SAM-Lizenz in Deutschland weiterverkaufen: legal?

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matt26

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Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. des Weiterverkaufs vom Programm Sam Broadcaster. Ich möchte hier keine Rechtsberatung anstoßen, aber vlt. hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt. Bei google findet man dazu so gut wie nichts. Was ich gefunden habe, ist nach meinem aktuellen Kenntnisstand nicht korrekt.

Es geht darum, dass ich einst einen SAM Lizenzkey über die spacialaudio-Website erstanden habe, aber dafür nun keine Verwendung mehr habe und die Software somit hier verkommen würde. In den EULAs von spacialaudio wird ein Weiterverkauf ausgeschlossen, diese haben aber laut eines Bekannten in DE keine Rechtsgrundlage, zumal ein deutsches Gericht auch den Weiterverkauf von Software grdsl. erlaubt hat. Nun ist halt in diesem Fall der Umstand, dass die Software nicht auf einem Datenträger, wie einer CD/DVD vorliegt, sondern nur zum Download bereitsteht und man eigtl. nur für den Lizenzkey Geld bezahlt, nicht für die Software an sich. Das ist alles recht verwirrend. Einerseits will ich in dem Bereich nichts riskieren, da Urheberrechtssachen in der Regel recht kostspielig abgemahnt werden, aber andererseits ist die Software auch teuer genug, sie nicht einfach nur rumliegen zu lassen und sich genauer zu erkundigen.

Darum die Frage, ob das schon mal jmd. gemacht hat oder ein umfangreicheres Wissen darüber hat. Bei ebay ist mir eine derartige Auktion noch nie untergekommen, was meine Unsicherheit verstärkt.

Keine Grundsatzdiskussion zu SAM bitte, geht hier wirklich nur um den rechtlichen Aspekt. ;)

Wäre dankbar, wenn jmd. dazu was sagen könnte.

Gruß

Matthias
 
AW: SAM-Lizenz in Deutschland weiterverkaufen: legal?

Moinsen,

was sollen Dir Erfahrungen anderer bringen? In Rechtsfragen -und zu denen wirst Du hier keinen Support bekommen- geht es überwiegend um den Einzelfall. Mein Tipp: Angesichts des Preises von SAM und einer möglicherweise zu erwartenden, empfindlichen Strafe, würde ich mich bei einem fachkundigen RA beraten lassen. Oder SAM "verkommt" halt.
 
AW: SAM-Lizenz in Deutschland weiterverkaufen: legal?

In Rechtsfragen -und zu denen wirst Du hier keinen Support bekommen- geht es überwiegend um den Einzelfall.
Vorweg grundsätzlich zu Rechtsfragen in einem Forum.
In der Tat ist es so, dass man für eine Einzelfallbetrachtung und einer nachfolgenden Einzelfallantwort zurückhaltend sein sollte, will man den Forenbetreiber nicht nach dem RDG (Rechtsdiensleistungsgesetz) in Nöte bringen.
Jedoch, … wenn man an Hand eines Einzelfallbeispieles mehrere Einzelfälle erörtert, um weitere denkbare Varianten zu beschreiben, kann man schreiben bis der Griffel glüht. Ein Einzelfall definiert sich gerade nicht nach einer Frage, die ein Einzelner stellt, sondern nach der Betrachtung des konkreten Falls. Dass die Frage des Weiterveräußerns eines (hier: Lizenzkey) Softwareproduktes wohl einem allgemeinem Interesse entspringt und täglich massenhaft im Internet auftaucht, dürfte unbestritten sein.
Solange man nicht auffordernde Formulierungen wie „…mach das so!“, sondern lediglich aus dem eigenen Erfahrungs-/Erlebnisfeld berichtet und eine ich-bezogene (…ich würde das so machen…) Wortwahl verwendet, entstehen weder für den Forenbetreiben noch für das antwortete Forenmitglied Haftungsrisiken.

Doch zum eigentlichen Inhalt.
Seit einigen Jahren streitet man vor Gericht über die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Lizenzen. Der jüngste Fall wurde vom BGH an den EuGH vorgelegt (Az.: I ZR 129/08). In dem seit 2006 andauernden Rechtsstreit (Oracle ./. usedSoft) handelt es sich ebenso um eine unkörperlichen Lizenzweitergabe (d.h. ohne Datenträger).

Wer heute eine Software von einem nicht-EU Hersteller – möglicherweise von einem in Deutschland zugelassenen autorisierten Vertriebspartner - erwirbt (auch via Download), akzeptiert mit Anerkennung der Lizenzbedingungen und Entrichtung des Kaufpreises ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht der Software zu bekommen. Vertragspartner sind hier der (Erst)Käufer und der in Deutschland autorisierte Vertriebspartner.
O.g. Softwarenutzungsrecht ist i.d.R. weder abtretbar noch an Dritte übertragbar, sofern nicht gegenteilige Vertragsbestandteile in den Nutzungsbedingungen enthalten sind.
Denkbar wäre allerdings, dass man z.Bsp. einem Softwareentwickler nach § 17 Abs. 2 UrhG ein Verbreitungsrecht ohne Originaldatenträger einräumen könnte oder die vom Urheber/(Vertriebs)Rechteinhaber zustimmungsbedürftigen Handlungen nach § 69c UrhG vertraglich „aufweichen“ könnte.
Dies wird jedoch bei einem Endkundennutzungsvertrag kaum der Fall sein.

Mein Fazit ist, dass auch ich als potentieller Käufer äußerste Vorsicht beim Kauf von „Gebraucht-Lizenzen“ walten lassen würde. Denn nicht nur der Verkäufer, sondern auch der neue Nutzer kann für einen rechtswidrigen Gebrauch der Software belangt werden.
 
AW: SAM-Lizenz in Deutschland weiterverkaufen: legal?

Vielen Dank für die Antworten, vor allem für die ausführliche Letzte.

Dann wird es wohl doch so kommen, dass die Software ruhen muss und nicht veräußert wird. Einen Anwalt zu kontaktieren dürfte sich nicht lohnen bei einem geschätzten Verkaufswert von 200-250 Euro.

Schade drum, aber die genannten Risiken scheinen zu überwiegen und das ists dann doch nicht wert. :)

Danke nochmals.

Gruß
 
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