Skyradio NRW...

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AW: Skyradio NRW...

Und wenn, ist das deren Problem oder das des Rechteinhabers, aber garantiert nicht Deines. Denn wenn es das wäre, wüsstest Du, ob Deine Schutzrechte verletzt würden und müsstest nicht hier fragen.

Insofern Relevanz=0.

geschützte Marken und Warenzeichen findest Du in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA. Allerdings - steht etwas dort nicht drin, heißt das nicht auch automatisch, daß es nicht geschützt ist. Und, wie hier auch schon festgestellt wurde, ein Eintrag dort drin muß auch nicht unbedingt heißen, daß der Schutz in den entsprechenden Klassen existiert (obwohl ich das schon als Ausschlußkriterium in Betracht ziehen würde, da eine Erweiterung der Klassen jederzeit möglich ist und gegenüber einer anderen Nutzung dann Vorrang geniesst. Was bedeuten würde, daß man einen ursprünglich nutzbaren Namen dann herausrücken muß, weil er nachträglich geschützt wurde).

Gruß,
Croydon
 
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