• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

einfach erschreckend.
Denn ich sehe das ganze aus einer anderen Sichtweise.
Mal angenommen, ich sitze im Ausland, egal wo und erstelle einen Song. Sagen wir mal, einen Monat später höre ich über Satellit, wie ein Sender aus Deutschland eben meinen Song über das Radio spielt. Das wäre für mich eine Ehre! Was an der Tatsache, daß der Sender mein Lied spielt, illegal sein soll, erschließt sich mir nicht. Achso, mein Song hat natürlich mit GEMA und GVL absolut nichts zu tun. Und er hat sich einfach so verbreitet(Mundpropaganda). Und das er im Radio gespielt wird, ist ja wohl ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, daß er ganz gut sein muss.

mfG: Felix II
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Okay, wenn er wirklich so gut ist, dann nehme ich Deinen Song, schreibe meinen Namen drunter, mache (auch mit Hilfe durch Gema und GVL) eine Gnadenkohle und Du guckst in die Röhre.

Erschreckend, gell?


Gruß TSD
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Felix II, Du siehst es falsch herum.
DU hast es als Hersteller Deines Songs in der Hand, ob ein Sender Deinen Song spielen DARF! DIR gehören die Ureheberrechte an dem Song, wenn Du ihn geschrieben hast. Und Dir gehören die Senderechte, wenn Du deine Produktion noch nicht verdealt hast. Die Nutzung der von Dir vergeben Rechte kannst Du Dir bezahlen lassen. Du siehst ja, wie schnell solche Tondosen da sind, die sich Deine Rechte unter den Nagel reißen wollen. :D :D

Mach mit dem Sender einen Einzelvertrag, in dem Du ihm die Senderechte EINRÄUMST, kassiere auch noch Geld dafür und habe die Ehre obendrein. Ob Sender jedoch deinetwegen einen Einzelvertrag mit Dir schließen, steht auf einem anderen Blatt. Falls nein, kannst Du deinen Song - weil er ja so gut ist - auf einem in Deutschland registrierten Label herausbringen und darüber die Senderechte erteilen.

Jetzt verstanden?
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

@ count down: Mal 'ne Frage ein wenig off topic. Du scheinst ja in der GEMA-GVL-Senderechte-Frage firm zu sein.

Wie ist es eigentlich mit Hörspielen und Hörbüchern, die auf CD veröffentlicht sind. Sind die von der GEMA/GVL-Lizenz eines Senders abgedeckt oder werden da extra Gebühren an die VG Wort fällig?
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

@ final scream:
Erwischt! Bin ehrlich: Für Hörbücher weiß ich das nicht, würde mich aber auch heftig interessieren. Die Kulturredakteure bei den ÖRs dürften das besser wissen. Vielleicht liest einer mit?

Nur soviel weiß ich: Etliches, auf Industrietonträgern veröffentlichtes "Wort" ist nicht (!) durch Gema/GVL "abgedeckt" und kann nicht ohne Zusatzkosten gesendet werden. Tracks, die vom Presswerk als "Wort" gekennzeichnet und so der Gema gemeldet werden, müssen bei Aufführung gesondert an das Label bezahlt werden. Das sind zum Teil nicht unbeträchtliche Summen. Ein Sender, der minutenlang Wort von Heinz Erhardt, Loriot oder Jürgen von der Lippe von Industrietonträgern sendet, sollte sich vorher bei seiner HoLi erkundigen, welche Kosten dafür entstehen.

Wer weiß mehr?
Gruß CD
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Darf ein Radiosender eigentlich Musik spielen, die bei Downloadshops im Internet gekauft wurden?

Zu den bei der GEMA nicht gemeldeten kostenlosen Songs, die beispielsweise per Internet verbreitet werden und dann eventuell im Radio gespielt werden könnten: Ich halte das grundsätzlich für eine gute Idee. Die sogenannten Netlabels im Internet machen sich auch Gedanken, welche Songs auf ihrer Seite veröffentlicht werden. Die nehmen nicht einfach irgendwen, sondern nur Leute, die wirklich gute Songs produzieren, aber noch kein Label gefunden haben. Meist gibt es auf Internetseiten ja so etwas wie rechtliche Hinweise, in denen man theoretisch festlegen kann, was mit den auf der Seite angebotenenen Inhalten (dazu gehören auch Audiodateien) gemacht werden darf und was nicht.

Meine absoluten Favoriten in Sachen Netlabels:

www.textone.org
www.1bit-wonder.com

Zugegeben, alles elektronische Musik. Aber es gibt sicher noch einige mehr, nur dauert es ein wenig, alle Songs herunterzuladen.
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

hier schließe ich mal eine Frage an, die mich seit einiger Zeit beschäftigt:

Ist es einem Sender eigentlich auch gestattet Songs von einem Interpreten zu spielen, die nicht als Singles veröffentlicht wurden, sondern nur auf den Alben??

Ich habe den Eindruck, das passiert nur wenn ein neues Album gerade von der Musikredaktion über den Sender vorgestellt wird. Kostet das den Sender extra Gebühren, oder ist es sogar von den Plattenfirmen untersagt diese Songs zu spielen? Oder ist es weil die Sender nur die bereits bekannten Hits spielen wollen??

Ich finde das schade. Sicherlich hat jeder von Euch von seinem Lieblingskünstler Songs, die nicht als Singles veröffentlicht wurden, die er auch so gerne mal im Radio hören würde. Bei mir sind es z.B. Songs von Madonna (z.B. Amazing, Runaway Lover, Paradise)
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Ich mag sogar auch diverse Bands, die gar nicht im (deutschen) Radio gespielt werden. Oder hat hierzulande schonmal jemand was von Sonata Arctica, Zerno Nine, Fuckface, Shy oder Folk & Røvere gehört? Sicher nicht.

Aber auch deutschlandkompatibele Bands bringen Alben raus, die keine Airplays bekommen. Die Sender "dürfen" die Nicht-Singles schon spielen, aber sie tun es in den seltensten Fällen. Warum nicht? Weil außer den Fans niemand diese Titel kennt. Oder kennt ein Durchschnittshörer "Saison der Container" von BAP oder "Church of your heart" von Roxette? Sicher nicht. Es gilt das alte Prinzip: was der Bauer nicht kennt, das frißt er nicht.
Das kann man gut finden oder auch nicht, aber unbekannte Musik testet im allgemeinen nicht gut. Deshalb wird neue Musik nur sehr zaghaft eingführt (Ausnahme sind "bewährte" Interpreten wie Robbie Williams oder Madonna - von denen kann man eigentlich alles blind reinnehmen; den Eindruck habe ich auch oft). Es macht für die Plattenfirmen nur Sinn, wenn im Radio Musik läuft, die als Single (bzw. deren Nachfolger) herausgekommen ist. Die Wahrscheinlichkeit, daß sich jemand wegen einem Lied, das er im Radio gehört hat und das nicht als Single erscheint, gleich ein ganzes Album kauft, geht gegen Null. Die Plattenfirmen haben also ein Interesse daran, nur die "Knaller" als Single rauszubringen und im Radio zu featuren.
Es mag vereinzelt Ausnahmen geben, aber im Normalfall haben Alben keinen Airplay.
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

...wobei, lieber Gelb, "Church of your heart" durchaus als Single herauskam. Doch diese Klugsch****ei nur am Rande. ;)

Ansonsten hast du (leider) Recht. Schon damals im Vinylzeitalter habe ich oft genug mitbekommen, daß bei frisch hereingekommenen Singles diese beim Durchhören nicht einmal umgedreht wurden. Dabei verbarg sich so manches Mal auch auf den B-Seiten sehr hörens- und spielenswertes Material.
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

@Captain:

streiche:
Church of your heart

setze:
Keep on knockin' on every door
oder
Paint
oder
Do you get excited
oder
Physical fascination

Zufrieden? ;)
Mir ging's ja vor allem um die Sache an sich, aber da sind wir uns ja einig.
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

DerCaptain schrieb:
...wobei, lieber Gelb, "Church of your heart" durchaus als Single herauskam. Doch diese Klugsch****ei nur am Rande. ;)

Ansonsten hast du (leider) Recht. Schon damals im Vinylzeitalter habe ich oft genug mitbekommen, daß bei frisch hereingekommenen Singles diese beim Durchhören nicht einmal umgedreht wurden. Dabei verbarg sich so manches Mal auch auf den B-Seiten sehr hörens- und spielenswertes Material.
In den goldenen 80-ern, als noch "richtiges Radio" gemacht wurde (mit wenig Computer- aber umso mehr Personaleinsatz) wurden in Spezialsendungen regelmäßig komplette Alben gespielt, zumindest im Berliner Raum. Z. B. gab es "Alben der Woche" auf Rias und SFB2, "Das aktuelle Plattenstudio" auf Radio DDR oder "Duett" auf dem Berliner Rundfunk/DT64.
Dazu Sendungen wie "Tendenz progressiv" auf SFB2 oder "Trend" auf DT, manchmal komplette Nachtsendungen, z. B. mit "The Wall". In "Duett" liefen an mehreren Tagen z. B. auch B-Seiten von New Order-Maxis.

Heute braucht man bei den Musikverbreitern ja keine entsprechende Redaktion mehr, nur die richtigen Berater. :(

Ich wäre für die Wiederauferstehung des "Aktuellen Plattentellers" beim DLF.
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Leif schrieb:
...Ist es einem Sender eigentlich auch gestattet Songs von einem Interpreten zu spielen, die nicht als Singles veröffentlicht wurden, sondern nur auf den Alben??...

...Kostet das den Sender extra Gebühren, oder ist es sogar von den Plattenfirmen untersagt diese Songs zu spielen? ...
1. Natürlich ist dies gestattet. Ist ein Sender im Besitz eines Albums, das den Labelcode trägt, hat er dafür die Senderechte erworben. Ob er Albumtitel spielen will, entscheidet er selbst.
2. Kostet auch keine Extragebühren.

Zusatz: Gern würden Plattenfirmen aus eigennützigen Gründen einzelnen Sendern je nachdem gestatten oder verbieten, gewisse Titel zu spielen. Diesen Einfluss können sie aber nicht ausüben, sie haben mit der Veröffentlichung oder Bemusterung an die Sender das Senderecht pauschal vergeben.

Für mein (in diesem Fall ungeprüften) Empfinden, haben Sender auch das Senderecht für Aufführungen von Download-Songs. Ob deren Qualität dann den Anforderungen des Sendestandards genügt, ist noch die Frage. Die ARD und viele Private haben aber inzwischen Zugang zum MusicPromotionNetwork mit Downloadmöglichkeit in Sendequalität. Das Senderecht zur Aufführung dieser Titel ist mit der Bereitstellung durch die Plattenfirmen erteilt. Und nicht nur das: Die ARD hat durch den Archiv-Vertrag mit allen Plattenfirmen, die Privaten durch den Abo-Vertrag sogar den Anspruch auf Bemusterung aller Tonträger der in diesen Vertrag fallenden Neuveröffentlichungen, wenn nicht in physischer, mindestens dann in digitaler Form.
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

count down schrieb:
...Zusatz: Gern würden Plattenfirmen aus eigennützigen Gründen einzelnen Sendern je nachdem gestatten oder verbieten, gewisse Titel zu spielen. Diesen Einfluss können sie aber nicht ausüben, sie haben mit der Veröffentlichung oder Bemusterung an die Sender das Senderecht pauschal vergeben.
Deshalb laufen diese Titel und die sogen. B-Seiten auch gerne in Musikspezialsendungen bei NKLs und OKs ( sofern das Label die Sender der Bemusterung für würdig erachtet hat ).
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

mir schrieb:
Für mein (in diesem Fall ungeprüften) Empfinden, haben Sender auch das Senderecht für Aufführungen von Download-Songs.
Mein Empfinden hat getrügt. Über die Nutzung von Downloadsongs (bei z.B. musicload) heißt es: "Insbesondere ist die Nutzung des Dienstes und der Musikstücke zu gewerblichen Zwecken ausgeschlossen".
Quelle
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

cd schrieb:
Mein Empfinden hat getrügt
Wenn überhaupt, hat es getrogen. Glaube ich aber nicht. "Nutzung für gewerbliche Zwecke" meint m. E. nicht die Sendung im Radio - das wäre eher "Aufführung und Sendung".

Vermutlich meinen die den Weiterverkauf der Songs, sei es als Datei oder auf CD, oder die Verwendung als Hintergrundmusik z. B. in Werbespots.
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Übrigens wird es zum Thema Netlabels in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch zwischen 1 und 4 Uhr bei Fritz mit Holger Klein einen Nightflight geben.

http://www.fritz.de/_/aktuell/detail_jsp/key=83648.html

Und Holger kennt sich damit aus, wie er schon ewig fast jeden Montag im "Die Welt ist Klein"-Bluemoon unter Beweis stellt. Einschalten lohnt sich!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben