Gewinnspiele im Webradio - rechtliche Frage

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Hallo,
Ich hätte mal eine Frage zu Gewinnspielen. Ist rechtlich bei Gewinnspielen im Webradio irgendetwas zu beachten? Das Gewinnspiel ist natürlich nicht kommerziell (also keine Mehrwertrufnummern o.ä.), man kann ohne jegliche Kosten einfach per mail mitmachen.
Ich möchte gerne ein paar neue Elektornikartikel verlosen, die ich von einem Freund geschenkt bekommen habe, aber selbst nicht mehr brauche. Ist das erlaubt, oder könnte sich der Hersteller dieser Geräte in irgendeiner Weise an der Verlosung stossen?
 
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Zu rechtlichen Fragen und eventuellen Nebenwirkungen konsultieren Sie bitte Ihren Rechtsanwalt, sowie die Gema und GVL.
 
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(...) sowie die Gema und GVL.
:confused:

Als ich bei einem Radio-Gewinnspiel mit involviert war, hatten Gema und GVL aber mal so was von gar nix mitzureden ....

@ Markus: Du solltest mindestens den Rechtsweg ausschließen und die Sache mit der Teilnahme der Radiomitarbeiter etc. klären.

Irritierte Grüße, Uli
 
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Die GEMA/GVL hat auch mit Gewinnspielen nichts zu tun, da sie lediglich die Rechte der Musikurheber vertritt.
Inwieweit sowas bei einem Gewinnspiel relevant sein soll, erschliesst sich mir nicht wirklich.
 
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Na gut, es kommt natuerlich darauf an, in welcher Form das Gewinnspiel geplant ist.
Soll es mit musikalischer "Unterstuetzung" gestartet werden, hat die Gema, bzw. vor allem die GVL sehr wohl ein Woertchen mitzureden. Auf diesen Punkt wies mich Herr Abraham vor einiger Zeit hin als ich selbst eine Anfrage dieser Art an ihn richtete.

Dies war, muss ich zugeben, auch mein erster Gedanke. ;)
 
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Meinst du damit die Musikuntermalung?
Ich will ja erstmal gar nichts ausschliessen, aber in welcher Art könnte da GEMA/GVL einfluss nehmen?

Ich würde z.B. eine Musikuntermalung oder gar ein Musikquiz mit den normalen Abgaben abgegolten sehen, aber wie gesagt, ich schliesse erstmal nix aus ;)
 
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Nein, ich meinte im genaueren den gezielten Einsatz von Titeln, die es gilt - beispielsweise - zu erraten.
Hier werden kurze Teile von Titeln eingespielt, diese mehrfach hintereinander, sodass ggf. gegen die Auflagen im Vertrag verstoßen wird (3 Titel/Stunde, etc.).

Ich denke, nun habe ich mich verstaendlich genug ausgedrueckt. ;)
 
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Ja, ich habs verstanden. Aber gilt diese Klausel auch, wenn man den gleichen Song mehrfach spielt?
Ich würde den GVL-Vertrag so definieren, dass man unterschiedliche Lieder des gleichen Albums/Interpreten nicht spielen darf.
Wenn das aber ein Problem darstellt, bin ich froh, dass ich mein Musikquiz zu einer Zeit gemacht habe, in der es solche Verträge noch nicht gab :D
 
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ja die Klausel gilt selbstverständlich auch für den selben Song, es gibt aber im Urheberrechtsgesetz eine kleine Lücke, die für genau diesen Zweck eingesetzt wird, der entsprechende Titel wird nämlich nicht komplett, sondern nur für einige Sekunden gespielt - ich müsste jetzt nochmal nachschauen, aber ich glaube bis zu 20 Sekunden maximal darf ein Titel auf diese Weise als "Teaser" oder eben für Gewinnspiele etc. angespielt werden.

Auf eine ganz andere Art und Weise haben aber GEMA und GVL in der Tat ein gewichtiges Wörtchen bei den Gewinnspielen mitzureden, da nämlich materielle Werte von einem zum anderen gehen, ist das entsprechend als Geschäftsvorgang zu sehen und kann daher u.U. den Freibetrag für "nichtkommerzielle" Nutzung überschreiten. Denn auch "Sachspenden" sind im entsprechenden Betrag Einnahmen für den Sender bzw. eingekaufte Gegenstände für eine Verlosung analog zu Kosten.

Nun wird da sicherlich wegen ein paar USB-Sticks o.ä. keiner ne große Welle machen, aber wenn bei einem solchen Gewinnspiel einige Werte über den Tisch gehen, könnte da doch mal jemand drauf aufmerksam werden... und beim so netten Umgang miteinander wird man heutzutage sicherlich schneller angeschwärzt, als der Titel erraten werden kann.... also sicherheitshalber würde ich bei so einer Aktion schon wenigstens einen Rechtsanwalt um Rat fragen (auch wegen der formalen Geschichte wie Rechtswegausschluß etc.) und wenigstens vorher auch die VGs informieren und nachfragen, unter welchen Bedingungen etc. das Ganze veranstaltet werden kann.

Verstehe eigentlich auch nicht, warum man diese Stellen so scheut wie der Teufel das Weihwasser - ein Anruf oder Brief, Antwort bekommen, die ist verbindlich und man hats auf der Hand - warum also sich das Leben schwer machen und in Unsicherheit verbringen? Und wenns ein paar Euro mehr kostet, muß man halt abwägen, ob einem das die Userbespaßung letztlich wert ist - es zwingt einen ja keiner, ein Gewinnspiel zu machen... man verknüpft ja auch gewisse Ziele wie Hörerbindung damit, also kann man da ruhig auch die Mehrkosten mit in die Kalkulation schmeissen....

Gruß,
Croydon
 
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So, danke erstmal für die Antworten! Gema oder GVL sollten von dem Gewinnspiel nicht betroffen sein, denn es gibt dazu kein Musikquiz o.ä.
Weiss denn jemand, wie das rechtlich in Bezug auf den Hersteller der Verlosungsartikel aussieht? Kann ich das einfach verlosen oder könnte es da Probleme mit dem Hersteller geben?
 
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Hallo Markus,

wieso nutzt Du nicht den gradlinigen weg und fragst direkt beim Hersteller - oder dessen deutschem Vertrieb nach?
Ich denke dass Du hier im Forum keinerlei 100%ig zuverlaessigen Antworten diesbezueglich bekommen wirst. Außerdem wirst Du an dieser Stelle sowieso keinerlei Rechtsberatung erfahren.
 
AW: Gewinnspiele im Webradio - rechtliche Frage

Ich gehe deshalb nicht den direkten Weg, weil ich mich dann mindestens mit 20 unterschiedlichen Herstellern in Verbindung setzten müssen, wobei ich mit Sicherheit bei jedem einzelnen Hersteller von Abteilung zu Abteilung weiter gereicht werde. Ich habe auch nicht nach einer Rechtsberatung gefragt, sondern nach Erfahrungsberichten von anderen Usern hier, die vielleicht schon einmal vor dem selben Problem standen...
 
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"Fragen sie den Anwalt ihres Vertrauens, denn der kann ihnen im Problemfall hinterher auch gleich weiter helfen."

Gesünder-ist-das-Grüße, Uli
 
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Warum genau muss der Hersteller der Produkte die Einwilligung geben? Wenn die Teile rechtmaessig im Handel erwerbbar, also keine Prototypen, sind, hat der Hersteller mit Verkauf oder In-Handel-Bringung seinen Gewahrsam an den Dingern aufgegeben, also kann man die verlosen, verschenken oder sonst wie verwerten. Da sehe ich kein Problem.

Aber @croydon und jingles... Hier berichtet man von einem neuen BGH-urteil, dass wahrscheinlich die Luecke, von der du sprachst, schliesst. Wie ist die Meinung der geschaetzen Profis dazu?
 
AW: Gewinnspiele im Webradio - rechtliche Frage

Wieder einmal, wie so oft, wird hier ein Urteil in einem völlig anderen Zusammenhang zitiert. Es ist ein Unterschied, ob ich 2 Sekunden Musik sample und in einem eigenen Werk verwende, oder ob ich 10 Sekunden des Originals anspiele zu Werbe- oder Gewinnspielzwecken. In letzterem Falle spiele ich mich ja nicht als Urheber des Werkes auf...


Ebenfalls wäre es verkehrt, nun zu denken, daß kurze Einspielungen von GEMA und GVL befreit seien, laut Gema ist "ab der 1. Sekunde" die Vergütung zu entrichten.

Gruß,
Croydon
 
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Aha, vielen Dank fuer die Ausfuehrungen. An die Unterscheidung zwischen eigenem Werk und blosser Verwendung hatte ich nicht gedacht, waere nicht einmal darauf gekommen, dass es eine solche gibt. Wieder was gelernt.
Gruss zurueck, peng
 
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(...) Auf eine ganz andere Art und Weise haben aber GEMA und GVL in der Tat ein gewichtiges Wörtchen bei den Gewinnspielen mitzureden, da nämlich materielle Werte von einem zum anderen gehen, ist das entsprechend als Geschäftsvorgang zu sehen und kann daher u.U. den Freibetrag für "nichtkommerzielle" Nutzung überschreiten. Denn auch "Sachspenden" sind im entsprechenden Betrag Einnahmen für den Sender bzw. eingekaufte Gegenstände für eine Verlosung analog zu Kosten. (...)

Wie verhält es sich denn, nur als Beispiel, wenn ich ein Haus geschenkt bekomme und ich es onAir verlose indem der Hörer per eMail mitmachen kann? Der Sender hat dann weder Einnahmen noch Ausgaben. (Abgesehen davon, dass die GEMA mir einen Therapeuten schickt...)

Gruß

Jürgen
 
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Der Sender hat dann weder Einnahmen noch Ausgaben.
Das ist so nicht ganz richtig. Du hast einen Vermögenszuwachs sowie -abgang. Mal ganz abgesehen von den Kosten, die dir durch die begleitenden Verwaltungsakte entstehen.

Ich würde für eine allgemeine Beratung über den korrekten Weg das zuständige Finanzamt befragen. Dann ist es, soweit ich weiß, kostenfrei. Die verraten Dir natürlich nicht die Steuertricks, sagen dir aber, welcher Vorgang steuerlich wie zu würdigen ist (oder eben nicht).

Übrigens, die Gema schickt keine Therapeuten. Denen ist doch egal wie viele Häuser du hast oder verschenkst. Selbst die Aktion-Mensch-Lotterie bekommt keinen Therapeuten, obwohl sie Häuser verlost. :wow:

Gruß, Uli
 
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