Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

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torsten81nrw

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Hallo Kollegen

Da meinte es ein Radiokollege sicherlich nur gut, oder ihm fehlte das Wissen über diese Thematik.

Folgende Anonyme eMail habe ich per Kontaktscript erhalten:

Das ist eine E-Mail Anfrage von
Nobody <keinemail@web.de>

Kleinen Hinweis ! Musik, die noch nicht veröffentlicht ist, darf logischerweise auch nicht gesendet werden. Gibt schnell rechtliche Probleme.

Gruss

Ein Kollege !


Zur Richtigstellung, wir von FvRadio bekommen von den Labels, Plattenfirmen, PR-Agenturen oder von den Künstlern selbst die Titel die kurz vor der VÖ stehen zugesendet.

Im Rahmen unserer Radiopromotion, was ein wichitger Bestandteil für die beteiligten der Musikindustrie ist, wird die "Öffentlichkeit" auf die VÖs hingewiesen. Damit stellt der Vertrieb sicher das der Song auch bekannt wird!

Da es jedem Medium vorbehalten ist wie es die unVerÖs Titel veräussert, gehen wir hier auf Nummersicher und branden die Titel mit unsererm Soundlogo. Somit ist auch gewärleitstet das man immer erkennen kann wo der Hörer den noch unVerÖffnentlichten Song her hat ggf. outen sich durch diese Methode Streamripper ganz vonn alleine!

Nicht zuletzt nutzt es keinem der Beteiligten wenn die Werbung für den Titel erst dann gemacht wird wenn der Silberling in den Regalen steht.

Die Kaufkraft dieses Tonträgers soll durch "Bewerben" des Titels mittels Rundfunk, TV, Print und Online erfolgen, damit die Kundschaft kaufen kann und überhaupt von der Existenz des Songs zu erfahren.

Zuletzt sei gesagt das wir keinen Onlinehandel mit noch nicht VÖter Musik betrieben!

Grüße Torsten!
 
AW: Nicht veröffentliche Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Hier auszugsweise ein älterer Beitrag dazu von count down:

[...] Genauer gesagt hat ein Sender exakt dann die Senderechte zur Aufführung eines Titels erworben, wenn er diesen Titel mit deutschem Labelcode veröffentlicht vorfindet und ihn korrekt melden kann. Von welchem gegständlichen Tonträger er ihn sendet, ist dabei unerheblich. Und ich wiederhole: Im Prinzip (!) dürfen Titel ohne vorhandenen LC nicht gesendet werden. Ob sich gewisse Sender daran halten oder nicht, ändert nichts am Tatbestand. Ich will damit sagen, dass man bei nicht vorhandenem LC nicht auf "gemafreie" oder "nicht gemafreie" Musik auf dem Tonträger schließen kann. Hier gibt es keinen Zusammenhang! Vorhandene und nicht vorhandene LCs weisen auf den Status der Senderechte hin [...]

Inwieweit mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden muß bzw. wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, Ärger zu bekommen, das mag jemand ergänzen, der entsprechende Erfahrungen damit hat.
 
AW: Nicht veröffentliche Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Das Zitat von Guess macht mich jetzt etwas stutzig. Wir werden ebenfalls von verschiedenen Labeln/Promotern etc bemustert und dürfen die Titel dann ebenfalls sofort spielen (ausser es gibt einen Vermerk des Bemusterers, dass die CD vor Tag X nicht öffentlich gespielt werden darf). In diesem Zuge haben wir für die Promotion der Titel eine spezielle Sendegenehmigung vom Künstler bzw dem Label.
Auch bei einem Gespräch mit Herrn Abraham hiess es in dem Zusammenhang, dass solche Sondergenehmigungen keinerlei Problem darstellen, da sie ja vom Künstler selbst kommen.

Was stimmt den nun oder ist es (mal wieder) Auslegungssache?
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Wenn ihr zum Zweck der Sendung bemustert werdet, habt ihr automatisch die Genehmigung. Das steht dann im entsprechenden Bemusterungsvertrag.

Was nicht erlaubt ist (laut GEMA oder GVL ,weiss nicht genau, wer), ist wenn man z.B. Musik einkauft, die in Deutschland noch nicht veröffentlicht wurde und diese dann sendet.

Grundsätzlich steht die Erlaubnis des Labels immer über einem Verbot der Rechteverwerter, da der rechteinhaber immer noch mehr darf als dessen Vertreter.
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Im Prinzip (!) dürfen Titel ohne vorhandenen LC nicht gesendet werden

Eine Einschränkung / Erweiterung: Es dürfen auch Titel gespielt werden, die keinen LC haben, nämlich von Tonträgern aus den Jahren vor 1975, sofern dies nicht ausdrücklich verboten wird, denn der LC wurde erst Mitte der 70er eingeführt.
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Nur mal ne Verständnisfrage: Ob ein Label eine LC-Nummer hat, ist doch dessen Entscheidung. Wenn diese nicht vorhanden ist, heisst das doch eigentlich nur, das ein Vertrag mit der GEMA und GVL nicht möglich ist und somit die Aufführungsrechte direkt mit dem Label verhandelt werden müssen.

Liege ich da richtig oder völlig daneben?
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

also ich habe das bisher so verstanden das solange es sich um einen LEGAL erworbenen und somit ORIGINALEN Tonträger handelt, darf dieser auch für Webcasting zwecke verwendet werden, den die GVL schreibt ja in ihrem Vertrag das, sofern die Playlisten dann irgendwann mal eingereicht werden müssen, man neben Titel / Interpret usw.. angeben muss:

- Labelnamen ODER Labelcode

und

- EAN Nummer ODER Katalognummer
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Dann hast du was falsch verstanden.
Ich kann z.B. eine CD von Dieter Nuhr kaufen, darf sie aber trotzdem nicht senden. Denn für diese CDs hat die GEMA und GVL die Rechtevertretung nicht übernommen.

Du darfst grundsätzlich nur Tonträger zum Senden benutzen, deren Rechteinhaber dir das genehmigt haben. Ob das über die GEMA/GVL erfolgt, weil die Rechteinhaber einen entsprechenden Vertrag haben oder mit dem Urheber direkt, spielt keine Rolle. Wenn du diese Genehmigung nicht hast, sendest du illegal, auch wenn der Tonträger legal erworben wurde.
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

dann bin ich jetzt aber total verwirrt.. gut das Comedy Cds beispielsweise eine extra Genehmigung benötigen das ist mir bekannt, aber wenn ich mir sagen wir 1x pro Woche neue CDs im Laden kaufe (ich gehe jetzt mal von reinen Musik Singles und Samplern aus.. ) und ich finde auf diesen Tonträgern, einen Labelcode, eine EAN Nummer eine Katalognummer und einen Labelnamen und sogar noch das wort GEMA evtl irgendwo auf der CD.. dann gehe ich eigtl davon aus das ich soetwas senden darf.. oder muss ich wirklich JEDE CD direkt beim Label anfragen ob ich die senden darf .. :O

gerade verwirrt bin :D

Gruß
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

für "GEMA-Bands" trittst du ja deine Lizenzgebühren ab und brauchst keine gesonderte Einverständniserklärung der Künstler. Bei nicht GEMA lizensierten Bands brauchst du jeweils die Erlaubnis der Künstler/Labels/Agenturen
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

also bin ich praktisch abgesichert sofern ich auf der CD einen GEMA hinweis finde... in allen anderen fällen ist eine gesonderte Lizensierung nötig...

*schweiß von stirn wisch* :D
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Genau so ist es. Ich wollte vorher niemanden verwirren und hätte auf diesen Umstand hinweisen sollen ;)
Wenn man wegen jeder CD beim Label nachfragen müsste, werden weder die noch die Radios mit der Arbeit fertig.
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

All das, was Pegasus sagt, ist bis auf Posting #4, Absatz 2 und 3, richtig.

Ich möchte dennoch hier ergänzend bemerken, dass es bei der Erlaubnis um Senderechte nicht um Urheberrechte geht, die die oft genannte Gema schützt, sondern um Leistungsschutzrechte, die von der GVL wahrgenommen werden. Insofern sind die Aussagen in Posting #10 und #11 falsch.

Hat ein Sender die Rechte zur Aufführung von geschütztem Tonträgermaterial erworben, so darf er zu den vereinbarten Bedingungen (die übrigens für Internetradios anders aussehen als für terrestrische) solches Material senden, das in diese Regelung fällt.

Mit dem Aufdruck des Label-Codes erlaubt das Label dem berechtigten Sender, die Titel dieses Tonträgers ohne gesonderte Vereinbarungen aufzuführen. Für Titel von Trägern ohne LC muss die Sendeerlaubnis direkt vom Label erworben werden.

Ich verstehe die Eingangsfrage von @torsten81nrw aber dahingehend, ob es erlaubt ist, solche Tonträger bereits vor Handels- oder Download-VÖ zu senden. Ich sehe da überhaupt keine rechtlichen Probleme, wie in der zitierten anonymen eMail angesprochen. Von wem außer dem Label selbst will denn der Sender sonst die Titel legal bekommen haben? Schließlich bemustert dieses aus den oben richtig beschriebenen Gründen bewusst vor (Handels- oder Download)-VÖ.
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

... heißt somit für mich sofern ich einen Hinweis auf die GEMA und einen LC auf der CD Hülle oder der CD vorfinde habe ich damit auch das recht dieses Werk in meinem Programm zu senden sofern ich bei GEMA / GVL angemeldet bin.

finde ich aber zb. nur einen GEMA hinweis muss ich mich trotzdem an das Label wenden da kein Vertrag mit der GVL besteht.
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

was ist aber nun wenn ein GEMA Hinweis auf der CD fehlt..? verletzte ich dann auch wieder irgendwelche rechte?

Dafür kann man ja die GEMA suche (ILTIS) nutzen und weiß somit ob der Titel GEMA Lizenz hat

heißt für mich doch dann aber auch das ich wenn ich eine CD die nich im ILTIS zu finden ist, keinen GEMA Hinweis besitzt aber dafür einen LC ich die dann auch nicht senden darf ? oder darf ich sie eben wegen des vorhanden LC doch senden ?

Beispiel:

Chartboxx 05/2006 (ein Sampler)
LC steht auf der Hülle, ebenso Label Universal / Top13 Music
Barcode nur verkürzt: 6 stellen
kein GEMA Hinweis

im ILTIS keine Daten hinterlegt zu dieser CD zu anderen (auch älteren) Ausgaben der Chartboxx jedoch schon...
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Sende alles, was einen LC hat.
Bezahle als Sender die vereinbarte Kohle an Gema und GVL, melde - falls erfordert - Deine Sendelisten an die Gema (die sie der GVL weiterreicht). Sollten Urheber (Komponisten, Textdichter, Verleger) dabei sein, die sich nicht von der Gema vertreten lassen, so bekommen die kein Geld - das ist nicht Dein Problem. Es ist Sache der Urheber und der Labels, so zu veröffentlichen, dass die Kohle am Ende beim Berechtigten ankommt.

Fröhliches Senden!
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Sollten Urheber (Komponisten, Textdichter, Verleger) dabei sein, die sich nicht von der Gema vertreten lassen, so bekommen die kein Geld - das ist nicht Dein Problem.

Glaubst du wirklich, wenn sich jemand nicht durch die GEMA/GVL vertreten lässt, sind seine Werke automatisch kostenlos?
Desweiteren werden Textdichter nicht von der GEMA vertreten sondern von der VG Wort.

Also bevor du jemanden rätst eine Straftat und Urheberrechtsverletzungen zu begehen solltest du dich wenigsten ein bisschen informieren.
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Glaubst du wirklich, wenn sich jemand nicht durch die GEMA/GVL vertreten lässt, sind seine Werke automatisch kostenlos?
Für wen wann kostenlos? Wer als Komponist oder Textdichter keinen Wahrnehmungsvertrag mit der Gema abgeschlossen hat, geht bei der Tantiemen-Verteilung der vom Sender an die Gema gemeldeten Titel leer aus. Für den Sender ist es unerheblich, welche Titel von welchen Urheber er aufführt. Er zahlt einen vereinbarten, jährlichen Betrag an die Gema und die verteilt nach Vorkommen an die Berechtigten. Wer sich dort nicht vertreten lässt, ist in diesem Sinne nicht berechtigt.
Desweiteren werden Textdichter nicht von der GEMA vertreten sondern von der VG Wort.
Falsch, Textdichter von Musiktiteln werden sehr wohl - Wahrnehmungsvertrag vorausgesetzt - von der Gema vertreten. Z.B können Moderatoren von Sendern, die eigene Wortbeiträge schöpfen, bei der VG Wort Erlöse beanspruchen.
Also bevor du jemanden rätst eine Straftat und Urheberrechtsverletzungen zu begehen solltest du dich wenigsten ein bisschen informieren.
Muss ich darauf antworten? ;)
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Sollten Urheber (Komponisten, Textdichter, Verleger) dabei sein, die sich nicht von der Gema vertreten lassen, so bekommen die kein Geld - das ist nicht Dein Problem.

Diese Aussage sagt mir, das ich nur das zahlen muss, was GEMA und GVL verlangen, alle anderen "bekommen ... kein Geld". Entweder hast du dich falsch ausgedrückt oder ich bin der einzige, der es so auffasst.
Immerhin darf ich Musik nicht senden, wenn ich keine Rechte eingekauft hab, du sagt, die sind selbst schuld, wenn sie kein geld kriegen, dir ist das egal.

Falsch, Textdichter von Musiktiteln werden sehr wohl - Wahrnehmungsvertrag vorausgesetzt - von der Gema vertreten.

So hast du Recht. Wenn du aber nur von Textdichtern schreibst, beziehe ich das nicht automatisch auf Musik sondern auf Texte. Du hast vorher nichts von Texten für Musiktitel erwähnt sondern nur "Textdichter"

Und meinen letzen Satz vergisst du am besten. Ich behaupte sowieso, das mir den ein Hacker untergejubelt hat, als ich den Beitrag abgeschickt hab :D
 
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Bitte? Meiner Meinung nach dürfen Importe gespielt werden. Wenn die keinen LC haben, ist das nicht unser Problem. In der GEMA Liste soll dann beim LC Feld einfach freigelassen werden. Hat man eine Pressung zur Hand, wo GEMA drauf steht aber kein LC zu finden ist, soll man 9999 eintragen.
 
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Keiner sagt, das du keine Importe spielen darfst. Du brauchst nur die Genehmigung des Labels.
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Geht aber an der Realität vorbei. Ich kenne eine Menge Radiomacher (kein Internet oder Offener Kanal) und da kümmert es bis in die obersten Instanzen niemanden was mit den Importen und deren Rechten ist. Ist es nicht vielleicht so, dass in Deutschland die Rechte von ausländischen Organisationen (ASCAP / BMI) nicht vertreten werden und somit kein Anspruch besteht? Oder basiert alles auf "Wo kein Kläger, da kein Täter"?
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Grundsätzlich bestehen immer Ansprüche, da es weltweit ein Urheberrecht gibt.
Wenn diese Sender also keine Genehmigung haben agieren sie illegal. Ob dieses Risiko einer der Sender eingeht, weiss ich nicht, würde mich aber wundern.
 
AW: Nicht veröffentlichte Musik senden – mit rechtlichen Folgen behaftet?

Eine ähnliche Diskussion hat es hier und in den folgen Beiträgen des Fadens gegeben. Vielleicht hilft auch das ein wenig zur Erhellung der Sachlage.
 
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