
 
AW: Firmendiebstahl?

1. Wir machen kein Webradio!

2. Kopieren auf ein "anderes Medium" ist zur Aufführung definitiv erlaubt.
...jedoch nicht die Weitergabe an Dritte. ;)




So, und jetzt überleg´ nochmal.

Hehe, schon mal überlegt warum es Verträge für Internetradios gibt und Verträge für Lokalradios?

Diese werden übrigens jeweils anders gehandhabt und so hat Nighthawk absolut Recht, er darf als kommerzielles Webradio, den Musikbestand aller 20 Moderatoren jedem Moderator zum abspielen explizit nur für das Radio geben, aber es sollte schriftlich vereinbart werden und zudem muss der Moderator auch darauf hingewiesen werden, das er diese beim Aussteigen aus dem Internetradio zu löschen hat!

Ebenfalls angefragt bei der GVL diese untersagt es nicht, wenn auch der GVL es egal ist, die sich im Schadensfall immer an den Radiobetreiber wenden würde, welcher hoffentlich für den Schadensfall eine IT Versicherung hat, die den Schaden abfangen würde.

Wie gesagt keine Rechtsberatung ... aber eben geltendes Recht!

Ich bin übrigens der Meinung das es kein Firmendiebstahl ist, sondern eine Veruntreung einer zur Verfügung gestellten Sache! ... Aber ich bin kein Rechtsanwalt!

Gruß
 
AW: Firmendiebstahl?

Hallo Studio Rebstock,

sehen wir es mal aus einem anderen Blickwinkel.
Also ich aus meiner rechtlichen Laiensicht schmeisse mal folgendes in den Raum;

"Angenommen das Webradio unterliegt einer Prüfung, und soll die org. Tonträger nachweisen. Kann dies natürlich nicht, weil betreffender Moderator die Musik ja unlegal erworben hat. Wäre ich dann nicht der unerlaubten Vervielfältigung angeklagt?".

Wie gesagt um allein dem Vorzubeugen wurde die Anzeige direkt bei der betreffenden Staatsanwaltschaft eingereicht und unser Firmenanwalt hatte dort vor Ort auch noch eine Gespräch unter Kollegen ebenfalls mit einem Staatsanwalt der dies bekräftigt hatte.

Irgendwie ist es wie bei ebay, Du erwirbst Diebesgut ohne es zu wissen und wirst der Hellerei angeklagt mit der Begründung Du müsstest wissen das es sich um Diebesgut handelt weil der Preis so günstig war.

Lg Jane
 
AW: Firmendiebstahl?

Hallo Jane,

vorbeugen hat noch nie geschadet (vor allem, wenn man sich übergeben muss :D), da stimme ich Dir zu.

Irgendwie ist es wie bei ebay, Du erwirbst Diebesgut ohne es zu wissen und wirst der Hellerei angeklagt mit der Begründung Du müsstest wissen das es sich um Diebesgut handelt weil der Preis so günstig war.
Ergänzung: An gestohlenen Dingen kann man kein Eigentum erwerben.

Viel Erfolg und Gruß, Uli
 
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