[OT:] Warnung des Kasseler Gesundheitsamtes - keine Redaktion reagiert darauf?

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Auf was für Zusammenhänge hier geschlossen wird - Tsk, tsk, tsk.
Na ja, vielleicht wohnen einige von Euch auf dem Dorf, wo Gaststätten generell "Zum Schwan" oder vielleicht "Braustüble" heißen aber im städtischen Bereich pflegen Gastronomien alle möglichen und unmöglichen Namen anzunehmen um sich von der Masse abzuheben; Der Name "Amore" lässt zwar auch nicht direkt auf einen Biergarten mit Pizza und Formfleisch schließen aber daraus auf ein Etablissement des Horizontalgewerbes schließen zu wollen halte ich für unsinnig.
 
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@ radiohexe

Genau!

Sich mit der "es-wurde-nichts-geschrieben-und-gut-ist-Mentalität" zufrieden zu geben ist fatal.

Deshalb bleibt zu hinterfragen, warum der HR sich mit dieser Polizeimeldung offenbar einen halb Tag lang zufrieden gab.

Erst am Vormittag habe ich auf HR 3 gehört, dass es um Hirnhautentzündung geht - FFH meldete das, wie schon geschrieben, schon gestern Abend.
 
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Zum Namen der Gaststätte hab ich was im Internet gefunden:

Eine für manche eigenwillige und vielleicht auch falsch verstandene Namensgebung für das Restaurant. Die Speisekarte klärt es schnell auf. Dort findet der Gast auf die Frage. Warum der Name Amore, und warum das Logo mit Herz und Krone folgende Antwort: Nun das Herz steht für das italienische Wort für Liebe, Amore, welches aber im Arabischen auch der König genannt, was durch die Krone symbolisiert wird. Damit ist gemeint, dass alles mit Liebe zubereitet wird. Und das wird dem Gast nach dem ersten Besuch auch bestätigt. Dazu wirklich günstige Preise bei allen Gerichten mediterraner Ausrichtung.
 
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Es könnte aber auch sein, dass es wirklich erst nicht genannt werden sollte, bzw. das Gesundheitsamt dies gewünscht hatte, sich allerdings dagegen entschieden hatte, als bereits ein Sender den Grund genannt hatte.

Wie auch immer, das Wichtigste ist jedoch, das möglichst alle in Frage kommenden Gäste davon erfahren und komme damit auf meine Frage zurück, warum dies dann nur in den hessischen Medien und nicht auch in den sich an den Landesgrenzen befindlichen durchgegeben wird?
 
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Es könnte aber auch sein, dass es wirklich erst nicht genannt werden sollte.

Unwahrscheinlich...FFH hatte ja gestern Abend schon O-Töne vom Sprecher des Gesundheitsamtes...

Wieso das außerhessiche Sender nicht machen??? Vllt, weil sie einfach die Info nicht recherchiert haben...hat der HR ja lang genug auch nicht getan :D
 
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und die Kollegen lassen sich auf Nachfrage unhinterfragt abspeisen mit "Das gehört nicht ins Radio"

Vielleicht bekommen wir ja noch zu lesen, warum der HR zunächst nur die Pressemitteilung zu vernünftigem Deutsch gemacht und dann – möglicherweise sogar als „amtliche Verlautbarung“ – gesendet, aber erst heute das Thema redaktionell aufgegriffen hat.

Eine mögliche Entlastung findet sich ganz am Schluß der besagten Aussendung des Polizeipräsidiums: „Medienanfragen können erst ab Montag abgearbeitet werden.“ Vielleicht hat sie am Dornbusch nur das davon abgehalten, gleich zum Hörer zu greifen und mal zu fragen, was da eigentlich los ist?

Falls es nicht einfach verschoben, sondern tatsächlich
diese "Die Behörde hat immer recht"-Obrigkeitshörigkeit
... war, von der sie dann nur abrückten, nachdem FFH berichtet hat, dann wirft das schon Grundsatzfragen bezüglich des HR auf bzw. rückt die altbekannten Diskussionen um dessen plattgewalzten Hörfunk wieder in den Vordergrund.
 
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Hallo!

Wenn ich mir diesen Thread so durchlese, dann sind wir - ohne Panikmache wegen Meningitis - genau an dem Punkt, wo wir im Thread

Radioempfang im Ernstfall – wie, was, wo?

aufgehört haben. LÜKEX'07 und die wahren Ergebnisse der Übung - hier wurden sie IMHO im kleinen Maßstab schon "überaus glanzvoll" vorgeführt...


@K6 und Uli: Mir ging es mehr um die "Nachsorge", denn irgendwann ist der Rummel ja vorbei und trotzdem sagen die Leute "Ihhhhhhhhh!". So wie ich das sehe, können die Betreiber den Laden zumachen. Wie lange hat eine bekannte Nudelfirma nochmal gebraucht, um sich von einem "Ei-Skandal" zu erholen?


vg Zwerg#8
 
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@K6 und Uli: Mir ging es mehr um die "Nachsorge", denn irgendwann ist der Rummel ja vorbei und trotzdem sagen die Leute "Ihhhhhhhhh!". So wie ich das sehe, können die Betreiber den Laden zumachen.
Schwer zu sagen. Nach meiner Einschätzung hilft nur eine radikale Informationsoffensive. Übertriebene, medienwirksame Desinfektion mit hessenfernsehen, N24, kabel1 und RTL Hessen im Gepäck. Wiedereröffnung mit den RTLII-Kochprofis.
Krank werden kann jeder Angestellter - nur wie man damit umgeht, das ist die Frage.

Also: Hütte mindestens nach Infektionsschutzgesetz säubern (alles an "mehr" schadet nicht und lässt sich prima verkaufen), klar machen: "Wir tun alles für unsere Gäste" oder "Wir sind das sauberste Ristorante von ganz Bettenhausen" - ach, was weiß ich.

There's no other way out - imho.
Gruß, Uli
 
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Deine Ironie in allen Ehren. Doch was kann ein Restaurantbesitzer dafür, wenn sich ein Mitarbeiter eine Meningitis einfängt?

Der in der Pressemeldung genannte Mitarbeiter hat höchstwahrscheinlich wirklich erst nach einer Woche überhaupt erstmal gemerkt, daß "etwas" nicht stimmt. In dieser Woche ohne Beschwerden hat er aber möglicherweise hunderte Leute "angehaucht". Wen will man da einen Vorwurf machen?

Ich habe mich gerade - völlig steril - mit einem Bekannten über Telefon darüber unterhalten. Es ist natürlich so, daß man sich an Orten mit regem Publikumsverkehr sehr schnell "etwas wegholen" kann. Das kann auch der Discounter an der Ecke sein. Und gerade dort - so sagte er - sieht man oft, daß viele Leute einfach die "guten Manieren" vergessen. Da "rotzen" selbst ältere Leute skrupellos im Laden rum. Uns hat man wenigstens beigebracht "Hand vor den Mund", obwohl das bei mit 250km/h ausgestoßenen Partikeln nicht wirklich viel hilft. Darauf angesprochen, wußten diejenigen erst gar nicht was man eigentlich von ihnen will...

Ich muß aufhören, sonst bekomme ich Pickel oder Plaque... ;)


vg Zwerg#8
(*in den Bunker gehend*)
 
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Lieber Zwerg,

das Restaurant mag den verständlichen Wunsch haben, mit dem geringstmöglichen Schaden aus dieser unverschuldeten Misere herauszugehen. Das Gesundheitsamt hat aber die Aufgabe, ein eventuelles Ausbreiten der Infektionskrankheit einzudämmen. Es muss daher eine allgemein verständliche Mitteilung verfassen, die selbstverständlich auch eine Angabe darüber enthält, wovor eigentlich gewarnt wird. Mit Panikmache hat das noch nicht viel zu tun - eher etwas mit der kommunikationstheoretischen Frage, wie viele Restaurantbesucher die ursprüngliche Meldung wohl ernst genommen haben mögen. Also läuft es auf eine Güterabwägung hinaus. Und da ist es so, dass ein Einzelinteresse regelmäßig hinter dem berechtigten öffentlichen Interesse zurücksteht. Bitter für den Restaurantbesitzer, aber leider nicht zu ändern.
Viele Grüße
Die Hexe

@ K6

Daran schließt sich an: Wenn eine Behörde das berechtigte öffentliche Interesse als so gewichtig ansieht, dass sie Samstag Abend eine Mitteilung verschickt und dann bis Montag niemand zu erreichen ist, wäre das erst recht ein Grund, das Kommunikationsverhalten dieser Behörde in Frage zu stellen.
 
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@ K6
Daran schließt sich an: Wenn eine Behörde das berechtigte öffentliche Interesse als so gewichtig ansieht, dass sie Samstag Abend eine Mitteilung verschickt und dann bis Montag niemand zu erreichen ist, wäre das erst recht ein Grund, das Kommunikationsverhalten dieser Behörde in Frage zu stellen.
Da fragt sich aber der Steuerzahler, was denn am Samstag Abend wichtiger ist: Ein Telefon für mögliche Betroffene zu besetzen oder (bzw. zusätzlich) einen Ansprechpartner für die Medien bereit zu stellen.
Aufgabe war es, die betroffenen Bürger zu erreichen; dazu bediente man sich der Medien auf diesem Weg.

In diesem Fall steht das Interesse der potenziell Betroffenen höher, und ich würde mich schon ärgern, wenn zwischen mir und meinem Ansprechpartner ein "Medienfuzzi" stehen würde, der auf sein Informationsrecht pocht. Bei dieser Abwägung müssten sich die Medienvertreter in Geduld üben - sofern sie, wie geschehen, darum gebeten werden.
Nichts anderes ist es, wenn bisherige polizeiliche Ermittlungsergebnisse nicht um 10, sondern um 16 Uhr veröffentlicht werden, auch wenn sie bis dahin schon feststehen (vielleicht bekommt man den noch ausstehenden Haftbefehl erst nach der Mittagspause des Haftrichters).

Unter diesen Umständen ziehe ich meine empörte Forderung nach "Wo bleibt die Redaktion?" aus #1 zurück.

Gruß, Uli
 
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Pressesprecher + Funktelefone. So funktioniert in einem solchen Fall eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Und nochmal: Die ursprünglich kryptische Botschaft dürfte schwerlich angekommen sein. Wenn sich keiner angesprochen fühlt, nützt das Infotelefon auch nicht allzu viel.
 
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