Syndikation von GEMA/GVL/Urheberrecht erlaubt?

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Hi!

In letzter Zeit begegnen mir im Hobby-Internet-Radio-Bereich immer öfter Sendungen in Form einer Syndikation. Ein Sender erstellt (und sendet) eine Show, andere Sender schalten sich auf (Die Shock-SHow, Brenner.fm u. ä.). Laufende Streams eines Senders werden von anderen übernehmen, d. h. auf mehreren Sendern läuft das gleiche Programm.

Nun habe ich gesehen, dass Sender Aufzeichnungen ihrer eigenen Sendungen als Download zur Verfügung stellen, damit andere Hobby-WebRadios diese Sendungen in ihren eigenen Sendeplan einbauen können. Hier werden also Sendungen auf unterschiedlichen Sendern zu unterschiedlichen Uhrzeiten gesendet.

Sind solche Weitergaben von Sende-Konserven eigentlich durch GEMA/GVL/Urheberrecht abgesegnet? Oder handelt es sich hier um die illegale Weitergabe von urheberechtsmäßig geschütztem Material? Dies insbesonder im Hinblick auf der Forderung der GEMA, dass die gesendeten Musikstücke als Kauf durch den Moderator ggf. verifiziert werden müsste. Das kann ja durchaus nach hinten losgehen, wenn in der Übernahmen per Download sich ein Musikstück versteckt, das man nie gekauft hat.

Weiß jemand mehr zur rechtlichen Lage bei Syndikationen?
 
My goodness!

Über 200 Mal wurde meine Frage gelesen, aber niemand antwortet. Ist der dargestellte Sachverhalt so neu, dass niemand eine Antwort hat? Oder ist das Wissen um die rechtliche Position gegenüber GEMA, Urheberrecht etc. so dünn gesät?
 
Sowohl mit der GEMA als auch mit der GVL kann man sprechen. Sie geben sicher bessere Antworten zu dem Thema. Eine wirklich verlässliche Information zum Urheberrecht im von dir geschilderten Fall kann dir nur ein Rechtsanwalt geben.

Ist der dargestellte Sachverhalt so neu, dass niemand eine Antwort hat? Oder ist das Wissen um die rechtliche Position gegenüber GEMA, Urheberrecht etc. so dünn gesät?

Er ist sicher nicht neu, aber kaum von Interesse. Der Produzent einer Syndikation wird sicher nicht vor möglichen Fallen warnen, denn er möchte ja, dass seine Sendung möglichst oft und weit gestreut wird. Davon hängt schließlich seine Popularität ab.

Der ausstrahlende Sender dieser Syndikation wird sich auf den Produzenten verlassen und nicht so intensiv wie du nachfragen, denn er ist ja froh, dass er überhaupt eine moderierte Sendestrecke bekommt und die im Zweifel sogar noch in einer besseren Qualität als das, was sonst so aus dem eigenen Stall kommt.

Das Wissen ist meist dünn gesät. Die einen befolgen die Vorgaben und kümmern sich um ihre Einhaltung. Den anderen ist es in aller Regel egal. Eine dritte Gruppe wiederum verwechselt oft GEMA mit GVL und spricht dabei meist von "Gesetzen".

Mit der GEMA ist das gar nicht mal so problematisch: Da gibt es klare Regeln für Podcasts. Und was die zeitgleiche Übernahme einer Livesendung von einer anderen Station bei mehreren Webcastern angeht, gibt es seitens der GEMA bereits Antworten.
Bei der GVL würde ich bei zeitversetzten Sendungen in Bezug auf die mögliche Programmvorschau noch mal nachfragen. Gleiches gilt auch für die Wiederholung von Sendungen des Vortages oder aus der vergangenen Woche. Da weiß man ja bereits, was kommt.
 
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Sowohl mit der GEMA als auch mit der GVL kann man sprechen. Sie geben sicher bessere Antworten zu dem Thema.

GEMA und GVL angeschrieben - schon einige Zeit her. GEMA antwortet nach mehr als einer Woche, GVL gar nicht.

Antwort der GEMA (sinngemäß): Wir vergeben nur Lizenzen und passen darauf auf, dass alle eine Lizenz haben. Bei Rechtsfragen zum Sendebetrieb bitte nicht uns fragen, sondern Anwalt aufsuchen!

Die Frage an die GEMA: "Verstößt die Syndikation gegen die Regeln der GEMA?" bleibt unbeantwortet. Das ganze Thema Urheberrecht scheint die GEMA herzlich wenig zu interessieren, solange sie ihre Kohle für die Lizenzen bekommt.

Sollte die GVL sich noch melden (was ich inzwischen bezweifel), melde ich mich wieder.
 
Guten Morgen oder wohl ehr Mahlzeit!

Syndikation und die Fallen?

Coole Headline; aber mal ehrlich, wo ist der Unterschied ob Live oder Konserve?!

Fakt ist: die Internetradio Lizenz beschränkt sich dahin gehend das jener Betreiber erst mal für die geschützen Werke seinen Obolus abtritt. Fakt 2. der Moderator, und dabei spielt es Lizenzrechtlich keine Rolle, ob der sein eigenes Ding macht oder Live-Chat-Kommentation-mit-Titelansager macht. Die Musik die der Syndikator verwendet, egal ob Stream, VoD oder MAZ wird durch eure Lizenzen so oder so gedeckelt. Selbst wenn er Geld für den Syndikated-Content-Service erheben würde. Würde er Rechtnlich nicht die Musikverkaufen sonden hier würde das gesammt Konzept also die Dienstleistung (Moderieren und Titelauswahl) in Rechnung stellen. Dass das Füllwerk, also die Musik, GEMA/GVL Pflichitg ist, ist nur Sekundär interessant, wird aber dann durch die Ausstrahlung /Streaming durch den Radiobetreiber gezahlt.

Analog dazu wie beim DJ und die Veranstalltung! Der DJ bringt die Platten mit aber der Veranstalter zahlt die Tantiemen.

Alles klar soweit? - So ich mach jetzt Mittag!
 
Nicht so ganz. Du führst hier den DJ als Beispiel an. Die Tantiemen für die öffentliche Aufführung zahlt der Veranstalter, ja aber wenn ich das als MP3s spielen möchte, dann zahle ich als DJ für die Kopie und zwar für JEDE also auch für meine Datensicherung. Daher glaube ich nicht, dass das gerade beim Webradio so einfach ist, wie Du es hier beschreibst.
 
Interessant, weil einige Schlaumeier zeitweise Programme von terrestrisch verbreiteten Uni-Radios und ähnlichen übernehmen:

"Ausgenommen sind weiterhin die zeitgleiche und unveränderte Übertragung terrestrisch verbreiteter Hörfunkprogramme (Simulcasting) sowie die Übertragung einzelner Veranstaltungen im Internet. Für diese Arten der Nutzung wenden Sie sich bitte an webradio@gema.de"

Quelle: https://online.gema.de/lipo/produkte/webradio/index.hsp

Gerüchten zufolge haben einige Webradiomacher ob dieses Fadens bereits kalte Füße bekommen und über Nacht sämtliche Syndicationprogramme gekippt ;)
 
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