Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

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Juschi

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Hallo,

wir eröffnen in nicht allzuferner Zukunft ein neues Web-Radio und sind gerade in voller Planung. Allerdings sind wir in diesem Bereich noch absolute Greenhorns, da wir alle bisher nur als Moderatoren bei Web-Radios "gearbeitet" haben. Unsere Teamleitung hat eigentlich schon alles mit GEMA und GVL geregelt, der Server ist gebucht, die Homepage im Aufbau, aber natürlich bleiben immer noch Fragen über.

Eine davon ist zum Beispiel:
Wenn man eine Sondersendung von einem Interpreten bzw. einer Gruppe macht, heisst also nur von denen Senden möchte mit Infos über den jeweilgen Interpreten, muss man diese dann gesondert bei der GEMA oder GVL anmelden? Und wenn ja, heisst das, dass man die in einem kurzem Brief einfach anschreibt und sie darüber informiert?

Es wäre sehr hilfreich, hier Tipps zu bekommen, da wir telefonisch echt Schwierigkeiten haben, bei der GEMA jemanden zu erreichen.

MfG
Juschi :)
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

Moinsen,

auch auf die Gefahr hin, direkt zerissen zu werden....

Ich denke, du solltest mal mit Herrn Abraham von der GVL telefonisch Kontakt aufnehmen. Er ist kompetent und steht mit Rat gern zur Verfügung. Auf jeden Fall solltet ihr euch auch die Einwilligung der jeweiligen Künstler einholen. Wir haben das unlängst mit dem Grafen bzw. dessen Management so gehalten. Ob das jetzt zwingend notwendig ist, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen, weil das nicht mein Beritt ist; aber schaden kanns auf keinen Fall.

Gruß
Oldwood
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

Sofern mehr als die von Gema / Gvl zugestandene Anzahl Titel einer Band bzw. von einer CD in einer Sendung gespielt werden und das ist bei einem Special sicher der Fall, muss die Einwilligung der Rechteinhaber eingeholt werden. Dies muss nicht immer die Band sein, allerdings sollten die schon wissen wer gegebenenfalls noch zu befragen ist. Ich weiß derzeit nicht genau die Textstellen von Gema und Gvl die dies beschreiben, habe das aber vor einiger Zeit, aus gegebenenm Anlaß, mal nachgefragt. Sollten sich die Regelungen hierzu jedoch in den letzten ca. 2 Jahren geändert haben mag das heute anders aussehen.
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

Vielen lieben Dank für die Hinweise, Oldwood und Pfalzi. Den Tip mit Herrn Abraham werden wir beherzigen und uns telefonisch dort melden. Denke dann werden wir die Antworten bekommen, die wir brauchen :)

MfG
Juschi
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

Ich kann es Dir nur aus dem "richtigen" Radiobereich beantworten: Noch nie habe ich irgendjemanden gefragt, ob und wieviele Titel ich von einer Gruppe oder einem Interpreten laufen lasse - ob nun drei Stunden hintereinander nur Musik von Depeche Mode als special oder ein zweitstündiger Moby-Megamix oder oder... mit oder ohne lifeline, bio oder O-Töne oder was auch immer...
Und je nach Sender wurde entweder pauschal gegenüber der Gema abgerechnet (da nutzte es dann auch nichts, einen Künstler durch häufige Einsätze zu "pushen", um ihm mehr Gema-Gebühren zukommen zu lassen...) oder eben mit Einzeltitel-Auflistung: da tauchte dann eben ein Künstler/Interpret zig Mal hintereinander auf... und es hat noch nie jemanden gestört.
Die redaktionelle Entscheidungsgewalt, über eine Band oder Sänger/in ein special zu bringen, liegt immer noch beim Sender: Und der fragt dafür weder bei der Gema noch beim Künstler an (es sei denn, er will Interviews von ihm, O-Töne o.ä.)
Mich würde bass erstaunen, wenn es für Internetsender da wirklich eine restriktive Regelung geben würde, wieviel ich von wem wann und warum spielen "darf"...
Quatsch!
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

Oh, oh, vorsicht! Das sind jetzt Äpfel und Birnen. Internetradios sind eben nicht dasselbe wie "richtige" oder "große" Sender und da gibt es sehr wohl Restriktionen für Betreiber!
U.a.:
gvl.de schrieb:
Der Webcaster darf innerhalb von drei Stunden seines Programms nicht übertragen:
(a) mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album, davon nicht mehr als zwei Titel
aufeinanderfolgend; oder
(b) mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation von
Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend.

Zum weiterlesen: https://www.gvl.de/pdf/betriebsvoraussetzungen-webcasting.pdf
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

Oh, das war mir neu.... wenn dem so ist (erstaunlich!), sollte Juschi eher bei der GVL nachfragen...
Vermutlich ist dieser Passus für voll ausgespielte Titel gedacht (und jene, die sich mal eben ein Album "rippen" möchten...)
Da wäre es vielleicht hilfreich, mit vielen ramptalks und ineinander fadenden Jingles zu fahren?
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

Vermutungen erzeugen Verwirrungen...
Ueber die unglaublichen Einschraenkungen fuer Webradios ist in diesem Forum an anderer Stelle schon so viel geschrieben worden, dass hier nicht alles wieder aufgedroeselt werden muesste, zumal Juschis Dank ja schon das eigentliche Schlusswort war...
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

Zitat Zitat von gvl.de
Der Webcaster darf innerhalb von drei Stunden seines Programms nicht übertragen:
(a) mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album, davon nicht mehr als zwei Titel
aufeinanderfolgend; oder
(b) mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation von
Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend.

So kenne ich diese Bestimmungen der GVL auch.
Deshalb sollte man davon absehen, ohne Genehmigung des Künstlers bzw. dessen Agentur oder Managers Special-Sendungen zu machen.
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

(b) mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation von
Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend.

Heißt das, man bekommt als Webradio Ärger wenn man beispielsweise fünf Titel spielt, die zufälligerweise alle auf der gleichen Compilation zu finden sind? :eek:
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

Heißt das, man bekommt als Webradio Ärger wenn man beispielsweise fünf Titel spielt, die zufälligerweise alle auf der gleichen Compilation zu finden sind?

Ja, so zum Beispiel:
Du hast eine CD mit Titeln der 80er Jahre, wo mehrere Künstler/ Gruppen drauf sind.
Laut GVL darfst du nicht mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album, davon nicht mehr als zwei Titel aufeinander folgend; oder mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation von Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinander folgend innerhalb von 3 Stunden.

Aber mal ehrlich: Wer kann das schon kontrollieren?
Es gibt genügend Alben, wo oftmals der gleiche Titel drauf ist.;)
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

Es gibt genügend Alben, wo oftmals der gleiche Titel drauf ist.
Und es gibt mehr als genug Moderatoren, die nach Software suchen, um ihre Dubletten löschen zu lassen (zu diesem Zweck gibt es auch genug Freeware).
Herrjeh, damit muss man rechnen, wenn man "Just The Best", "The Dome" und "Bravo Hits" hat - und schaden tut das auch nicht, aber der Wunsch nach "einen Titel nur einmal auf der Festplatte" findest Du öfter in der Szene. Und schon wirds eng.
 
AW: Sondergenehmigungen bei Specials bzw. Sondersendungen?

Aber mal ehrlich: Wer kann das schon kontrollieren?

DAS ist doch nicht die Frage! Es geht darum, dass es diese Beschränkung (ob sinnvoll oder nicht, ist unerheblich) gibt. Sie ist einzuhalten, Punkt.

Vergleich es meinetwegen mit zu schnellem Fahren. Darf man auch nicht, nicht überall wird konrolliert. Aber wenn und man wird erwischt, bekommt man eine Strafe. So einfach ist das.

Mal unabhängig davon:
Kann es nicht auch eine Art Steigerung des Selbstwertgefühls fürs eigene Radio sein, wenn man wie wir bei Unheilig, anfragt und die Zustimmung zu einem Special erhält?

Gruß
Oldwood
 
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