Ein Hörfunkprogramm zuviel: Radio Bremen betreibt Piratensender!

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Moin, liebe Leute, vor allem Moin liebe Schnarchnasen bei den Privaten im Sendegbebiet von Radio Bremen: Ist Ihnen noch nicht aufgefallen dass Radio Bremen in seinem terrestrischen Sendegebiet ein Programm zuviel ausstrahlt? Laut Staatsvertrag steht jeder ARD-Anstalt eine zusätzliche Digitalwelle zu, es sei denn sie wurde bereits vor 2007 gestartet. Seit Jahresanfang strahlt Radio Bremen aber zwei neue Programme über die DABplus Technik aus, Bremen Next und KiRaKa. Das ist wenn ich richtig informiert bin eine Welle zu viel. Es ist einfach unglaublich dass das noch niemandem aufgefallen ist. Selbst wenn man sagt KiRaKa sei eine WDR-Produktion, auch dann dürfte Radio Bremen dieses Programm nicht in seinem Sendegebiet ausstrahlen, da der Rundfunkstaatsvertrag es schlichtweg untersagt. Wir wollen doch im dualen Rundfunksystem fair sein, oder?
 
FH Europa: Radio Bremen + WDR

Nordwestradio: Radio Bremen + NDR

Ergibt ein Zusatzprogramm Wo ist das Problem?
 
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Um Funkhaus Europa und Nordwestradio geht's nicht, die sind freilich alle legal. es geht um die zusätzlichen Digitalwellen, und hier verbreitet Radio Bremen zwei (KiRaKa und Bremen Next), obwohl nur eine erlaubt ist. Ich zitiere §11:

(2) Die Gesamtzahl der terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten darf die Zahl der zum 1. April 2004 terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme nicht übersteigen. Das Landesrecht kann vorsehen, dass die jeweilige Landesrundfunkanstalt zusätzlich so viele digitale terrestrische Hörfunkprogramme veranstaltet wie sie Länder versorgt. Das jeweilige Landesrecht kann vorsehen, dass terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme gegen andere terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme, auch gegen ein Kooperationsprogramm, ausgetauscht werden, wenn dadurch insgesamt keine Mehrkosten entstehen und sich die Gesamtzahl der Programme nicht erhöht. Kooperationsprogramme werden jeweils als ein Programm der beteiligten Anstalten gerechnet. Regionale Auseinanderschaltungen von Programmen bleiben unberührt. Der Austausch eines in digitaler Technik verbreiteten Programms gegen ein in analoger Technik verbreitetes Programm ist nicht zulässig.

Oder sieht man Bremen und Bremerhaven als zwei Bundesländer an? :D
 
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Ich hab die ja mitgezählt und die Gesamtanzahl der zulässigen Programme wird nicht überstiegen. Radio Bremen erfüllt für mich daher einen Ausnahmetatbestand, weil die Anzahl der eigenproduzierten Programme geringer als in der übrigen ARD ist.
 
Ich sehe aber nicht, warum es ein zusätzliches Programm sein sollte. Es kommt vom WDR und wird jetzt in HB ausgestrahlt. Also gab es das Programm schon früher und es ist keins hinzugekommen.

Oder ist dieser Thread die nächste Auflage von "Wir fordern Wettbewerbsgleichheit, aber nur wenn sie uns nützt, ansonsten ist sie uns egal?"
 
Bzgl. NDR 2 in Bayern:

Dann stelle ich mir die Frage, wie sich die Senderzusammenstellung in Berlin (via DAB+) rechtfertigt...

Dort werden nämlich u.a. ausgestrahlt:
Bayern 2 Sued
Bayern+
BR-Klassik
MDR JUMP
SWR3
SWRinfo
WDR 2

Oder wie ist das dann zu bewerten?

Quelle: Digitalradio.de
 
Allein Überschrift und Einleitung des Threads deuten doch auf die Absicht des TE hin, nämlich mit billigster Polemik provozieren zu wollen! Wer soll sich denn über den Zustand beschweren, die Privaten ffn und HRA, welche ebenfalls durch das Hintertürchen mit Frequenzen seitens der BreMa protegiert wurden?!

Geh halt auf die Straße und mach auf die Mißstände in diesem Bundesland publik, DAB interessiert zudem doch sowieso keine Sau, kann doch also jeder dort machen was er will und nun gehe er zurück in die Radio Hamburg Kantine und koche er Kaffee für die wirklich Großen! ;)
 
Darum gehts nicht, sondern darum, wie viele eigene Programme eine ARD-Anstalt ausstrahlen darf, in diesem Fall geht es nur um Radio Bremen.
 
Und warum wird WDR2 seit Jahren auch in Berlin ausgestrahlt?

Kurzer Tipp: Der RStV thematisiert hier die Anzahl der produzierten Programme (also das, was richtig Geld kostet) und nicht die Ausstrahlung eines komplett fremdproduzierten Programms. Ein kurzer Blick in die einschlägige Kommentarliteratur könnte helfen.
 
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Was für ein Quatsch.

Außerdem ist die APR auch nichts anderes als ein Industrieverband, der Interessen hat. Auch andere haben Interessen. Aber gut, dass nicht jeder, der Interessen hat juristisch gesehen auch Recht hat.

"Müsse untersagten" heißt nicht = verboten. Außerdem, wenn das alles so schlimm ist, warum hören wir dann nichts von einer gerichtlichen Überprüfung? WDR2 ist schon ziemlich lange in Berlin in der Lüfte.
 
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Radio Bremen-Gesetz vom 23.März 2010. (Brem. GBl. 2010, S. 273).
§ 4
Angebote

(1) Die Anstalt veranstaltet im Hörfunk drei Programme.
Sie kann sich darüber hinaus an einem anderen öffentlich rechtlichen Programm beteiligen.

(2) Die Anstalt kann ein weiteres Hörfunkprogramm veranstalten, das ausschließlich (terrestrisch) in digitaler Technik verbreitet werden darf.

(6) Terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme dürfen gegen andere terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme der Anstalt ausgetauscht werden, wenn dadurch insgesamt
keine Mehrkosten entstehen und sich die Gesamtzahl der Programme nach § 11c Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages nicht erhöht. Ein Programm nach Absatz 1 Satz 1 darf nicht durch ein Fremdprogramm ersetzt werden.
http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/gesetz100.pdf

"veranstaltet" dann wohl: bremen eins, bremen vier, FHE*
"beteiligt": Nordwestradio
weiteres digital veranstaltetes: bremen next
bleibt übrig: Kiraka... nicht veranstaltet, aber ausgestrahlt.
...und was ist eigentlich mit Bremen 5?

*) FHE ist niemals ein Programm gewesen, welches nur der WDR veranstaltet und das von RB nur übernommen wird. Von Beginn an wird das Programm gemeinsam veranstaltet.

So wie ich das RB-Gesetz lese, scheint der KiRaKa tatsächlich ohne rechtliche Basis ausgestrahlt zu werden.
 
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@gsa: Weiß ich. Es geht um die Zusatzprogramme. Und auch die sind nach diversen Erklärungsversuchen in diesem Faden auch immer noch zulässig.
 
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@ Gegenstromanlage

Wenn sich die privaten Medienanbieter durch die Ausstrahlung des von den angesprochenen Programmes benachteiligt fühlten, glaubst Du wirklich sie wären noch nicht dagegen vorgangen. Ich enke schon: Ich erinnere nur an die Prozesse gegen die Tgaesschau App und natürlich auch an die Auseinandersetzung wegen der Nutzung des Internets durch die öffentlich rechtlichen Medien. Selbst wenn es also gegen den Staatsvertrag verstößt, wie Du behauptest , dann verfahren wir eben nach dem Grundsatz " Wo kein Kläger, da kein Richter" und lassen eben so wie es ist.
 
Ja, und ich kann die ganze ARD in Spitzenqualität über Astra Digital hören.

Das ist kein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da hier nur die terrestrische Ausstrahlung, also UKW und DAB, berücksichtigt wird. Und fangt jetzt nicht mit mobilem Internet an, das zählt laut Rundfunkstaatsvertrag nicht zur Terrestrik, auch wenn es so ähnlich ist.
 
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