AW: Neue Studie: Werbung infiltriert verstärkt Radiobeiträge
Die Meldung über ein neues Einkaufszentrum ist natürlich wichtig und hat natürlich in den Nachrichten Beachtung zu finden. Und dass eben dieses Einkaufszentrum Werbung beim gleichen Radiosender schaltet, ist auch völlig legitim, solange beides strikt voneinander getrennt wird. Abmahnenswert (oder zumindest fragwürdig) wird die Nummer erst dann, wenn in den Nachrichten werbliche Inhalte vorkommen. Aber auch hier muss unterschieden werden:
In Ordnung: "Blablabla. Das Einkaufszentrum bietet 15000 kostenlose Parkplätze und lockt seine Kunden in den ersten drei Wochen mit großen Eröffnungsrabatten und einem Gewinnspiel"
Fragwürdig: "Blablabla. Übrigens: In der neuen XY-Passage in der Musterstädter Innenstadt können Sie zur Eröffnung richtig sparen. Rabatte von bis zu 30% winken Ihnen und außerdem gibt's auch noch was zu gewinnen: Finden Sie alle Ostereier, die der XY-Hase versteckt hat und gewinnen Sie einen Einkaufsgutschein über 7,50 €, den Sie in allen Geschäften der XY-Passage einlösen können."
Sicher überspitzt formuliert, aber nur so werden die feinen Unterschiede deutlich: Die erste Variante berichtet hauptsächlich über die Eröffnung (hier mit "blablabla" symbolisiert) und weist im Schlusssatz in allgemeiner Form auf Rabatte und Gewinnspiel hin. Das sind Nachrichten, wie sie sein dürfen, das hat auch dann nichts mit Schleichwerbung zu tun, wenn diese vermeintlich werbliche Information später noch mal in anderer Form im Werbeblock zu hören ist.
In der zweiten Variante wird explizit auf die Höhe der Rabatte und auf den Modus des Gewinnspiels eingegangen. Obwohl auch hier wieder der durch "Blablabla" symbolisierte nachrichtliche Info-Anteil dabei ist, ist hier von Schleichwerbung zu sprechen.