Syndication?

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AW: Syndication?

Frage an den "Mischpultweltmeister": Trifft der Begriff "Syndication" eigentlich auch auf Sendungen wie "Popnacht" oder "Nachtexpress" zu?

Ich will es mal ganz dumm formulieren:

Wenn es mir gelingen würde, die "Radio Zwergenland - N8schicht" bundesweit (von Radio Bremen bis zum BR) zu verticken - was geht das die GEMA, GVL oder sonstwen an? Die gespielten Lieder laufen doch auch ohne meine Sendung auf all diesen Sendern (und werden ganz normal abgerechnet). Ich "sehe" und verstehe "das Problem" offenbar nicht. Wenn hier überhaupt etwas "vervielfältigt" wird, dann ist es höchstens meine Stimme. Mehr nicht. Und selbst wenn ich live aus dem RZL-Funkaus sende (die Musik also an alle angeschlossenen Sender "verteile"), ist das doch kein wirkliches Problem: Jeder einzelne Sender rechnet die gespielten Titel ab.


Wir hatten das Problem der "Vervielfältigung" schon einmal in Bezug auf DJs angesprochen. Der GEMA ist es egal, ob man als DJ mit "selbstgebrannten" Tonträgern arbeitet. Die GEMA will in diesem Fall aber 30% mehr vom Veranstalter sehen.

Wenn sich also zwei oder mehr Sender zu einer Gemeinschaftssendung zusammenschließen, kommt es eigentlich immer zu einer §Vervielfältigung§ urheberrechtlich geschützter Werke...

Wenn du mich fragst: Man kann es auch etwas übertreiben...

vg Zwerg#8
 
AW: Syndication?

Ich sehe es fast so wie der Zwerg - fasse es nur kuerzer :)
Erstverwertung (z. B. CD) = GEMA
Zweitverwertung (z. B. Sendung) = GVL
MECHANISCHE Vervielfaeltigung = BMI
Aber bitte nicht das ganze Urheberrecht hier aufrollen, sonst sprengt's das Forum!
 
AW: Syndication?

Wir hatten das Problem der "Vervielfältigung" schon einmal in Bezug auf DJs angesprochen. Der GEMA ist es egal, ob man als DJ mit "selbstgebrannten" Tonträgern arbeitet. Die GEMA will in diesem Fall aber 30% mehr vom Veranstalter sehen.
Du meinst mit dem Hebesatz sicher die GVL, für die die GEMA als Inkasso-Unternehmen auftritt (außer beim Internetradio, aber das ist eine andere Baustelle), und das können u.U. auch deutlich mehr als die 30% Zuschlag sein, weil nicht jeder Veranstalter Mitglied im DEHOGA ist.
Es betrifft nicht nur DJs mit selbstgebrannten CDs, sondern auch die Kollegen mit MDs, SDs, Festplatten und USB-Sticks.

Was in der Beziehung DJ -> Veranstalter gilt, gilt auch für das Verhältnis Syndication-Produzent -> spielende Radiostation: Der Veranstalter / Sender muss dafür bezahlen, was der DJ / Produzent verzapft.
Der Rest der internen finanziellen Verabredungen ist schlicht und ergreifend Verhandlungssache. ;)
 
So bringen mich die Radioforen weiter!

Geschätzter Graf, danke dafür! Wenn mal (zur Abwechslung) jemand mit Ahnung schreibt, dann machen mir die Radioforen große Freude! Wieder was gelernt!

Dennoch muß ich auch mal eine Frage nachschieben. Wie verträgt sich

wenn zuletzt im Radio das Lied gespielt wird, dann ist das ja eine ganz ungegenständliche Sache. Also quasi rein gedanklich. Da spielt dann eben nur diese GEMA-Geldverteilstelle eine Rolle. Da hat der Sänger oder der Produzent nix davon. Und die Plattenfirma auch nicht.

mit

Dafür brauchen Sie ein Studio und da nehmen sie das auf, das ist dann die Aufnahme. Also nicht mehr gedanklich, sondern irgendwie gegenständlich. Und genau damit ist die GEMA raus. Die hat ja nur was zu tun mit dem Gedanklichen.

:confused: Gespielt wird ja die Aufnahme, und da hat doch die Plattenfirma sehr wohl eine Aktie drin?
 
AW: So bringen mich die Radioforen weiter!

Frage an den "Mischpultweltmeister": Trifft der Begriff "Syndication" eigentlich auch auf Sendungen wie "Popnacht" oder "Nachtexpress" zu?
Ob der "Begriff" zutrifft, weiß ich nicht. Ist aber entsprechend geregelt. Komponisten, Texter und Verleger erhalten die 9fache GEMA, wenn ein Titel in diesen Gemeinschaftsprogrammen gespielt wird.

Wenn es mir gelingen würde, die "Radio Zwergenland - N8schicht" bundesweit (von Radio Bremen bis zum BR) zu verticken - was geht das die GEMA, GVL oder sonstwen an? Die gespielten Lieder laufen doch auch ohne meine Sendung auf all diesen Sendern (und werden ganz normal abgerechnet). Ich "sehe" und verstehe "das Problem" offenbar nicht. Wenn hier überhaupt etwas "vervielfältigt" wird, dann ist es höchstens meine Stimme. Mehr nicht. Und selbst wenn ich live aus dem RZL-Funkaus sende (die Musik also an alle angeschlossenen Sender "verteile"), ist das doch kein wirkliches Problem: Jeder einzelne Sender rechnet die gespielten Titel ab.
Nein, Titel werden sowie nicht "abgerechnet". Du "meldest" der GEMA die gespielten Titel und auch, welche Sender übernommen haben. Die "melden" dann nichts. Die GEMA verteilt dann entprechend an die Komponisten. Texter und Verleger.

Der GEMA ist es egal, ob man als DJ mit "selbstgebrannten" Tonträgern arbeitet. Die GEMA will in diesem Fall aber 30% mehr vom Veranstalter sehen.
Ist ihr also nicht egal.

Wenn sich also zwei oder mehr Sender zu einer Gemeinschaftssendung zusammenschließen, kommt es eigentlich immer zu einer §Vervielfältigung§ urheberrechtlich geschützter Werke...

Muss man wohl so sehen.

Wie verträgt sich
wenn zuletzt im Radio das Lied gespielt wird, dann ist das ja eine ganz ungegenständliche Sache. Also quasi rein gedanklich. Da spielt dann eben nur diese GEMA-Geldverteilstelle eine Rolle. Da hat der Sänger oder der Produzent nix davon. Und die Plattenfirma auch nicht.
mit
Dafür brauchen Sie ein Studio und da nehmen sie das auf, das ist dann die Aufnahme. Also nicht mehr gedanklich, sondern irgendwie gegenständlich. Und genau damit ist die GEMA raus. Die hat ja nur was zu tun mit dem Gedanklichen.
:confused: Gespielt wird ja die Aufnahme, und da hat doch die Plattenfirma sehr wohl eine Aktie drin?
Nein, nicht unmittelbar. Sie erlaubt Dir als Sender per Labelcode überhaupt erst, diese ihre Aufnahme aufführen, senden zu dürfen. Eine finanzielle Beteiligung in relativ gerigem Maße bezieht sie über die GVL, an die die Sender ja auch Beiträge abführen. Die GVL-Frage wollte ich aber nur am Rande behandeln, da die Zusammenhänge oft sehr schwer auseinander zu halten sind.


Ich wage einmal eine grobe Übersicht:

CD und andere Tonträger inkl. Downloadkäufe:

An Einnahmen von Verkäufen durch den Vertrieb partizipieren:
1. Masterrechte -> Label, Produzent, ausübende Künstler (wie viel, regeln interne Label-, Produzenten, Künstlerverträge zwischen Vertrieb und Label und zwischen Label und Produzenten, Künstler)
2. Urheberrechte -> Komponisten, Textdichter, Verleger (Das Vertriebspresswerk zahlt an GEMA entsprechend der Verkäufe. GEMA verteilt an K,T und V)

Radiosender:
Die Sender zahlen ihre pauschale Jahressumme an die

a) GEMA
Die Summe richtet sich bei den
1. ÖRs nach der Zahl der von der Plattenindustrie pro Jahr veröffentlichen Titel, bei den
2. Privaten nach der Höhe ihres Werbeeinkommens, ersatzweise bei nicht vorhandenem Werbeeinkommen nach der Reichweite.

An Einnahmen von diesen GEMA-Geldern partizipieren:
Urheberrechte -> Komponisten, Textdichter, Verleger

b) GVL

An Einnahmen von diesen GVL-Geldern partizipieren:
Labels, Produzenten, Künstler

Syndication:

Genehmigung nötig von:

BMI, der die Plattenfirmen vertritt und mit dem Syndicator entsprechend der "Verbreitung" den Vertrag abschließen kann.
An der vereinbarten, vom Syndicator zu zahlenden Summe partizipieren:

a)
(ähnlich wie oben bei "Verkäufen")
1. Labels, Produzenten, Künstler
2. Komponisten, Textdichter, Verleger via GEMA

b)
(ähnlich wie oben bei "Sendung")
Komponisten, Textdichter, Verleger via GEMA
 
AW: Syndication?

Die Anfrage an den BMI hat wegen der Urlaubszeit kein Ergebnis gebracht. Die Email-Adresse, die mir in der Sache genannt wurde, existiert nicht. Nach allem, was ich hier so lese, wird es dasProjekt in derForm nicht geben.
 
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