DAB Thüringen / dreiste Frequenzschieberei

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

U*B*O

Benutzer
Die UKW-Frequenzzuteilung an Antenne Thüringen für "Radio TOP 40" ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
Die TLM gibt in eigenen Publikationen (Stepputat, Olaf: DAB-Pilotprojekt Thüringen) zu, DAB habe nur eine Chance, bei EXKLUSIV für das Digitalradio produzierten Programmen, sonst sei dem Radiohörer keinerlei Notwendigkeit eines Umstiegs von UKW auf DAB zu vermitteln.
Dennoch behauptet sie, die zusätzlich zur DAB-Lizenz vergebene UKW-Genehmigung für eine Ausstrahlung des Programmes "Radio Top 40" auf der Erfurter Frequenz 100,2 MHz diene der Werbung für DAB, müsse deshalb also nicht wie für neue UKW-Programme Vorschrift, ausgeschrieben werden. Die zur Begründung angewandte Logik ist so absurd wie grotesk: Rezipienten hören auf UKW das neue Programm, bekommen gesagt, dass das auch über DAB zu empfangen sei und gehen deshalb bei nächster Gelegenheit in den Elektro-Laden ihres Vertrauens und investierten in ein Digitalradio. Wer seinem gesunden Menschenverstand nicht traut, dass diese Logik großer Unsinn ist, kann es in der TLM-Studie nachlesen. Genauso wie auch in einer Studie der BLM zum Thema (Hürst, Daniel: Marktchancen und Finanzierung von Digital Audio Broadcasting. Eine Untersuchung der Prognos AG im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien).
Wenigstens ließ sich die TLM im Frühjahr 2000 (Sendestart "Radio Top 40") noch dazu hinreißen, in Interviews zu erklären, weitere UKW-Frequenzen für das neue Programm werde es "definitiv" nicht geben. Von einer Lizenzierung eines neuen Senders ohne Ausschreibung könne deshalb keine Rede sein. Nun geht die Dreistigkeit jedoch noch weiter. "Radio Top 40" sendet inzwischen seit zwei Jahren auf UKW (immer noch ohne Ausschreibung!) - deshalb geht die TLM wohl davon aus, dass niemand mehr danach frage. Es ist Gras über die Sache gewachsen, die Gelegenheit also günstig für Phase zwei des Planes "Wir installieren eine UKW-Senderkette ohne Lizenz." Jetzt soll "Radio Top 40" eine Frequenz in Gera bekommen. Wieder ohne Ausschreibung. Die freche Begründung nun aber ist neu: "Eine Ausschreibung ist nicht nötig, Gera ist ja eine Füllfrequenz für das ohnehin auf UKW sendende Programm". Die Frequenzzuteilung sei daher vergleichbar mit den Zuteilungen von Füllfrequenzen für Landeswelle oder Antenne in der Vergangenheit. Den kleinen Unterschied, dass diese sehr wohl schon eine ordentliche, über Ausschreibung erlangte Lizenz hatten, verschweigt die Behörde mit Sitz in Arnstadt.
Nun hat ein Gericht diese Pläne gestoppt. Vorerst. Doch die TLM kämpft weiter für die Interessen der Top-40-Mutter Antenne Thüringen.
Die Frage ist: warum?
Was bringt die Verantwortlichen der TLM dazu, widerrechtlich Entscheidungen zu Gunsten Dritter (Antenne Thüringen) zu treffen, die den Behördeninteressen (Förderung von DAB) offensichtlich entgegen stehen? Ist da nur unglaubliche Inkompetenz gepaart mit grenzenloser Dummheit schuld? Oder wiegen eventuell private Interessen bestimmter Verantwortlicher - aus welchen Gründen auch immer - schwerer? Und: Wie viel kostet eigentlich eine Landesmedienanstalt?
 
Was hast Du überhaupt für ein Problem? Top 40 ist ein gut gemachtes Programm und steht in keinem Wettbewerb zur Landeswelle und schon gar nicht zur Antenne.

Dann machen wir Top 40 halt dicht und senden weiterhin Einheitsbrei.

Gute Nacht.
 
Hallo CHR, Raumschiff an Erde....bitte kommen!! Es geht UBO nicht um das Programm TOP 40, deren Macher, oder die wie auch immer gearteten TOP 40 Inhalte (wenn man davon überhaupt reden kann, ist aber Geschmackssache
smile.gif

Es geht um die Vorgehensweise zur "Erschleichung" einer -letzendlich Kette- von Frequenzen ohne irgendeine Ausschreibung.
Bei dem Verhalten der TLM wären zum Schluß drei landesweite UKW-Sender in Betrieb.
Von denen allerdings, wie UBO richtig erwähnte, nur zwei eine Lizenz haben.
Das ist der springende Punkt, CHR.
Es geht nicht darum, daß es in Thüringen nicht ruhig drei UKW-Sender geben könnte, meinetwegen auch TOP 40, Vielfalt kann nicht schaden! Es muß nur mit RECHTEN Dingen zugehen. Für eine dritte Senderkette muß Chancengleichheit bestehen. D.h. die Frequenzkette muß ausgeschrieben werden. Dann soll es dazu Bewerber, sprich TOP 40 oder Projekt oder sonstwas geben. Dann muß die TLM über deren Qualität entscheiden und die Frequenzen mit einer Sendelizenz vergeben. In der Lizenz sind dann auch so wichtige Dinge wie Zielgruppe, Musikformat, Wortanteil, Gesellschafter usw. festgelegt.
Wenn aber über die Hintertür der Stütz- und Füllfrequenzen für ein DAB-Radio praktisch ein UKW-Sender installiert wird, ohne Lizenz und Ausschreibung, dann ist das rechtswidrig!(Sagte zumindest das Thüringer Landesverwaltungsgericht in Weimar in seinem Urteil)
Zumal ja die Antenne-Gesellschafter damit auch unter Ausschluß der Konkurrenz zu einem weiteren UKW-Sender kommen.
Falls TOP 40 jedoch in einer Ausschreibung als UKW-Radio an den Start gehen wollte, und auch die Frequenzen bekämen, dann könnten sie wegen mir(und zur Freude von CHR) senden bis sie schwarz werden, und on air rülpsen, wenn die Zielgruppe es mitmacht!!!
Das Problem ist: die TLm hat nach der Lizenzvergabe an die Landeswelle mal festgelegt, daß es in absehbarer Zeit keine weitere Zulassung für ein landesweites UKW Radio geben wird.
Deswegen konnte der Weg nur über die Hintertür DAB gehen...wie auch bei Projekt 89.0...und diese Kungelei ist schon sehr merkwürdig!...haben eben auch die Richter so gesehen.

Bleibt kritisch Freunde, und viele Grüße in die Szene

PS.UBO, korrigiere mich, falls meine Ausführungen an einer Stelle falsch waren!
smile.gif




[Dieser Beitrag wurde von Mixdown am 25.02.2002 editiert.]
 
Genau das ist der Punkt. Das soll keine inhaltliche Diskussion sein über "Radio Top 40" oder eins der anderen auf ähnlichen Wegen zu "Lizenzen" gekommenen Programme. Es geht darum, dass hier
a) widerrechtlich Programme "lizenziert" werden - ohne Chance für potentielle Mitbewerber um Frequenzen,
b) die Landesmedienanstalt (in Thüringen) wissentlich GEGEN ihren Auftrag (hier: Förderung von DAB) arbeitet - und dabei letztendlich sogar noch
c) von ihr treuhänderisch für eben diesen Auftrag, DAB zu fördern, verwaltete Gelder (Rundfunkgebühren) zur Subvention eines privaten Radioprogrammes verwendet. Ein erheblicher Anteil der Betriebskosten des UKW-Programmes "Radio Top 40" wird von der Landesmedienanstalt bezahlt - unter dem Vorwand, so die neue Technologie "Digitalradio" zu fördern.
Diese Diskussion hat nichts zu tun mit dem Bedarf für ein Jugendradio im allgemeinen oder Inhalte von "Radio Top 40" im speziellen. Es geht mir darum zu hinterfragen, was die Landesmedienanstalt (beziehungsweise ihre Entscheider) zu solchem Handeln bringt. Wenn das den Aufträgen und Forschungsergebnissen ihrer Institution so widerspricht, was sind es dann für Gründe?
 
Das hatte ich ganz vergessen, UBO, die TLM schießt für ein DAB-Projekt ja wirklich noch ordentlich Geld für den Sendebetrieb hinterher. Sozusagen Gebührengeld für einen Privatsender...harter Tobak eigentlich.
Warum das so ist???? ich weiß es eigentlich nicht.Da fehlt mir zugegebenermaßen der Blick hinter die Kulissen der TLM, in die Verstrickung mit den Leuten der Antenne Thüringen bzw. deren Gesellschaftern.
Interessieren würde es mich natürlich sehr
smile.gif
smile.gif
smile.gif


Grüße Mixdown
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben