Mitschnitte kopieren / weitergeben / online stellen?

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kid474

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Hallo ersteinmal an alle hier,
lese schon länger Beiträge in den radioforen aber jetzt hab ich mal eine Frage auf die ich hier keine Antwort finden konnte.
Ich habe seit über sechs Jahren eine Sendung bei einem OK & mache auch immer fleißig Mitschnitte (zuerst auf Tapes, dann CDs und jetzt direkt MP3 am PC). Nun fragen mich immer wieder Leute, wenn ihnen eine Sendung besonders gefiel ob sie nicht einen Mitschnitt haben können. Daher die Frage wie verhält sich das damit? Darf man (sagen wir mal irgendwer der zu Hause mitschneidet) Mitschnitte überhaupt nicht weitergeben?
Kann mich entsinnen, das sowas damals mit den Tapes von der hr3-clubnight gang und gebe war - haben wir uns da alle strafbar gemacht?
 
AW: Mitschnitte kopieren / weitergeben / online stellen?

solange du nicht gewerblich mit den Mitschnitten handelst und alles den privaten Rahmen nicht verläßt, kannst du machen was du willst. Alles was als Sendung o.ä. bereits on air gegangen ist, ist eine Veröffentlichung im presserechtlichen Sinne. Diese kannst du für Freunde und Verwandte ohne Bedenken mitschneiden und vervielfältigen. Aber wie gesagt: kein Handel damit, immer schön das Urheberrecht Dritter im Auge behalten und keine Verwendung in eigenen Produktionen (Link Homepage usw.) ohne Quellennennung!
 
AW: Mitschnitte kopieren / weitergeben / online stellen?

Der "private Rahmen" ist aber bereits verlassen, wenn Du Mitschnitte offen im Web zum Download anbietest. Ein jugendlicher Fritz-Hörer sah sich vor einem Jahr einer Abmahnung seitens der Rechteinhaber der Scala-Musik gegenüber, nachdem er das Scala-Radiokonzert im Netz angeboten hatte. Klarer Fall: er hat sich damit zum Broadcaster gemacht, hatte aber nicht die Rechte dazu. Die Sender selbst müssen auch aushandeln, was sie mit solchen Mitschnitten machen dürfen. Wenn die Rechteinhaber das wünschen, darf das Konzert z.B. nicht wiederholt werden. Siehe auch dieses etwas ältere Klagelied eines FM4-Konzertverantwortlichen.
Wenn Du eine eigene Sendung online stellst, darfst Du genaugenommen nur Deine Moderationen online stellen - und falls die Rechte an Dich gegangen sein sollten (das mußt Du aber vorher klären!) auch die Interviews, die Du gemacht hast. Nicht aber die Musik zwischen den Beiträgen, es sei denn, Du sorgst dafür, daß die Rechteinhaber entsprechend was vom Kuchen abbekommen. Das könnte im Einzelfall schwierig werden.

Was Du privat "unter 4 Augen" machst, ist sowieso Dein Bier - solange es nicht rauskommt. Wo kein Kläger... - rechtswidrig können bestimmte Dinge dabei dennoch sein. Ich will nichts falsches erzählen (Juristerei ist so ziemlich das letzte, das mich interessiert), aber im "Freundeskreis" (Wie ist der definiert?) kannst Du eine begrenzte Zahl (5-7, sagen entsprechende Urteile) an Kopien aus legalen (!) Vorlagen weitergeben, so Du dabei keinen wirksamen Kopierschutz brechen mußt (Welcher Kopierschutz ist denn schon wirksam? Wann "breche" ich ihn?). Heißt: von normalen normkonformen Audio-CDs, die in Deinem Eigentum sind, kannst Du z.B. Kopien an die 2 besten Freunde geben. Was meines Wissens nach schon nicht mehr geht: MP3s davon machen und die weitergeben - obwohl die technisch gesehen minderwertiger sind. Falls es nicht so ist, korrigiere man mich. Über die entsprechenden Auslegungen, die ich hier wiedergebe, habe ich mich selbst gewundert, als ich sie vernahm.
 
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rausgucker schrieb:
solange du nicht gewerblich mit den Mitschnitten handelst und alles den privaten Rahmen nicht verläßt, kannst du machen was du willst. Alles was als Sendung o.ä. bereits on air gegangen ist, ist eine Veröffentlichung im presserechtlichen Sinne. Diese kannst du für Freunde und Verwandte ohne Bedenken mitschneiden und vervielfältigen. Aber wie gesagt: kein Handel damit, immer schön das Urheberrecht Dritter im Auge behalten und keine Verwendung in eigenen Produktionen (Link Homepage usw.) ohne Quellennennung!
Die rechte Dritter sind dann, die der Produzenten eines Titels oder die des DJs der die Lieder mixt? Die DJs hätten da ja auch ein Interesse daran, das ihre Mixe verbreitet werden. Und am liebsten würde ich die MP3s natürlich für registrierte Benutzer auf unserer Website anbieten - bewegt sich das noch im legalen Rahmen?
 
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Radiowaves schrieb:
Der "private Rahmen" ist aber bereits verlassen, wenn Du Mitschnitte offen im Web zum Download anbietest. Ein jugendlicher Fritz-Hörer sah sich vor einem Jahr einer Abmahnung seitens der Rechteinhaber der Scala-Musik gegenüber, nachdem er das Scala-Radiokonzert im Netz angeboten hatte. Klarer Fall: er hat sich damit zum Broadcaster gemacht, hatte aber nicht die Rechte dazu. ...
Also die Rechte an der Sendung selber müssten ja bei mir liegen, schließlich ist es ein Offener Kanal & die Sendeverantwortung liegt bei mir. Die Verantwortlichen im Sender hätten auch kein Problem mit der Weitergabe, wissen aber auch nicht wie sich das rechtlich Verhält.
 
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Nein - gib lieber den Usern, die nen Mitschnitt wollen ein passwort, für einen geschützten bereich, auf den dann aber auch wirklich nur die zugreifen können. Das ist zwar immernoch nicht legal, aber dann sehr unwahrscheinlich dass dir jemand ans Bein pisst.
 
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kid474 schrieb:
Also die Rechte an der Sendung selber müssten ja bei mir liegen, schließlich ist es ein Offener Kanal & die Sendeverantwortung liegt bei mir.
Ich weiß es nicht genau, gehe aber davon aus, daß Du dadurch noch lange nicht das recht besitzt, die Sendung komplett ins Netz zu stellen.

kid474 schrieb:
Die Verantwortlichen im Sender hätten auch kein Problem mit der Weitergabe, wissen aber auch nicht wie sich das rechtlich Verhält.
Dann schick doch mal eine Anfrage an die TLM bzw. lass eine hinschicken. Die dürften einen Justitiar haben - vielleicht hat der ja sachdienliche Hinweise.


Grüße in die Heimat.
 
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