Kerzen auf das Geweih!

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AW: Kerzen auf das Geweih!

Lieber Herr MT,

ich darf mich bei Ihnen wie bei Ihren Vorrednern bedanken und kann Ihre Sorgen hinsichtlich meines Alters zumindest insofern zerstreuen, als für mich keine Ausnahmeregelung von Punkt 1 b der Wollertschen Hausordnung vorgenommen werden mußte. Der von Ihnen angeführten Lektüre inklusive der enthaltenen Ausführungen darf somit der Status der Allgemeingültigkeit aberkannt werden.

Nochmals vielen Dank für Eure netten Postings! :)

Und jetzt: weiterma..., ähm, weitersiezen!
 
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