IP der Hörer bei Shoutcast

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Bei shoutcast müsste es doch gehen, die hörer ips zu checken, oder?
geht das auch, wenn man über einen provider (z.b. radiostream.de) sendet?
Und:
wie komme ich auf der Seite "Shoutcast Administrator" in den Login-Bereich?
Die Passwörter vom Anbieter gehen da nicht.
 
AW: IP der Hörer bei Shoutcast

Was willst du denn "Checken"?

Der Anbieter darf die IPs nicht an dich weitergeben, da diese unter Datenschtutz fallen. Genaugenommen darf er nichteinmal die IPs mitloggen.

In den Loginbereich kommst du mit dem richtigen Passwort. Das kann dir aber nur dein Anbieter sagen, hier wird das keiner kennen.
 
AW: IP der Hörer bei Shoutcast

Das Passwort für den Adminbereich im Shoutcast legt der Stream-Inhaber (Radiobetreiber) bei seinem Streamserver selber fest....wenn du es nicht hast...tja...dann hast du es noch nicht festgelegt oder bist nicht der Stream-Inhaber...
 
AW: IP der Hörer bei Shoutcast

Zitat:

Und:
wie komme ich auf der Seite "Shoutcast Administrator" in den Login-Bereich?
Die Passwörter vom Anbieter gehen da nicht.

Falls ich deinen Frage falsch lese..sorry...ansonsten, um in den Login-Bereich zu kommen, musst du nur "Admin-Login" anklicken!!!!
 
AW: IP der Hörer bei Shoutcast

Genaugenommen darf er nichteinmal die IPs mitloggen.

Ist nicht ganz korrekt, diese Aussage - er darf in gewissen Fällen schon mitloggen, nämlich immer dann, so lange es sich um sog. "Verkehrsdaten" handelt, die IP-Adresse also z.B: zur Erstellung eines Geschäftsvorganges (Abrechnung etc.) benötigt wird. Er darf sie aber nicht länger speichern, als für diesen Vorgang notwendig. Er darf sie auch dann speichern, wenn Du damit einverstanden bist und ihm dieses vor Speicherung der Daten erklärt hast.

Weitergeben darf er sie nur auf Verlangen dazu authorisierter Behörden der Rechtsverfolgung unter Einhaltung der dazu notwendigen gesetzlichen Auflagen (richterlicher Beschluß oder Gefahr im Verzug).

Ist nämlich auch ein vielfach missinterpretiertes Urteil mit dem IP-Speichern... da ging es nämlich damals darum, daß diese (personenbezogenen) Daten im Falle einer Flatrate nicht für eine Abrechnung benötigt werden und daher die langfristige ! Speicherung dieser unzulässig war. Um aber einen Internetdienst betreiben zu können, ist es unablässig, die IP-Adresse z.B. über die Dauer einer Session auf dem Server zu speichern. Da mit dem Ende der Session diese Adresse gelöscht wird, sind die Rahmenbedingungen des Datenschutzgesetzes also eindeutig eingehalten, insofern die personenbezogenen Daten nur für die Dauer des "Geschäftsvorganges" (in diesem Fall Nutzung eines Internet-Dienstes) und nicht öffentlich einsehbar vorgehalten werden.


Gruß,
Croydon
 
AW: IP der Hörer bei Shoutcast

Ist nicht ganz korrekt, diese Aussage - er darf in gewissen Fällen schon mitloggen, nämlich immer dann, so lange es sich um sog. "Verkehrsdaten" handelt, die IP-Adresse also z.B: zur Erstellung eines Geschäftsvorganges (Abrechnung etc.) benötigt wird.

Es geht hier um die IP-Adressen der Hörer, und die sind keine Verkehrsdaten die für irgendeinen Geschäftsvorgang oder eine Abrechnung nötig sind.

Das gilt lediglich für Dial-Up-Anbieter, die die IP, Datum und Uhrzeit speichern, um eine Minutenabrechnung machen zu können. Im Konkreten Fall ist das Speichern maximal in der Zeit erlaubt, in der der Hörer den Player einschaltet, bis zu dem Zeitpunkt, wenn er wieder abschaltet.
Dann ist seine IP nicht mehr nötig (Ein loggen der IP ist für diesen Vorgang trotzdem unnötig)

Zumiondest bewegt sich momentan jeder Streamanbieter, der IPs mitloggt, rechtlich zumindest in einer Grauzone
 
AW: IP der Hörer bei Shoutcast

Ich hätte dazu mal eine Frage:

Im Prinzip speichert doch jeder Shoutcast-Server die IP jedes Hörer. Zusammen mit der Einschaltzeit, dem Programm, mit dem er den Stream empfängt und wie lange er genau zugehört hat.

Wie sieht das Rechtlich aus? Alle Daten befinden sich ja in der Log-Datei und können von jedem mit Admin-Zugriff ausgelesen werden

Lg
Bart
 
AW: IP der Hörer bei Shoutcast

Wie schon geschrieben - zur Laufzeit des "Hörvorganges" dürfen die Daten vorgehalten werden, die dauerhafte Speicherung in einem Logfile dagegen ist nicht zulässig.

@Pegasus - nichts anderes habe ich damit gemeint, so lange der Hörer am Programm teilnimmt, handelt es sich um Verkehrsdaten, sobald er den Stream verläßt, sind diese aber umgehend zu löschen. Wie allerdings dann die GVL an die zu Ihrer Abrechung benötigten Daten kommen will, frage ich mich *ggg*
Ob die demnächst einen Megastreamrip-Server installieren, um die Auswertungen der Auslandszugriffe in Echtzeit (also mit Verkehrsdaten) durchzuführen ???

Gruß,
Croydon


Gruß,
Croydon
 
AW: IP der Hörer bei Shoutcast

Ob die demnächst einen Megastreamrip-Server installieren, um die Auswertungen der Auslandszugriffe in Echtzeit (also mit Verkehrsdaten) durchzuführen ???
Ohne die entsprechenden Admin-Passwörter wird das schwer. *g*
 
AW: IP der Hörer bei Shoutcast

Die GEMA braucht keine IP-Adressen. Im Gegenteil, der Streamanbieter darf diese gar nicht an die GEMA rausgeben, solange keine richterliche Verfügung vorhanden ist.
Die müssen sich also was anderes einfallen lassen, wenn sie einen Nachweis über die Hörerzahlen haben wollen ;)

Allerdings ist es momentan noch unklar, wie es mit Serverlogs aussieht. Eigentlich dürfen diese auch keine IP-Adressen mehr enthalten.
 
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