Gottesdienst-Live-Stream, was beachten?

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cool

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Hallo,

meine Kirchengemeinde möchte die Gottesdienste Live über's Internet als Audio streamen. Wie sieht es damit rechtlich aus? Ein Webradio ist es ja nicht.

Vielen Dank
 
Zählt das etwa zum Webradio wenn ich 2 Stunden die Woche an 20 Hörer streame? Falls ja, was muss ich dabei beachten? Das Copyright an der Rede liegt bei dieser Kirche, die Liedertexte sind wo anders lizenziert, gesungen wird vom Chor, also da werden keine Musik-CDs eingeschaltet.
 
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Ich nehme an, dass die betreffende Kirchengemeinde weder einer röm-kath. Diözese noch einer der evangelischen Landeskirchen angehört. In diesen Fällen könnte das Rechtsreferat der Diözese/Oberkirchenrat/Kirchenamt (wie das auch jeweils heißt) verlässliche Auskunft geben. Auch Freikirchen sind i.d.R. vernetzt - über so ein Netzwerk kriegst Du vielleicht besser auf Eure Situation passende Beratung.

Die ca. 20 Hörer sind persönlich bekannt? Gäbe es da nicht eine nichtöffentliche Lösung, Gemeindeglieder, die aus welchen Gründen auch immer nicht persönlich am Gottesdienst teilnehmen können, den Stream exklusiv zur Verfügung zu stellen?

Wenn die Liedtexte "woanders" lizenziert sind - welchen Umfang hat diese Lizenz? Ist es sicher, dass da kein Gema/GVL-Repertoire dabei ist?
 
Kinder Kinder ... hier wird ja wieder wild gewürfelt.
Internetradio, das Glücksspiel im Hinterzimmer des gefährlichen Halbwissens. :rolleyes:
  1. Das Urheberrecht - ganz gleich, wer es innehat - ist immer und grundsätzlich zu beachten.
    Das ist zu keinem Zeitpunkt in irgend einer Form verhandlungsfähig.
  2. Im Internet wird bei der Bereitstellung von Audio- und/oder Videodateien zwischen zwei Varianten unterschieden:
    • On Demand: Der Zuhörer / Zuschauer bestimmt den Zeitpunkt der Sendung (Mediatheken, Videoportale, Podcasts etc.) durch Abruf des bereitgestellten Inhaltes.
    • Live-Streaming: Unabhängig von der Zahl der tatsächlichen Zuschauer oder Zuhörer geht der Video- oder Audiostream live auf Sendung - selbst, wenn der Inhalt vorproduziert ist. Einzig der Sender bestimmt Start und Ende des Streams. Der Zuschauer / Zuhörer kann das nicht von sich aus beeinflussen.
      Je nach Art und Umfang ist es ganz automatisch Rundfunk oder eben gerade noch nicht. Näheres regelt der RStV.
  3. Ob Lizenzen zu erwerben sind, ob Rahmenverträge bestehen und ob weitere, rechtliche Hürden bestehen, ist im Einzelfall zu klären.
Allein der Ansatz "aber ich mache doch nur ein bißchen und ganz wenig für 'ne Handvoll ..." ist vollkommen irrelevant.
Es handelt sich a) um einen Livestream und b) er ist aller Voraussicht nach öffentlich.

Und jetzt die Kernfrage: Was wäre für Dich, @cool , so schlimm daran, wenn es als Webradio zu definieren wäre?
 
Danke Dir!

Schlimm ist es für mich nicht, wenn es so ist, dann ist es so halt. Die andere Frage ist, wenn der Inhalt allein von der Kirchengemeinde produziert wird, braucht sie sich auch bei GEMA und GVL nicht registrieren, nehme ich an, oder?
 
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Die andere Frage ist, wenn der Inhalt allein von der Kirchengemeinde produziert wird, braucht sie sich auch bei GEMA und GVL nicht registrieren, nehme ich an, oder?
  1. "Registrieren" ist falsch. Wenn überhaupt, d.h. sofern nötig, erwirbst Du eine Lizenz bei den jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaften.
  2. Ebenso falsch ist Dein Beharren auf der Produktion.
    Es ist vollkommen wumpe, wer da was produziert. Sind Rechte betroffen, die erworben werden müssen, dann sei das so.
    • Bei Bibelzitaten oder gar längeren Passagen aus der Bibel sehe ich das eher unkritisch; allerdings bin ich nicht gerade der Spezialist, was Texte mit religiösem Fundament angeht.
    • Zitate sind im Prinzip auch unkritisch, solange das Zitatrecht generell beachtet wird. Die Grenzen hierfür sind allerdings eng gesteckt. Beispiel: Wenn ich eine Papstrede vorlese, mag es vielleicht meine Produktion, aber nicht meine Schöpfungshöhe sein.
      Notiz an mich: Wieso setzt diese dämliche Schere im Kopf ein, wenn man bei religiösen Inhalten Probleme mit Begriffen wie "geistig" und "Schöpfung" bekommt? Blöde frühkindliche zwangschristliche Indoktrination, depperte!
    • Das mit dem Chor könnte ein Problem werden. Selbst wenn es sich um euer eigenes Arrangement handelt, könnten Rechte des Komponisten berührt werden, und da kommt unter Umständen die GEMA ins Spiel. Diesbezüglich würde ich an Deiner Stelle einfach mal ganz unverbindlich anfragen. Die beißen nicht.
      Inwiefern die GVL ins Spiel kommen könnte, bin ich unsicher. Spätestens wenn (auch) Musik aus der Konserve kommt, könnte es kritisch werden.
  3. Je nach dem, was da noch so gesendet wird, könnten andere Verwertungsgesellschaften bzw. Urheber ins Spiel kommen. Da kenne ich mich aber nicht so gut aus, da ich als Atheist mit Gottesdiensten und ihren Inhalten nicht so vertraut bin.
  4. Die Lizenz(en) muss der verantwortliche Sender erwerben. Wenn Du das bist, dann eben Du. Wenn es die Gemeinde ist und Du bist "nur" der technisch Verantwortliche, dann eben die Gemeinde (vertreten durch wen?). Allein dieser rechtliche Fallstrick sollte vorher geklärt sein.
    Ihr solltet euch auch fachkundig machen, ob die Gottestdienstbesucher vorher davon in Kenntnis zu setzen sind, dass die Veranstaltung live im Internet übertragen wird.
Um Dir Deine Denke und ihren Irrweg in Sachen Produktion vor Augen zu führen:
Wenn ich ein Kapitel aus Douglas Adams "Per Anhalter durch die Galaxis" im Livestream vorlese, dann ist es zwar meine Produktion, aber ich habe nicht die Rechte an dem Buch für eine öffentliche Lesung. Das berührt zwar nicht die GEMA oder GVL, wohl aber den Verlag und die Erben von Douglas Adams :cry: bzw. (glaube ich zumindest) die VG Wort.

Würde ich nunmehr eine Buchvorstellung, eine Rezension oder Interpretation zu diesem Buch senden, die ich mit einzelnen Zitaten untermauere, bei dem aber mein eigentlicher Text im Vordergrund steht, sähe die Lage anders aus.

Merke: Der Inhalt der Sendung entscheidet über mögliche Abgaben und Rechtsverletzungen, nicht aber ihr Produzent.

Übrigens: Du solltest froh und dankbar sein, dass es "nur" Audio ist. Würdest Du das ganze per Video live streamen wollen, würdest Du Dich wundern, was der RStV so alles aus dem Hut zaubern kann...

Zu guter Letzt: Ich bin gespannt, was das wird. Ich finde das schon sehr ambitioniert, einen Gottesdienst - mit Chor! - in einer guten Qualität abzumikrofonieren, live zu mischen und dann zu streamen. Das ist eine Aufgabe, der ich hohen Respekt zolle, denn einfach ist sie wahrlich nicht.
Auch wenn mich die Inhalte weniger interessieren, aber auf die Qualität der Sendung wäre ich schon neugierig.
 
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Bei Bibelzitaten oder gar längeren Passagen aus der Bibel sehe ich das eher unkritisch; allerdings bin ich nicht gerade der Spezialist, was Texte mit religiösem Fundament angeht.
Kommt auf die Übersetzung an. Jede Übersetzung ist eine Bearbeitung des Originals, und jede Bearbeitung ist wiederum geschützt. Werden Originaltexte aus der Bibel verlesen oder die Sachen aus älteren Übersetzungen (Übersetzer 70 Jahre unter der Erde) - okay. Bei Neuübersetzungen oder Bearbeitungen/Nacherzählungen - vorsichtig.

Allerdings würde ich an dieser Stelle - wenn schon bei der GEMA angefragt wird, was eine gute Idee ist -, auch nachfragen, wie das mit einer Protokollierung des Programms ausschaut, denn es ist ziemlich dohf, wenn die GEMA angewackelt kommt und behauptet, daß am drölften hmpften 2016 im Programm um X:XX Uhr ein urheberrechtlich geschütztes Stück lief - und man nicht mehr nachvollziehen kann, wie das Programm aussah.

Je nach dem, was da noch so gesendet wird, könnten andere Verwertungsgesellschaften bzw. Urheber ins Spiel kommen. Da kenne ich mich aber nicht so gut aus, da ich als Atheist mit Gottesdiensten und ihren Inhalten nicht so vertraut bin.
Das ist auch eher eine Angelegenheit der jeweiligen Kirche. Die Kirchen haben normalerweise einen Rahmenvertrag abgeschlossen, in dem verschiedene Konstellationen geklärt sind. Insofern wäre hier der erste Schritt, beim Verantwortlichen im Kirchenbüro nachzufragen, was denn so alles vertragskonform ist und was nicht.

Ihr solltet euch auch fachkundig machen, ob die Gottestdienstbesucher vorher davon in Kenntnis zu setzen sind, dass die Veranstaltung live im Internet übertragen wird.
Hm. Weniger die Gottesdienstbesucher als vielmehr die Aktiven, die etwas zum Gottesdienst beitragen. Die Besucher dürften ... na ja, juristisch betrachtet wohl eher als "Beiwerk" zu verstehen sein, ähnlich einer Menschenmasse im Hintergrund eines Bildes. Der Einzelne geht in dieser Masse unter und sticht nicht daraus hervor. Insofern sehe ich die Besucher eher als unkritisch an; man sollte es ihnen der Fairness halber sagen, damit sie sich überlegen, ob sie in der Nähe der Mikrofone scharchen, ein Bier aufmachen oder dumme Kommentare absondern, aber eine Einverständniserklärung von jedem einzelnen halte ich für überflüssig.

Um Dir Deine Denke und ihren Irrweg in Sachen Produktion vor Augen zu führen:
Wenn ich ein Kapitel aus Douglas Adams "Per Anhalter durch die Galaxis" im Livestream vorlese, dann ist es zwar meine Produktion, aber ich habe nicht die Rechte an dem Buch für eine öffentliche Lesung. Das berührt zwar nicht die GEMA oder GVL, wohl aber den Verlag und die Erben von Douglas Adams :cry: bzw. (glaube ich zumindest) die VG Wort.
:thumbsup:

Zu guter Letzt: Ich bin gespannt, was das wird. Ich finde das schon sehr ambitioniert, einen Gottesdienst - mit Chor! - in einer guten Qualität abzumikrofonieren, live zu mischen und dann zu streamen. Das ist eine Aufgabe, der ich hohen Respekt zolle, denn einfach ist sie wahrlich nicht.
Auch wenn mich die Inhalte weniger interessieren, aber auf die Qualität der Sendung wäre ich schon neugierig.
Nicht, daß der Server vor lauter Interessenten beim Debüt plötzlich die Grätsche macht ;)

Gruß
Skywise
 
@Skywise YMMD :D

Insofern sehe ich die Besucher eher als unkritisch an; man sollte es ihnen der Fairness halber sagen, damit sie sich überlegen, ob sie in der Nähe der Mikrofone scharchen, ein Bier aufmachen oder dumme Kommentare absondern ...
:wow: :wow: :wow: :wow: :wow:

... aber eine Einverständniserklärung von jedem einzelnen halte ich für überflüssig.
Nein, das sicher nicht.
Ich dachte da mehr so an einen Aushang vor dem Gotteshaus oder wasauchimmer, im Eingang und noch mal irgendwo mittendrin (Garderobe, auf dem Weg zum Klo oder oder).

Habe ich so mal bei einer Veranstaltung gesehen, wo eine TV-Firma was drehen sollte; vor allem für Werbezwecke des Veranstalters, aber auch um Teile davon den Medien zur Verfügung stellen zu können.
Klar, Audio ist nicht Video, aber die von Dir geschilderten Beispiele zeigen das schön auf. - Du hast ja Einblicke in den Ablauf, die Begleiterscheinungen und die Abgründe so einer Veranstaltung... :eek:
 
Mich würde mal interessieren, was den Aufwand rechtfertigt, für 20 Leute einen Internetstream einzurichten? :eek:

In unserer Gemeinde zeichnen wir Gottesdieste als MP3 auf, diese geben wir dann an ein paar Leute aus der Gemeinde (bzw. auf Anfrage) weiter, stellen diese aber nicht im Internet der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Hierzu beachten wir zumindest, dass die auf der Aufnahme zu hörenden Personen (also die, die direkt am Mikrofon aktiv sind) damit einverstanden sind. Gottesdienstbesucher würde ich hier auch nicht einbeziehen, höchstens, wie oben geschrieben, eine Info am Eingang aushängen. Hier wird es eher kritisch, wenn es eine Videoaufnahme ist.

Für die Rechte an Liedern würde ich empfehlen, sich an der Liederdatenbank CCLI-Songselect (de.ccli.com/songselect) anzumelden, dort kann man die Texte dann frei innerhalb der registrierten Gemeinde verwenden. Hierzu würde ich auch zählen, dass man abwesenden Gemeindemitgliedern, die offiziell erworbenen Liedtexte als Aufnahme oder - in Deinem Fall - auch als Livestream zur Verfügung stellen darf.

Bibeltexte sehe ich jetzt auch nicht so kritisch. Im Zweifelsfall könnte man aber auf weniger kritische Urheber zurückgreifen, also Übersetzungen, die überall frei im Internet zur Verfügung stehen. "Luther 1984" dagegen ist von den Rechten her - meines Wissens - relativ streng, man kann den Text auch nicht überall online bekommen. Letztendlich sind Bibelstellen in Predigten aber auch nur Auszüge oder Zitate. Man liest ja selten ein ganzes Buch vor! ;)

Unterm Strich empfehle ich aber eher eine Aufnahme als den Livestream. Würde mich interessieren wie Deine Gemeinde hier weiter entscheidet. ;)
 
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Hallo,

also wenn du es ganz einfach willst mit dem Aufziehen eines Livestreams, dann solltest du auf etablierte Plattformen setzen. Dazu zählen beispielsweise 1000Mikes oder Caster.FM. Bei 1000Mikes wird der Stream sogar archiviert und die Einbindung in eine bestehende Website ist kinderleicht. Zudem würdet ihr möglicherweise auch noch zusätzliche Hörer erreichen. Caster.FM hab ich noch nicht ausprobiert, sollte aber auch gehen. Ansonsten stellt doch die Predigt einfach als Podcast online. Hoster dafür gibts genug (Podcaster, Podigee, Podhost, ...)

Schöne Grüße
 
also wenn du es ganz einfach willst mit dem Aufziehen eines Livestreams, dann solltest du auf etablierte Plattformen setzen. Dazu zählen beispielsweise 1000Mikes oder Caster.FM. Bei 1000Mikes wird der Stream sogar archiviert und die Einbindung in eine bestehende Website ist kinderleicht. Zudem würdet ihr möglicherweise auch noch zusätzliche Hörer erreichen. Caster.FM hab ich noch nicht ausprobiert, sollte aber auch gehen. Ansonsten stellt doch die Predigt einfach als Podcast online. Hoster dafür gibts genug (Podcaster, Podigee, Podhost, ...)
Waren die "1000Mikes" nicht der Laden, bei dem die Geschichte nicht über Sendesoftware, sondern über Handy/Telefon gesendet wird ...? Wenn ja, dann ist erstens bekannt, daß die sich sehr ekelhaft und penetrant anstellen können, wenn es um die Einbindung und Übertragung von Musik geht, und zweitens - wie löst man denn das technisch, wenn man auch noch den Gemeindegesang mitnehmen will ...? *kopfkratz* Mir fehlt im Augenblick so ein bißchen die Vorstellungskraft, wie man ohne ansatzweise professionelle Technologie die erzeugten Klänge in einer angenehm zu hörenden Mischung in die Sprechmuschel reinkriegt - oder hält da der Ministrant sein Handy in die Menge?

Zum Thema "Podcast" ... ich glaube (!), daß das keine gute Idee ist und die GEMA/GVL erst recht auf den Plan ruft; das fängt ja schon damit an, daß nach deren Regularium ein Gottesdienst/ein Mitschnitt desselben kein "Podcast" sein kann.

Gruß
Skywise
 
Waren die "1000Mikes" nicht der Laden, bei dem die Geschichte nicht über Sendesoftware, sondern über Handy/Telefon gesendet wird ...? Wenn ja, dann ist erstens bekannt, daß die sich sehr ekelhaft und penetrant anstellen können, wenn es um die Einbindung und Übertragung von Musik geht, und zweitens - wie löst man denn das technisch, wenn man auch noch den Gemeindegesang mitnehmen will ...?

1000Mikes bietet bereits seit Jahren die Möglichkeit an, sich mit Sendesoftware einzuwählen. Dabei kann mit bis zu 128 kbits pro Sekunde gesendet werden - ich find das ok. Beim Podcast hab ich eher daran gedacht, dass man nur die Predigt aufnimmt und über diesen Ausspielweg zur Verfügung stellt.
 
https://www.ekd.de/download/leitfaden_urheberrecht_praxis_gemeinden.pdf
7. Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung
im Internet
❱ Im Zeitalter der Digitalisierung nimmt die
Frage der öffentlichen Zugänglichmachung
von urheberrechtlich geschützten Werken
zunehmend einen immer wichtiger werdenden
Platz ein. Will eine Kirchengemeinde
zum Beispiel Musik auf ihre Internetseite
einstellen oder einen Gottesdienst im
Internet übertragen (Streaming), so ist dies
vorher bei der GEMA anzumelden. Sollen
Liedtexte oder Noten im Internet oder im
Intranet öffentlich zugänglich gemacht
werden, so ist in der Regel eine entsprechende
Erlaubnis beim zuständigen Verlag
zu beantragen. Bei Textwerken und Werken
der bildenden Künste ist entweder die VG
Wort oder die VG Bild-Kunst bzw. der Autor
oder Künstler direkt anzufragen.
 
In den Amtskirchen wird das geregelt sein. Ich weiß, dass innerhalb der evangelischen Landeskirche in Württemberg schon immer die GEMA/GVL-Rechte für alle Gottesdienste und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen geklärt waren. Dafür brauchte nichts extra bezahlt oder angemeldet werden. Ob das auch für Übertragungen im Internet gilt, weiss ich nicht. Früher wurden Gottesdienste auf Kassetten aufgezeichnet und an Interessenten weitergegeben, die z.B. aus irgendwelchen Gründen den Gottesdienst nicht besuchen konnten. Eine Alternative könnte hier ein Podcast sein. Wenn dieser neben der Predigt auch die Musik enthält, auf der u.U. Rechte liegen, könnte ein Passwortzugang eine Lösung sein. Dieses gibt es dann auf Nachfrage bei der Kirchengemeinde. Das wäre dann geschlossener Nutzerkreis und keine öffentliche Aufführung/Ausstrahlung. Damit müsste man aus dem Schneider sein.
 
Bist Du da sicher?
Zumindest bei mir war die Zusammenarbeit mit den Verwertungsgesellschaften stets produktiv und informativ.
Für andere Webcaster möchte ich da jedoch nicht meine Hand ins Feuer legen. Stichwort: Die Antwort des beschallten Waldes. :D

@iro & @Radiocat : Gute Hinweise, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Übertragung des Gottestdienstes vermutlich eher aus einer freikirchlichen Vereinigung heraus stattfinden soll. Die sind da ein wenig medialer veranlagt bzw. stärker bereit, ihre Botschaft weiter hinaus zu tragen.
 
Gottes Wege sind unergründlich. Das gilt auch für die Wege, die Gottes Wort nimmt. Und wenn sie unergründlich sind, dann kann auch die beste GEMA der Welt nicht dahinterkommen ...;)
 
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