GVL-Richtlinien – Musik ohne Originaltonträger?

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unionerdirk

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Folgender Fall

Ein Mod spielt Musik die nicht Original ist. Das fliegt auf. Dann bekommt man ja als Radiobesitzer erstmal vorn Kopp. Wenn man nun den Mods die GVL-Bestimmungen zukommen lässt. Sich diese als gelesen und akzeptiert unterschreiben lässt. Kann man dann den Mod in Verantwortung nehmen, z.b. durch Zivilklage? Wie regelt ihr solche Sachen unabhängig davon wie ihr mit Mods umgeht wenn sie sich nicht an die Richtlinien halten. Also wie sichert ihr euch ab.
 
AW: GVL-Richtlinien

Also ich habe das bei meinem Team so gemacht das ich allen die Bestimmungen der GVL /GEMA hab zukommen lassen offene Fragen mit dem Team geklärt habe und mir unterschreiben habe lassen das diese Bestimmungen gelesen,verstanden und zur kenntnis genommen wurden. Sollte es dann doch zu problemen kommen ..man weiß ja nie ob nich mal ein schwarzes schäfchen dabei ist .... bekommt man meines wissens trotzdem als Radioinhaber da dieser gegenüber der GEMA / GVL die in den Verträgen genannte Person ist erstmal einen auf den Deckel.. ich denke das man dann aber auch sofern man die entsprechenden nachweise hat auch gegen das "schwarze schäfchen" im nachhinein vorgehen kann....

Gott sei Dank hatte ich bisher keinen vorfall in der art und hoffe das acuh in zukunft soetwas nicht passiert..

Aber an erster stelle ist immer erstmal der Betreiber verantwortlich für alles was AUF SEINEM gemeldetem Stream vor sich geht.

Gruß

Poldi
 
AW: GVL-Richtlinien

Hi unionerdirk,

sowas nennt man auch Innen-/Außenverhältnis.

Zuerst ist der Inhaber dran, der sich dann die evtl. Strafzahlung von seinem Mod zurückklagen muss.
 
AW: GVL-Richtlinien

Mit sehr wenig Aussichten auf Erfolg. Fakt ist, das alles nichts bringt in der Verantwortung steht der Betreiber und kein anderer. Auch ein sogenanntes Innen-/Außenverhältnis kann es nicht geben, da es sich um kein Vertragsverhältnis handelt dem ein arbeitsrechtliches Aspekt zugrunde liegen würde.
 
AW: GVL-Richtlinien

Der Betreiber haftet immer, da hat Steve Wilson leider Recht, sollte allerdings ein Moderatorenvertrag vorliegen, kann im Falle der Klage ein zivilrechtliches Verfahren angestrebt werden und seinerseits der Moderator vom Betreiber verklagt werden. Laut meinem Rechtsanwalt zieht er es ohne Probleme durch!

Jojo, ich weiß ... steinigt mich ich habe unrecht und bin doof! ... ich sags gleich weil ich keinen Bock auf das sinnlose Diskutieren habe und zudem keinen Bock auf Streit!

Gruß
 
AW: GVL-Richtlinien

Irgendwie kann ich mir auch schwer vorstellen das wir unseren Kopf in die Schlinge für andere legen und die machen können was sie wollen. Klar ist das erstmal wir haften und in der Verantwortung sind. Ganz ehrlich ich würde es auch erstmal versuchen per Zivilklage versuchen.

Wurde es schon versucht und ging daneben oder woher kommt die Meinung das es keinen Sinn machen würde
 
AW: GVL-Richtlinien

Auch ein sogenanntes Innen-/Außenverhältnis kann es nicht geben, da es sich um kein Vertragsverhältnis handelt dem ein arbeitsrechtliches Aspekt zugrunde liegen würde.
Da staunt der Richter, und der Anwalt wundert sich.
Dies ist keine Rechtsberatung!

Arbeitsrecht? Hallo? Halten wir uns doch mal an die Grundlagen des Zivilrechtes: Wer - nachweislich - einen Schaden verursacht, kann zum Ersatz (Wiederherstellung oder entsprechende geldwerte Leistung) herangezogen werden. Die Grundlage kann - muss aber nicht - ein Vertrag sein. Bestes Beispiel dafür: Verkehrsunfälle (wo ist da der Vertrag?).

Hat der Verursacher des Schadens (der DJ ohne Arbeitsvertrag) dafür gesorgt, dass der Radiobetreiber finanziell zur Rechenschaft gezogen wird, kann der Geschädigte versuchen (!), sich das Geld intern (=> Innenverhältnis) wieder zu holen. Ein Vertragsverhältnis erleichtert die Sache ungemein - und das ist schneller gegeben, als es mir lieb ist:
Beginne ich, für jemanden zu arbeiten, und er unterbindet es nicht = er duldet es, beschäftigt er mich. Schon haben wir ein Vertragsverhältnis (welches, ist eine andere Frage) mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten.
Allein die Bereitstellung der stream-Daten für den Zugang ist der beste Beleg für eine Duldung.

Den Rest erfragen Sie bitte bei der Rechtsberatung Ihres Vertrauens.
Kopfschüttelnde Grüße, Uli
 
AW: GVL-Richtlinien

THX Uli, besser kann man es nicht darlegen. Ich wollte vor kurzem einen Moderator den Vertrag vorlegen, er wollte nicht unterschreiben ... kurz um er wird nicht senden, denn stillschweigend geschlossene Verträge sind schwerer einzuklagen als welche die in schriftlicher Form vorliegen!

Man wird blos in 90% der Fälle als doof bezeichnet, wenn man so etwas machen möchte, weil genau die 90% denken, man möchte sich aus der Verantwortung ziehen. Ebenfalls ist es mit dem Versicherungswesen so ne Sache ... denn nach wie vor kann man auch Internetradios versichern!

Deswegen nochmal THX Uli, das ich hier mit meiner Meinung nicht alleine stehe!

Gruß
 
AW: GVL-Richtlinien

Gibt es für so etwas vorgefertigte Verträge oder muss ich die individuell erstellen?? Anders gefragt; Wer kann mir genau sagen was inhaltlich in so einem Vertrag stehen sollte??
RWE
 
AW: GVL-Richtlinien – Musik ohne Originaltonträger?

Vorgefertigte Verträge haben das Problem, dass der unbedarfte Nutzer den Inhalt nicht ausloten kann. Lasse das einen Anwalt machen.

Gruß
Keen
 
AW: GVL-Richtlinien – Musik ohne Originaltonträger?

@Studio Rebstock,

da würde ich beim Nachlesen einmal den Kopf ruhig halten, denn das was Du da zum besten gegeben hast stimmt so absolut nicht. Gerne können wir am Telefon mal das Thema nehmen und ich kläre Dich dort auf. Nicht weil ich ein Besserwisser bin, nein weil ich das ganze einmal gelernt habe und mit dem Arbeitsrecht sicherlich vertraut bin. Der Ansatz des Zivilrechtes war richtig, aber der untere Absatz war sachlich und inhaltlich falsch, das zu erklären im Detail würde den Rahmen sprengen.

@RWE

Es gibt keine vorgefertigten Verträge. Ein Vertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien und können inhaltlich individuell sein. Natürlich werden Absätze die gegen geltende Gesetze verstossen aus diesem Vertrag immer ausgeschlossen und sind von vornherein nichtig, selbst wenn ich diese unterzeichne.

Was bleibt und das hatte Uli schon gesagt ist die Tatsache das wenn ich ich als Betreiber eine auf den Deckel bekomme, ich mir das eventuelle im Rahmen einer zivilen Klage vom Verursacher wieder holen kann. Bleibt fraglich ob es dann Aussicht auf Erfolg hat, weil oftmals bei denen nichts zu holen ist.

Guß


Steve Wilson

Kleine Anmerkung noch aus Wikipedia, bevor wieder einer sagt es wäre Quark...

Ein Vertrag (altdeutsch geding) ist eine von zwei oder mehreren Personen - den Vertragspartnern oder Vertragsparteien - geschlossene Übereinkunft. Als Institut des Privatrechts dient er der Herbeiführung eines von den Parteien im Rahmen ihrer Privatautonomie gewollten Erfolges. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die ihrerseits auf die Herbeiführung dieses Erfolges ausgerichtet sind.
 
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