ARD-Radios auf DVB-T Mangelware

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radiowatcher

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Es gab vor Urzeiten bereits einen Thread über DVB-T, leider ist dieser geschlossen.
Als ich neulich einen neuen Suchlauf startete, habe ich feststellen müssen, das inbesondere der RBB im DVB-T-Gebiet Berlin-Brandenburg überhaupt nicht mehr präsent ist. Schade. Sind die Gebühren dafür, die der RBB zahlen müsste, wirklich so horrend hoch ??
 
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Wozu sollte der rbb seine Radioprogramme auf DVB-T aufschalten? DAS wäre in der Tat reine Gebührenverschwendung!
 
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Hier im Südwesten würde ich es begrüßen, würde man DasDing, cont.ra, DLF und DKultur (und, falls möglich, noch Bayern 2, 4, 5 oder hr-info) auf DVB-T aufschalten. Gerne auch Radio Eins vom RBB. Meinetwegen darf dafür gerne EinsPlus dran glauben.
 
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Wozu sollte der rbb seine Radioprogramme auf DVB-T aufschalten? DAS wäre in der Tat reine Gebührenverschwendung!
Das würde außer den Codern nichts kosten, und die Coder sind für den Vormultiplex für den ARD-Hörfunktransponder sowieso schon vorhanden. Die paar Programme kann man irgendwo noch reinpressen.

Warum Radio auf DVB-T: versuche mal, in Berlins Innenstadt Kulturradio auf UKW zu hören. Es wird scheitern, da die Empfänger durch den Fernsehturm hoffnungslos übersteuert werden. Mein Patenonkel hat das Problem, er wohnt in der Schillingstraße nahe Kino International. Er will Kulturradio hören und konnte das nur sauber über DVB-T. Kabelanschluß gibt es in den Häusern nicht wirklich. Stinksauer ist der Mann und Frau Reim hat auch ein Schreiben von ihm. Es bleibt aber dabei: DVB-T-Radio war eine Testausstrahlung.

Oder: Radio Eins über DVB-T lief wie über DVB-S 320 kbps und ohne Optimod. Also deutlich besser als UKW. Alle nicht-Kabel- oder Sathörer müssen darauf nun verzichten und bekommen den UKW-Brei.
 
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Ist das nicht auch ein Bandbreitenproblem in den Kanälen? Man hat wegen mangelnder Bandbreite doch den TV-Programmen schon den Dolby-Ton gekappt.

Man könnte zugunsten von Radio sicher auch auf den einen oder anderen TV-Contentdudler verzichten. Das ist aber illusorisch.
 
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Vielleicht sollte der rbb erst einmal seiner Pflicht nachkommen und zumindest das Programm der ARD überall in Brandenburg ohne riesigen technischen Aufwand per DVB-T empfangbar machen. Danach kann man dann gerne auch über eine Aufschaltung von Rundfunkprogrammen auf DVB-T nachdenken.
 
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Woraus ist eine Pflicht zur flächendeckenden DVB-T-Versorgung abzuleiten?

Die wäre im Grunde Verschwendung von Gebührengeldern. Wer auf dem flachen Land fernsehen will, wird dies wohl in 95% der Fälle über Satellit tun. Selbst die forcierte DVB-T-Versorgung der noch halbwegs dicht besiedelten mitteldeutschen Regionen ist m.E. sehr fragwürdig, noch dazu mit den verwendeten fetten Sendeleistungen.

Was nützt z.B. dem Erfurter ARD-TV-Empfang im Keller mit Stummelantenne, wenn er doch hin und wieder RTL gucken möchte?
 
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Woraus ist eine Pflicht zur flächendeckenden DVB-T-Versorgung abzuleiten?
Aus der viel diskutierten Grundversorgung, die zum Beispiel im Falle von Katastrophen von größter Bedeutung sein kann. Damit meine ich aber nicht, um das mal ausdrücklich festzuhalten, dass man in jedem Kellerloch per Stummelantenne ein ÖR-DVB-T-Programm empfangen können muß. Die guten alten Ochsenköpfe wieder rasuzuholen, kann aber auch nicht die Lösung sein.
 
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Woraus ist eine Pflicht zur flächendeckenden DVB-T-Versorgung abzuleiten?
Jetzt kommt Halbwissen: offenbar existiert die Pflicht zu lückenloser terrestrischer Ausstrahlung von Erstem, ZDF und dem regional zuständigen Dritten gar nicht (mehr?). Quellen kann ich keine nennen, jedoch erinnere ich mich an Zeitungsartikel, die im Rahmen der DVB-T-Umstellung in Brandenburg und wohl auch beim MDR darauf hinwiesen, daß durchaus kalkuliert ist, einen Teil der Einwohner nicht mehr terrestrisch versorgen zu können.

Leider gilt dies nicht für größere Städte. Deren Einwohner bekommen halt zusätzlich zum im urbanen Raum ohnehin vorhandenen Streß (Smog, Lärm, Enge, Aggressivität) noch den Elektrosmog obendraufgepackt. Am 1.7. wird also diese Kerze hier gezündet - mit der 160-fachen Leistung der bis dato erfolgten analogen Abstrahlung. Ein weiterer guter Grund für eine Stadtflucht.
 

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Woraus ist eine Pflicht zur flächendeckenden DVB-T-Versorgung abzuleiten?

Grundversorgung

Der Begriff Grundversorgang umfasst zwei Bereiche. Technisch soll sichergestellt sein, dass die gesamte Bevölkerung Rundfunk empfangen kann. Inhaltlich soll ein breites, qualitatives Programm angeboten werden, in dem die "gleichgewichtige Vielfalt der in der Gesellschaft anzutreffenden Meinungen gewährleistet ist" (BVerfGE 87, 199).

Quelle: Gebühren-Igel: Zum Thema Grundversorgung

Des weiteren:
Grundversorgung bedeutet dabei weder eine Mindestversorgung noch beschränkt sie sich auf den informierenden und bildenden Teil des Programms. Sie ist vielmehr eine Versorgung mit Programmen, die dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechen, wie ihn das Bundesverfassungsgericht mehrfach definiert hat (vgl. BVerfGE 73, 118 [158]; 74, 297 [324]), und die technisch für alle empfangbar sind [vgl. BVerfGE 74, 297 [325 f.]]. Entscheidet sich der Gesetzgeber für ein duales System, muß er die Voraussetzungen für die Erbringung dieser Leistung in jeder Hinsicht, auch finanziell, sicherstellen [vgl. BVerfGE 73, 118 [158]; 83, 238 [298]].

Und weiter heisst es:

Da im dualen System die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten die Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunk sicherstellen müssen, hat der Gesetzgeber jedenfalls alles zu finanzieren, was zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 73, 118 [158]; 74, 297 [324 ff.]; 83, 238 [298, 310]). Die finanzielle Gewährleistungspflicht endet aber nicht bei der Grundversorgung. Diese muß gewährleistet sein, wenn der hinter den Anforderungen von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zurückbleibende Privatrundfunk verfassungsrechtlich hinnehmbar sein soll. Sie begrenzt aber nicht das Tätigkeitsfeld der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten.

Quelle: DFR - BVerfGE87, 181 - 7. Rundfunkentscheidung


Nachtrag:
Die NRW-Medien-Staatssekretärin Prof. Miriam Meckel erteilt einer hundertprozentigen Abdeckung durch DVB-T eine Absage.

Nach ihrer Meinung werde das digital terrestrische Fernsehen (DVB-T) auch zukünftig nicht in jeder Ecke des Landes empfangbar sein. "Denn wir müssen auch immer darauf Acht geben, dass Investitionsaufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis stehen." Vielmehr seien Vorstellungen einer solchen technischen Grundversorgung nicht mehr zeitgemäß, weil längst garantiert sei, dass prinzipiell alle Haushalte via Satellit TV-Programme empfangen könnten, so Meckel auf dem 16. Medienforum NRW in Köln.

Quelle:
Digitalfernsehen
 
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Die versorgungstechnische Grundversorgung wird juristisch - glaube ich - durch die Satellitenausstrahlung sichergestellt.
 
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Das würde außer den Codern nichts kosten, und die Coder sind für den Vormultiplex für den ARD-Hörfunktransponder sowieso schon vorhanden. Die paar Programme kann man irgendwo noch reinpressen.

Ich weiss nicht mehr warum aber es verursacht pro Programm recht hohe Kosten (7stellig soweit ich erinnere) deshalb wurde die DVB-T Ausstrahlung
beendet (was ich auch ausserordentlich bedauere da ausser der Qualität
auch die Überreichweiten früherer MA-Zählungen Geschichte sind)

Gruss Joman
 
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Jetzt kommt Halbwissen: offenbar existiert die Pflicht zu lückenloser terrestrischer Ausstrahlung von Erstem, ZDF und dem regional zuständigen Dritten gar nicht (mehr?).

Nach meiner Erinnerung ist es so, daß Rechtsgutachten zu der eindeutigen Schlußfolgerung kamen, daß unter den heutigen Bedingungen eine Einstellung der terrestrischen Fernsehversorgung keinen Verstoß gegen die Grundversorgungspflicht mehr darstellt.

Es hat eher frequenzpolitische Gründe, daß es überhaupt DVB-T aus Frankfurt/Oder und Calau gibt. Ursprünglich sollten die analogen Fernsehsender dort tatsächlich ersatzlos abgeschaltet werden, was – wie gesagt – rechtlich nicht zu beanstanden wäre.
 
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