Keine GEMA- oder GVL-Gebührenpflicht bei nicht öffentlichem Musikkanal?

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Es geht um folgende Situation: Ein Bekannter von mir hat ein Restaurant und möchte das ich ihm einen Musikkanal einrichte damit er die Musik in seinem Restaurant abspielen kann ohne ständig CDs wechseln zu müssen. Ich möchte das über einen Shoutcast-Stream machen. Die Frage ist nun: Muss ich dieses Webradio bei Gema oder GVl anmelden? Es ist wie gesagt nicht öffentlich im Internet erreichbar sondern wird nur in dem Restaurant von meinem Bekannten abgespielt. Er bezahlt bereits für die öffentlich Aufführung von Musik in seinem Restaurant Gema-Gebühren...
 
AW: Keine GEMA- oder GVL-Gebührenpflicht bei nicht öffentlichem Musikkanal?

mhh dagegen spricht das ich diese blutsaugenden Rechteverwerter mit ihren völlig überzogenen Gebühren nicht ausstehen kann ;) Aber mal im Ernst: Das ganze GVL/Gema-Verfahren ist mir viel zu bürokratisch, so dass ich einen Kontakt wenn er rechtlich nicht nötig ist gerne vermeiden würde...
 
AW: Keine GEMA- oder GVL-Gebührenpflicht bei nicht öffentlichem Musikkanal?

Natürlich muss er keine GEMA/GVL-Gebühren für das Radio zahlen, wenn folgendes zutrifft:

1. Der Stream ist durch Passwort so abgeriegelt dass ein Zugriff aus dem Internet nicht möglich ist
2. Der Betreiber eh schon seine normale betriebliche GEMA-Gebühr bezahlt

Dafür braucht man kein Rechtsanwalt zu sein, das ist einfach logisch.
Ob ich das nun Streame oder von CD spiele spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass das natürlich auch von legalen Quellen erworbene Musik sein muss :)
 
AW: Keine GEMA- oder GVL-Gebührenpflicht bei nicht öffentlichem Musikkanal?

PC + Automation im Restaurant und fertig.
Warum so ein Aufwand mittels Stream?
 
AW: Keine GEMA- oder GVL-Gebührenpflicht bei nicht öffentlichem Musikkanal?

Genau das geht mir auch durch den Kopf.
Ein alter Rechner (400MHz reichen), Linux drauf, Banshee, Rhythmbox oder AmaroK drauf und los gehts.
Wers richtig rudimentär will, nimmt Windows und Winamp (oder YAMMP oder sonst einen Player). Ob mAirlist bei diesem Einsatz kostenlos ist, weiss ich nicht, dürfte aber unter kommerzielle Nutzung fallen.
 
AW: Keine GEMA- oder GVL-Gebührenpflicht bei nicht öffentlichem Musikkanal?

Schließe mich dem Vorschlag an.

Wenn man das ganze eh nur an einen Adressaten mittels Passwort von daheim aus übermittelt, dann ist das mit mAirList genauso kommerziell. Also kann man es auch im Restaurant direkt machen.

Die Fernsteuerung des Rechners kann ja von daheim aus erfolgen.
Da mAirList in der Automation über nur einen Player ausspielen kann, die Fades selber errechnet und in diesem Fall auch keine Mehrkanal-Soundkarte braucht, halte ich das für eine sehr sinnvolle Lösung.

Dann legt man sich noch verschieden Playlisten zurecht und lässt die per Skript, gerne auch zufällig, einfließen.

Gruß, Uli
 
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