Rundfunkbeitrag: rauf oder runter?

Was glaubst Du, wie sich der Rundfunkbeitrag entwickeln wird?

  • Der Rundfunkbeitrag wird stärker gesenkt, als es die KEF fordert (wie 2004).

    Stimmen: 3 6,3%
  • Die Ministerpräsidenten übernehmen die KEF-Forderung.

    Stimmen: 8 16,7%
  • Der Rundfunkbeitrag bleibt gleich.

    Stimmen: 20 41,7%
  • Der Rundfunkbeitrag wird erhöht, aber weniger stark als von den Rundfunkanstalten gefordert.

    Stimmen: 14 29,2%
  • Die Ministerpräsidenten entsprechen vollumfänglich der Forderung der Rundfunkanstalten.

    Stimmen: 3 6,3%

  • Umfrageteilnehmer
    48
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Solange die Intendanten immer neue Grundversorgunsgaufgaben definieren, ohne gleichzeitig ihre ausgewucherten Bürokratien auszumisten, werden die Gebühren nie ausreichen. Es fehlt an einer offenen und klaren Neudefinition des ÖR-Auftrages. Wenn dies einmal stattgefunden hat, dann ist die Gebührenlegitimation mit neuem Leben gefüllt. So wie es jetzt ist, wird man stets das unerfreuliche Gefühl behalten, da bekommen manche den Hals nicht voll.
 
Eigentlich gehört der Beitrag komplett abgeschafft. Das System hat sich irgendwo überlebt. Der "Rundfunk" findet heute auf ganz anderen digitalen Plattformen statt, auf denen immer mehr Content von freien Anbietern zur Verfügung gestellt wird, die überhaupt nix von den zwangsweise eingetriebenen Gebühren erhalten. Es kann zudem nicht sein, dass jeder zur Zahlung verpflichtet wird, auch wenn er nicht mal ein Radio oder TV-Gerät besitzt.
Wenn schon Rundfunksteuer, dann bitte weniger als die Hälfte und dafür einige Programme streichen. Wozu braucht z.B. jedes Bundesland 5-7 eigenständige Rundfunkwellen? Angebote wie Klassik oder Pop könnten auch ARD-weit ausgestrahlt werden. Pro Bundesland würde ein regionales Programm durchaus reichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der letzten Zeit gab es immer wieder in den Medien zu lesen, dass der Rundfunkbeitrag, die Gebühr bzw. die Haushaltsabgabe, wie man das dzt.so nennt, um einige Cent gesenkt werden soll. Ich halte den derzeitigen Rundfunkbeitrag bzw. die Haushaltsabgabe immer noch zu hoch und eine Senkung um einige Cent halte ich eher als einen Hohn als Vernunft und Logik. Der Rundfunkbeitrag sollte etwa 120 bis 150 Euro pro Jahr und Haushalt sein, ein Betrag etwas unterhalb oder mehr als 200 Euro ist definitiv zu viel. Auch die Option "nur Radio" sollte gegeben sein, und reine Internet-Nutzung sollte ausgeschlossen sein.
 
Die Twin-Brüder haben es schon korrekt gesagt: Es handelt sich um einen Vertrag von 2 Leuten zu Lasten Dritter.
Daher ist die Zwangsabgabe Illegal, da ein solcher Vertrag in Doofland nicht gültig ist.
Das wäre, wie wenn ich mit "Mannis" einen Vertrag "Radioforenbeitragsservice" abschliesse, die dann jeder Vollidiot zu zahlen hat. Ihr lacht ? Das ist dennoch gültige Recht ! Nichts anderes ist es.
Denoch zahle ich aktuell. Man kann es auch als Schweigegeld beschreiben, sonst kommen nämlich die "Polizisten", gar Zwangsvollsreckungen für einen illegalen Vertrag sind drin.
Kontopfändung ? Findet euer Frauchen ( versteht das eh nicht) sicher gar nicht gut.
 
Nein, weiß ich nicht.- erklär mir anhand der gültigen Gesetze.
Oder anhand von Wikipedia: Die Länder haben die Zuständigkeit für Rundfunkgesetze, und ein Staatsvertrag ist nichts anderes als eine Vereinbarung, in mehreren Ländern eine einheitliche Rechtslage herbeizuführen. Die in den einzelnen Ländern natürlich jedesmal als Gesetz durch die jeweiligen Landtage beschlossen werden muss. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist in Deinem Bundesland Gesetz, weil Dein Landtag dies per Annahmegesetz so beschlossen hat.
 
Du sprichst von Staaten und Ländern. Wenn man die jeweilige Verfassung heranzieht: Was ist was ?
Verträge sind keine Gesetze ! ( auch wenn sie das suggerieren wollen )
Falls doch, dann werd ich Mannis kontaktieren. Ich wittere ein sorgenfreies Leben ........
 
Du sprichst von Staaten und Ländern. Wenn man die jeweilige Verfassung heranzieht: Was ist was ?
Verträge sind keine Gesetze ! ( auch wenn sie das suggerieren wollen )
Falls doch, dann werd ich Mannis kontaktieren. Ich wittere ein sorgenfreies Leben ........

Ich nehme also an, dass du bei Reisen über Helmstedt hinaus ein DDR-Visum beantragst, weil du den Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR auch nicht anerkennst?
 
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die DDR gibt es übrigens seit Ende 1990 nicht mehr. Sollte jeder mal zumindest gelesen haben. Obwohl : in den Köpfen ........
 
Es geht darum, was ein Staatsvertrag ist. Aber du möchtest ja gerne wiederholt unter Beweis stellen, dass du das nicht verstehst.
 
Gut, Du hast recht und ich meine Ruhe.
Weiter im Text.
GEZ : Rauf mit en Gebühren , finde ich gut. Je mehr, um so besser.
 
Ich nehme also an, dass du bei Reisen über Helmstedt hinaus ein DDR-Visum beantragst, weil du den Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR auch nicht anerkennst?
Den muß man auch gar nicht anerkennen. Dafür gibt es schließlich das Grundgesetz. HUCH! Ein Gesetz!! Eine Verfassung gar!!!

Merkste schon, oder...?
 
Aluhüte, wir brauchen hier dringend mehr Aluhüte...

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Komm Heinzgen, überanstreng dich nicht. Gibt so schöne Sachen. Im Fernsehen zum Beispiel. Fernsehgarten? Da kann man den ganzen Takt durchklatschen ohne doof aufzufallen.
 
Jaja, das beliebte Spiel: Man fährt mit den eigenen Argumenten gegen die Wand, wird widerlegt und rettet sich in ad hominem.

Wie schrieb hier gerade jemand an anderer Stelle: Kann man schon mal machen, gerade in Internetforen.

Muß man aber nicht.
 
Tschuldige Heinzgen, du hast leider, wie in anderen Threads auch, kein einziges Argument angeführt. Also bitte: was ein Staatsvertrag ist, lässt sich ganz leicht nachlesen, nennt man auch Recherche.

Wenn du es also auch herausgefunden hast, können wir ja wieder, verstehste?
 
Nein, wir können nicht. Soviel Alkohol, wie ich bräuchte, um mich auf Dein Diskussionsniveau runterzusaufen, vertrage ich schlicht nicht.
 
Na, ihr Diskutanten, bei wem darf ich den Sekundanten im Duell geben? Wurde schon der Fehdehandschuh gezückt und vielleicht auch benutzt? Wurden die Waffen schon gewählt? Wie wär es denn mit der "Deutschen Grammatik"?
Spaß beiseite, lest mal die Sicht bzw. Ansicht einer IT-Fachanwältin durch, dann wird sich die Diskussion in Luft auflösen.

Mein Angebot als Sekundant zu fungieren, gilt weiterhin (das putzt ungemein).

2Stain
 
Dafür gibt es schließlich das Grundgesetz. HUCH! Ein Gesetz!! Eine Verfassung gar!!!
Eine "Verfassung" würde ich das Grundgesetz nur bedingt nennen wollen (auch wenn's offiziell eine sein soll), weil das gemeine Volk beim Grundgesetz außen vor gelassen und der ursprüngliche Gedanke, dass sich das deutsche Volk nach einer Wiedervereinigung in "freier Selbstbestimmung" eine Verfassung geben sollte durch die Mehrheit der Parteien (nicht des Volkes!) in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts verhindert wurde (eventuell war ja auch noch nicht für alle Politiker die Einheit noch nicht vollendet, weil es fehlte ja noch etwas zur endgültigen Verinigung - siehe damalige Diskussion zu den Ostgrenzen).
 
Oi wey, jetzt geht das los...

Nirgendwo ist niedergeschrieben, daß eine Verfassung durch eine Volksabstimmung legitimiert sein muß; viele Verfassungen weltweit und auch einige deutsche Länderverfassungen wurden nie dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Auch ist die Aussage, derzufolge es "der ursprüngliche Gedanke" der Verfassunggeber gewesen sei, daß sich das Deutsche Volk nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung geben solle und dies nur durch "die Mehrheit der Parteien verhindert wurde" eine Fehlinterpretation des Artikels 146:
Art 146 GG Fassung 1949 schrieb:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
bedeutet eben NICHT "Dieses Grundgesetz gilt nur bis zur Wiedervereinigung und muß dann durch eine neue Verfassung, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist, abgelöst werden". Sie besagt lediglich die Selbstverständlichkeit, daß das GG durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann. Nicht einmal die Erfordernis einer Volksabstimmung läßt sich aus diesem Text herauslesen, denn schließlich agiert der Bundestag als Gesetzgeber stellvertretend für das Deutsche Volk.

Es ist eine Tatsache (die im übrigen unter Juristen auch nahezu unumstritten ist), daß das Grundgesetz die deutsche Verfassung ist, auch wenn es nicht Verfassung heißt. Oder wie bereits Richard von Weizsäcker 1989 anläßlich des 40. Geburtstages des GG feststellte: "Wir haben eine gute Verfassung." Genau: Verfassung.
 
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