GEZ setzt Kontrolle von Freiberuflern und Selbständigen um

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AW: GEZ setzt Kontrolle von Freiberuflern und Selbständigen um

Ralle, das ist nichtmal formal richtig.

Formal ist das von mir geschriebene schon richtig. Es ist nunmal gesetzlich festgelegt, für welche betriebsbereiten Endgeräte in Deutschland wie viel bezahlt werden muß. Punkt.
Es hilft nix, dem GEZ-Mann vors Schienbein zu treten oder sich ständig über die ach so bösen Sendeanstalten aufzuregen.

Wenn ich Auto fahren will, muß ich dieses beispielsweise zwangsläufig Versichern, obwohl ich jetzt genauso argumentieren könnte, daß ich bisher völlig Unfallfrei gefahren bin und deshalb keinen Versicherungsschutz bräuchte.

Gerade wenns um die Rundfunkgebühr geht, wird so skrupellos geltendes Recht umgangen wie nirgendwo. Oder haut ihr der Politesse eins rein, die Euch ne Knolle fürs Parken in der Ladezone verpasst, obwohl da im Moment mit Sicherheit nichts ein- oder ausgeladen wird?

Grenzwelle schrieb:
Ich kann dich ja als vom System alimentierten irgendwo verstehen [...]

Hab ich das irgendwann irgendwo in diesem Forum behauptet oder muß man die GEZ per se hassen, wenn man nicht gerade von ihnen alimentiert wird?
 
AW: GEZ setzt Kontrolle von Freiberuflern und Selbständigen um

Ralle, jeder hier ist ehrlicher Gebührenzahler. Es geht hier um die METHODEN DER GEZ UM DIES ZU ÜBERPRÜFEN!!!
Ich jedenfalls würde nie einen GEZler in meine Wohnung lassen, weil diese Leute KEINE Rechte haben.
Der Fall von Dorothea zeigt ja wohl deutlich die "Professionalität" dieser Leute, die ich in diesem Fall wegen Beleidigung angezeigt hätte....
 
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Formal ist das von mir geschriebene schon richtig. Es ist nunmal gesetzlich festgelegt, für welche betriebsbereiten Endgeräte in Deutschland wie viel bezahlt werden muß. Punkt.
Es hilft nix, dem GEZ-Mann vors Schienbein zu treten oder sich ständig über die ach so bösen Sendeanstalten aufzuregen.
Mir ist unklar, warum die GEZ auf ganz normale Gebührenzahler Leute ansetzt, nur weil sie ein Gewerbe haben. Das ist die Unsinnigkeit in diesem deutschen Rechtssystem. Es will sich auch mit aller Gewalt kein schlüssiger Grund bei mir einfinden, der mir eine Logik darin erklärt, warum ich als Betreiber eines Gewerbes andere, unter Umständen mehr Gebühren abdrücken muß als ein Normalbürger. Empfange ich als Gewerbetreibender ein anderes, besseres Programm, dass eine solche Doppelabzocke rechtfertigt?
Der nächste Punkt wäre, warum sich im oben konkret geschilderten Fall der vermeintliche GEZ-Mitarbeiter mit dem Ausweis einer ARD-Anstalt bewaffnet, Gehör verschaffen will. Wie war das doch gleich? Die Gebühreneinzugszentrale hat mit den Anstalten an sich nichts zu tun. Aha!
Schafft diesen selbstversorgenden Geldfresser GEZ ab und führt eine Rundfunksteuer ein. Das wäre fair unf gerecht für alle und würde endlich diesen unsinnigen Bürokratie-Popans des Gebühreneinzugs abschaffen!
 
AW: GEZ setzt Kontrolle von Freiberuflern und Selbständigen um

Weil Du als Gewerblicher nun mal anders zu zahlen hast.
Ja, die Rundfunkanstalten stellen Leute ein, die sie dann an die Haustüren losschicken. Ach Gott, wie schlimm!
 
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Formal ist das von mir geschriebene schon richtig.

Ist es nicht. Die KEF, nicht KEK, versucht nur mit ein bisschen Prozentrechnung die Bedarfsanmeldung des öffentlich rechtlichen Rundfunks zu drücken. "Ermitteln" wie es der Titel sagt tut sie überhaupt nichts. Mal ein Zitat aus dem 14. Bericht, auf dem die aktuellen Gebühren beruhen:

Zum 12. und 13. Bericht wurden hierfür aber keine Mittel angemeldet und deshalb auch nicht anerkannt. Insofern muss die Kommission davon ausgehen, dass der ZDF-dokukanal bisher bereits aus dem Bestand durch Umschichtung finanziert wurde.

Die KEF hat nicht einmal Ansatzweise davon Ahnung, wo das Geld für einen kompletten Fernsehsender herkommt...


Es ist nunmal gesetzlich festgelegt, für welche betriebsbereiten Endgeräte in Deutschland wie viel bezahlt werden muß. Punkt.

Ist es das? Vor etwa einem Jahr wollten ARD und ZDF noch Fernsehgebühren für einen PC haben. Wurde da etwa die gesetzliche Grundlage geändert? Nein.


Gerade wenns um die Rundfunkgebühr geht, wird so skrupellos geltendes Recht umgangen wie nirgendwo.

Ja zum Beispiel von der GEZ bei Lehrern. Aber diese Berufsgruppe ist ja gut in der Politik vertreten.
 
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Mino: Vor dem Posten lesen, das hilft. Am besten hier: ...
Da steht das mal ganz genau erklärt, und zwar so, daß auch Otto Normal-Privatradiohörer das versteht.
Und kurz zusammengefaßt: Ja, das Gesetz wurde extra dafür geändert, die Regelungen waren aber bis 2006 ausgesetzt.
Die GEZler sind als freie Mitarbeiter zwar bei den Rundfunkanstalten angesiedelt, arbeiten aber Namens und im Auftrag der GEZ in Köln, die diese Aufgabe regional an die ARD-Anstalten abgetreten hat. Das geschilderte Verhalten ist unentschuldbar, aber um das mal klarzustellen: Bei Verdacht darf dieser Mensch mit Polizei im Schlepptau sich Zutritt verschaffen, auch das ist ganz klar geregelt. Und Ralle hat schlicht und ergreifend recht - Schuld an der Situation sind vor allem die Bundespolitik sowie die Landesregierungen, die das ausdrücklich so gewollt und umgesetzt haben. Was die Prozentrechnungen der KEF angeht: Das Zitat ist komplett falsch ausgelegt. Die KEF prüft nur den angemeldeten Bedarf. Was nicht angemeldet wird, wird auch nicht überprüft, Punkt. Und in diesem Beispiel sieht man ganz deutlich, daß es offenbar auch bei ÖR 'Recycling' vorhandener Ressourcen gibt, was dann eben keine zusätzlichen Kosten,aber zusätzliches Programm schafft ...
Und ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, daß die Intendanten nicht klagen, weil sie mit den Einnahmen der GEZ unzufrieden wären. Sondern weil die Gebührenanpassung der KEF nach ihrer Ansicht willkürlich aus politischen Gründen erfolgte, also gerade ohne sachliche Begründung. Die KEF war allerdings mal gegründet worden, um genau das zu verhindern!
Also - macht Eure Kreuzchen 2009 einfach weniger nach Gusto und mehr nach Verstand - dann kommen nämlich auch mal die Damen und Herren ins Grübeln, die sich oft genug nur auf Kosten anderer Leute als Gutmenschen präsentieren - und denen die dafür notwendigen Gemeinheiten gegenüber der Allgemeinheit scheinbar herzlich egal sind.

grummelt
kk
 
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Das geht aber in diesem Fall recht fix, immerhin reichen ja schon 'tatsächliche Anhaltspunkte' aus - wenn der GEZler beispielsweise ein Radio/Fernsehen gehört oder das Antennenkabel liegen gesehen hat.
Der Rest ist ganz normales Eilverfahren.

Nicht daß wir uns falsch verstehen - ich bin auch kein Freund der derzeitigen Regelung. Erklär mal einem Ferienwohnungsbesitzer, daß er für sämtliche Fernseher/Radios in der Ferienwohnung einzeln und das ganze Jahr zu bezahlen hat, obwohl die Wohnung nachweislich nur ein viertel der Zeit bewohnt wird. Da möchte man dann ganz schnell die CID ablegen und den Pröppel vom Mikro kratzen ..., nicht schön, das.
 
AW: GEZ setzt Kontrolle von Freiberuflern und Selbständigen um

Was ist ein "ganz normales Eilverfahren", und was sind "tatsächliche Anhaltspunkte" ?

Interessant auch, dass ein Richter die Wohnungsöffnung genehmigt, weil "ein GEZler" "ein Radio/Fernsehen gehört" hat. ich hoffe, die diesbezüglich ergangenen Präzedenzverfügungen waren zumindest in ihrer Begründung über dem Justizstempel besser formuliert.

Und zum Thema "Eilverfahren": wenn Dir der GEZ-Drücker (sorry, aber manche haben dieses Niveau) Dir einen handschriftlich unleserlich vollgekritzelten, vorher kopierten Schmierzettel vor den Briefkasten schmeißt, ist das sicher vieles - aber gewiss keine "Zustellung", an die im juristischen Alltag tatsächlich gewisse Ansprüche gestellt werden.

Und bevor ein Richter dem notfalls gewaltsamen Zutritt zu Deiner Wohnung (=Privatsphäre mit Verfassungsrang) zustimmt, da kannst Du sicher sein, wirst Du auch ganz offiziell die Gelegenheit bekommen, Stellung zu beziehen.

("Gefahr im Verzug" ist was anderes...).
 
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Ergänzung von mir:

Auch ich will nicht, dass wir uns missverstehen :)

Ein gebührenfinanziertes Programm finde ich prinzipiell gut und wichtig. Details sind wieder eine abendfüllende (oder besser: mehrere Abende füllende) Diskussion(en)....:D
 
AW: GEZ setzt Kontrolle von Freiberuflern und Selbständigen um

Mino: Vor dem Posten lesen, das hilft. Am besten hier: ...
Da steht das mal ganz genau erklärt, und zwar so, daß auch Otto Normal-Privatradiohörer das versteht.

Dann empfehle ich dir das Lesen.


Und kurz zusammengefaßt: Ja, das Gesetz wurde extra dafür geändert, die Regelungen waren aber bis 2006 ausgesetzt.

Falsch, die Definition eines Rundfunkgerätes wurde nicht geändert.


Die GEZler sind als freie Mitarbeiter zwar bei den Rundfunkanstalten angesiedelt, arbeiten aber Namens und im Auftrag der GEZ in Köln, die diese Aufgabe regional an die ARD-Anstalten abgetreten hat.

Die ARD-Anstallten treten den Gebühreneinzug an die GEZ ab. Nicht umgekehrt.


Das geschilderte Verhalten ist unentschuldbar, aber um das mal klarzustellen: Bei Verdacht darf dieser Mensch mit Polizei im Schlepptau sich Zutritt verschaffen, auch das ist ganz klar geregelt.

Lese doch mal deine Quelle. Punkt 2.7. Verwaltungszwangsverfahren/Auskunftspflicht. Nichts mit Polizei im Schlepptau. Die Polizei kommt maximal bei einem Ordnungswidrigkeit-Verfahren zum Einsatz. Aus der Nummer ist der "Beauftrage" aber raus.

Und Ralle hat schlicht und ergreifend recht - Schuld an der Situation sind vor allem die Bundespolitik sowie die Landesregierungen, die das ausdrücklich so gewollt und umgesetzt haben.

Ralle: "ARD und ZDF leiten bezüglich der Finanzierung gar nichts ein"
Du erkennst ja immerhin schon an, das da was eingeleitet wird.


Was die Prozentrechnungen der KEF angeht: Das Zitat ist komplett falsch ausgelegt. Die KEF prüft nur den angemeldeten Bedarf. Was nicht angemeldet wird, wird auch nicht überprüft, Punkt. Und in diesem Beispiel sieht man ganz deutlich, daß es offenbar auch bei ÖR 'Recycling' vorhandener Ressourcen gibt, was dann eben keine zusätzlichen Kosten,aber zusätzliches Programm schafft ...

Keine zusätzlichen Kosten? Das Problem daran ist nur das die KEF mit diesem Zitat die Ablehnung eines Bedarfes in Höhe von 21,44 Mio. einleitet. 21,44 Mio. von denen die unabhängige KEF keine Ahnung hat, in welchen "geprüften" Bedarf sie sich verstecken, nur weiß das sie sich in den letzten Jahren auch irgendwo versteckt haben.
 
AW: GEZ setzt Kontrolle von Freiberuflern und Selbständigen um

Erklär mal einem Ferienwohnungsbesitzer, daß er für sämtliche Fernseher/Radios in der Ferienwohnung einzeln und das ganze Jahr zu bezahlen hat, obwohl die Wohnung nachweislich nur ein viertel der Zeit bewohnt wird.
Meiner 75-jährigen Vermieterin an der Ostsee muß ich das nicht erklären. Sie hat es letztens erwischt und sie wird es nie verstehen. Da steht halt ein TV im Gästezimmer, das im Sommer maximal 3 Monate belegt ist. Nun ist die Nachzahlung fällig. Woher die GEZ die Information hat, ist mir schleierhaft. Es sei denn, die NDR-Leute ziehen abends in jedem Fischerdorf von Haus zu Haus und schauen, wo es denn bläulich flimmert.

Der ganze unverständliche Scheiß wäre nicht nötig, wenn die Gebühren endlich nicht mehr für das Vorhalten von Empfangsgeräten, sondern für die Existenz erwachsener Bundesbürger fällig wären. Dazu müßte sich aber in der Mehrheit der Bevölkerung verankern, daß die öffentlich-rechtlichen ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaftskultur sind. Und daran habe ich, wenn ich mir nur die Rundfunkprogramme so mancher Anstalt anschaue, sehr heftig meine Zweifel.

(Daß man sich dann - käme eine Art Rundfunksteuer - einen anderen "Beweis" für die "Staatsferne des Rundfunks" ausdenken müßte, lasse ich erstmal außen vor.)
 
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Nochmal: Die geltenden Formalismen sind für die Diskussion reichlich uninteressant.

Diejenigen, die immerhin 20 TV- und an die 60 Hörfunkprogramme aus den sieben Milliarden generieren, haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Prozedere. Sie nehmen ja sogar für sich in Anspruch gesellschaftlich wichtig zu sein. Aber sie schweigen zu einem Erhebungsverfahren, das vielleicht in den 50er Jahren Sinn gemacht haben mag, es aber schon lange nicht mehr tut.

Und wenn ein Medienverbund mit besagter Kanalzahl und extrem hoher Reichweite zu diesem Anachronismus beständig schweigt, dann nimmt er ihn nicht nur billigend in Kauf, sondern unterstützt ihn sicher durch Lobbyarbeit in Politik, Gremien etc., solange es irgend geht.
 
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Für alle hier lesenden gilt:

1. Niemanden in die Wohnung lassen, den man nicht kennt.
2. Niemanden in die Wohnung lassen, den man nicht kennt.
3. Niemanden in die Wohnung lassen, den man nicht kennt.
4. Anschreiben der GEZ ignorieren, keinerlei Auskünfte geben (Gewinnspiele und ähnlicher Blödsinn)
5. Man ist nur verpflichtet, Amtspersonen mit entspr. Beschluss eines Richters in seine Wohnräume zu lassen (In diesem Zusammenhang SEHR unwahrscheinlich).
6. Das Betreiben von Radio-/TV Empfangsgeräten ohne Genehmigung der GEZ stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
7. Sollte man so dämlich gewesen sein, Punkt 1 bis 5 nicht beachtet zu haben sollte man wenigstens folgendes beachten: Man hat seine Empfangsgeräte gerade gestern auf dem Flohmarkt erworben. Demzufolge hat man ab diesem Zeitpunkt auch die GEZ Gebühr zu entrichten. Die Beweispflicht liegt bei der GEZ, das dies anders gewesen ist.
8. Allen anderen geschieht es recht, wenn sie für die letzten 35 Jahre Gebühren nachzahlen.
9. Ich habe natuerlich als gesetzestreuer Bürger alles angemeldet.

Mit freundlichem Gruß

Ihr zuständiger Wegelagerer
 
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@ Jam Master Jay

besser hätt' i des auch net sagen können! genau So müsst ihrs machen! :)
 
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Nochmal: Die geltenden Formalismen sind für die Diskussion reichlich uninteressant.

Nochmal: Die geltenden Verkehrsregeln sind für mich als sicheren Autofahrer gänzlich uninteressant. Das wird dann auch meine Aussage, wenn ich mit 130 km/h statt 80 in der Baustelle erwicht werde. Denn die geltenden Formalismen sind doch fürn Popo.

Jam Master Jay schrieb:
1. Niemanden in die Wohnung lassen, den man nicht kennt.
2. Niemanden in die Wohnung lassen, den man nicht kennt.
3. Niemanden in die Wohnung lassen, den man nicht kennt.
4. Anschreiben der GEZ ignorieren, keinerlei Auskünfte geben (Gewinnspiele und ähnlicher Blödsinn)
5. Man ist nur verpflichtet, Amtspersonen mit entspr. Beschluss eines Richters in seine Wohnräume zu lassen (In diesem Zusammenhang SEHR unwahrscheinlich).
6. Das Betreiben von Radio-/TV Empfangsgeräten ohne Genehmigung der GEZ stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
7. Sollte man so dämlich gewesen sein, Punkt 1 bis 5 nicht beachtet zu haben sollte man wenigstens folgendes beachten: Man hat seine Empfangsgeräte gerade gestern auf dem Flohmarkt erworben. Demzufolge hat man ab diesem Zeitpunkt auch die GEZ Gebühr zu entrichten. Die Beweispflicht liegt bei der GEZ, das dies anders gewesen ist.
8. Allen anderen geschieht es recht, wenn sie für die letzten 35 Jahre Gebühren nachzahlen.
Für alle hier lesenden gilt:

9. Wenn man nicht zahlen möchte, Radio, Fernsehen und sonstige Empfangsgeräte abschaffen. Man überlebt auch ohne.
10. Einzugsmethodfen bei den nächsten Wahlen quittieren.
11. Auswandern (Vorsicht, eigentlich kommen nur die USA oder Kanada in Frage, in (fast allen) anderen Ländern gibt's auch Rundfunkgebühren)
12. Andere nicht zu Ordnungswidrigkeiten anstiften.
 
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@ Ralle Köln

a weng unsachlich dein punkt 11.
warum gleich auswandern? das hieße ja, kapitulieren vor den methoden der gebühreneintreiber. :rolleyes:

in den punkten 9, 10, und 12 gehen wir konform. ;)
 
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12. Andere nicht zu Ordnungswidrigkeiten anstiften.

Niemand tut das hier, zumindest ist es nicht mein Eindruck.

Unstreitig ist die Tatsache, dass Rundfunkgebühren Kraft Gesetz gezahlt werden müssen sofern die Bedingungen erfüllt sind - Vorhalten von Empfangsgeräten etc. (Auf die Umsetzung von Härtefallregeln für Studenten, Behinderte und Sozialhilfeempfänger will ich dabei nicht weiter eingehen.). Ebenso wurde dies mit Wirkung auf neuartige Geräte (Personalcomputer mit Internetanschluss) ergänzt, um zu verhindern, dass PC Technik die Funktion von Radio und TV im Wohnzimmer übernehmen könnte und sich der Teilnehmer dadurch die Gebühr erspart. Über die eingepreiste Urheberrechtsabgabe beim Kauf von Audio-CD Rohlingen, Kopierern oder Faxgeräten regt sich ja auch niemand (mehr) auf.
Für den Fall, dass ein Freiberufler / Selbstständiger in seinen Arbeitsräumen mindestens ein Radio angemeldet hat, muss er sowieso nicht mehr zahlen und kann so viele PC nutzen wie er möchte.
Vielmehr geht es doch um die Taktik und die Methoden, wie die GEZ Beauftragten an die Informationen kommen. Dazu ist lediglich gesetzlich verankert, dass ich dem Beauftragten wahrheitsgemäß zu Auskunft verpflichtet bin. Das heißt, weder muss ich ihn zu meinen Geschäftsräumen Zutritt gestatten (Wenn er jedoch einmal drin ist, kann ich ihn deshalb nicht wieder rauswerfen) noch hat er Anspruch auf eine Tasse Kaffee. Und wenn ich nicht zu Hause bin, ist eben einfach Pech für ihn. Durch geschwätzige Nachbarn oder Vermieter kommen die auch so an Informationen, die sie für ihre „Beweiskraft“ benötigen.
In der Praxis sieht das jedoch ganz anders aus. Wie bereits oben gelesen habe ich aus meinem Kunden-/Verwandtenkreis ähnliche Aktivitäten seitens der Beauftragten gehört um sich Zutritt zu Geschäfts- und Wohnräume zu verschaffen. Da diese alle nur aus Erzählungen stammen und ich deren Wahrheitsgehalt nicht verifizieren kann, sollte nur der glaubwürdigste Fall hier erwähnt sein.
Die Sekretärin empfängt einen Menschen, der Interesse für die Produkte dieser Firma hat und bittet darum den Chef zu sprechen. Da der anwesend war, wurde er in sein Zimmer gebeten. Nach anfänglicher Unterhaltung über sein Interesse, sah der Mann einen Fernsehempfänger in der Ecke des Büros. Kurz; Nachdem sich der Typ als GEZ Mann legitimierte, ging es nicht mehr um Produkte der Firma, sondern nur noch darum, dass die Firma auch TV-Gebühr und nicht nur Radio bezahlen sollte. Dabei hat der Chef das Gerät lediglich am Abend in sein Gartengrundstück mitnehmen wollen. Das Gerät steht zwar inzwischen dort, aber die Streitigkeiten darum sind noch nicht beendet.
Fazit: Die Steigerung der GEZ Umsätze liegen nicht nur an der wachsenden Zahl der Singlehaushalte in Deutschland sondern vielmehr an den Methoden die Gebühr einzutreiben. Die Vermutung von provisionsabhängiger Arbeit der Beauftragten liegt daher nahe. Die Sucht nach Geld treibt eben immer neue Ideen ans Tageslicht.
Claudia
 
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Nochmal: Die geltenden Verkehrsregeln sind für mich als sicheren Autofahrer gänzlich uninteressant. Das wird dann auch meine Aussage, wenn ich mit 130 km/h statt 80 in der Baustelle erwicht werde. Denn die geltenden Formalismen sind doch fürn Popo.

Ralle: Dein Beispiel mit den Verkehrsregeln magst du ganz toll finden, es greift aber nicht. Würden die Verkehrsregeln aus irgend einem Grund nicht mehr zeitgemäß sein, gäbe es mit Sicherheit eine massive Diskussion über deren Reform und sie würden in Frage gestellt und in Folge geändert.
 
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Für alle hier lesenden gilt:

1. Niemanden in die Wohnung lassen, den man nicht kennt.
2. Niemanden in die Wohnung lassen, den man nicht kennt.
3. Niemanden in die Wohnung lassen, den man nicht kennt.
4. Anschreiben der GEZ ignorieren, keinerlei Auskünfte geben (Gewinnspiele und ähnlicher Blödsinn)
5. Man ist nur verpflichtet, Amtspersonen mit entspr. Beschluss eines Richters in seine Wohnräume zu lassen (In diesem Zusammenhang SEHR unwahrscheinlich).
6. Das Betreiben von Radio-/TV Empfangsgeräten ohne Genehmigung der GEZ stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
7. Sollte man so dämlich gewesen sein, Punkt 1 bis 5 nicht beachtet zu haben sollte man wenigstens folgendes beachten: Man hat seine Empfangsgeräte gerade gestern auf dem Flohmarkt erworben. Demzufolge hat man ab diesem Zeitpunkt auch die GEZ Gebühr zu entrichten. Die Beweispflicht liegt bei der GEZ, das dies anders gewesen ist.
8. Allen anderen geschieht es recht, wenn sie für die letzten 35 Jahre Gebühren nachzahlen.
9. Ich habe natuerlich als gesetzestreuer Bürger alles angemeldet.

Mit freundlichem Gruß

Ihr zuständiger Wegelagerer


Du hast etwas vergessen, bin mal so frei und trage es nach... :)


10. Alle Rundfunkgeräte gehören den Schulpflichtigen Kindern, die kein eigenes Einkommen haben.
(Geschenke von Tanten, Onkels, Omas und Opas, oder auch vom lieben Nachbarn und wer sonst noch was zu verschenken hat)... ;)


Grüßle
von der lieben
Gudi... ;)
 
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Du hast etwas vergessen, bin mal so frei und trage es nach... :)


10. Alle Rundfunkgeräte gehören den Schulpflichtigen Kindern, die kein eigenes Einkommen haben.
(Geschenke von Tanten, Onkels, Omas und Opas, oder auch vom lieben Nachbarn und wer sonst noch was zu verschenken hat)... ;)

Wenn die Eltern kein Fernsehen wollen und haben sind die Kinder auch ohne Einkommen gebührenpflichtig :eek:
 
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Wo siehst denn du eine Ordnungswidrigkeit? :confused:

Das mit dem schulpflichtigen Kind ohne eigenes Einkommen, steht auf der Rückseite der GEZ-Anmeldung. Damit sehe ich es durchaus als legal an... :p


Nachtrag:
Nööö @mino, sind sie nicht... ;)
 
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Und was macht man mit den jährlichen, eigentlich lästigen Kontrollbriefen (haben sie jetzt endlich eine Glotze gekauft ?) - diese sind nun schon etliche Male ausgefüllt gewesen, und ich habe langsam keine Lust mehr auf derlei Kram.
 
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