AW: Die 60er im Radio
Hallo!
Tja, was mache ich denn nun? Bekanntlich stehe ich auch auf dem "Wir spielen nur die Originale"-Standpunkt. Insofern "wünsche" ich eigentlich, daß nur die Originalversion von "Let's Dance" (1962) läuft. Der Einwand "Hot Chocolate" - wir reden hier sicher vom Remix von "You sexy Thing", 1987 in die Hitparaden eingestiegen - ist aber durchaus berechtigt.
BTW@Fall Guy: Ich habe mich für dich eingesetzt und mit dem obersten Richter des "ROT" einen Deal gemacht. Kommst du mit 15 Jahren im alten "RIAS2 - Berlincharts - Hitkeller" klar? Dort kannst du dir dann die Originale in aller Ruhe "reinpfeifen". Die Alternative wäre 8 Jahre Steinbruch mit Spitzhacke, Wasser & Brot.
Laut Aussage des Richters ist der Hitkeller noch völlig intakt: Strom, Plattenspieler, reichlich Ersatznadeln, CD-Player und eine 2x500 Watt-Anlage (Sinusleistung an 4 Ohm, selbstverständlich) stehen für den Strafvollzug bereit. Als humanitäre Geste und um deine spätere Wiedereingliederung in die Gesellschaft nicht unnötig zu gefährden (15 Jahre sind schließlich eine lange Zeit), konnte ich noch Sat-TV und einen Breitband-Internetanschluß für dich herausschlagen. (Über den kannst du mir dann die raren Maxis aus dem Archiv per Mail zuschicken - hi-hi-hi!) Tut mir leid, mehr konnte ich wirklich nicht für dich tun.
Wie mir der Richter weiterhin mitteilte, wurden die Keller der Archive des DRA und der Deutschen Nationalbibliothek (Berlin und Leipzig) ebenfalls für den Strafvollzug von Oldiesündern umgerüstet, da dieses Delikt langsam an Bedeutung gewinnt. Dorthin werden aber nur Oldieverbrecher überstellt, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Das ist bisher aber nicht vorgekommen. "Kleinkriminelle" (das beginnt bei §vesehentlich einmal ein Re-Recording aufgelegt§ - Strafmaß 7 Tage) werden an die jeweilig zuständige ÖR-Rundfunkanstalt überstellt und müssen in den dort vorhandenen Archiven ihre Stafe absitzen. Das ist nicht unbedingt angenehm, wir wir wissen: Im Zuständigkeitsbereich von "Radio Bremen" hat der Verurteilte halt nur 28,5m² "Auslauf" zur Verfügung (gerade noch gesetzlich zulässig), beim "hr" in Frankfurt ist der Auslauf größer, dafür gibt es aber beispielsweise "Schmauchschaben" im Archiv, wie der den "Radioforen.de" nahestehende Informant "Onkel Otto" vor einiger Zeit berichtete. (Wer das Posting findet, bekommt einen Punkt. Google? Sucht einfach... Und sucht auch gleich mal den Thread aus Anlaß der letzten Sendung von F. Laufenberg vom Januar 2010. Nicht gefunden? Einfach nochmal versuchen... Immer noch nix?)
Da die Kapazitäten für den Strafvollzug in den Archiven der ÖR-Vollzugsanstalten begrenzt sind, erwägt man mittlerweile auch eine Kooperation mit den privaten Rundfunkanbietern Deutschlands. Unbestätigten Berichten zufolge, haben einige Privatsender gleich ihre Mitarbeit verweigert. Man munkelt - oft nur hinter vorgehaltener Hand, daß diese Privatsender nur der Mangel an geeigneten Originalaufnahmen in den eigenen Archiven zu dieser Abwehrhaltung genötigt hat und sie nur aus diesem Grund den Erfolg der allgemein anerkannten "Archiv-Therapie" anzweifeln.
Die rechtliche Lage ist und bleibt also sehr verworren und die Aussicht auf eine fachgerechte Therapie ungewiß - vom Wohnort abhängig, weniger von der Krankenkasse. Jeder Radioschaffende sollte also im eigenen Interesse dringend eine Oldie-Straffälligkeit vermeiden und daher ganz genau auf die Bestellnummer der Schallplatte/CD und das Produktionsjahr achten! Wie sich aus den bisher bekannten Prozessen ableiten läßt, wirkt sich eine Nachfrage zu einem bestimmten Titel bei den ebenfalls in den Prozessen gehörten "älteren" Kollegen positiv auf das verhängte Strafmaß aus.
Dwarfpress berichtet selbstverständlich weiter...
Mmm - eventuell nehme ich dir sogar einen Teil deiner Haftzeit ab und gehe für dich für zwei Jahre in den Keller... Was muß ich dafür zahlen?
Ich tippe, daß hier noch einige Leute mehr diese "Strafe" gern verbüßen würden.
Grüßle Zwerg#8