[Recht/an die Juristen] Spielen von Radio in der Öffentlichkeit

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kai4711

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Hallo zusammen,

eine Frage an alle (hobby) Juristen unter euch:

Beschallt man eine öffentliche Umgebung (Geschäft, Bistro, Veranstaltung etc.) mit einem Radiosender so ist das ja erstmal kein Problem.

Muss man da spezielle GEMA Gebühren abführen?
Weitere Lizenzen erwerben?
Sogar Radiosender fragen?
Wie ist das bei Internetradiosendern?

Kai
 
AW: [Recht/an die Juristen] Spielen von Radio in der Öffentlichkeit

Dazu muss man ja nun kein Jurist sein :D

Alle Informationen von der GEMA

Für die Nutzung von Hörfunksendern ist (selbstverständlich :rolleyes: ) eine Gebühr zu entrichten. Der Sender ist nicht um Erlaubnis zu fragen. Wo kämen wir denn da hin? Die müssen ja dann schon eher froh sein, ihren Claim ungewollt ins Unterbewusstsein zu schleusen....

Kostenbeispiel:

Einzelhandel/Friseur/Arzt - Hörfunknutzung.

Raum bis

100 qm 96,80 EUR/Jahr
200 qm 173,59 EUR/Jahr
300 qm 195,06 EUR/Jahr
400 qm 216,52 EUR/Jahr
500 qm 273,98 EUR/Jahr

CDs und Kassetten sind übrigens billiger, die gibt es ab 74,64 EUR/Jahr bei 100 qm.

Fernseher sind am teuersten - 140,60 EUR/Jahr/Fernseher.

Internetradiosender werden unter "Hörfunknutzung" fallen.

PS: Alles Preise von Jahresverträgen.
 
AW: [Recht/an die Juristen] Spielen von Radio in der Öffentlichkeit

Also ich habe das mal in einer Reportage gesehen, da musste einer was bezahlen dafür das er in seiner Werkstadt Radio gehört hat, aber die Werkstadt war auch im Geschäft und hat sich ziemlich aufgeregt, ist ja auch verständlich da hört er nur für sich Radio und muss trotzdem bezahlen.
 
AW: [Recht/an die Juristen] Spielen von Radio in der Öffentlichkeit

chris22 schrieb:
aber die Werkstadt war auch im Geschäft

Das sagt doch bereits alles! Wäre das wiedergegebene Programm für Kunden nicht wahrnehmbar gewesen, hätte er keine GEMA-Gebühren entrichten müssen.
 
AW: [Recht/an die Juristen] Spielen von Radio in der Öffentlichkeit

chris22 schrieb:
..in einer Reportage gesehen, da musste einer was bezahlen..

Vielleicht wars auch bloß die GEZ !?

Oder er musste bezahlen weil er dadurch einem Arbeitskollegen in der Werkstatt die große Vielfalt der Superhits präsentiert hat :rolleyes:
 
AW: [Recht/an die Juristen] Spielen von Radio in der Öffentlichkeit

ARI Pieps schrieb:
Oder er musste bezahlen weil er dadurch einem Arbeitskollegen in der Werkstatt die große Vielfalt der Superhits präsentiert hat :rolleyes:

Nein, den Kunden! Werkstatt innerhalb des Geschäftsraums. Geschäftsraum für Kunden zugänglich. That's it!
 
AW: [Recht/an die Juristen] Spielen von Radio in der Öffentlichkeit

chris22 schrieb:
dafür das er in seiner Werkstadt Radio gehört hat

Und ich dachte Werkstadt wäre ein Ort, so wie Neustadt oder Erftstadt. Dann wäre die Zahlung ja sehr wohl zu verstehen. :p
 
AW: [Recht/an die Juristen] Spielen von Radio in der Öffentlichkeit

:D Ja, aber nur, wenn er das Radioprogarmm in Werkstadt (oder Neustadt oder Erftstadt) öffentlich aufführt (Gebührentabelle siehe oben). Hört er in Werkstadt sein Radioprogramm über Kopfhörer oder in seinen heimischen vier Wändern, so ist Gema-Zahlung keine, GEZ-Zahlung wohl aber eine Frage. :D
 
AW: [Recht/an die Juristen] Spielen von Radio in der Öffentlichkeit

Sollen sie ruhig bezahlen für diese Lärmbelästigung.
 
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watt iss'n das für eine blöde bemerkung?
wir sind wohl heute wieder ein bisschen weltfremd unterwegs?

wer den ganzen tag arbeitet, hat meistens keine zeit, laufend die cd zu wechseln....geschweige sich einen dicken mp3-brummer zu brennen.

wr als normaler sterblicher ohne radiohintergundwissen vor sich hinlebt und arbeitet, der lässt es einfach dudeln.
immer noch besser als völlig ohne zu malochen....
 
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