Online-Konsultation zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Landesmediengesetzes

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Heute erreichte mich eine Mail von Jörg Singelnstein, Referent von Dr. Marc Jan Eumann, die ich in hier auszugsweise wiedergebe:
Jörg Singelnstein schrieb:
Unter www.landesmediengesetz.nrw.de schaltet NRW-Medienministerin Dr. Angelica Schwall Düren die Online-Konsultation zur Novellierung des Landesmediengesetzes am kommenden Montag frei. Vier Wochen lang, vom 25. März bis zum 19. April 2013, haben Bürgerinnen und Bürger, Mediennutzerinnen und Mediennutzer sowie Medienschaffende die Gelegenheit, im Internet den Arbeitsentwurf für ein neues Gesetz zu kommentieren.

Es gibt wohl doch noch Hoffnung, dass sich in der nordrhein-westfälischen Rundfunklandschaft in absehbarer Zeit etwas zum Positiven hin wandelt.
Je mehr Leute sich an der Diskussion beteiligen, desto besser!
 
Solange der Zölibat eingehalten wird...
Darum ist man wohl auch strikt gegen die "Homo-Ehe", da kann der Schatzi einen dann gar erst mit der Frage "Willst Du mich heiraten?" in Verlegenheit bringen :D

Und zum Thema: es geschehen doch Zeichen und Wunder...
Anstatt unzählige berüchtigte sog. "NRW-Threads" aufzumachen ist das doch jetzt endlich mal die Gelegenheit, sich an der richtigen Stelle Gehör zu verschaffen, wo auch tatsächlich Notiz davon genommen wird. Wenn auch ohne Garantie "erhört" zu werden. Nutzt das!!!
 
Es gibt wohl doch noch Hoffnung, dass sich in der nordrhein-westfälischen Rundfunklandschaft in absehbarer Zeit etwas zum Positiven hin wandelt.
Begründete Hoffnung wohl eher nicht. Doch nur wieder eines dieser pseudodemokratischen, scheinplebiszitären Elemente. Aber trotzdem:

Internetradiofan schrieb:
Je mehr Leute sich an der Diskussion beteiligen, desto besser!
iro schrieb:
Volle Zustimmung! Das Ergebnis wird zwar doch dasselbe sein, aber es ist ein Unterschied, ob wir sie einfach gewähren lassen, oder ob sie zur Durchsetzung ihrer Pläne Wünsche, Kritik und Anregungen des Volkes ignorieren müssen. Deswegen sage auch ich:

Je mehr Leute sich an der Diskussion beteiligen, desto besser. Nutzt das! www.landesmediengesetz.nrw.de
 
Der Vorabentwurf lässt eine wesentliche Neuerung auf den ersten Blick erkennen:
§ 14 Vorrangentscheidung
(1) Bestehen keine ausreichenden Übertragungskapazitäten für alle Antragstellenden, die die Voraussetzungen nach § 13 erfüllen und für alle Veranstalter, deren Programm weiterverbreitet werden soll, trifft die LfM eine Vorrangentscheidung zur Umsetzung der Ziele des § 10 Abs. 2 Nr. 1. Dabei werden zur Verfügung stehende Übertragungskapazitäten nach folgender Priorisierung vergeben:
  1. die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit lokalem Hörfunk im Sinne des § 54 Abs. 2;
  2. die Versorgung mit einem analogen landesweiten Hörfunkprogramm;
  3. die Versorgung mit Rundfunkprogrammen unter Berücksichtigung landesweiter, regionaler und lokaler Belange;
  4. die Versorgung der Bevölkerung mit vergleichbaren Telemedien.

Wie lange dauert es wohl, bis ausreichend Frequenzen für eine landesweite Verbreitung eines Rundfunkprogramms gefunden werden?
 
War doch klar. Das ist ein Freibrief für die Kette. Mußte sich die LfM bisher mit irgendwelchen Verzögerungstaktiken und Ausflüchten herumwinden, braucht sie künftig nur auf den Vorrang zu verweisen. Jeder Antrag, der nichts mit der Kette zu tun hat, wird dann lapidar abgebügelt. (Außer, es möchte jemand Lokalfunk in Olpe oder Heinsberg veranstalten.)

Internetradiofan schrieb:
Wie lange dauert es wohl, bis ausreichend Frequenzen für eine landesweite Verbreitung eines Rundfunkprogramms gefunden werden?
Das spielt überhaupt keine Rolle. Wir haben nur geglaubt, daß die DLR-Frequenzen noch nicht ausgeschrieben seien, weil die landesweite Abdeckung noch nicht erreicht wurde. In Wirklichkeit wartet die Behörde nur auf die LMG-Neuerung, weil sie aufgrund der derzeitigen Rechtlage eine Entscheidung zugunsten der Verleger-Kette schwer begründen könnte. Sobald die Gesetzesänderung durch ist, werden die bereits zur Verfügung stehenden Frequenzen sofort on air gehen. Auch alle danach auftauchenden Frequenzen werden zum sukzessiven Ausbau der Kette verwendet.
 
Der Vorrang spielt nur eine Rolle, sofern bei einer Frequenzausschreibung das landesweite Hörfunkprogramm Bedarf anmeldet. Tut es das bei einer Minifunzel in Pansenhausen an der Illa nicht, so greift der Vorrang nicht.
 
Eine Frequenz geht eh nur an den Privatfunk, wenn nicht vorher WDR oder DRADIO Bedarf angemeldet haben. Das mit dem Domradio müsste üblicherweise dann so formuliet werden: Domradio wird Bedarf anzumelden haben.
 
Der Vorrang spielt nur eine Rolle, sofern bei einer Frequenzausschreibung das landesweite Hörfunkprogramm Bedarf anmeldet. Tut es das bei einer Minifunzel in Pansenhausen an der Illa nicht, so greift der Vorrang nicht.
Die Aussage eines Mitarbeiters der LfM deutet eher auf ein anderes Prozedere hin:
Die Übertragungskapazität 97,2 MHz wird voraussichtlich in die landesweite UKW-Kette mit eingebunden. Wann die Übertragungskapazitäten ausgeschrieben werden hängt noch von dem offenen Verfahren der Zuordnung der Frequenzen durch das Land NRW ab.
Ganz falsch liegt batman mit meiner Vermutung also nicht.
 
Dr. Marc Jan Eumann sollte sich mal wieder auf seine Aussagen bezüglich des Bürgerfunks aus dem Jahr 2007 erinnern, den CDU/FDP Müll wieder rückgängig zu machen, sobald ein Machtwechsel in Düsseldorf ansteht.

Daher die Forderung.
Täglich eine Stunde Bürgerfunk direkt nach der letzten regionalen (hahahahaha) Sendung des Lokalsenders, spätestens jedoch um 20 Uhr.
Fixkostenpauschale für die direkte und zweckgebundene Verwendung für ein lokales Medienkompetenzzentrum pro Verbreitungsgebiet.
Bürgerfunkbeiträge werden nicht finanziert/subventioniert.
Aufbau eines einheitlichen Qualitätsmanagements zur Sicherstellung der Radioethik von Bürgerfunksendungen.
Die jährliche verpflichtende Schulung für Bürgerfunkgruppen im Bezug auf das QM ist durch die Medienkompetenzzentren kostenfrei sicherzustellen.
Engmaschige Koperation mit den lokalen Radiostationen, wobei sicherzustellen ist, dass die Zusammenarbeit auf Augenhöhe stattfindet.
Der Bürgerfunk kann in anderen Sprachen stattfinden. Die Inhalte müssen im Anschluss in Deutsch übersetzt werden.

Näheres regelt die LfM durch Satzung (mein Lieblingssatz)
 
Betr.: Bürgerfunk. Aus dem Gesetzentwurf: "Abweichend von den Regelungen in diesem Absatz und in Abatz 4 können im Einvernehmen mit dem Veranstalter andere oder zur Förderung der Medienkompetenz durch Schul- und JugendprojekteimEinvernehmenmitdemVeranstalterbesondere zusätzliche Sendezeiten vereinbart werden."

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: selbst wenn sich vor Ort alle einig sind, dürfen für den "normalen" Bürgerfunk keine zusätzlichen Sendezeiten vereinbart werden - das geht nur für Schulprojekte. Dies in einem Gesetz, dass sich Partizipation auf die Fahne schreibt. Bitter.

P.S.: der "Abatz" steht so im Entwurf.
 
Entscheidend ist doch, was mit dem Online-Input geschieht. Wenn das nur ein Ventil ist, damit alle Nörgler Dampf ablassen können, dann ist auch nichts gewonnen.
 
Dr. Marc Jan Eumann sollte sich mal wieder auf seine Aussagen bezüglich des Bürgerfunks aus dem Jahr 2007 erinnern, den CDU/FDP Müll wieder rückgängig zu machen, sobald ein Machtwechsel in Düsseldorf ansteht.

Daher die Forderung.
Täglich eine Stunde Bürgerfunk direkt nach der letzten regionalen (hahahahaha) Sendung des Lokalsenders, spätestens jedoch um 20 Uhr.
Fixkostenpauschale für die direkte und zweckgebundene Verwendung für ein lokales Medienkompetenzzentrum pro Verbreitungsgebiet.
Bürgerfunkbeiträge werden nicht finanziert/subventioniert.
Aufbau eines einheitlichen Qualitätsmanagements zur Sicherstellung der Radioethik von Bürgerfunksendungen.
Die jährliche verpflichtende Schulung für Bürgerfunkgruppen im Bezug auf das QM ist durch die Medienkompetenzzentren kostenfrei sicherzustellen.
Engmaschige Koperation mit den lokalen Radiostationen, wobei sicherzustellen ist, dass die Zusammenarbeit auf Augenhöhe stattfindet.
Der Bürgerfunk kann in anderen Sprachen stattfinden. Die Inhalte müssen im Anschluss in Deutsch übersetzt werden.

Näheres regelt die LfM durch Satzung (mein Lieblingssatz)


In obigem Beitrag versteckt sich anscheinend ein Zitat. Könnte bitte noch gekennzeichnet werden was Zitat ist und von wem?

Danke.
 
Programmdirektor schrieb:
Daher die Forderung. Täglich eine Stunde Bürgerfunk direkt nach der letzten regionalen (hahahahaha) Sendung des Lokalsenders, spätestens jedoch um 20 Uhr.
Ich bin zwar kein Freund des Bürgerfunks, aber mehr Freiheit für private Radios heißt auch mehr Feiheit für Bürgermedien. Von mir aus auch tagsüber, wenn wir mehr Anbieter hätten. Außerdem können sich die Bürgerfunker mit ihrer Forderung ja auch auf den Koalititionsvertrag 2012 berufen. Hier heißt es im Auszug "Kultur, Medien, Kirchen und Religionsgemeinschaften":
Zur Partizipation und Vielfaltserweiterung gehören in NRW die Bürgermedien, wir wollen sie stärken und die Teilhabemöglichkeiten verbessern.
Im Übrigen kann ich den Bürgerfunkern eine durchaus funktioniende Lobby-Arbeit bestätigen. Immerhin finden sich bisher auf der Konsultationsseite mehr als doppelt soviele Einträge zum Thema "Bürgerfunk" als zum Thema "Anbietervielfalt".
 
Besser fände ich eine klare Trennung zwischen öffentlich-rechtlichen, privaten und nicht-kommerziellen Hörfunkprogrammen, so wie es in vielen anderen Bundesländern oder im Ausland (ich denke in diesem Zusammenhang an die niederländischen OLONs, die britischen Community Radios, oder die skandinavischen Nærradios) praktiziert wird.
Dass sich verschiedene Anbieter ein und dieselben Frequenzen teilen, führt zu Zäsuren im Programmablauf und birgt daher in sich Konfliktpotential.
 
Die Online-Konsultation des Medienministeriums ist zu Ende, und 519 Leute haben sich mit einen Beitrag beteiligt. Angelica Schwall-Düren schreibt dazu:

"Diese starke Resonanz hat mich außerordentlich positiv überrascht!"
Was soll sie auch anderes sagen? Rund 500 von 12.000.000 Radiohörern in NRW, davon gefühlt die Hälfte Bürgerfunker. Ich erspare mir hier den Dreisatz. Nur soviel: Jedes Volk bekommt das Radio, das es verdient.

Eines sei allerdings zur Ehrenrettung der Menschen in NRW angemerkt. Das Ministerium hat zwar eine Pressemeldung zur Online-Konsultation herausgegeben, aber in den Tageszeitungen konnte ich dazu nichts entdecken. Soviel zur Medienkonzentration und zur Meinungsmacht in Nordrhein-Westfalen.
 
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