City Radio wird neuer Sender für Düsseldorf

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Na, sooo klar auch wieder nicht: Ein Radio empfängt, ist also kein Sender :D
 
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Darf ich an die Überschrift erinnern ?

"City Radio wird neuer Sender für Düsseldorf"

Wo steht das, dass es so ist ? Es ist eine klare Aussage, die gerne mal bis morgen belegt sein will. Also bis zum 30.11.2011. Mit Link bitte.
Der Link ist im ersten Beitrag zu diesem Thema, ein Link zum Portal der WAZ, Westdeutsche Allgemeine Zeitung.
 
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Geben könnte oder geben wird. Zweierlei. Aber dennoch Danke für den Hinweis zum Artikel. Ich wünsche den Akteuren viel Glück. Daran glauben werde ich aber erst, wenn der Sender aufgeschaltet ist.
 
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Nur da gibt es doch noch ein Problem: Die Gründungsinitiative muss vom Oberbürgermeister und den Fraktionen ausgehen. Hat sich da was geändert? Oder ist das hier geschehen?

Auf diese Frage habe ich bisher keine Antwort bekommen.
 
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Kurzwellenfreak schrieb:
Die Gründungsinitiative muss vom Oberbürgermeister und den Fraktionen ausgehen.
Wie kommst Du darauf? Nach aktuellem Gesetz jedenfalls nicht. Ich kann mich aber auch nicht erinnern, es im "alten" LMG (LRG) gelesen zu haben.

Nur da gibt es doch noch ein Problem:
Der Verein ist doch gegründet. Also kein Problem, und deswegen wahrscheinlich bisher auch keine Antwort auf Deine Frage.
 
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Beim letzten Versuch wurde das über §§ 62 ff. LMG geregelt. Die Abstimmung der Gruppen funktionierte unter Regie der Politik perfekt. Da der Kreis ja Mitgesellschafter der ersten VG war hatte er natürlich ein erhebliches wirtschaftliches Interesse daran, seinen Anteil nicht zu entwerten.
 
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Ja, normal schon von Beginn an. Aber wer auf die Kurzwelle abfährt scheint, scheint Ultra wenig Ahnung zu haben?!
 
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@FFFR kannst Du denn nicht mal lesen was im LMG steht? Dann wird sehr schnell klar wie man es macht wenn man will.
 
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Darum verstehe ich ja auch weder den angeblich notwendigen Oberbürgermeister noch diesen, deinen Kommentar: Beim letzten Versuch wurde das über §§ 62 ff. LMG geregelt
 
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kurzwellenfreak schrieb:
Schau ins Gesetz, lies, verstehe oder sonst lass es bleiben wenn Du es nicht verstehst.
Kurzwellenfreak, das ist nicht zielführend. Auch ich habe Deinen Hinweis auf den "letzten Versuch" nicht verstanden. Was für ein letzter Versuch? Wann war der?

Spielt aber eigentlich auch keine Rolle. Auch die aktuelle Fassung des Gesetzes ist bereits ein paar Jahre alt, und da steht nichts vom Oberbürgermeister, der initiieren muß. Und auch im alten LRG (damals noch Abschnitt 6) stand nichts davon.

Gib es doch einfach zu! Du hast hier eine Behauptung aufgestellt, die irgendwo mal aufgeschnappt hast. Jetzt mußt Du feststellen, daß die Info - wie so oft in dieser von Halbwissen geprägten Diskkussion - falsch war.
 
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Im Jahre 2004 gab es einen Gründungsversuch für eine zweite VG in einem NRW Verbreitungsgebiet. Da der Kreis Mitgesellschafter der VG ist, sorgte er schon einmal dafür, dass von dort Niemand in die zweite VG entsand wurde. Da die meisten gesellschaftlich relevanten Gruppen ebenfalls politisch abhängig oder orientiert sind, wurde nach Rücksprache mit der ersten VG ebenfalls versucht, niemanden zu benennen. Und zur Klarstellung sei gesagt, dass alle Parteien des Kreistags sauber eingenordet wurden, und das auch aus Düsseldorf. Zunächst waren nämlich einige Personen/Parteien bereit mitzumachen. Dann wurde aber aus den Parteizentralen mächtig zurückgerudert.
Hinzu kam, dass die LfM darauf bestand, dass die Gründungsinitiative unter Federführung des Landrates zu erfolgen hat.
 
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Da der Kreis Mitgesellschafter der VG ist, sorgte er schon einmal dafür, dass von dort Niemand in die zweite VG entsand wurde.
Nicht ganz richtig: Der Kreis (oder eine Gesellschaft der Gebietskörperschaft) kann mit bis zu 25% Gesellschafter der BG sein. In der VG gibt es lediglich zwei Vertreter der Rates oder des Kreistages.

Hinzu kam, dass die LfM darauf bestand, dass die Gründungsinitiative unter Federführung des Landrates zu erfolgen hat.
Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Jede gesetzlich vorgesehene Institution kann die Initiative ergreifen.
 
Radioszene-Artikel vom 22.11.2011 DJV-Vertreter Andreas Vollmert zitierend schrieb:
Deshalb übe man seitens des DJV im HInblick auf das Düsseldorfer Lokalprojekt erstmal zurückhaltende Neutralität.
Super! Das ist genau die Haltung, die ich von einer Journalistenvertretung erwarte. Wie ich erfahren habe, haben zehn von möglichen 13 Gruppen die Chance für mehr Vielfalt genutzt und einen Verein für die Veranstaltung von Lokalfunk in Düsseldorf gegründet. Und die Vertretungen der Journalisten halten sich erst einmal zurück. Na, das nenn' ich mal Kampfgeist. Weiter so, DJV!
 
Lustig finde ich übrigens, dass das NRW-Landesmediengesetz sich an manchen Stellen selbst massiv widerspricht. Denn wie passt der ganze Krempel, der unter "Veranstaltergemeinschaft" für den sog. "Lokalfunk" vorgeschrieben wird (insb. die marktanteilsgemässe Beteiligung der örtlichen Presse) zum §2 "Grundsätze": "Ziel des Gesetzes ist es, die Meinungs- und Angebots- und ANBIETERVIELFALT des Rundfunks(...)zu garantieren und zu stärken"
Ich sehe da jedenfalls einen massiven Widerspruch, und ich denke, dass ich da nicht der einzige bin.
 
wie passt der ganze Krempel, der unter "Veranstaltergemeinschaft" für den sog. "Lokalfunk" vorgeschrieben wird (insb. die marktanteilsgemässe Beteiligung der örtlichen Presse) zum §2 "Grundsätze": "Ziel des Gesetzes ist es, die Meinungs- und Angebots- und ANBIETERVIELFALT des Rundfunks(...)zu garantieren und zu stärken"

Der hehren Ziele und frommen Wünsche gibt es viele, das ist wahrscheinlich nichts einklagbares. Und wenn es neben dem WDR noch einen sog. Lokalfunk als Anbieter gibt, dann ist das eben bereits Vielfalt und nicht mehr Einfalt. Einfalt ist wahrscheinlich nur der Glaube, der Gesetzgeber habe wirklich ein größtmögliches Angebot an programmlicher Vielfalt für seine Bürger im Sinn gehabt. Und sei ernsthaft gewillt, der örtlichen Presse Konkurrenz durch unabhängigen Lokalfunk, der seinen Namen auch verdient, vorzusetzen.
Nun gut, schauen wir mal, wie sich die Dinge im schönen Düsseldorf entwickeln... :)
 
Wenn man in juristischer Hinsicht kleinkariert wäre, müsste man sagen, dass die Anbietervielfalt tatsächlich gegeben ist, da ganz unterschiedliche Zeitungsverlage an den Sendern beteiligt sind, die sowohl der SPD, als auch der CDU nahestehen.

Das Problem liegt eher darin, dass alle 45 Lokalstationen mit dem selben Rahmenprogrammanbieter Radio NRW Verträge abgeschlossen haben und dass offensichtlich sogar ein Konsens zwischen der SPD und CDU existiert, das System nicht anzutasten.
Es ist wirklich bezeichnend, dass ausgerechnet die der CDU nahestehende Rheinische Post bisher am heftigsten gegen City Radio Düsseldorf gewettert hat, obwohl doch gerade die CDU für einen freien Wettbewerb stehen sollte.

Um eine Mitarbeiterin der LfM in puncto Anbietervielfalt zu zutieren:

Das Zwei-Säulen-Modell ist, wie Sie wissen, in NRW einzigartig und bietet ein nahezu flächendeckendes lokales Hörfunkangebot; dies nicht nur in Großstädten und Ballungsräumen, sondern in allen Kreisen, kreisfreien Städten und Städteregionen. Den Lokalfunk betreibenden Veranstaltergemeinschaften steht es nach dem LMG NRW frei, mit Dritten eine Vereinbarung über die Veranstaltung und Verbreitung eines Rahmenprogramms zu schließen.
 
Es ist sehr verdächtig, dass alle 45 Lokalradios das gleiche Rahmenprogramm gewählt haben. Ob da jemand Druck oder Einfluss ausgeübt hat?
 
@Berry: Mich hat vor ein paar Tagen mal jemand darauf aufmerksam gemacht, dass ausgerechnet RTL Radio, das in Köln auf der 97,0 MHz aus Hosigen mehr schlecht als recht zu empfangen ist, keinen Füllsender betreibt, obwohl sich vor Ort die Fernsehzentrale des Senders mit mehr als 500 festangestellten Mitarbeitern und vermutlich mehr als doppelt so vielen Beschäftigten, die für Zulieferfirmen tätig sind, befindet.

Zufall? - Ganz gewiss nicht: RTL ist am NRW-Lokalfunk beteiligt.

Das Rundfunksystem in NRW beruht auf einem doppelten Konsens:

1. Zwischen den etablierten Parteien SPD, Grüne und CDU.

2. Zwischen allen namhaften Medienunternehmen: Diverse Zeitungsverlage, RTL, Bertelsmann und, nicht zu vergessen, der WDR.

Außerdem gibt es noch zahlreiche Minderheitsbeteiligungen.

Nur so konnte sich ein solches Konstrukt bis heute halten.
 
Ob City Radio Düsseldorf/The Radio Group sich bewusst ist, dass es in NRW einen Tarifvertrag für Volontäre und Hörfunkredakteure gibt? So wie es in RLP momentan 'Geschäftsphilosophie' ist, können sie ihre Mitarbeiter dort nicht abspeisen.
 
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