Spotify als Musik-Quelle für Webradio

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patgreen

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ich wollte fragen, ob es möglich ist, um Musik in seinem Webradio senden zu können, man sich des Dienstes Spotify bedienen kann oder ob man jeden Titel, den man spielt, extra kaufen muss?

Liebe Grüße
 
ich wollte fragen, ob es möglich ist, um Musik in seinem Webradio senden zu können, man sich des Dienstes Spotify bedienen kann oder ob man jeden Titel, den man spielt, extra kaufen muss?
Möglich isses, aber legal isses nich'.
Oder anders gesagt: Du mußt für jeden Titel, den Du über das Webradio juckeln möchtest, die Lizenz erworben haben, ihn *privat* nutzen zu können. Ob Du ihn gekauft oder als Geschenk empfangen oder über den Künstler direkt zur Verfügung gestellt bekommen hast, ist dabei erst mal wupps. Wenn Du einen Vertrag mit GEMA/GVL abschließt, sattelst Du damit eine Lizenz auf und wirst somit in die Lage versetzt, ihn *öffentlich* nutzen zu dürfen. Unverändert, versteht sich.
Einen mitgeschnittenen Song/eine mitgeschnittene Sendung aus dem Radio kannst Du nicht für das eigene Radio verwenden, da Du dafür die Lizenz nicht erworben hast; da das Runterladen von Spotify meines Wissens nach demselben Prinzip funktioniert, dürfte dasselbe dafür gelten.

Gruß
Skywise
 
hey Skywise, danke für deine schnelle Antwort.

Wie würde man Spotify technisch einbinden können, welche Radiosoftware eignet sich dafür am besten?
 
Wenn man heute in Discos geht haben die meisten DJs Computer mit Internetanschluss und laden die Musik auf Wunsch der Gäste oftmals von Youtube direkt auf die Platte, indem sie die Tonspur isolieren und sofort abspielen.

Weil denen laufend die Verwertungsgesellschaft auf die Pelle rückt scheint das private Eigentum an der Musik keine Grundvoraussetzung für die öffentliche Aufführungsberechtigung mehr zu sein, sofern die Titel korrekt erfasst und abgerechnet werden.

Wäre ja auch lachhaft wenn man im MP3-Zeitalter für jedes Musikstück das man zeitweilig auf der Platte liegen hat die Rechnung vorweisen müsste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der DJ in der Nachbarschaft tritt seit Jahren mit geklauten Plattenspielern, CD-Playern und Laptops auf. Weil denen laufend die Verwertungsgesellschaft auf die Pelle rückt scheint der legale Erwerb von DJ-Equipment keine Grundvoraussetzung für die öffentliche Aufführungsberechtigung mehr zu sein, sofern die Titel korrekt erfasst und abgerechnet werden.

Wäre ja auch lachhaft, wenn man für jedes Gerät das man zeitweilig im Einsatz hat die Rechnung vorweisen müsste.
 
Anspruch und Wirklichkeit klaffen im Copy&Paste-Zeitalter eben auseinander, und die Verwertungsgesellschaft interessiert auch gar nicht wie du an die Musik herangekommen bist sondern ob du deine Abgaben ordnungsgemäß entrichtest.

Spotify kann man in den meisten Ländern nicht professionell nutzen (in einigen Ländern geht das nur ansatzweise über eine Registrierung als "Spotify Partner"). Deswegen wurde das Spotify-Tochterunternehmen Soundtrack Your Brand gegründet, dessen Dienste ähnlich wie die Angebote von Moodmedia (DMX) für die kommerzielle Nutzung vorgesehen sind. Die Erprobungsphase läuft derzeit in Skandinavien.

Wer Spotify in Deutschland ohne individuell ausgehandelten Partnervertrag als kommerzielle Musikquelle nutzt verstößt gegen die Nutzungsbedingungen, womit sich eine Diskussion über das Thema GEMA-Abrechnung faktisch erledigt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Eine Lizenz erwerben..."

Nun gibt es aber doch die sog. "Privatkopie". Man kopiert also den Song privat und erhält damit eine "Privatkopie-Lizenz", diese stellt man dann seinem Radiosender unentgeltlich zur Verfügung - leihweise. Durch die sog. Urheberrechtsabgabe auf Computer, Tablets und viele andere Geräte hat man eine Lizenzgebühr (zwangsweise) bezahlt und damit eine "Lizenz" (Rechte) im Umfang der "Privatkopie" erworben. Vorausgesetzt man überschreitet diese Einschränkungen der Privatkopie nicht, besitzt man nun eine legale Lizenz.

Was GEMA+GVL dazu in ihren Zivilverträgen schreiben ist natürlich etwas anderes. Aber das wurde wohl noch nie von einem Gericht überprüft. Strafrechtlich spielt dies alles so oder so keine Rolle und wer als Privatperson seine Privatkopien für ein Radio nutzt... das Urheberrecht kennt hier keine Beschränkungen.
 
"Eine Lizenz erwerben..."

Nun gibt es aber doch die sog. "Privatkopie". Man kopiert also den Song privat und erhält damit eine "Privatkopie-Lizenz", diese stellt man dann seinem Radiosender unentgeltlich zur Verfügung - leihweise.
Das ist meines Erachtens ausgeschlossen, da die Vereinbarung, die man mit der GVL schließt, ziemlich deutlich und ausdrücklich, sogar schon in der Überschrift, von der "Nutzung erschienener Tonträger" spricht. Ich halte eine Privatkopie nicht für einen erschienenen Tonträger.

Durch die sog. Urheberrechtsabgabe auf Computer, Tablets und viele andere Geräte hat man eine Lizenzgebühr (zwangsweise) bezahlt und damit eine "Lizenz" (Rechte) im Umfang der "Privatkopie" erworben. Vorausgesetzt man überschreitet diese Einschränkungen der Privatkopie nicht, besitzt man nun eine legale Lizenz.
Wenn Du mit der "sog. Urheberrechtsabgabe" die sog. Pauschalabgabe meinen solltest - erstens ist das keine Gebühr, da die ZPÜ keine Behörde ist, zweitens zahlst nicht Du diese Abgabe, schon mal gar nicht zwangsweise, sondern der Hersteller bzw. Importeur. Oder anders gesagt: die Pauschalabgabe bezahlst Du ungefähr so wie die Steuern des Herstellers, das von ihm verbrauchte Klopapier oder die flinken Hände der taiwanischen Arbeiterinnen, die nach 14 Stunden Schicht mitten in der Nacht zu völlig indiskutablen Löhnen die Platinen zusammengelötet haben, die in Deinem neuen Gerät enthalten sind. Der einzige Grund, weshalb Du da nicht zu Begriffen wie "zwangsweise Abgabe" oder "Abzocke" greifst: diese Kosten sind auf der Rechnung nicht separat ausgewiesen, sondern im Preis für das Gerät versteckt. Der Lieferant wälzt diese Kosten so auf Dich ab, wie er alles Andere auf Dich abwälzt. In diesem Fall, damit er der ZPÜ den vereinbarten Betrag überweisen kann. Dieser Betrag fällt übrigens seit ca. zwei Jahren unterschiedlich aus, je nachdem ob man eine Geschichte gewerblich oder privat nutzt.

Was GEMA+GVL dazu in ihren Zivilverträgen schreiben ist natürlich etwas anderes. Aber das wurde wohl noch nie von einem Gericht überprüft. Strafrechtlich spielt dies alles so oder so keine Rolle und wer als Privatperson seine Privatkopien für ein Radio nutzt... das Urheberrecht kennt hier keine Beschränkungen.
Hm ... mag an mir liegen, aber ich lasse mich nur sehr ungern auf zivilrechtlichten Zores ein, nur weil's strafrechtlich keine Rolle spielt ...
Ich bin mir auch gar nicht so sicher, wie es mit der Iudikative ausschaut. Ich habe da ein, zwei Urteile im Hinterkopf, die zumindest sehr deutlich davon gesprochen haben, daß die Kopie eines Tonträgers nicht mit denselben Rechten ausgestattet ist/sein kann wie das Original, und ich meine auch, daß das Gericht dabei einige klare Grenzen gezogen hat, aber zum Nachblättern bezüglich der öffentlichen Wiedergabe fehlt mir gerade die Zeit. Ich probier's im Laufe des Nachmittags mal, wenn sich der Wahnsinn etwas gelegt hat (an diesen paar Sätzen hocke ich schon seit zwei Stunden ... schlechte Quote).

Gruß
Skywise
 
Nun gibt es aber doch die sog. "Privatkopie". Man kopiert also den Song privat und erhält damit eine "Privatkopie-Lizenz", diese stellt man dann seinem Radiosender unentgeltlich zur Verfügung - leihweise.
Nur dumm - an dieser Stelle - dass das Eine recht wenig mit dem Anderen zu tun hat.
Ansonsten würdest du dich so vermutlich auch versuchen rauszureden, wenn du Musik von YT oder einer Tauschbörse herunterlädst. Hab ich recht? "Ist doch nur eine Privatkopie und darauf hab ich ein Anrecht!"
Aber nein, so einfach ist das eben nicht. Es gab mal einen wunderschönen Text, soweit ich mich erinnere von heise, in dem die Unterschiede sehr genau beschrieben wurden. Und selbst die Definition Webradio und weshalb es eben nicht geht "sich mal eben CDs oder ganze Festplatten, voll mit Musik" kopieren zu lassen.

Durch die sog. Urheberrechtsabgabe auf Computer, Tablets und viele andere Geräte hat man eine Lizenzgebühr (zwangsweise) bezahlt und damit eine "Lizenz" (Rechte) im Umfang der "Privatkopie" erworben. Vorausgesetzt man überschreitet diese Einschränkungen der Privatkopie nicht, besitzt man nun eine legale Lizenz.
Ah, die Einschränkungen der Privatkopie? Zum Beispiel die, diese nicht veröffentlichen zu dürfen?
Dein Beispiel mit den "Lizenzen" geht mir gegen den Strich!
Nun habe ich also ein Tablet gekauft. Nehmen wir an, es ist eins von Samsung. Damit habe ich also eine Lizenzgebühr entrichtet. - Richtig?
Gut!
DEINER Argumentation nach dürfte ich nun also frei von der Leber weg von jeder Plattform (Apple, Amazon, Hassenichgesehen,...) jegliche Musik kopieren und besäße nun eine "legale Lizenz". - Was bitte ist eine legale Lizenz? Und was nützt sie mir?
Wie auch immer; ich brauche künftig verdammt viele, große Speicherkarten. Wenn mich dann doch mal jemand anhaut: "Der @bobbe hat aber gesagt, ich hab 'ne legale Lizenz erworben um das zu machen. Haltet euch an den!"
Ach ja und streamen kann ich dann ja mit meinem Laptop, mit dem hab ich deiner Logik zufolge ebenso eine legale Lizenz erworben und muss wohl nur noch Gema & GVL anmelden.

Sag mal: Gilt das mit der legalen Lizenz eigentlich auch für die Spülmaschine, die Waschmaschine und den Toaster?
Ich frag nur, wegen der Lizenzen, vielleicht könnt ich ja nen "legale Lizenzen"-Handel betreiben.


Was GEMA+GVL dazu in ihren Zivilverträgen schreiben ist natürlich etwas anderes. Aber das wurde wohl noch nie von einem Gericht überprüft. Strafrechtlich spielt dies alles so oder so keine Rolle und wer als Privatperson seine Privatkopien für ein Radio nutzt... das Urheberrecht kennt hier keine Beschränkungen.
Oh, wurde es noch nicht? Dann frage ich mich allerdings, was diese Abmahnungen und Urteile bezüglich Raubkopieen darstellen. Sicherlich nur eine Erfindung der Justizindustrie.
 
@ricochet hat in #8 gesagt:
Wer Spotify in Deutschland ohne individuell ausgehandelten Partnervertrag als kommerzielle Musikquelle nutzt verstößt gegen die Nutzungsbedingungen
Damit ist Deine Frage in #1 vollumfänglich beantwortet, lieber @patgreen

Ansonsten zur erneuten Erinnerung:
Musiknutzung. Wir unterscheiden zwischen:
  • private Nutzung (darüber müssen wir nicht diskutieren).
  • öffentliche Aufführung.
Öffentliche Aufführung durch Radio. Wir unterscheiden:
  • Senden von urheberrechtsfreier Musik:
    • z.B. ausschließlich eigene Kompositionen, wenn Du Dich nicht durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten lässt: keine GEMA-Abgabe. Singe und spiele alle Deine Lieder. (Atemlos... darf nicht dabei sein.)
  • leistungschutzrechtsfreier Musik
    • z.B. ausschließlich keine Industrietitel: keine GVL-Abgabe. Naturlich darfst Du Dich zur Gitarre begleiten oder mit Deiner Band spielen
  • Senden von urheberrechtlich geschützter Musik
    • hier sind GEMA-Abgaben zu entrichten. (Jetzt darfst Du Atemlos.. singen)
  • Senden von leistungsschutzrechtlich geschützter Musik
    • hier sind GVL-Beiträge zu entrichten, der Sender muss das Musikmaterial muss legal erworben worden haben. (Falls er Atemlos... von HF legal erworben hat: Regler auf!)

Die GEMA-Geräteabgabe gehört nicht in diesen Zusammenhang.
 
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