NRW-Lokalradios trennen Welten

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in "", weil der potentielle Widerspruch des Bürgerfunks gegen die LMG Novelle, soweit ich informiert bin, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu entscheiden ist. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die so veränderte Rundfunklandschaft NRW noch dem Vielfaltsgebot und der Rundfunkfreiheit genügt. Die Chancen stehen so schlecht nicht, daß DIESER Entwurf wenigstens in Teilen dann kassiert wird.....
 
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Ich denke, niemand hat was gegen offene Kanäle, aber bitte nicht auf den Frequenzen von privatwirtschaftlich betriebenen Hörfunksendern wie den Locals. Kann mich beim Stichwort Niedersachsen nicht daran erinnern, das FFN Bürgerfunk ausstrahlt, dafür gibt es eigene Frequenzen zwischen Harz und Meer.
 
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Ich denke, niemand hat was gegen offene Kanäle, aber bitte nicht auf den Frequenzen von privatwirtschaftlich betriebenen Hörfunksendern wie den Locals. Kann mich beim Stichwort Niedersachsen nicht daran erinnern, das FFN Bürgerfunk ausstrahlt, dafür gibt es eigene Frequenzen zwischen Harz und Meer.

Amen! Volle Zustimmung!
 
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JEDER Bürgerfunker hätte sich die Sache mit dem Freien Radio oder OK ob auf Antenne oder im Kabel gewünscht. Die Ausstrahlung über den wirtschaftlichen Lokalfunk finden die meisten aktiven Bürgerfunker auch nicht prickelnd. Die Landesregierung hatte oder wollte in diese Richtung keine weiteren Überlegungen angestreben.
Das wäre für alle Seiten eine super Lösung gewesen.
Finanzierung 50 / 50 . 50 % von der LfM, wenn ein gutes und schlüssiges Konzept vorliegt und 50 % Eigenfinanzierung durch Mitgliederbeiträge, Spenden, Rücklagen etc.
 
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Jede Wette, dass deren Urteil dann so aussehen wird, dass es mit der jetzigen Situation übereinstimmt und vielleicht nur in einem oder zwei Punkten minimal angepasst werden muss. Es wird an der Situation nichts ändern.
 
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Jede Wette, dass deren Urteil dann so aussehen wird, dass es mit der jetzigen Situation übereinstimmt und vielleicht nur in einem oder zwei Punkten minimal angepasst werden muss. Es wird an der Situation nichts ändern.

Und wenn nur eine gewisse Grundförderung für das bestehende Netzwerk an Radiowerkstätten herauskommt wäre das schon einmal ein Teilerfolg.
 
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in "", weil der potentielle Widerspruch des Bürgerfunks gegen die LMG Novelle, soweit ich informiert bin, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu entscheiden ist. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die so veränderte Rundfunklandschaft NRW noch dem Vielfaltsgebot und der Rundfunkfreiheit genügt. Die Chancen stehen so schlecht nicht, daß DIESER Entwurf wenigstens in Teilen dann kassiert wird.....

Diese Entscheidung gehört eine Ebene höher, denn das was in NRW abgeht findet man an keiner anderen Stelle der EU. In Spanien werden DVB-T-Lizenzen auch an Kommunen vergeben. Bei uns ist den Politikern eine Stunde Bürgermeinung schon zuviel.
 
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Bei uns ist den Politikern eine Stunde Bürgermeinung schon zuviel.

Wenn es dann tatsächlich Bürgermeinung ist, was aber eher selten der Fall ist. Am Freitag hat unser Local doch tatsächlich im BF noch einmal den Schlussgottesdienst vom Kirchentag gesendet.:wall::wall:
 
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Das Problem ist, dass einige Bürger den Bürgerfunk nicht kennen und andere um so mehr. Einige Gruppen senden mehrfach im Jahr, andere sehen keinen Nutzen (z.B. Sportvereine). Das hängt auch von der Sendezeit ab, um 18 waren die Themen noch besser, seit der Verschiebung auf spätere Zeiten, findet man immer weniger gute Themen im Bürgerfunk. Wer will schon ins Radio, um nicht gehört zu werden. Man sollte auch den Aufwand nicht unterschätzen, die eine gute Sendung erfordert. Das ist bei den Bürgerfunkern nicht anders, als bei den Profis.
 
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Jede Wette, dass deren Urteil dann so aussehen wird, dass es mit der jetzigen Situation übereinstimmt und vielleicht nur in einem oder zwei Punkten minimal angepasst werden muss. Es wird an der Situation nichts ändern.
Ich denke es werden 3-4 Punkte sein, bei denen "nachgebessert" werden könnte. Aber es werden nicht die Punkte sein, die die Existenz aller derzeit aktiven Radiowerkstätten sichert, vermute ich mal.

Und wenn nur eine gewisse Grundförderung für das bestehende Netzwerk an Radiowerkstätten herauskommt wäre das schon einmal ein Teilerfolg.
Die Grundförderung bzw. die Kriterien der Förderung von BF-Beiträgen, könnte zum Problem werden. Für die Förderungskriterien, wird sich Karlsruhe womöglich noch nicht einmal zuständig fühlen und wie groß das BF-Netzwerk aussehen muß, um die Kriterien des Vielfaltsgebot und der Rundfunkfreiheit zu gewährleisten, wird im Ermessen der Richter liegen.
Diese Entscheidung gehört eine Ebene höher, denn das was in NRW abgeht findet man an keiner anderen Stelle der EU. In Spanien werden DVB-T-Lizenzen auch an Kommunen vergeben. Bei uns ist den Politikern eine Stunde Bürgermeinung schon zuviel.
Diesen Punkt hatten wird, glaube ich, schon mal in einem anderen Tread diskutiert.Aber wer weis warum die EU-Wettbewerbshüter und Medienrechtler bislang beim NRW Lokalfunkmodell noch nicht aktiv wurden.
 
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