Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

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Commifreak

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Hey.

Also, soweit ich weiß, darf ich nur Lieder streamen, die ich aufner originalen CD hier rumliegen hab, is das richtig? ich hab nämlich viele mp3´´s hier die ich legal von muscmosnter.fm geholt hab, darf ich die nutzen??
 
AW: Woher darf ich Lieder beziehen beim streamen?

Du willst also Musik nutzen, die per Software von anderen Radios mitgeschnitten wurde? Was hast du an den Aussagen, die es zigfach hier im Board gibt, nicht verstanden?
 
AW: Woher darf ich Lieder beziehen beim streamen?

Shoutcast und Icecast müssten nur 1 € kosten, dann hätten wir halb soviele Webradios...
 
AW: Woher darf ich Lieder beziehen beim streamen?

Wie sieht es bei Socialmusic-Diensten wie playlist.com, last.fm, emeem oder finetune aus? Darf man die Titel dort noch legal mitschneiden?
 
AW: Woher darf ich Lieder beziehen beim streamen?

Hey Leute,

so wie ich die AGBs von den Musicplattformen und die der GVL nebst Richtlinien verstehe ist die Nutzung der von dort bezogenen Musik ausschliesslich für den Privaten gebrauch vorgesehen.

Da ich aber schon sehr oft gehört / gelesen habe, das eh jedes Webradio für die gespeicherte Musik bei GVL löhnen darf, stellt sich mir die Frage: Ist es denn am Ende nicht scheiss egal wo die Mukke herkommt, Hauptsache man löhnt ordenlich dafür ?

Wenn ich was falsch verstanden habe - BRÜLLT los !

Grüße Torsten.
 
AW: Woher darf ich zum Streamen Lieder beziehen?

Nein, weil die Musik, die du z.B. in iTunes kaufst, deshalb so billig ist, weil die das Recht, die Tracks wieder zu senden, nicht weiterverkaufen (Genauso bei Radio-Mitschnitten jeder Art).
Bei einer CD sind keine Einschränkungen deiner Rechte mit den Stücken da drauf erfolgt, dass heißt du darfst sie verwenden, um Musik davon aufzuführen (ein Grund, warum die mehr kosten). Dieses Aufführen musst du aber bei der GEMA von den Inhalten und bei der GVL von der Wiedergabevorrichtung her noch lizensieren lassen (kostet logischerweise).

Aber mit anderen Vorlagen als der Audio-CD hast du grundsätzlich kein Recht, die Tracks zum Senden zu lizensieren oder zum Kopieren für den Sendebetrieb zu lizensieren. Das wird normalerweise in den AGBs der Shops ausgeschlosssen und kommt von entsprechenden Verträgen mit Labels + Verwertungsgesellschaften. Zuständig ist dafür meist der Paragraph, der sagt, dass du die Tracks nur privat verwenden darfst und auch dein Recht zum Kopieren meist noch mal explizit eingrenzt. Hin und wieder wird das mit Digital Rights Management (DRM) durchgesetzt. Diese Schutzmechanismen zu umgehen ist meist nicht legal. Auch wenn die Songs DRM-frei sind, ist eine nicht lizenzsgemäße Nutzung defintiv nicht erlaubt.

Wäre mal interessant, für Radio-Betreiber einen Online-Shop aufzumachen, wo man die Dateien mit den selben Rechten wie mit einer CD erwirbt - halt teuerer, ist klar, und man müsste sich mit Labels und Verwertungsgesellschaften einigen.

Meines Wissens gibt es so einen Shop aber nicht.

Edit: In wie weit Radiomitschnitte zum privaten Hören, also nicht senden, legal sind, müsste man auch erst noch prüfen.
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

ist irgendwie schon genüsslich hier - irgendwie drehen sich immer die gleichen Fragen im Kreis :D

also NEIN du darfst es nicht nutzen. Am besten du kaufst dir deine CDs einfach im Handel (oder Platten, Kassetten...was auch immer).

Dann hast du auch keine Probleme.

PS: Musicload-Downloads dürfen auch nicht in Webradios verwendet werden ;)
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

ist irgendwie schon genüsslich hier - irgendwie drehen sich immer die gleichen Fragen im Kreis :D

also NEIN du darfst es nicht nutzen. Am besten du kaufst dir deine CDs einfach im Handel (oder Platten, Kassetten...was auch immer).

Dann hast du auch keine Probleme.

PS: Musicload-Downloads dürfen auch nicht in Webradios verwendet werden ;)

Entschuldige, wenn ich jetzt frech klinge aber bist Du sicher das Du kein Papagei bist? Namorok hat genau das gleiche geschrieben und sogar ausführlicher... :confused::confused::confused:
 
AW: Woher darf ich Lieder beziehen beim streamen?

Wie sieht es bei Socialmusic-Diensten wie playlist.com, last.fm, emeem oder finetune aus? Darf man die Titel dort noch legal mitschneiden?

Mitschneiden darfst du überall legal, solange du keinen Kopierschutz umgehst. Deshalb darfst du diese Songs aber noch lange nicht senden, was auch schon tausendfach hier durchgekaut wurde.

@torsten81nrw
Wenn du hier einen Vergleich mit einem Papagei aufstellst, fällt mir das Mit "Glashaus" und "Steinen" ein. Aber schön, das du nach so langer Zeit immer noch immer noch in der Lage bist, dich ab dem ersten Post bis auf die Knochen zu blamieren, nur weil du deine Unwissenheit offen zur Schau stellst. Dass Fullquotes nicht gerne gesehen sind (und hier völlig unnötig und dein Beitrag völlig OT), hast du immer noch nicht kapiert, aber das erwarte ich von dir ja schon gar nicht mehr.
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

Danke für dieses Stichwort, scheint diesen Anwendungsbereich abzudecken. Das wäre fast mal einen FAQ-Beitrag wert, oder?

MfG Namorok
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

jup, Bankräuber soll es mittlerweile erlaubt sein, daß wenn sie gefasst werden sie 30% der Beute behalten dürfen...
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

ich habe gehört dass man nur 30% Orginal haben muss

LG Dj-Gandalf

30% Original wovon? Von der Musik? Was bezeichnest Du als "Original"? Das Mastertape (oder heutzutage die Festplatte) des Tonstudios?

Nein, im Ernst, das ist schlichtweg falsch, was Du da erzählst und der, der es Dir erzählt hat, hat sich entweder mißverständlich ausgedrückt oder wußte nicht, wovon er redet.

Im Grunde ist es ganz einfach. Für jedes Musikstück (oder anderen Tonbeitrag), das Du senden willst, brauchst Du die Genehmigung des Urhebers. Im einfachsten Fall bist Du das selbst, bei Deiner Moderation oder wenn Du Deine selbstgeschriebene Symphonie auf der Gitarre sendest.

Bei allem anderen, wo Du keine Urheberrechte hast, mußt Du die Genehmigung haben, das Material zu spielen. Gema/GVL machen es da vergleichsweise einfach, weil Du da über Pauschbeträge die meisten Künstler, die in Deutschland (und über Partnerverträge auch weltweit) ihre Stücke veröffentlichen, abgegolten hast.

Allerdings gilt das nur für Tonträger, die hiervon auch erfaßt sind. In der Regel wird es sich dabei um Schallplatten/CDs handeln, die man ganz normal im Handel erwirbt (oder, wenn man Glück hat, vom Label bemustert bekommt).

Dateien auf Festplatten sind wieder etwas anderes, weil hier u.U. verschiedene rechtliche Regelungen greifen. Wenn Du Deine eigenen CDs rippst und den MP3-Spieler als Zuspieler für Deine Sendungen verwendest, geht das in Ordnung (sofern Du zum Rippen keinen Kopierschutz ausgehebelt hast). Leihst Du Dir die CD von einem Freund und rippst die, dann ist das so weit okay, als Du eine "Privatkopie" der CD erstellst - allerdings sagt hier schon der Name, daß Du Dir diese Kopie ausschließlich *privat* anhören darfst - streamen darfst Du sie *nicht*! Erwirbst Du Musikdateien über einen Online-Handel, so legt die AGB des Onlinehandels fest, welche Rechte Du an den heruntergeladenen Dateien erwirbst. Die meisten dieser Läden erlauben ein Streamen der Dateienb ebenfalls *nicht*

Um noch mal ganz klar mißverständnissen vorzubeugen: Durch den Kauf einer CD/Schallplatte/Datei erwerbt Ihr *nicht* die Musik - die Urheberrechte dieser Werke verbleiben *immer* beim jeweiligen Rechteinhaber. Ketzerisch könnte man sagen, daß Ihr Euer Geld lediglich für die Plastikscheibe ausgebt, denn die ist alles, was Euch wirklich "gehört". Die darauf enthaltene Musik dürft Ihr lediglich nutzen. Das ist für Otto Normalverbraucher vielleicht ein minimaler, vielleicht sogar unmeßbarer Unterschied - juristisch hat das jedoch große Bedeutung.

Und nochmal zur Sicherheit: Ich bin kein Rechtsexperte, der hier vorliegende Beitrag spiegelt lediglich meine Meinung/Kenntnisse zu dem Thema wieder und ist in keiner Weise rechtsverbindlich oder als Rechtsberatung zu verwerten.

LG

McCavity
 
AW: Woher darf ich zum Streamen Lieder beziehen?

Wäre mal interessant, für Radio-Betreiber einen Online-Shop aufzumachen, wo man die Dateien mit den selben Rechten wie mit einer CD erwirbt - halt teuerer, ist klar, und man müsste sich mit Labels und Verwertungsgesellschaften einigen.

Meines Wissens gibt es so einen Shop aber nicht.

So einen Shop kann und wird es auch nicht geben, weil die dafuer notwendigen Rechte von den Labels NICHT abgetreten werden, auch nicht an die Verwertungsgesellschaften.

Gruss,
Croydon
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

jup, Bankräuber soll es mittlerweile erlaubt sein, daß wenn sie gefasst werden sie 30% der Beute behalten dürfen...

Das nenne ich mal soziale Gerechtigkeit! Zeit wirds.


croydon_de schrieb:
So einen Shop kann und wird es auch nicht geben, weil die dafuer notwendigen Rechte von den Labels NICHT abgetreten werden, auch nicht an die Verwertungsgesellschaften.

Oben wurde ja schon das MPN genannt. Das ist aber denke ich mal zu teuer für die Ich-Radio-AGs ;) Bemusterungen von mittelgroßen und kleinen Labels erfolgen teils aber auch per MP3 ohne CD, aber LC.

Aber ich gehe mal weiter zurück in die Vergangenheit:
Damals planten die Labels Brennstationen für die Geschäfte und MediaMärkte, in denen man im Kaufhaus seine eigene Mix-CD am Automaten zusammenstellen, brennen und bedrucken lassen konnte.

Ein Erzeugnis aus dieser Zeit - allerdings aus einer Coca Cola-Promotion - habe ich hier bei mir aufbewahrt. Das lief damals über das Internet. Die CD ist scheinbar gepresst, bedruckt wie eine gekaufte CD, hat von jedem Label seinen Label-Code und Informationen zum Titel/Komponist, etc. Es ist sozusagen ein klassisches CD-Medium, aber personalisiert und individualisiert durch die eigenen Titelzusammenstellung.

Unabhängig von der Internetradio-Problematik: Warum wurde diese Idee nicht weiter verfolgt? Der Konsument hätte sein klassisches CD-Medium und könnte eine Mix-CD aus Millionen (unkompr.) Titeln im Kaufhaus zusammenstellen und die Verlage hätten ihren Erlös.

Und die Internetradios hätten ihre CDs ;)
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

Auch wenn man als Internetradio-Redakteur schon dort angemeldet ist: MPN liefert nach mir gegenüber telefonisch gemachter Aussage von MPN-Geschäftsführer Herrn Schlumbohm derzeit nicht aus an reine Internetradios über die dortige Downloadfunktion. Ob es eine andere Regelung für Radios gibt, die bereits im Besitz einer Hörfunklizenz sind, aber noch nicht im Kabel oder auf Antenne senden, weiss ich nicht. Es bleibt also der klassische Weg über CDs.
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

Ich weiss auch nicht warum dieses Thema zum x-ten Male wiedergekaut werden muss. Dazu hats meineserachtens schon genug Threads und Meinungen gegeben.
Wer es bis dato nicht geschnallt hat, das lediglich Musik gesendet werden darf die im Orginal vorliegen muss, ja sorry der hat am Mikrofon auch nix zu suchen................
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

Es gibt anscheinend immer noch tausende dies noch nicht begriffen haben und wohl auch nie begreifen werden :wall:
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

Auch wenn man als Internetradio-Redakteur schon dort angemeldet ist: MPN liefert nach mir gegenüber telefonisch gemachter Aussage von MPN-Geschäftsführer Herrn Schlumbohm derzeit nicht aus an reine Internetradios über die dortige Downloadfunktion. Ob es eine andere Regelung für Radios gibt, die bereits im Besitz einer Hörfunklizenz sind, aber noch nicht im Kabel oder auf Antenne senden, weiss ich nicht. Es bleibt also der klassische Weg über CDs.

Dann muessen wir hoffen, dass es CDs noch lange gibt.
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

Oben wurde ja schon das MPN genannt. Das ist aber denke ich mal zu teuer für die Ich-Radio-AGs ;) Bemusterungen von mittelgroßen und kleinen Labels erfolgen teils aber auch per MP3 ohne CD, aber LC.

Bemusterung ist aber etwas voellig anderes, als was hier gefordert wird. Hier geht es um einen Webshop, in dem Musik legal mit allen Rechten analog eines Tontraegers verkauft werden kann. Und das wird es definitiv nie geben.
Bemusterung mit Titeln, die noch nicht dem Urheberrecht unterliegen, weil sie ja noch nicht veroeffentlicht sind, hat ganz andere Grundlagen. Genauso wie Musik, die bewusst nicht dem Urheberrecht bzw. den Verwertungsgesellschaften unterworfen wird.

Aber ich gehe mal weiter zurück in die Vergangenheit:
Damals planten die Labels Brennstationen für die Geschäfte und MediaMärkte, in denen man im Kaufhaus seine eigene Mix-CD am Automaten zusammenstellen, brennen und bedrucken lassen konnte.

Ein Erzeugnis aus dieser Zeit - allerdings aus einer Coca Cola-Promotion - habe ich hier bei mir aufbewahrt. Das lief damals über das Internet. Die CD ist scheinbar gepresst, bedruckt wie eine gekaufte CD, hat von jedem Label seinen Label-Code und Informationen zum Titel/Komponist, etc. Es ist sozusagen ein klassisches CD-Medium, aber personalisiert und individualisiert durch die eigenen Titelzusammenstellung.

Unabhängig von der Internetradio-Problematik: Warum wurde diese Idee nicht weiter verfolgt? Der Konsument hätte sein klassisches CD-Medium und könnte eine Mix-CD aus Millionen (unkompr.) Titeln im Kaufhaus zusammenstellen und die Verlage hätten ihren Erlös.

Und die Internetradios hätten ihre CDs ;)

Das wurde nicht weiter verfolgt, weil die Musikindustrie ja nicht nur die "Top10" vermarkten will, sondern eben auch die anderen Titel. Aus diesem Grunde werden ja auch Sampler erschaffen, um neben ein paar Zugpferden auch nicht so gut zu verkaufende Titel an den Mann oder die Frau zu bringen.

Sobald der Kunde zu viel Wahlmoeglichkeiten hat, koennte er sich ja fuer guenstiges Geld nur die besten Tracks rauspicken ;) und muesste nicht fuer 12 Euro eine CD kaufen, von der nur 1 Track effektiv genutzt wird. Das wuerde ja allen Marketingstrategien der Musikindustrie zuwiederlaufen. Schliesslich wollen wir doch alle die Superstars hoeren und irgendwelche Xavier Naidoos und was ich noch .... nein, wollen wir nicht???... wartetes ab, SIE kriegen euch auch noch....



Gruss,
Croydon
 
AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?

Bemusterung mit Titeln, die noch nicht dem Urheberrecht unterliegen, weil sie ja noch nicht veroeffentlicht sind, hat ganz andere Grundlagen.

Bemusterung kann auf Tonträger oder digital aber auch noch nach der V.Ö. passieren.

Bemusterung ist aber etwas voellig anderes, als was hier gefordert wird. Hier geht es um einen Webshop, in dem Musik legal mit allen Rechten analog eines Tontraegers verkauft werden kann. Und das wird es definitiv nie geben.

Eigentlich erwarte ich von einem Webshop für Musik - der nahezu die gleiche Preispolitik wie die CD-Shops verfolgt - dass ich ein vollwertiges Produkt erhalte. Es gibt für mich keinen nachvollziehbaren Grund warum dies nicht gewährleistet sein kann.

Im Webshop fehlt mir der Datenträger, die Umverpackung mit Cover, das Format ist Datenreduziert und beim Wechsel des Betriebssystems fehlen u.U. auch die Lizenzen zum Abspielen. Und selbstgebrannte CDs sind auch noch anfälliger für Datenverlust. Der Preis ist aber pi mal Daumen der gleiche.

Das wurde nicht weiter verfolgt, weil die Musikindustrie ja nicht nur die "Top10" vermarkten will [...] Sobald der Kunde zu viel Wahlmoeglichkeiten hat, koennte er sich ja fuer guenstiges Geld nur die besten Tracks rauspicken ;) und muesste nicht fuer 12 Euro eine CD kaufen, von der nur 1 Track effektiv genutzt wird.

Da würde jede Mix-CD anders aussehen und sich jeder "seine" Perlen rauspicken. Es könnte gut sein dass sich die Verkäufe für unbekanntere Musiker und Musikerinnen vervielfachen würden. Klar, der Samplergedanke würde untergraben. Aber jeder würde so einige "Gurken" mitnehmen, weil er sie eben will und bewusst sucht ;)

Früher platzte bei uns das große CD-Geschäft in der Innenstadt aus allen Nähten. Heute kriegen die bei den Singles nur noch 1-2 Neuveröffentlichungen die Woche rein. Die werden erst gar nicht mehr bestellt!

Warum dann keine Brennstation? Die Industrie könnte so das gesamte Angebot zugänglich machen und ich bezahle an der Kasse. Aus Solidarität nehme ich dann auch 2 Gurken mit ;)
 
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