Kassenzettel für Sendesoftware

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Die-Pingu

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Guten Morgen!

Aufgrund eines anderen im Moment diskutierten Themas, wollte ich nun einmal die Frage in den Raum stellen:

Lasst Ihr Euch von Euren DJs/Moderatoren den Kassenzettel für den legalen Erwerb der Sendesoftware zeigen?

Ich persönlich denke, dass dann die meisten Radios nur eine Handvoll Moderatoren hat, wenn man diese Regel einführt.
Dazu fällt mir jetzt noch eine dumme Frage ein: mache ich mich als Inhaber strafbar, wenn meine Leute mit einer illegalen Software senden? Ich weiss hier sind keine Anwälte, aber doch viele Leute die sehr gut bewandert sind in den deutschen Gesetzen.

Ich habe Themen hier gefunden, bei denen es um die Beweise der legal erworbenen Musik ging, aber nicht um die Software. Ich hoffe ich habe jetzt nichts übersehen.

Grüßle Pingu
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Die Frage nach der illegalen Software findest Du meistens in den "mein XYZ-Sendeprogramm geht nicht!"-Threads - dort wird zumindest ab und zu mal der Verdacht geäußert, der Fragesteller könne seine Software aus zweifelhaften Kanälen bezogen haben.

Ohne hier wirklich Zahlen vorweisen zu können, würde ich vermuten, daß sich auch hier einige tummeln, die den Einsatz geeselter Software ohne nachzufragen befürworten würden. Ganz gleich ob Musik, Sendesoftware, Betriebssystem (wieviele Leute haben für *jeden* ihrer Windows-PCs eine gültige Lizenz? Hand auf's Herz?) oder andere Software (Stichwort: CMS für die Senderhomepage) - bei vielen Leuten, auch solchen, die hier posten, scheint es nur ein geringes bis gar kein Unrechtsbewußtsein zu geben, Material aus dubiosen Quellen einzusetzen. Software- und Musikpiraterie wird von vielen als Kavaliersdelikt gesehen, oft sogar mit einer Art Rebellentum verbunden.

Ohne das beschönigen zu wollen, paßt es jedoch gut in das Bild des gedankenlosen Betreibers/Moderators, der Radio nur zur Befriedigung seiner eigenen Lust, nicht aber aus Interesse am Medium an sich oder seiner Hörer macht. Inwieweit sich ein Betreiber strafbar macht, wenn seine Moderatoren illegal erworbene Software einsetzen würde ich genauso beurteilen, wie mit illegaler Musik: der Betreiber ist an sich in der Pflicht, da er den Stream betreibt, dafür zu sorgen, daß dort alles mit rechten Dingen zugeht. Ich würde vermuten, daß man ihn, sollte ein Verstoß dort nachweisbar sein, ebenso belangen könnte, wie beim Senden illegal erworbener Musik. Durch entsprechende Verträge könnte er sicherlich gegenüber dem tatsächlichen Täter Regreßforderungen erheben, inwieweit dieser die dann aber auch leisten kann, bleibt im individuellen Fall zu klären.

Wie immer: Rechtsexperte bin ich keiner, ich stelle hier nur mein Halbwissen und persönliche Einschätzung dar.

LG

McCavity
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Guten Morgen!

Also rein von der rechtlichen Seite würde ich auch sagen, dass man sich als Betreiber verantwortlich zeigt, ob legal oder illeges Material verwendet wird.

In einem anderen Thema haben wir kurz über Verträge im Webradio geredet. In denen könnte man einen Teil einfügen, wo drinsteht, dass eben nur Originale Musik verwendet wird und auch entsprechend nur original lizenzierte Programme.

In wie weit man da entsprechend Kontrollieren muss weiß ich nicht, aber mit der Unterschrift des Vertrages müsste normal die "Schuld" vom Betreiber weg sein ...

Liebe Grüße
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Grübel grübel grübel....

Wenn also ein Moderator ein "illegales" Windoof verwendet, bekommt der Betreiber des Radios eins aufn Deckel?

Ein vredammt guter Gedanke, da so ja die ganzen Raubkopien eliminiert werden könnten.

Kurz und knapp und ohne Anspruch auf rechtlich verwertbares: Ich denke, das geht so einfach nicht! Oder anders: Werde ich im Firmenwagen geblitzt, bin ICH auch der Verantwortliche für den Bußgeldbescheid. Da ist mein Chef dann auch außen vor. Er wird zwar als Halter angeschrieben, doch wird das sofort an den Fahrer des Wagens weiter gegeben. Also warum sollte das bei Software anders sein? Den Rechtsverstoß hat der Moderator begangen.... usw usw

Gruß
Rainer
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Ok. Stimmt...

Aber was ist mit dem Fall, dass der Betreiber für die Musik verantwortlich ist... Und gestraft wird, wenn der Moderator illegale Musik spielt ...

Verwirrte Grüße
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Der verantwortungsbewusste Betreiber macht Verträge mit den für ihn streamenden Moderatoren.
Sowohl aus eigener Erfahrung als auch aus bisherigen Posts hier scheinen die mit Vertrag arbeitenden Betreiber und Moderatoren in der Minderheit zu sein.

Ich glaube (!), dass du als Betreiberin nicht verpflichtet bist, die Legalität der eingesetzten Mittel von dir aus zu überprüfen.
Du kannst den Moderator aber vertraglich erklären lassen, dass alles rechtens sei.
Wird dir nun bekannt, dass diese Erklärung nicht stimmt, hat er dich arglistig getäuscht. Ab diesem Zeitpunkt bist du auch eine Zeugin gegen ihn (wenn ihr nicht verwandt oder verschwägert seid).

Nach meiner Auffassung - Interpretation! - machst du dich nur dann schuldig, wenn du gegen bestehende Lizenzen bewusst verstößt oder ein solches Handeln förderst bzw. nicht unterbindest (Beihilfe).
Spätestens ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme solltest du entsprechend handeln.

Der Vertrag dient dabei lediglich als Hebel, um dir entsprechendes Handeln zu erleichtern.
Ansonsten: Nein, abklopfen musst du das nicht - versichere dich nach bestem Wissen und Gewissen und dem Grundsatz nach Treu und Glauben folgend.

Viel Erfolg & Gruß, Uli
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Wenn also ein Moderator ein "illegales" Windoof verwendet, bekommt der Betreiber des Radios eins aufn Deckel?
...
Ich denke, das geht so einfach nicht! Oder anders: Werde ich im Firmenwagen geblitzt, bin ICH auch der Verantwortliche für den Bußgeldbescheid. Da ist mein Chef dann auch außen vor. Er wird zwar als Halter angeschrieben, doch wird das sofort an den Fahrer des Wagens weiter gegeben. Also warum sollte das bei Software anders sein? Den Rechtsverstoß hat der Moderator begangen.... usw usw
D'accord. Das Beispiel mit dem Firmenwagen (oder überhaupt einem Fahrzeug, das nicht vom Halter gefahren wird) ist hier sehr gut als Analogie geeignet, denke ich. Was ich ausdrücken wollte, war folgendes (wie gesagt, ich bin auch nur Laie in Rechtsfragen und drücke mich deshalb möglicherweise nicht akkurat genug aus): Wenn ein Verstoß bei einem Webradio festgestellt wird - am ehesten dürfte das bei "gesaugter" Musik auffallen, Sendesoftware und Betriebssystem dürften da sehr viel schwerer nachweisbar sein - wird der Rechteinhaber diese Rechte sicherlich zunächst beim Betreiber geltend machen (Halter des Fahrzeuges) um darüber den tatsächlichen Täter (Fahrer) ermitteln zu können. Auch wenn der Betreiber - notfalls durch entsprechende Vertragswerke, s.U. - dadurch selber nicht haftet, hat er doch zumindest zunächst den Ärger mit dem Vorgang.

Der verantwortungsbewusste Betreiber macht Verträge mit den für ihn streamenden Moderatoren.
...
Ich glaube (!), dass du als Betreiberin nicht verpflichtet bist, die Legalität der eingesetzten Mittel von dir aus zu überprüfen.
Du kannst den Moderator aber vertraglich erklären lassen, dass alles rechtens sei.
...
Ansonsten: Nein, abklopfen musst du das nicht - versichere dich nach bestem Wissen und Gewissen und dem Grundsatz nach Treu und Glauben folgend.

"Unwissen schützt vor Strafe nicht" ist ein alter Rechtsgrundsatz. Wie oben schon erwähnt, *meine* Vermutung wäre, daß Rechteinhaber in der Praxis zunächst an den Anbieter herantreten würden, ansonsten stimme ich zu, daß ich auch der Ansicht bin, daß der Betreiber mit einem entsprechenden Vertrag, indem er seine Mitarbeiter zum Einsatz legal erworbener Mittel verpflichtet, seiner Sorgfaltspflicht in ausreichendem Maße Folge geleistet hat. Im Falle der Feststellung eines Verstoßes seitens des Betreibers sollte dieser darauf dringen, den Mißstand abzustellen oder die inkriminierte Person aus seinem Stab entfernen. Duldet er den Verstoß, könnte ihm sonst u.U. eine Mitschuld nachgewiesen werden.

Wie gesagt, so würde *ich* mir das vorstellen.

LG

McCavity
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Und nun passend zum Thema die nächste Frage:

Wie mache ich den Moderator ausfindig, der z.B. das illegal gesaugte Lied gespielt hat?

Einfach zu sagen "Du warst XY on Air, das ist dein Lied" ist doch zu einfach???
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

McCavity, hier geht es primär um Software.

Wenn einem Moderator von einem früheren Betreiber SAM "zur Verfügung gestellt" wurde - dieser Betreiber also die Lizenz missbraucht hat - und der Moderator mit diesem Lizenzkey jetzt zum neuen Radio wechselt, warum sollte der Lizenzinhaber jetzt beim Betreiber des neuen Radios anklopfen?

Pingu möchte wissen, wie weit ihre Verantwortung reicht und wie intensiv sie vorsorgen muss.
Auch bei "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" kann sie nicht bestraft werden, weil sie keine strafbare Handlung begangen hat. Erst, wenn sie einer solchen Handlung Vorschub leistet - und das bedingt Vorsatz -, wäre sie juristisch mit im Boot.

Den anderen deiner Aussagen stimme ich zu.

Gruß, Uli
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

@Pingu:

Im Grunde ist die Idee vollkommen relevant zur aktuellen Situation, jedoch, auch du weisst aus eigenen Erfahrungen, dass dies scheinbar unmöglich für den aktiven Sendeverlauf eines Webradios erscheint, denn wenn man sich mal anschaut, wer bei den Webradios sendet, meist Schüler, Jugendliche, junge Erwachsene (ich rede nun mal so aus Erfahrung, wenn es nicht unbedingt ein 80s Radio ist).
Ich kenne keinen Schüler, der sich ein VDJ 4 für 300 Dollar kaufen kann...
Was macht man also, man fragt nicht nach, denn wenn man nachfragen würde, dann gäbe es zig Webradios mit jeweils 3 Moderatoren ("Behauptung meinerseits"). Es sei denn man hat wirklich einen Moderator, der da DJ ist und mit Vinyls seine Sendung publiziert.

Lg,
Markus
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Der Einwand "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" ist zwar gut, aber dem entgegne ich trotzdem *wieder* mit dem Beispiel Firmenwagennutzung: Wer von euch in der glücklichen Lage ist, einen Arbeitsvertrag zu haben, schaue doch mal bitte nach, ob da irgendwo eine Klausel drin ist, die mich darauf hinweist, daß ich bei Rechtsverstößen mit diesem Fahrzeug allein haftbar sei.

Ich denke nicht, daß es so eine Klausel gibt. Insofern bleibe ich aber trotzdem als Fahrer alleinverantwortlich. Es mag zwar richtig (und auch korrekt) sein, daß zuerst einmal der Halter angeschrieben wird. Dieser aber wird ersucht, Auskunft zu erteilen, *wer* das Fahrzeug geführt hat. Auf den Fall der Softwarenutzung ohne Lizenz dürfte das exakt gleich hinaus laufen. Der Betreiber wird demnach gebeten, die Person zu benennen.... (sinngemäß denkbar).

Wobei ich kein Anwalt oder Richter bin! Also schreibe ich nur rein aus *meinem Verständnis für das geltende Recht* heraus.

Gruß
Rainer


*****
Ergänzung, da durchaus beachtenswert:

Im Bereich Modellbau/flug kommen Jugendliche und sogar Kinder daher, die dann *mal eben so* ein Modell im Wert von mehreren 1.000€ steuern. Da frage ich mich immer wieder, wie denn so etwas sein kann! Ich als "Otto-Normal-Bürger" wundere mich dann nur, daß ich möglichst günstige Teile verwenden möchte bzw kann, während Fliegerjunge Karli mal eben so Equipment verwendet, was locker mehrere Monatsgehälter wäre.

Also so pauschal möchte ich dann doch nicht behaupten, daß jüngere Leute eben solche Software nicht kaufen würden.
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Deswegen habe ich ja geschrieben, allein der Nachweis dürfte bei Software oder Betriebssystem wesentlich schwieriger fallen. Bei Software würde der Anfangsverdacht wohl eher gegenüber dem Täter erfolgen, zum Beispiel, weil dieser in radioforen.de unverhohlen darüber spricht, wie einfach er seine Version knacken konnte oder ähnliches. Auch wenn die Software an sich geeignet *wäre* "nach Hause zu telefonieren", sprich: sich mit einem Lizenzserver in Verbindung zu setzen, wird so etwas in der Softwareentwicklung überwiegend als unethisch betrachtet und daher nicht umgesetzt.

Heißt auf der anderen Seite: der Rechteinhaber einer Software muß eben auf andere Weise zu einem Anfangsverdacht kommen. Insofern hast Du völlig recht, daß in diesem Fall der Betreiber mit großer Wahrscheinlichkeit komplett außen vor ist. Meine Ausführungen waren daher mehr theoretischer Natur, falls der Inhaber einen Verstoß zum Beispiel anhand einer in den Stream codierten ID ("Wasserzeichen") ermitteln *könnte*.

@Tobi2k7
Diese Fragestellung wurde schon öfter hier im Forum besprochen, schau mal in diverse Webradiovorstellungen, da wurden einige verdächtigt, illegal erworbene Inhalte zu senden. Obwohl für diesen Thread an sich OT als kurze Antwort: ja, so müßte das ablaufen: Der Rechteverwerter stellt - zum Beispiel anhand von MP3-Tags - fest, daß mutmaßlich illegal erworbene Inhalte gesendet werden und müßte jetzt entweder selber ermitteln, wer der Moderator ist (Sendeplan) oder an den Betreiber herantreten. Das wird er vermutlich sowieso tun müssen, da die über die Homepage des Betreibers verfügbaren Daten (Nickname!) u.U. nicht ausreichend sind, um tatsächlich eine Person ermitteln zu können. Wie gesagt - für diesen Thread ist das OT.

@Platinsmarti
So ähnlich sehe ich das auch, aber aus dem Grund, daß den Betreiber, wenn er sich nach bestem Wissen und Gewissen der Rechtmäßigkeit seiner Mitarbeiter versichert hat, von vornherein gar keine Schuld trifft. "Unwissen schützt vor Strafe nicht" würde - auf das Beispiel des Fahrzeuges bezogen - zum Beispiel dann greifen, wenn ich mich vor Fahrtantritt nicht versichert habe, daß das Fahrzeug noch TÜV hat und dann deswegen angehalten werde. Ich hatte den Grundsatz oben angefügt, um deutlich zu machen, daß *wenn* ein Verstoß des Betreibers nachgewiesen werden *kann*, er sich nicht darauf berufen kann, von nichts gewußt zu haben.

LG

McCavity
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Hehe...

Also ich hätte mal gar nichts dagegen, wenn ganz offiziell ein Lizenzserver kontaktiert wird. Nur wird es wenig helfen, da es ja auch kostenlose Software gibt, wie z.B. das Shoutcast Plugin für den Winamp.

Was mich persönlich ja wirklich nervt: Man kennt so einige schwarze Schafe... und kann als Privatperson rein gar nichts machen. Aber lassen wir das... ich stelle mich nicht auf so eine niedere Stufe, wie gewisse Pappnasen (Bewusst diesen Begriff gewählt!).

Gruß
Rainer
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Nun mal eine Frage zu dieser Diskussion hier:
Es wurde der Firmenwagen angesprochen und das Blitzgeraet .. Schoen und gut, aber gibts hierbei auch die GVL?
Die GVL interessiert sich nicht ausschließlich fuer den einen "Moderator", wenn er "raubkopierte" Titel auf seinem PC hat.
Die GVL interessiert sich auch nicht ausschließlich fuer den einen "Moderator", wenn er kein Titelstreamig betreibt, sondern es ist generell der Lizenzinhaber der haftbare!

Worauf ich raus will ist, dass ich mir durchaus vorstellen koennte, dass das auch die Sendesoftware (SAM Broadcaster, etc.) betreffen kann.

Gruß
Inselkobi
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Ja, nur mit dem Unterschied, dass bei der GVL der Betreiber der Vertragspartner ist - bei der Software ist er das in aller Regel nicht.

Gruß, Uli
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

@Inselkobi:

Also wenn Du unbedingt diesen Lizenzvergleich anstrebst: Ja den gibt es. Ein Kraftfahrzeug darf auch nur betrieben werden, wenn die "Lizenzen" Versicherung und Steuern bezahlt sind. Ansonsten gibts ruck zuck mächtig Ärger - für den Halter.

  • Man darf ein Webradio nur mit den Lizenzen von Gema und GVL betreiben.
  • Man darf ein Kraftfahrzeug nur mit Kennzeichen (Steuer) und Versicherungsschutz betreiben.
  • Man darf ein Kraftfahrzeug nur dann nutzen, wenn man die entsprechende Lizenz besitzt
  • Man darf eine Software nur mit einer gültigen Lizenz nutzen

Und noch eine Ähnlichkeit: im privaten Rahmen ist nichts von beidem nötig!

Also doch sehr ähnlich, oder?
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Erstmal danke für die vielen Antworten. Ich kann einigen Dingen nur beipflichten.

Aber wie Tunnelbase schon schreibt, würde man immer fragen, wäre die Teamliste bei den meisten Webradios ziemlich leer. Deswegen versuche ich auch soviel Hardware Djs wie möglich zu bekommen. Eben vor allem DJs mit Vinyls, da ist man auf der sicheren Seite.

Das mit den Schülern, die kein Geld haben, stimmt evtl zu einem großen Teil. Allerdings stelle ich in meinem Team fest, dass die meisten nebenbei jobben, um sich hardware leisten zu können. Also mal wieder nicht alle über einen Kamm scheren ;)

Der Vergleich mit dem Firmenwagen find ich sehr gut. Wobei ich nun wieder denke, die GVL oder sonst wer, wird auf einen bestimmten Moderator ja aufmerksam über das Webradio. Also werde ich als Betreiberin sicherlich doch irgendwie mit hineingezogen....

Ich glaube ich mach den Vertrag, dann bin ich auf der sicheren Seite!

Grüßle Pingu
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Deswegen versuche ich auch soviel Hardware Djs wie möglich zu bekommen. Eben vor allem DJs mit Vinyls, da ist man auf der sicheren Seite.
Guter Witz.
Schon mal die Bestimmungen der GVL im Hinblick auf Bootlegs gelesen? Sichere Seite? :rolleyes:

btw, die GVL-Bestimmungen wurden im August aktualisiert. Ist für euch Livemixer nicht so relevant, aber für die Playlist-Dudler.

Gruß, Uli
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

[...]
  • Man darf ein Webradio nur mit den Lizenzen von Gema und GVL betreiben.
  • Man darf ein Kraftfahrzeug nur mit Kennzeichen (Steuer) und Versicherungsschutz betreiben.
  • Man darf ein Kraftfahrzeug nur dann nutzen, wenn man die entsprechende Lizenz besitzt
  • Man darf eine Software nur mit einer gültigen Lizenz nutzen

Und noch eine Ähnlichkeit: im privaten Rahmen ist nichts von beidem nötig!
[...]
Das heisst also, wenn ich mein Fahrzeug oder meine Software ausschließlich privat nutze, benoetige ich keinen von den von Dir aufgezaehlten Punkten?

Dann muss ich ich fuer mein Webradio keine Gema und GVL-Lizenzen haben?
Dann benoetige ich fuer den Betrieb meines KFZ kein Kennzeichen (Steuer) und keinen Versicherungsschutz?
Dann darf ich mein Kraftfahrzeug auch ohne entsprechende Lizenz fahren?
Und die Software darf ich ebenfalls ohne gueltige Lizenz nutzen?

Ich glaube, hier kann etwas nicht ganz stimmen, oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

@ Uli:

ok, ich gebe mich geschlagen ;) wobei der Besitz dieser bootlegs ja nicht verboten ist, sondern nur das streamen. Immerhin kann ich davon ausgehen dass der DJ die Vinyl in Händen hält und keinen illegalen VDJ oder sonst was hat....

Ich glaube das ist alles ein endloser Rattenschwanz...:(
 
AW: Kassenzettel für Sendesoftware

Das heisst also, wenn ich mein Fahrzeug oder meine Software ausschließlich privat nutze, benoetige ich keinen von den von Dir aufgezaehlten Punkten?

Dann muss ich ich fuer mein Webradio keine Gema und GVL-Lizenzen haben?
Dann benoetige ich fuer den Betrieb meines KFZ kein Kennzeichen (Steuer) und keinen Versicherungsschutz?
Dann darf ich mein Kraftfahrzeug auch ohne entsprechende Lizenz fahren?
Und die Software darf ich ebenfalls ohne gueltige Lizenz nutzen?

Ich glaube, hier kann etwas nicht ganz stimmen, oder habe ich hier etwas falsch verstanden?

Wenn man es so liest, hast Du es korrekt ausgelegt. Allerdings meinte ich mit privat (beim KFZ) auch Privatgelände. Umgemünzt auf Webradio: Streamen im LAN ohne "nach draußen" zu streamen.

Und damit nicht wieder was vergessen wird: Die Software und das Fahrzeug muss nach wie vor legal erworben werden ;)

Sorry, daß es nicht korrekt von mir formuliert wurde.

Gruß
Rainer
 
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