Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Sehr gut RXS,

klar und eindeutig erklärt.

Aber um Rebstocks Fragen zu beantworten.

Ich telefonierte mit der entsprechenden Person, eben weil die Hotline nicht genau Bescheid wusste. Zwar vom "Tenor" das Gleiche sagte, wie mir später von fachkundiger Stelle bestätigt wurde, aber zur Sicherheit noch eine direkte Telefonnummer der entsprechenden und verantwortlichen Person gab.
Deshalb weiss ich auch genau, das ich nicht mit der gebührenpflichtigen Hotline telefonierte und weil sich die Person mir gegenüber auch dementsprechend äusserte.

Zu dem Punkt 2. Der Absender stand deutlich drauf (das war die Vorab Emailantwort der Hotline). Wer nicht draufstand, das war der sehr geehrte Herr :p in diesem Falle ich.

Was die "öffentliche Aufführung" anging, sagte ich an entsprechender Stelle auch ganz unmissverständlich, das ich ein Internetradio also ein Webradio betreibe und das es hier im Forum leider zu solchen Unstimmigkeiten kommt wegen der Senderechte. Darf man den Titel, nach Erwerb senden, ja oder nein und es kam mit allen oben genannten Begründungen ein klares unmissverständliches "natürlich dürfen sie diese senden, wenn sie die notwendigen Gema und GVL Rechte erworben haben". Ergo, so hatte ich es auch bisher und vor dieser Diskussion immer verstanden gehabt.

Es kann also jeder Radiobetreiber, der sein Radio ordentlich bei Gema und GVL angemeldet hat, bei Musicload Musikdateien downloaden und diese dann senden!

Machts nicht schwerer als es eh schon ist....
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Es kann also jeder Radiobetreiber, der sein Radio ordentlich bei Gema und GVL angemeldet hat, bei Musicload Musikdateien downloaden und diese dann senden!
Darf sich jeder hier mitlesende Radiobetreiber auf dich berufen und dich ggf. in die Haftung nehmen, sollte ihm wider Erwarten ein Schaden daraus erwachsen?

Gruß, Uli
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Ich werf mal in den Raum:
Musicload ist genauso ein Lizenznehmer wie wir auch. Die verkloppen die Lala, wir senden die Lala. Wir haben bei der GEMA/GVL das Recht erworben die Lala zu Streamen, Musicload wohl das Recht zum Verkauf von Tonaufnahmen.

Ich wage zu bezweifeln dass Musicload weitere Rechte an den Käufer weitergeben kann/darf...... nur mal so erwähnt. Das könnte ja dann keine Sau mehr kontrollieren wer was darf, durfte, gedurft haben dürfte usw usw.
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Ich sehe, Du verstehst es einfach nicht oder willst es nicht verstehen.

Du kannst nur dann jemanden in Haftung nehmen, wenn Dir ein Schaden entstanden ist.
Der Radiobetreiber muss nicht der sendende Moderator und schon gar nicht der Käufer bei Musicload sein.

Für das Senden eines Titel als Moderator ist es völlig irrelevant aus welcher Quelle der Titel stammt, da das Recht den Titel zu senden völlig losgelöst davon ist. Ein sendender Moderator kann genauso wenig dafür haftbar gemacht werden, wenn der Radio-Betreiber keinen Vertrag mit der GEMA hat.

Das Forum hier stellt ja keine juristische Beratung bereit, was auch nach deutschem Recht nicht zulässig wäre. Damit kannst Du auch keinen hier für seine Aussagen in Haftung nehmen.
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Ich hab diese konkrete Fragestellung nun noch einmal an Musicload gestellt.....mal abwarten was da als Mail (dann schwarz auf weiß quasi) zurück kommt....damit bin zumindest ich mla schlauer ;)

Gruß
Sascha
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Ich finds ja schon fast anmassend das Flatrate meint andere hier als Nichtwissend hinzustellen.
Und schlimmer finde ich es das er meint "Scheisse" zu verzapfen die hier nicht hingehört.

Das sind 2 grundverschiedene Sachen ob ich auf einer öffentlichen Veranstaltung (und so hat es Flatrate es in seiner Anfrage ja formuliert) wie z.b. einer Zeltdisco Musik spiele oder das per Stream ins Internet übertrage. Das sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe und werden so auch von der Gema gehändelt.
Und bevor jemand fragt woher ich das habe. Ein Bekannter von mir arbeitet bei der Gema und der muss es wissen.

Mal ganz davon abgesehen ist es immer noch nicht erlaubt von Musikplattformen gedownloadete Musik aufzuführen, Egal welche Veröffentlichung, sei es auf der Zeltdisco oder auf dem Webradiostream. Auch diese Aussage kommt von dem Gema-Mitarbeiter und einer telefonischen Aussage der GVL.

Ich weiss ehrlich gesagt auch nicht was die Diskussion immer wieder bringen soll. Wer sich als DJ oder Moderator betätigen will, der soll sich gefälligst die CDs kaufen und nicht meinen er könne sich das sonstwo billig oder für lau herholen.....
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

1. Eine AGB kann nie ein strafbare oder illegale Handlung begründen - das kann immer nur ein Gesetz. AGB können nur das direkte Vetragsverhältnis zweier Vertragspartner regeln, nicht mehr.

Du willst mir Juraunterricht erteilen (dass du dich mit einer Rechtsberatung strafbar machst, weisst du? Oder ist das auch nicht richtig?), liest aber meine Beiträge nicht.

Ich habe geschrieben, der Vertragsbruch ist strafbar, denn es gibt ein Gesetz, das die Einhaltung von Verträgen regelt. Und die nichrtbeachtung der AGB stellt rein juristisch einen Vertragsbruch dar. Oder willst du das auch dementieren? Dann bin ich auf die Begründung gespannt.

Also bitte erst lesen, dann verstehen, dann antworten. Den Rest deiner Postings kommentiere ich nicht, da sie auf etwas aufbauen, was ich nie geschrieben habe und du dir aus den Fingern gesaugt hast.

Für das Senden eines Titel als Moderator ist es völlig irrelevant aus welcher Quelle der Titel stammt

Kannst du mir die Quelle nennen, die mir erlaubt, Musik aus jeder beliebigen Quelle (Das beinhaltet ebenfalls illegale Tauschbörsen, gestolene Tonträger, gerippte Musik unter Umgehund des Kopierschutzes , gerippte Software von anderen (Web)Radios usw.) verwenden darf?
Denn du behautest, es ist erlaubt, diese Musik zu spielen, da die Quelle egal ist.
Vorallem interessiert mich die Begründung, weil du damit ja jede Möglichkeit hast, die GEMA-Abgaben zu umgehen, die für einen Tonträger anfallen.


Da hier einige glauben Ahnung zu haben (Einzelauskunft gilt für alle Webradios etc.), sollen diejenigen diskutieren. Die Radios, die sich drauf verlassen und dann Ärger bekommen, werden sich bei mir ja nicht beschweren.
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Randbemerkung: Es gibt Anzeichen dafür, dass es sich bei der an FlatRate gesendeten Mail um eine Standardantwort (Vorlage der Textbaustein) handelt, die auf Knopfdruck ohne nähere Würdigung der tatsächlich angefragten Umstände versendet wird.

Gruß, Uli
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Hallo Uli!

Ich hab musicload ja auch ne Mail geschickt....wenn die mir Antworten post ich das hier, dann schaun wir mal.
Ich könnt mir das allerdings gut vorstellen! ;)

Gruß
Sascha
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Randbemerkung: Es gibt Anzeichen dafür, dass es sich bei der an FlatRate gesendeten Mail um eine Standardantwort (Vorlage der Textbaustein) handelt, die auf Knopfdruck ohne nähere Würdigung der tatsächlich angefragten Umstände versendet wird.

Gruß, Uli

Deshalb bin ich ja immer noch der Meinung dass keiner dort genau weiß was er da schreibt. Sie werden bestimmt keine weiteren Rechte an den Songs haben.
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

1) Natürlich hat Musicload keine weitergehenden Rechte an den Songs weil sie 'nur' Distributor sind wie andere eben CDs verscherbeln

2)
Sendmail schmeiss bitte nicht immer Urheberrechtsschutz und Verwertungsrechte in einen Topf das sind 2 paar Schuhe. Wenn man gegen Urheberrecht verstösst verstösst man nicht auch zwingend gleichzeitig gegen Verwertungsrechte da liegt nämlich dein Denkfehler.

Die höhere Priorität haben nicht die AGB sondern das Recht des Rechteinhaber oder der dem die Rechte abgetreten wurden. Wenn die GVL sagt, gegen Entrichtung der Gebühr kannst du Metallica spielen dann kann dir ein Distributor das nicht qua AGB verbieten, dazu haben sie nicht das Recht. Umgekehrt können sie dir das auch nicht erlauben wenn die GVL oder die Künsler NEIN sagen. So schwer ist das doch nicht zu verstehen. Natürlich muss Musicload eine derartige Klausel reinschreiben, das heisst nicht dass eine 'höhere' Rechteinhaberinstanz diese nicht aushebeln kann. AGB ungleich göttliches Recht
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Leute laßt doch die persönlichen Anfeindungen. Die Scheisse hat uns doch schon wieder einer der Groschengräber eingebrockt. Nicht mal die großen Lizenznehmer wissen für was sie da eigentlich bezahlen. Es ist traurig dass das Musikgeschäft anscheinend nur noch von Idioten beherrscht wird.
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

@ Rebstock

Ich hatte es doch deutlichst geschrieben. Die Email war von der Hotline, kein Zweifel, aber meine Auskunft war nicht nur von der Hotline! Meine zweite Auskunft bekam ich vom Product Management und der verantwortlichen Person für solche Angelegenheiten.

@ Lumidus

Deine Ausdrucksweise, ich würde "Scheisse verzapfen" zeigt das Du keine Ahnung hast und auf welchem Niveau du rumkrebst - mehr schreibe ich dazu nicht, weil Du es einfach nicht wert bist.


@ alle anderen

Gestern bekam ich dann auch die Bestätigung per Email für mein zweites Telefonat / Gespräch.
Es geht also nicht um "Scheisse verzapfen"

Sehr geehrter Herr XXX (FlatRate),

vielen Dank für das angenehme Telefonat. Sie hatten skizziert, dass Sie bei Musicload gekaufte Titel in Ihrem Internet-Radio/Streaming-Dienst nutzen und diese wirtschaftliche Nutzung bei den betroffenen Rechteinhabern (z.B. GEMA, GVL, Verlage, Label, Urheber selbst, etc.) klären.

Solange Sie die für die Nutzung erforderlichen Rechte von allen Rechteinhabern, einschließlich etwaiger Verwertungsgesellschaften erwerben, besteht aus Sicht Musicloads kein Anlass dagegen vorzugehen.

Danke, mit den besten Grüßen

Robert Klopsch

i.A. Robert Klopsch



Product Management Musicload

Personal & Social Networking Applications

Products & Innovation
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Na endlich bestätigt mal ein Unternehmen meine Rechtsauffassung.

Bisher habe ich mir die Rechte immer direkt von den Rechteinhabern eingeholt, wenn ich einen Titel nicht zeitnah auf physikalischen Tonträgern erwerben konnte. Diese (die Rechteinhaber) reagierten immer mit Unverständnis und hielten meine Anfrage in jedem Fall für überflüssig, da ich die Titel rechtmäßig erworben habe und GEMA und GVL abführe.
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Solange Sie die für die Nutzung erforderlichen Rechte von allen Rechteinhabern, einschließlich etwaiger Verwertungsgesellschaften erwerben, besteht aus Sicht Musicloads kein Anlass dagegen vorzugehen.

^Diese Antwort zeigt doch das von uns hier seit Tagen besprochene Problem.
Musicload KANN keine Freigabe für die Titel geben. Wenn ich den RECHTEINHABER frage ob ich einen über Musicload erworbenen Titel spielen darf dann ist das logisch dass ich das dann darf wenn er zustimmt. Ihm gehört das Lied schließlich. Die Antwort von Musicload ist völlig behämmert. Sorry.

Musicload erlaubt dir mit der Mail, dass du die geladenen Songs für dein Internetradio nutzen darfst, WENN du die nötigen Rechte der Rechteinhaber hast. So verstehe ich das. Die GEMA/GVL sind ja nur Rechteverwerter aber keine Rechteinhaber?
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Die GEMA/GVL sind ja nur Rechteverwerter aber keine Rechteinhaber?

In der Regel bekomme ich von den Labels eher genervte Antworten. Immer mit dem Hinweis, dass ich mit dem legalen Erwerb der Titel und der Abgabe von GEMA und GVL nach Auffassung des Labels keine Genehmigung mehr bräuchte.

Das Prachtextemplar meiner Sammlung von Sendegenehmigungen (vom Manager eines sehr, sehr, sehr, richtig mächtig großen Labels):

I’m sure you don’t need permission, but just in case you are right please accept this e mail as permission for you to play anything you want [von unserem Label] whenever you want where ever you want on any radio staion or similar in the known universe!
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Immer mit dem Hinweis, dass ich mit dem legalen Erwerb der Titel und der Abgabe von GEMA und GVL nach Auffassung des Labels keine Genehmigung mehr bräuchte.
Zu diesem Zweck gibt es ja die Vertreter der Rechteinhaber - ABER: Die auferlegten Restriktionen (wie viele Titel von einem Interpret oder einer Compilation je Zeitraum) durch den Rechtevertreter kann man nur vom Rechteinhaber selbst aufheben lassen.
Beispiel: Eine Sondersendung zu einem bestimmten Jahrestag / Jubiläum einer Band oder eines Interpreten.

Die Ausweitung der Aufführungsrechte muss dann vom Rechteinhaber selbst kommen, wenn der Rechtevertreter dazu nicht ermächtigt ist.
Da können die Labels noch so genervt sein. Ihr Vertreter hat es ja verbockt, wenngleich er behauptet, in ihrem Sinne zu handeln.

Gruß, Uli
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Das schönste Beispiel in meiner Sammlung war Künstler A.
Über sein Label versuchte ich Genehmigungen einzuholen und man versprach sich darum zu kümmern. Nach 6 Monaten und zig E-Mails habe ich Künstler A selbst angemailt. Er war not amused weil sein Label ihm nicht eine einzige Anfrage weitergeleitet hat und er auch sonst dem Internet sehr aufgeschlossen ist. Habe nun eine Genehmigung und die reicht mir auch :)
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Es ging ja ursprünglich nur darum, ob man Musiktitel von Musicload und ähnlichen Plattformen senden darf. Ich verstehe nicht, warum man das dann immer verkomplizieren will?

Fakt: Man darf das senden, wenn man ordentlich bei Gema und GVL angemeldet ist!

Ausserdem zur Ergänzung:

Kann mich der Rechteinhaber/Komponist von den GEMA-Lizenzen freistellen?

Nein. Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke/Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.

Ausser bei:
Was ist zu tun, wenn nur GEMA-freie Musik gespielt wird?

Wenn Sie im Rahmen Ihres Webradios Musik verwenden, deren Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden, dann müssen Sie die Rechte direkt von dem betroffenen Rechteinhaber einholen, in der Regel direkt vom Komponisten.

Nochmal, es ging aber nur um Musikdateien von Downloadportalen wie Musicload usw... und die darf man streamen, wenn man die Rechte bei Gema/GVL oder bei gemafreier Musik dem Komponisten usw... erworben hat.
Also entgegen mancher Meinungen, man dürfe das überhaupt nicht oder generell nicht, oder wie auch immer...

Versteh den Trubel darum wirklich nicht, wo der Text mehr als eindeutig ist.

^Diese Antwort zeigt doch das von uns hier seit Tagen besprochene Problem.
Musicload KANN keine Freigabe für die Titel geben. Wenn ich den RECHTEINHABER frage ob ich einen über Musicload erworbenen Titel spielen darf dann ist das logisch dass ich das dann darf wenn er zustimmt. Ihm gehört das Lied schließlich. Die Antwort von Musicload ist völlig behämmert. Sorry.

Musikload hat das doch eindeutig und genauso geschrieben. Wenn man die Rechte erworben hat....
Ausserdem bin ich zum einen für die schnelle Beantwortung wirklich dankbar, soetwas ist auch nicht selbstverständlich.
Ergänzend noch: Ist der Rechteinhaber Mitglied der Gema dann zählt das was oben geschrieben steht. Egal was er sagt, die Gema ist dann der Ansprechpartner und hat als Inkasso die Wahrung dieser Rechte übertragen bekommen. Bei Sondersendungen ist das noch ein bisschen anders geregelt.

Bei Gemafreier Musik ist es dann natürlich der Musiker/Texter und Arrangeur oder der jeweilige Verlag usw...
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Das wird alles noch sehr lustig: Stellt Euch mal vor, wie wohl GEMA und GVL reagieren, wenn man später mal keine EAN liefert, weil man dank (genehmigtem) Download keine hat. Oder wenn in Napster, iTunes oder Musicload mal wieder ein Label im Titeltag vermerkt ist, das eigentlich nur für den Vertrieb in UK oder US zuständig ist.

Kommt oft vor. Wahrscheinlich machen es sich einige Labels einfach und schießen die Dateien ein mal für alle Länder hoch. Das kann doch kein Mensch mehr zuordnen, sollten wirklich mal die Modelle zur Einzeltitelabrechnung funktionieren.
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Was willst du den mit nem EAN Code

Labelcode ist was anderes

ansonsten ist es doh so wie ich von anfang an gesagt habe, Verwertungsrecht/Rechte des Künstlers sticht AGB wenn man die Aufführung bezahlt
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

So, ich habe nun bei der GEMA in München angerufen.

Aussage der Mitarbeiterin:
"Solange der Titel legal erworben wurde ist die Aussendung über einen Webradiostream durch die Lizenz abgedeckt."

Diese Aussage ist zwar nicht die gleiche die ich vor längerer Zeit mal mitgeteilt bekommen habe aber nun gut. Wenn die GEMA da nichts mehr gegen hat ist die Frage anscheinend nun beantwortet.
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Die GVL erwartet, wenn kein LC zur Verfügung steht, eine eindeutige Zuordnung des Werkes. Das kann dann auch über die EAN erfolgen; ersatzweise über eine Archivnummer des Produzenten bei Compilations im Direktvertrieb (z.B. Bertelsmann, die haben eine verkürzte EAN auf ihren eigenen Serien sowie einen öffentlich nicht nachvollziehbaren LC).
Übrigens: Gut, ein Booklet zu haben: Manche Compilations weisen für einige Titel einen separaten LC aus (das ist dann wohl vertraglich mit dem zur Verfügung stellenden Label so geregelt).

Eine wirklich eindeutige Zuordnung, die auch über die Musikportale mitgeliefert werden könnte, wäre der ISRC.
Das wäre in der Tat gerecht im Sinne der Labels, Produzenten und Künstler.
Der LC selbst ist mir da zu unsicher. Beispiel: Ein Titel von Cher direkt von ihrem Album und von einer Compilation kann durchaus verschiedene LCs zutage fördern.

Gruß, Uli
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

EAN war nur ein Beispiel zur Illustration, wie wenig durchdacht mir das System derzeit insgesamt erscheint.

@Studio Rebstock: Das Label darf auch im Klartext genannt werden, allerdings stimmen die Labelangaben (wie geschrieben) bei legal erworbenen Downloads häufig (in meinem Fall bei fast 10%, alle aus Napster) nicht mit den Angaben auf dem Originaltonträger überein. Aufgefallen ist mir das beim manuellen mappen zweier Datenbanken: Zuordnung der Labelangaben in den Song-Tags und der Labelcodetabelle der GVL. Hinterher hatten Titel aus dem Download andere Labelcodes als die gleichen Songs, die ich später von CD gerippt hatte.

Ich wäre froh, wenn der ISRC beim Download ersichtlich wäre. Ist er aber bei keinem der mir bekannten Downloadanbieter. Nicht mal über ein API.
 
AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

Ja den Blödsinn können sie auch gleich sein lassen

eindeutige zuordnung : Titel/Künsler/Label und jedes label hat einen LC der sich nicht ändert, solange aber die Künstler nicht auch entsprechend was bekommen , und ich kenne aus meiner langjährigen Erfahrung kaum einen, könne sie das auch gleich sin lassen was sie auch tun.. aber nun muss hier nicht gleich der nächste anrufen da und denen das erklären. :D

Übrigens hat die Sabam das früher Quartalsmässig abgefragt.. nene niht einmal im Quartal alle Liste, einmal im Quartal von einem determinierten 24h Tag, und das für ein UKW Radio ;)... btw. rechnen die auch pauschal ab also weis sich nicht was der Aufriss soll ;)

Nungut, die Musicloadgeschichte scheint ja nun geklärt zu sein :)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben