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§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 JuSchG
Es ist verboten, indizierte Medien Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen. Dabei ist es egal, ob man ihnen das Objekt in die Hand gibt oder indirekt zugänglich macht, z.B. durch zuschauen lassen eines Videofilms oder durch vorlesen aus einem indizierten Buch
...das sie Musikalisch wohl nicht mehr gespielt werden dürfen...
Es sind nur ein paar Songs, die auf dem Index stehen. Und das heisst nicht zwigend, dass diese nicht gesendet werden dürfen. Der Index gibt erstmal nur an, was in den Läden verkauft werden darf.