Musik von gekauften CDs senden erlaubt, steht wo?

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Radiobengel

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Dank der Suchfunktion hier im Forum habe ich bereits einen Teil meiner Frage beantworten können, nämlich: wenn ich eine CD im Laden erwerbe, darf ich sie auch im Internetradio senden sofern die monatlichen Gebühren an GEMA/GVL bezahlt sind.

Dies habe ich soweit aus euren Beiträgen hier entnommen und ich hoffe das ist soweit richtig?

Leider teilen Freunde von mir diese Meinung nicht und deshalb würde ich denen gerne auch einen Hinweis schreiben der ...ähm "rechtsverbindlicher" ist als ein Forumbeitrag und deshalb ist meine Frage, ob das auch irgendwo in unseren paar wenigen deutschen Rechtsvorschriften zu finden ist, damit ich denen das vor den Latz knallen kann?
 
AW: Musik von gekauften CDs senden erlaubt, steht wo?

Wir werden dir hier keine Rechtsberatung erteilen. Wenn du also diesbezüglich was hieb und stichfestes willst, solltest du dich bitte schriftlich an die GVL wenden. Dort wird dir dann auch geholfen .......
 
AW: Musik von gekauften CDs senden erlaubt, steht wo?

Hallo Radiobengel,

wir kämpfen hier immer wieder mit "Freunde haben gesagt / behauptet / glauben nicht" etc..

Wie Lumidus schon richtig geschrieben hat, können wir hier nur mit gesammelten Erfahrungen aufwarten, aber keine Rechtsberatung geben (und dürfen es auch nicht). Das ist zwar viel Wert, aber nicht verbindlich.
Wer es trotzdem nicht glaubt, dem ist (mitunter) nicht zu helfen. Leider.... :rolleyes:
Schöne Grüße an deine Freunde. :mad:

Nun denn: Die GEMA selber als Quelle - mitsamt recht gut geschriebenen FAQ - sollte ausreichen.
Aber wer es nicht glauben will, der liest halt Bundesgesetze online bzw. per pdf.

Konkret:
  • Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 09.09.1965
    Link zur pdf-Datei

  • Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) vom 09.09.1965
    Link zur pdf-Datei
Viel Spaß dabei.

Übrigens, deine bisherige Recherche und ihr Ergebnis, wie du es hier geschrieben hast, ist zutreffend.

Gruß, Uli ;)
 
AW: Musik von gekauften CDs senden erlaubt, steht wo?

Klar doch. Und als nächstes schreibe ich an die GEMA und verhandel über meine Provisionen :wow:
 
AW: Musik von gekauften CDs senden erlaubt, steht wo?

Danke für eure Antworten.

Das mit der Rechtsberatung sehe ich absolut ein.
Die Links haben mir auf jeden Fall sehr weitergeholfen.

@Pegasus:
Konkret gesagt ist einer meiner Bekannten der Meinung, dass er (obwohl er eine CD im Laden gekauft hat) extra noch beim Label um die Erlaubnis fragen müsse um Stücke von der im Laden gekauften CD senden zu dürfen.
 
AW: Musik von gekauften CDs senden erlaubt, steht wo?

Das mag wohl auf einige Comedys zutreffen, aber nicht auf Musik aus dem Gema-Repertoire.
 
AW: Musik von gekauften CDs senden erlaubt, steht wo?

An dieser Stelle möchte ich eine neue Variante ins Spiel bringen, die zwar nichts mit der GEMA, wohl aber mit der GVL zu tun hat.

Wie euch ja sicher bekannt ist, gibt es seitens der GVL gewisse Beschränkungen bezüglich der Häufigkeit der Wiederholung von Titeln eines Interpreten oder Samplers innerhalb eines bestimmten Zeitraums usw. usf..
Das schränkt natürlich ein, wenn man mal eine Spezialsendung zu einem Interpreten machen möchte.

Hier gilt: Wenn man eine Zusage seitens des eigentlichen Rechteinhabers hat, steht der Vertreter des Rechteinhabers (die Verwertungsgesellschaft, hier: die GVL) in der zweiten Reihe und hat, zumindest für den Fall, nichts zu melden.

Da die GEMA aber die Urheber und nicht die Plattenfirmen vertritt, ist ein direkter Kontakt mit dem Label, zumindest die GEMA betreffend, nicht sinnvoll.
Der Kontakt mit dem Label entbindet mich jedenfalls nicht von den Pflichten gegenüber dem Urheber.

Gruß, Uli
 
AW: Musik von gekauften CDs senden erlaubt, steht wo?

Hier gilt: Wenn man eine Zusage seitens des eigentlichen Rechteinhabers hat, steht der Vertreter des Rechteinhabers (die Verwertungsgesellschaft, hier: die GVL) in der zweiten Reihe und hat, zumindest für den Fall, nichts zu melden.


Ich zerstöre Deine Illusion nur äußerst ungern, aber dem ist mitnichten so.
Denn der "eigentliche Rechteinhaber" hat einige dieser Rechte vertraglich an die GVL abgetreten. Das bedeutet, daß diese diese Rechte alleine innehat, nicht mehr der eigentliche Rechteinhaber.

Was Du meinst, sind die Dinge, die über die übertragenen Rechte hinausgehen. Unter anderem z.B. die Möglichkeit, mehrere Titel eines Tonträgers hintereinander abzuspielen. Denn diese Rechte wurden der GVL eben gerade nicht übertragen und liegen daher nach wie vor beim Label/Künstler.

Nur dieses kannst Du also mit dem Label direkt abkaspern, die Möglichkeit, z.B. einfach das Label anstelle der GVL anzufragen (und sich damit z.B. Gebühren zu sparen) gibt es definitiv nicht.


Gruß,
Croydon
 
AW: Musik von gekauften CDs senden erlaubt, steht wo?

Nur dieses kannst Du also mit dem Label direkt abkaspern, die Möglichkeit, z.B. einfach das Label anstelle der GVL anzufragen (und sich damit z.B. Gebühren zu sparen) gibt es definitiv nicht.
In der Tat ging es mir um die Umgehung der lizenzrechtlichen Einschränkung bezüglich der Abspielhäufigkeit statt um die Vermeidung von Kosten.
Schließlich sind die GVL-Auflagen für Internetradios einer der häufigsten Stolpersteine für Betreiber und Moderatoren.

Gruß, Uli
 
AW: Musik von gekauften CDs senden erlaubt, steht wo?

@Pegasus:
Konkret gesagt ist einer meiner Bekannten der Meinung, dass er (obwohl er eine CD im Laden gekauft hat) extra noch beim Label um die Erlaubnis fragen müsse um Stücke von der im Laden gekauften CD senden zu dürfen.

Das ist durchaus möglich. Wie Inselkobi als Beispiel "Comedy" angebracht hat, gibt es da einige Beispiele. Dazu gehören praktisch alle Sprachbeiträge, da die GEMA deren Vertretung nicht ünernimmt. Da kann einerseits die VG-Wort zuständig sein, andererseits auch eine direkte Genehmigung des Labels nötig sein.

Vorsicht also mit CDs, die kein GEMA-Label haben, da könnte es Probleme geben.
 
AW: Musik von gekauften CDs senden erlaubt, steht wo?

zitat : Konkret gesagt ist einer meiner Bekannten der Meinung, dass er (obwohl er eine CD im Laden gekauft hat) extra noch beim Label um die Erlaubnis fragen müsse um Stücke von der im Laden gekauften CD senden zu dürfen.

Ganz bestimmt nicht. Auch "richtige" (kleinere) Radiosender kaufen sich ihre CDs irgendwo - entweder werden sie bemustert (war mal...) oder sie kaufen ein Paket bei der Plattenfirma ein oder sonstwo. Und die kleineren Radiostationen geben in den meisten Fällen sowieso nur eine unspezifizierte Pauschalgebühr ab (also keine Titelliste). Das gleiche gilt übertragen auch für die Internetsender. Eben die Gema anmelden, beachten und zahlen.
SOWEIT sind die noch nicht, das sie stundenlang zuhören, um festzustellen, woher im Endeffekt der gespielte Tonträger kommt. /(....) (NOCH KEINE RECHTSBERATUNG !)
 
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