HR wirtschaftet erfolgreich

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Aber viele Teenies können das. ;) ( Mit Ausnahme des Erscheinungsjahres )

Die Anzahl von zig-tausend Titel ist ja auch relativ zu betrachten. Mit Sicherheit hat der Sender all diese Titel legal erworben denn er möchte sie im Bedarfsfalle auch senden ohne Ärger zu bekommen. Nun geht der offizielle Verbreitungsweg von Musik immer noch weitgehend über die gute alte CD und wenn der Interpret einen oder zwei gute Titel herausbringt beschafft man eben die CD und archiviert diese auf Festtplatte. Das sind jetzt alles olle Kamellen die ich Euch erzähle aber der Punkt ist auch ein ganz anderer - Nämlich daß für 2 brauchbare oder spielbare Titel gleichzeitig auch etwa 10 Titel die ich voraussichtlich nie senden werde auf der Festplatte landen, damit sind etwa 5/6 des riesigen Archivs überflüssiger Ballast.

Und nun kommt theoretisch der Punkt wo der Sender wirtschaften kann: Indem Er nur die Titel beschafft welche auch tatsächlich gespielt werden sollen. ( Internet macht's möglich )
Selbst bei den heutigen Preisen für Speicherplatz verlangen rund 9 Millionen Megabyte ( grob hochgerechnet ) ein bißchen Infrastruktur, gehe ich davon aus daß ein Musikserver in einem Radiosender nicht gerade mit Technik für den Hausgebrauch bestückt ist kommen da schon ein paar kleine Euronen zusammen - Für rund 170.000 Titel die mehr oder minder nutzlos auf dem Server herumgammeln.
 
AW: HR wirtschaftet erfolgreich

Jetzt ist es amtlich:

Jürgen Emig, einstmals Sportchef beim Hessischen Rundfunk, muss für über zwei Jahre ins Gefängnis. Der BGH bestätigte damit einen Spruch des Frankfurter Landgerichts und urteilte grundsätzlich: Wie Beamte können sich Redakteure der Öffentlich-Rechtlichen wegen Bestechlichkeit strafbar machen.
(Zitat aus Spiegel online von heute)

Zum Thema passt ein Briefchen, welches der SWR in diesen Tagen zum Thema "Korruptionsprävention beim SWR" verschickt (geht vor allem an Partnerfirmen und Lieferanten des SWR). Dort heißt es im ersten Satz:
"gerade den Mitarbeitern einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt kommt aufgrund der Gebührenfinanzierung eine besondere Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit zu, die sie inbesonderem Maße zur Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität verpflichtet."
 
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tagesschau.de formuliert m.E. präziser und treffender:

www.tagesschau.de/inland/emig118.html schrieb:
Laut BGH gelten auch Redakteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als "Amtsträger" und können sich deshalb - wie beispielsweise Beamte - wegen Bestechlichkeit strafbar machen.
Wie wird die Konsequenz daraus lauten? Trennt sich der hr jetzt von seinen "Amtsträgern"?
Sind freischaffende Redakteure, die dem ö-r Rundfunk zuarbeiten, auch als Amtsträger zu sehen, wenn sie Aufträge des ö-r Rundfunks ausführen?

Spannende Sache....
 
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