GEMA + GVL: Wann beginnt "kommerziell"?

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ZeroEnna

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Hallo liebe Community,

durch ein Gespräch mit dem Sekretariat der Musikschule, die ich regelmäßig besuche, bin ich heute auf die Idee gekommen, dass ich unseren Radiopartnern einen weiteren Mehrwert bieten könnte, in dem ich Radiowerbung schalte.
Nun geht man mit gesundem Menschenverstand ja allgemein davon aus, dass das "Schalten von Werbung" mit einer finanziellen Gegenleistung verbunden ist.
Ich denke mir aber folgendes.

Nehmen wir an, ich biete unseren Partnern an, für einen Zeitraum X kostenfrei Werbung in unserem Programm unterzubringen, um die Wirksamkeit abschätzen zu können, und mir anschließend ein Angebot zu unterbreiten.

Bis zur Angebotsannahme sehe ich die Situation allerdings weiterhin uner dem Aspekt "nicht kommerziell", da ich mit der Werbung ja keine (wie es in den GVL-Verträgen so schön genannt wird) "Erlöse erziele".

Erst nach Annahme des Angebots und der Zahlung wird es kommerziell.

Ist diese Argumentation logisch, oder hat jemand andere Erfahrungen mit den beiden Institutionen gemacht, die meine Hoffnungen auf eine schrittweise Einführung von Werbung zunichte macht?

Danke im Voraus.

Grüße

Zero
 
Diese Konstruktion gehört in die Hände eines Fachanwalts, weil da zu viele Faktoren eine Rolle spielen.

Allein die Vorbereitung (Testphase) kann als Gewinnerzielungsabsicht gedeutet werden, was das Finanzamt auf den Plan ruft und damit auch die Existenzgründung als Gewerbetreibender nach sich zieht. Zu diesem Zeitpunkt müssen noch nicht einmal Gelder geflossen sein.

Dann kommt die Sache mit Erlösen / Gewinnen / Umsätzen, wofür es bei jeder der beteiligten Parteien wahrscheinlich unterschiedliche Maßstäbe gibt.

Das ist ein rechtliches, finanzielles und steuerliches Minenfeld, in dem man sich besser nicht auf "Erfahrungen" verlassen sollte, sondern fachkundigen, fundierten Rat einholen sollte. Vom Fachmann.
 
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