Coverversion bzw. Verwenden von vorhandenem Material

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mindkicker

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Hallo... bin mir zwar nicht ganz sicher, ob die Frage hier richtig angebracht ist. Wie ist der Werdegang, wenn ich eine bekannte Melodie - sagen wir mal den griechischen Wein von Udo Jürgens - für eigene Zwecke missbrauchen möchte, d.h. ich nehme die Melodie, mache einen anderen Text dazu und will das ganze veröffentlichen? An wen wendet man sich da, woher weiss ich an wen ich mich wenden muss. Gibts da 'ne Datenbank zum Thema Urheberrecht etc. Wie läuft sowas im Radio?
 
AW: Coverversion bzw. verwenden von vorhandenem Material

Soweit ich weiß, kannst Du sowas gerne machen und bei ordentlicher GEMA-Abrechnung im Radio spielen. Auch verhunzte Texte sind kein Problem - solange eben ordentlich abgerechnet wird. Was du nicht darfst, ist, dieses Werk zu veröffentlichen, egal ob auf Tonträger oder im Internet. Dazu bedarf es zuallererst einer Einigung mit den Eigentümern bzw. dem Verlag. Die können das Veröffentlichungsgesuch auch ablehnen. Falls sie zustimmen, muß man sich halt mit ihnen über die Modalitäten einigen. Bitte korrigiert mich, falls ich daneben liege.
 
AW: Coverversion bzw. verwenden von vorhandenem Material

Auch bei einer "nur Sendung" eines mit einem anderen Text versehen Musikstücks wäre ich vorsichtig und würde sicherheitshalber beim Verlag und/oder Plattenfirma nachfragen.

Damals in den 80er hat Elmi mal böse Ärger mit der guten EMI bekommen als er sowas gemacht hat. Die waren da nicht sehr humorvoll...
 
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Ich hasse die Seite, aber die hilft Dir erst einmal weiter:

http://www.gema.de/musiknutzer/

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich meine mich entsinnen zu können, man braucht die Genehmigung des Autors. Ein Beispiel:

Im Jahre 1991 kam das Album „Black Music For White People“ heraus. Es enthielt das von Tom Waits geschriebene Lied „Heart Attack And Vine“, welches im Laufe des Jahres in einer europäischen Levi-Werbung benutzt wurde. Waits hatte niemals eine Erlaubnis zur Nutzung erteilt und es kam zu einem Rechtsstreit. Das Stück „Ice Cream Man“, welches der Blues-Gitarrist John Brim komponiert hatte, wurde außerdem zuvor schon von Tom Waits (1973) und Van Halen (1978) gecovert.
aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Jalacy_Hawkins

Ich glaube, daß z.B. Ennio Morricone nicht sehr oft die Erlaubnis erteilt hat...
 
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Soweit ich weiß, kannst Du sowas gerne machen und bei ordentlicher GEMA-Abrechnung im Radio spielen. Auch verhunzte Texte sind kein Problem - solange eben ordentlich abgerechnet wird. Was du nicht darfst, ist, dieses Werk zu veröffentlichen, egal ob auf Tonträger oder im Internet. Dazu bedarf es zuallererst einer Einigung mit den Eigentümern bzw. dem Verlag. Die können das Veröffentlichungsgesuch auch ablehnen. Falls sie zustimmen, muß man sich halt mit ihnen über die Modalitäten einigen. Bitte korrigiert mich, falls ich daneben liege.
So einfach ist das leider nicht. Allein die ordentliche Abführung von Gemagebühren ist keinesfalls als Genehmigung zu sehen, ein geschütztes Werk mit neuem Text zu versehen. Allerdings muss man muss hier klären, was unter "Veröffentlichung" gemeint ist.

Geht es um eine "Veröffentlichung" im Radio, würde ich lieber von einer "Aufführung" sprechen. Hier bedarf es keiner Genehmigung des deutschen Verlegers, der das Copyright betreut. Bei "verhunzten" Texten ist die Zahlung von Gemagebühren aber absolut kein Genehmigungskriterium. Ist der Text z.B. sittenwidrig, gewaltverherrlichend ö.Ä., kann der das Copyright kontrollierende Verlag durchaus ein Verbot der Ausstrahlung erwirken.

Geht es um eine Veröffentlichung auf Tonträgern oder per Download, muss vom Verlag für diesen Neutext eine Genehmigung eingeholt werden. Veröffentlichungen ohne solche Genehmigung kann einstweilige Verfügungen nach sich ziehen. Zu welchen Konditionen ein Neutext gestattet wird, ist eine nachfolgende Frage. Dies reicht von der vollen Beteiligung des Spezialtextdichters bei Verkauf oder Aufführung des Werkes über die Genehmigung ohne Beteiligung des Spezialtextdichters bishin zur Verweigerung der Genehmigung.
 
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