Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

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Radiofreak11

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Man stelle sich folgendes Szenario vor: Eine Person X produziert als freier Journalist eine Bandreportage. Diese wird auch bei einem Sender, wie vereinbart, einmalig ausgestrahlt.
Etwa ein Jahr später stellt X durch Zufall plötzlich fest, dass exakt die O-Töne (sämtliche Sprechtexte wurden selbstverständlich entfernt und durch einen anderen Sprecher 1:1 nachgesprochen) der alten Radioreportage als Grundlage einer CD-Produktion dienen. Was kann X tun? Kann X beim Cd-Herausgeber rechtliche Ansprüche geltend machen? Hat er nach wie vor das Recht an den von ihm aufgenommen und geschnittenen O-Tönen?
(X hat keine Erklärung beim Sender unterzeichnet durch die er die Rechte abtritt)
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

Ohne den konkreten Einzelfall beurteilen zu können, hat X vermutlich schlechte Karten.
In der Regel sind mit der Honorierung eines Beitrags (Reportage) die Sende- UND Verwertungsrechte abgegolten, es sei denn der Autor hätte dies vorher schriftlich ausgeschlossen (was aber eher unüblich ist und das Einverständnis des Senders voraussetzte ....).
Mit Annahme des Honorars bei Erstausstrahlung hat sich X mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Senders, die er vermutlich wie 99,9 % vorher nicht gelesen hatte, einverstanden erklärt, dafür musste er nichts eigens unterschreiben.

Es mag, aber dies ist eine juristische Spitzifindigkeit sein, Unterschiede geben zwischen der Eigenverwertung des Senders (Wiederholung, Archivverwertung, auch: Jahresrückblicke z.B.) oder der gewerblichen Verwertung, d.h. kommerzieller Verkauf des Beitrags an Dritte.

Eine andere Frage ist zudem. ob (nachgesprochene) Texte und (produzierte) O-Töne ohne Autorennennung - das ist etwas anderes als die erneute Honorierung - verwendet werden durften.
Da bin ich eher skeptisch.
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

Etwas anderes ist, ob (nacchgesprochene) Texte und (produzierte) O-Töne ohne Autorennennung - das ist etwas anderes als die erneute Honorierung - verwendet werden durften.
Da bin ich eher skeptisch.


Der Autor wird in diesem Beispiel nicht genannt und beim Produzenten/Herausgeber des Hörbuches handelt es sich auch nicht um den Sender.
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

Der Autor wird in diesem Beispiel nicht genannt und beim Produzenten/Herausgeber des Hörbuches handelt es sich auch nicht um den Sender.

In diesem Fall rate ich dazu, wenn möglich, über den Juristen des Journalistenverbandes oder einer Mediengewerkschaft eine belastbare Klärung einzuholen.

Einen ersten Überblick bekommt man auch hier.
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

Danke für den Hinweis. Werde ich gleich weitergeben. Kann sich X auch an die VG-Wort mit dem Problem wenden, falls er dort Mitglied ist?
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

Theoretisch vielleicht.

Ist aber eher ein eine unbewegliche Bürokratie, die sich nicht mit Hilfe im Einzelfall abgibt ..... (es wären ja auch nur die Zweit- oder "kleinen Rechte" betroffen)
 
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Wie ich gerade erfahren habe, hat X jede Weiterverwertung ohne sein ausdrückliches Einverständnis untersagt und abgelehnt. Die Veröffentlichung folgte hinter seinem Rücken offenbar durch einen vom Sender angefertigten digitalen Dokumentationsmitschnitt, der einer fremden Person nur zum persönlichen Gebrauch ausgehändigt wurde.
 
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Der Kollege X ist Mitglied eines Journalistenverbandes. Denke, dass die ihm helfen werden.
Y, ein Fotokünstler, hatte mal so ein ähnliches Problem. Und zwar wurde von ihm hinter seinem Rücken ein Pressefoto als "kostenloses" Kalendermotiv missbraucht. Die Fotodatei landete über das WWW durch die Zeitungsgalerie in die Hände einer Werbeagentur. Die Beweisaufnahme war schwer, da wegen der Digitaltechnik leider kein Negativ vorlag und ihm als Autor der Beweis am Recht des Bildes fehlte. Aber auf der Veranstaltung hatte zufällig jemand vom Lokaltv ein Video gedreht, dass den Fotografen auch noch bei der Aufnahme des Motives (war eine Kunstausstellung, bei der ein besonderes Kunstwerk enthüllt wurde) zeigte. Später musste der Verleger des Kalenders den Schaden doch noch durch eine überhöhte Honorarzahlung begleichen. Aber ich denke, anhand der reinen Audiodateien wird die Beweisführung für X nicht einfach werden. Wie soll er nachweisen, dass er die Aufnahmen tatsächlich getätigt hat?
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

na, dann aber: klagen" *)


*) kenne diese Kanzlei nicht

Wiese gleich klagen und selber erstmal Kosten haben. Warum nicht dem Produzenten eine saftige Rechnung schreiben?

Was den Nachweis für X angeht, erscheint der mit weniger kompliziert: er hat doch seinen originalen Beitrag (bzw. der Sender in seinem Archiv), außerdem hat er doch auch ein Abrechnung von Sender erhalten, in der möglicherweise Sendetag und Titel usw. stehen, ein Manuskript und Zeugen (Interviewpartner), die sich an das Gespräch erinnern.
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

leider kommt es auch INNERHALB der sender immer wieder vor, dass o-töne aus beiträgen einfach weiter verwertet werden, wie man hört.

angeblich wurden schon komplett neue beiträge aus alten tönen gebaut, für die der neue "autor" dann honorar bekam.

im zusammenhang mit so einem fall habe ich mal gehört, dass das nicht grundsätzlich zulässig sei.

man trete als reporter zwar die rechte an dem GESAMTstück ab, das der sender dann wiederholen darf, wie er will. es zu zerstückeln, neu zusammenzubasteln und in anderem zusammenhang zu verwenden (oder gar kommerziell zu vermarkten!), ist aber nicht grundsätzlich erlaubt.

abgesehen von der urheberrechtlichen frage bleibt so ein vorgehen natürlich ethisch mehr als fragwürdig.

man stelle sich allein vor, wie sich ein o-ton-geber fühlen muss, der zwar vor jahren mal mit jemanden gesprochen hat - auch im vertrauen zu dem konkreten reporter - und sich dann in irgend einem anderen zusammenhang wieder hört.

und ob der nicht auch urheberrechte an seinen tönen hat, sobald damit geld verdient werden soll, ist erst noch die frage.

so oder so also ein schamloses und respektloses vorgehen gegenüber allen beteiligten, wie ich finde.
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

leider kommt es auch INNERHALB der sender immer wieder vor, dass o-töne aus beiträgen einfach weiter verwertet werden, wie man hört.

Ein Beispiel dafür, das mir spontan wieder einfiel, war das hier. Auch wenn es dort in erster Linie nicht um fehlende Ehrlichkeit gegenüber dem Urheber, sondern gegenüber den Hörern ging.
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

und ob der nicht auch urheberrechte an seinen tönen hat, sobald damit geld verdient werden soll, ist erst noch die frage.
.

Welches Urheberrecht soll denn der O-Ton-Geber haben? Er hat ja keine schöpferische Leistung vollbracth. Wenn er ein Urheberrecht am O-Tön hätte müsste er ja auch honoriert werden, bzw. Rechte abtreten.

Was das "klammern" von O-tönen angeht, das ist ja beim Fernsehen viel verbreiteter. Wer sauber arbeiten will sollte es im Text kenntlich machen, dass es sich nicht um einen aktuellen O-Ton handelt. So sollte man sich auch absichern, weil, wer weiß was der Interviewpartner heute so macht bzw. nicht mehr.

Wenn man als Autor verhindern möchte, das Material geklammert wird, kann man auch die Redaktion bitten, einen Sperrvermerk ins Archiv zu setzen.
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

Die Veröffentlichung folgte hinter seinem Rücken offenbar durch einen vom Sender angefertigten digitalen Dokumentationsmitschnitt, der einer fremden Person nur zum persönlichen Gebrauch ausgehändigt wurde.

Dann ist es doch sonnenklar. Rechnung schreiben, aber fix.
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

leider kommt es auch INNERHALB der sender immer wieder vor, dass o-töne aus beiträgen einfach weiter verwertet werden, wie man hört.


(...)

so oder so also ein schamloses und respektloses vorgehen gegenüber allen beteiligten, wie ich finde.


Ja, das ist bei einigen (ARD-)Sendern sogar die Regel. Vor allem bei sogen. Sammelangeboten werden nicht nur die O-Töne herausgeschnitten und neu verwendet (der Reporter/Korrespondent wird somit zum O-Ton Lieferanten degradiert), sondern auch die journalistischen Anteile des Reporters werden herausgeschrieben und von einem anderen gelesen und unter dessen Namen gesendet.
Noch eine Variante.
Aus einem Drei-Minuten-Zeitfunkbeitrag werden drei, vier Sätze des Reporters herausgeschnitten und wie ein eigener O-Ton in den Beitrag eines Dritten oder in einem Nachrichtenmagazin als originärer O-Ton eingebaut.
Rechtlich vermutlich leider nicht zu beanstanden, aber berufsethisch miese. :(
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

Ja, das ist bei einigen (ARD-)Sendern sogar die Regel. Vor allem bei sogen. Sammelangeboten werden nicht nur die O-Töne herausgeschnitten und neu verwendet (der Reporter/Korrespondent wird somit zum O-Ton Lieferanten degradiert), sondern auch die journalistischen Anteile des Reporters werden herausgeschrieben und von einem anderen gelesen und unter dessen Namen gesendet.
Noch eine Variante.
Aus einem Drei-Minuten-Zeitfunkbeitrag werden drei, vier Sätze des Reporters herausgeschnitten und wie ein eigener O-Ton in den Beitrag eines Dritten oder in einem Nachrichtenmagazin als originärer O-Ton eingebaut.
Rechtlich vermutlich leider nicht zu beanstanden, aber berufsethisch miese. :(

Muss mich da jetzt auch mal reinmischen.
Es muss doch eine klare Gesetzeslage für so etwas geben!
Für mich bedeutet das was ihr geschrieben habt folgendes:
- O-Ton-Geber muss vorab schriftlich auf ein Honorar sowie auf eine Gewinnbeteiligung verzichten sowie sämtliche Rechte an den Redakteur abtreten.
- Der Vertrag des Senders sollte auf Klauseln wie „Weitergabe an Dritte“ geprüft werden.
- Geklaute O-Töne bzw. gesamte Berichte muss ich nicht hinnehmen. (abgesehen von dem Sender, dem ich den Beitrag verkauft habe und wiederholen darf, wie er will.)
- Höre ich meinen Beitrag anderswo - saftige Rechnung schreiben. evtl. Juristen des Journalistenverbandes kontaktieren und mit Zeugen klagen.

War das so richtig?
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

Meines Wissens alles so richtig. Außer:

- O-Ton-Geber muss vorab schriftlich auf ein Honorar sowie auf eine Gewinnbeteiligung verzichten sowie sämtliche Rechte an den Redakteur abtreten
War das so richtig?

Denn seine Äußerungen stellen - soweit ich weiß - kein "Werk" dar, von daher gibt es kein Urheberrecht, dass er abtreten kann. Er hat also keine Rechte, die er abtreten könnte. Er muss lediglich sein Einverständnis für die Veröffentlichung seine Äußerungen geben. Allerdings kann man das Sprechen in das Mikrofon schon als solche werten, denn wozu sollte ein Reporter eines Radiosenders sonst einem ein Mikorofon unter die Nase halten, wenn er nicht beabsichtigt, einen Teil des Gesprächs zu veröffentlichen???
Beim Fernsehen hat ein abgefilmter Mensch aber das Recht an seinem eigenen Bild. Da kann es sinnvoll sein, sich ggf. etwas unterschreiben zu lassen. Aber auch dort ist es so: Wenn aufgenommen wird (Rotes Licht an der Kamera läuft) und man zu Beginn des interviews sowas sagt "Wir zeichnen jetzt auf", und der Mensch nicht aus dem Bild läuft und er freudig antwortet, wird es hinterher etwas schwer zu behaupten, er habe kein Einverständnis gegeben.
 
AW: Urheberrecht bei Radiobeiträgen – Dürfen Produzenten klauen?

Meines Wissens alles so richtig. Außer:



(...)wenn er nicht beabsichtigt, einen Teil des Gesprächs zu veröffentlichen???
Beim Fernsehen hat ein abgefilmter Mensch aber das Recht an seinem eigenen Bild. (...) und der Mensch nicht aus dem Bild läuft und er freudig antwortet, wird es hinterher etwas schwer zu behaupten, er habe kein Einverständnis gegeben.

Das klingt logisch aber gilt das dann nicht auch für Audio-Beiträge?
Ich meine der Befragte antwortet ja auch freudig und i.d.R. freiwillig und weiß wofür das Mikro ist. ;)
Gibt es Vordrucke die man sich unterschreiben lassen sollte?
 
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