GEZ - Spezialfall-Frage zur neuen Regelung

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Webster

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Hallo,

obwohl nach der neuen Regelung für die GEZ-Gebühr auch auf das Radio der volle Gebührensatz fällig wird, der bisher nur für
Fernsehgeräte verlangt wurde, und es bei meiner Frage um Computer geht, stelle ich sie hier im Radioforum. Denn ihr könnt sie mir sicherlich beantworten.

Ich habe da eine Freundin, die hat einen Laptop mit WLAN, über den sie an der Universität ins Internet geht. Zuhause hat sie keinen Internetanschluss. Radio und Fernseher hat sie auch nicht und braucht sie auch nicht, sagt sie.

Müsste sie rein rechtlich gesehen mit einem internetfähigen PC in ihrer Wohnung, aber ohne Internetanschluss und ohne Radio oder TV, trotzdem GEZ zahlen?

Danke für die Beratung
Webster
 
Vielleicht hilft Dir dieser zynische Kommentar weiter:
Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.​
Leserkommentar aus dem Spiegel von Patrick Kowal, Berlin
 
Wo ist denn jetzt das Problem, wird es doch eine "Haushaltsabgabe", will sagen: Es interessiert keinem, was der Haushalt hat oder eben nicht. Als Ausnahmen sind doch nur soziale und nicht technische Gründe vorgesehen.
 
Aktuell ist sie, würde ich meinen, schon GEZ-pflichtig, also genauer gesagt, der Laptop, da er, wie Du schriebst, internetfähig ist.
Und um nichts anderes als das geht es ja.

Lagerst Du ein Fernsehgerät (original verpackt, aber voll funktionsfähig) in Deiner Wohnung, so hältst Du es zum Empfang bereit. Das reicht m.W. laut Rundfunkstaatsvertrag aus, um in den Genuss zu kommen, Gebühren bezahlen zu dürfen.

Oder anders:
Auf rund 1500 Meter Höhe im Allgäu steht eine Berghütte. - Ohne Strom und fließend Wasser. - Dafür wurde allerdings von einem GEZ-Mitarbeiter, der bei einem Betriebsausflug dort einkehrte, ein Radiogerät gesichtet, das jedoch nicht funktionsfähig war. Der Hüttenwirt bekam einen Gebührenbescheid zugestellt und musste GEZ-Gebühren bezahlen.
 
Naja, Recht und gesunder Menschenverstand sind nicht immer deckungsgleich... Ich müsste für mein Büro (da Internet) nochmals Gebühr zahlen, sehe ich aber nicht ein. Ich zahle voll, und kann mich nicht an mehreren Orten gleichzeitig aufhalten, also mehrfach konsumieren. An den OP: hat sich eh bald gefrühstückt, dank "Haushaltsabgabe".
 
Aktuell ist sie, würde ich meinen, schon GEZ-pflichtig, also genauer gesagt, der Laptop, da er, wie Du schriebst, internetfähig ist.
Und um nichts anderes als das geht es ja.

Lagerst Du ein Fernsehgerät (original verpackt, aber voll funktionsfähig) in Deiner Wohnung, so hältst Du es zum Empfang bereit. Das reicht m.W. laut Rundfunkstaatsvertrag aus, um in den Genuss zu kommen, Gebühren bezahlen zu dürfen.

Danke für die detaillierte Antwort. Das war sehr aufschlussreich.

Vielleicht hilft Dir dieser zynische Kommentar weiter

Zynische Kommentare helfen nie weiter.

Wo ist denn jetzt das Problem, wird es doch eine "Haushaltsabgabe", will sagen: Es interessiert keinem, was der Haushalt hat oder eben nicht. Als Ausnahmen sind doch nur soziale und nicht technische Gründe vorgesehen.

OK, dann zahlen also alle Haushalte pauschal das Gleiche, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind.
 
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