radio_watch
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AW: Bundesweites Kronehit
@andimik
Verloren stimmt nicht ganz. Laut www.rtr.at schaut´s in Wolfsberg so aus:
Der Privatradio Unterkärnten GmbH wurde mit diesem Bescheid die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für die Dauer von 10 Jahren für das Versorgungsgebiet "Bezirke Völkermarkt und Wolfsberg" erteilt.
Der Bundeskommunikationssenat hat diese Entscheidung mit Bescheid vom 22.04.2002, GZ 611.037/001-BKS/2002, nicht bestätigt. Vielmehr entspricht der Gesellschaftsvertrag der Lokalradio Völkermarkt/Wolfsberg GmbH den gesetzlichen Bestimmungen, es war daher ein Auswahlverfahren nach § 6 PrR-G durchzuführen, in dem der Lokalradio Völkermarkt/Wolfsberg GmbH der Vorzug gegenüber der Privatradio Unterkärnten GmbH zu geben war. Die Zulassung wurde daher der Lokalradio Völkermarkt/Wolfsberg GmbH erteilt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Bescheid des BKS mit Erkenntnis vom 25.2.2004, Zl 2002/04/0157-12 aufgehoben. Das Verfahren befindet sich damit wieder im Berufungsstadium. Der BKS wird über die Berufung erneut entscheiden.
@andimik
Verloren stimmt nicht ganz. Laut www.rtr.at schaut´s in Wolfsberg so aus:
Der Privatradio Unterkärnten GmbH wurde mit diesem Bescheid die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für die Dauer von 10 Jahren für das Versorgungsgebiet "Bezirke Völkermarkt und Wolfsberg" erteilt.
Der Bundeskommunikationssenat hat diese Entscheidung mit Bescheid vom 22.04.2002, GZ 611.037/001-BKS/2002, nicht bestätigt. Vielmehr entspricht der Gesellschaftsvertrag der Lokalradio Völkermarkt/Wolfsberg GmbH den gesetzlichen Bestimmungen, es war daher ein Auswahlverfahren nach § 6 PrR-G durchzuführen, in dem der Lokalradio Völkermarkt/Wolfsberg GmbH der Vorzug gegenüber der Privatradio Unterkärnten GmbH zu geben war. Die Zulassung wurde daher der Lokalradio Völkermarkt/Wolfsberg GmbH erteilt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Bescheid des BKS mit Erkenntnis vom 25.2.2004, Zl 2002/04/0157-12 aufgehoben. Das Verfahren befindet sich damit wieder im Berufungsstadium. Der BKS wird über die Berufung erneut entscheiden.