Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühr für PC

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WAZmann

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aus: http://www.heise.de/newsticker/meldung/71556

Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs

Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) klagt gegen die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Verordnung, die Besitzer von Internet-fähigen PCs zu Rundfunkgebührenzahlern machen soll. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der auch die GEZ-Gebührenrichtlinie für Computer enthält.

Der Verein mit Sitz in Frankfurt am Main, der erst seit dem 18. März dieses Jahres besteht, wird bei seiner Beschwerde finanziell von Einzelpersonen und der Bundesarchitektenkammer unterstützt. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um drei Freiberufler, die ab dem nächsten Jahr direkt von der neuen Richtline betroffen sein sollen.

Laut einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sieht die Anwältin der Beschwerdeführer, Petra Marwitz, in der Gebührenregelung für Internet-PCs einen "Paradigmenwechsel". Mit der Ausweitung der Gebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte würden erstmals unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten, erklärte die Anwältin. Bislang konnte sich jeder selbst aussuchen, ob er GEZ-Gebühren zahlen wollte, indem er sich für ein spezielles Gerät zum Rundfunkempfang entschied oder nicht. Bei den Computern würden nun erstmals die Rundfunkanstalten entscheiden, was ein Empfänger ist und was nicht, indem sie einfach ihre Verbreitungswege ändern.

Nach Ansicht der Anwältin werden durch diese Regelung im kommenden Jahr viele PC- und womöglich auch Multimedia-Handy-Besitzer mit knapp 17 Euro monatlich in die Pflicht genommen, obwohl sie kein Radio- oder Fernsehgerät besitzen und ihren PC nur zur Arbeit nutzen.
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Ich habe damit gerechnet und mal fast den ganzen Artikel kopiert. Natürlich ohne Gegenrechere, schliesslich hat man im Privatfunk gelernt ;)
Interessant vielleicht auch die große Anzahl der Foreneinträge. Das zeigt, dass dieses Thema sehr viele Leute interessiert.
 
AW: Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühr für PC

Ha! Darauf habe ich gewartet! Ich bin sehr gespannt, wie das ausgehen wird. Die Argumentation klingt zwar erst einmal überzogen (die meisten zahlen ja ohnehin schon die volle Rundfunkgebühr), im Falle von Freiberuflern kommt allerdings tatsächlich spätestens ab nächstem Jahr die zweite volle Rundfunkgebühr: für ihren Arbeitsplatz-PC, der schon alleine wegen der Steuerübermittlung netztauglich sein wird. Oder möglicherweise wegen eines Mobiltelefons, das "aus Versehen" auch Datenpakete empfangen könnte, die bewegte Bilder transportieren können.
Um es klarzustellen: ich bin sehr wohl für gebührenfinanzierten Rundfunk. Ich weiß, daß ich zumindest in einigen Gegenden der Republik dafür noch echten Gegenwert bekomme. Die Art und Weise, wie diese Gebühr eingetrieben wird, ist allerdings bereits seit dem Aufkommen der Privaten Mitte der 80er Jahre nicht mehr tauglich. Eine bessere Lösung ist mir bislang allerdings auch nicht eingefallen. Eine Lösung schon, aber eben eine, die den Staat als "Eintreiber" benutzt - das ist genau das, was man vermeiden wollte. Bleibt also zu hoffen, daß der VRGZ Erfolg hat und man sich endlich zu einem neuen Gebürhenmodell Gedanken machen muß.
 
AW: Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühr für PC

Die Art und Weise, wie diese Gebühr eingetrieben wird, ist allerdings bereits seit dem Aufkommen der Privaten Mitte der 80er Jahre nicht mehr tauglich. Eine bessere Lösung ist mir bislang allerdings auch nicht eingefallen.
Doch, eben gerade für die jetzt gebührenpflichtig werdenden rein internetbasierten Verbreitungswege gibt es Lösungen, die seit ca. zehn Jahren Stand der Technik sind.
 
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Hab schon 5 Euro an den Verein gespendet!
 
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Grenzwelle schrieb:
Doch, eben gerade für die jetzt gebührenpflichtig werdenden rein internetbasierten Verbreitungswege gibt es Lösungen, die seit ca. zehn Jahren Stand der Technik sind.

... eine pupeinfache Verschlüsselung zum Beispiel.
Wer sehen oder hören will, soll zahlen.
 
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Eine komplette Verschlüsselung der ÖR ist zwar technisch im digitalen Zeitalter recht einfach, ich halte sie aber nicht für angemessen. Es muß auch einen garantierten und verfügbaren Zugang zu Informationen geben. Da Informationsbeschaffung und -aufbereitung aber richtig Geld kosten, muß ein anderes - und gerechtes - Finanzierungsmodell her. Schade, daß eine Art "Radioabgabe" (nach Art einer Steuer) eben wegen der Staatsferne nicht durchgezogen werden kann. Und schon sind wir wieder drin in der Diskussion um öffentlich-rechtliche Inhalte, keinesfalls öffentlich-rechtliche Inhalte, das Recht auf Zugang zu Informationen, die Unlust, dafür zu zahlen usw...
 
AW: Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühr für PC

Das wäre doch kein Problem, wave.
Die einzelnen ARD-Anstalten dürfen eben nur noch 3 Programme zur Grundversorgung anbieten. Oldiewelle mit Regio-Anteil und Info, Servicewelle für die jüngeren Jahrgänge, Klassik. Punkt. Alles andere kommt auf die digitalen Wege, schön verschlüsselt. Die GEZ pegelt sich auf 3 Euro pro Monat ein, wer mehr will kann sich 2 oder 3 Pakete abonnieren. So oder ähnlich läuft es im TV in GB, und keiner beschwert sich. Es muss eben durchgezogen werden, ohne Bestandsschutzgeplänkel diverser Personen.
Und wenn eben ein Programm nach ein oder zwei Jahren von immer weniger Menschen gehört wird - dann wird es eben ersetzt gegen eines, dass vom Hörer aktzeptiert wird. Schau mal auf die 103,3 in NRw, oder die 96,3 in Berlin. Kein einziger Hörer ausgewiesen, aber dennoch kosten diese Sender viel Geld. Für wen ? Nur damit man sich einmal im Jahr präsentieren kann ? Nein, das kann es nicht sein. Und wenn schon jeder Pfurz um uns herum kostenpflichtig wird, dann bitte auch das Radioangebot. Glaube mir : wenn der Bestandsschutz erstmal auf diesem Weg gefallen ist, dann werden die Karten neu gemischt.
Aber ich weiß auch, dass das so niemals kommen wird.

Genug der Träume, die Verfassungsklage wird sicher so verlaufen, dass das Urteil GEZ-freundlich ausfällt. Alles andere halte ich für Utopie.
 
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"Es muß auch einen garantierten und verfügbaren Zugang zu Informationen geben."

Radio. Zum Beispiel.
 
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Grenzwelle schrieb:
Du hast aber einen Internet-PC. Also hast Du ab '07 auch einen Fernseher. Per Definition.
Eben. Und das ist es, was mich rasend macht. Sie legen fest, was sie als Radio oder TV verstehen. Und wenn sie nicht in der Lage sind, die technischen Möglichkeiten eines Mediums zu benutzen, bestrafen sie alle Nutzer dieses Mediums. Das ist so, als würde beim Zigarettenautomat an der Straßenecke der Mechanismus nicht funktionieren, der die Schachteln nur gegen eingeworfenes Geld rausrückt, und alle (und somit auch ich), die hier in der Nähe wohnen, müssen deshalb täglich eine Schachtel Zigaretten bezahlen, auch, wenn sie Nichtraucher sind. Das ist so dermaßen absurd, daß ich hoffe, daß sie damit nicht durchkommen werden!
Also: entweder kommt eine neue, sinnvolle Definition des ÖR-Auftrag nebst neuem Finanzierungskonzept, das alle gleichermaßen beteiligt, oder die selbsternannten ÖR-Inhalte gehören hinter Schloß und Riegel, und zwar komplett. Im Internet könnte man anfangen, denn dieser "Grundversorgungsauftrag" ist für mich bislang der absurdeste von allen. Dieser Apparat bläht sich langsam auf besorgniserregende Größe auf. Wann endlich akzeptiert man, daß eine Bezahlung des ÖR entsprechend vorgehaltener Empfangsgeräte in Zeiten der Verschmelzung von Kühlschrank, Waschmaschine und Internet irrsinnig ist? Das hat in den 60ern funktioniert: wer da einen TV hatte, hat ÖR geguckt. Wer ein Radio hatte, hat höchstwahrscheinlich ÖR gehört (es sei denn, er ging bei Luxemburg, Caroline, Nordsee oder ähnlichen Stationen fremd). Aber heute?

Und: ich denke durchaus darüber nach, das analoge Modem hier ab 1/2007 aus dem Haus zu verbannen, nur noch auf Arbeit meine Mails zu checken und ansonsten offline zu bleiben. Wenn sie es denn wollen, sollen sie es bekommen. Und es wäre sicher auch gesünder für meinen Zeitfonds.
 
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Ich glaube es geht bei dieser "Abgabe" nicht nur um die Möglichkeit per InternetPC TV oder Radio Streams der ÖR zu empfangen und damit aus einem PC ein TV oder Radiogerät zu machen sondern auch das man sich nur auf den Internetseiten der ÖR informieren könnte wird mit dieser "Abgabe" bezahlt.
Man muß als ÖR nur zusehen das man für alle neuen technischen Möglichkeiten etwas anbieten kann (und wenn es nur eine Webseite ist) und schon werden diese Geräte GEZpflichtig.
Bedenklich finde ich sowas:
Radiowaves schrieb:
... im Falle von Freiberuflern kommt allerdings tatsächlich spätestens ab nächstem Jahr die zweite volle Rundfunkgebühr: für ihren Arbeitsplatz-PC, der schon alleine wegen der Steuerübermittlung netztauglich sein wird. Oder möglicherweise wegen eines Mobiltelefons, das "aus Versehen" auch Datenpakete empfangen könnte, ...
Bei der Forderung von NDR-Intendant Jobst Plog nach einer deutschen, öffentlich-rechtlichen, werbefreien Suchmaschine bin ich hellhörig geworden.
Wie könnte sowas öffentlich-rechtliches wohl finanziert werden?
Komisch ist auch das die Genehmigungen der Privaten bei den Landesmediananstalten von den GEZ Geldern (mit)bezahlt werden.
 
AW: Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühr für PC

Ich glaube es geht bei dieser "Abgabe" nicht nur um die Möglichkeit per InternetPC TV oder Radio Streams der ÖR zu empfangen und damit aus einem PC ein TV oder Radiogerät zu machen sondern auch das man sich nur auf den Internetseiten der ÖR informieren könnte wird mit dieser "Abgabe" bezahlt.
Da glaubst du falsch.
Komisch ist auch das die Genehmigungen der Privaten bei den Landesmediananstalten von den GEZ Geldern (mit)bezahlt werden.
Ja, das ist in der Tat komisch. Es gibt sogar Spaßvögel, die deswegen behaupten, ohne GEZ hätten wir in Deutschland keinen privaten Rundfunk.
 
FDP: Rundfunkgebührenpflicht von Internet-PC ist anachronistischer Unfug

Vor dem Hintergrund der mit Hilfe der "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen die ab dem 01.01.07 bestehende Gebührenpflicht für PC mit Internetzugang erklärt der Experte für Rundfunkpolitik der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, Hans-Joachim OTTO:

Die Gebührenpflicht von PC mit Internetanschluss ist absolut anachronistisch und ein Versuch, mit zweifelhaften Mitteln weitere Gebührengelder für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu generieren. Diese sind jedoch bereits jetzt mehr als üppig mit Finanzmitteln ausgestattet, sie verfügen immerhin über ein Budget von 8 Milliarden Euro.
Die Einbeziehung in die Gebührenpflicht von solchen PC und anderen so genannten "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" schädigt dagegen insbesondere kleine und mittelständige Unternehmer. Diese müssen unter Umständen neben ihrem Privatwohnsitz auch für ihre Geschäftsräume, in denen ein PC mit Internetanschluss dringend benötigt wird, nochmals Gebühren entrichten.
Ich möchte nicht verhehlen, dass ich eine gewisse Sympathie für die Beschwerde hege, die sich gegen die ab 01.01.07 eintretende Gebührenpflicht richtet. Noch besser wäre es allerdings, wenn der Gesetzgeber selbst ein Einsehen hätte.
Deshalb fordere ich die für den Rundfunkstaatsvertrag zuständigen Landesparlamente auf, zumindest das Moratorium, das die Gebührenpflicht von PC mit Internetanschluss bis zum 31.12.06 verhindert, zu verlängern. Mittelfristig muss jedoch das gesamte Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformiert werden. Der jetzige Zustand ist nicht transparent und ineffektiv. Die geplante Einbeziehung von "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" dokumentiert offenkundig die Kapitulation vor dem technischen Fortschritt.
Ich empfehle daher, die Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Medienabgabe zu ersetzen, die von jedem Erwachsenen getragen würde und in der Höhe deutlich geringer als die jetzige Gebühr ausfiele. Dies wäre eine faire, transparente und effektive Art der Finanzierung. Ein positiver Nebeneffekt wäre, dass somit auch die Gebühreneinzugszentrale überflüssig würde und ihre Kosten von 170 Millionen Euro eingespart werden könnten.

http://www.hans-joachim-otto.de/magazin/artikel.php?artikel=339&type=&menuid=51&topmenu=24
 
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Radiowaves schrieb:
Und: ich denke durchaus darüber nach, das analoge Modem hier ab 1/2007 aus dem Haus zu verbannen, nur noch auf Arbeit meine Mails zu checken und ansonsten offline zu bleiben. Wenn sie es denn wollen, sollen sie es bekommen. Und es wäre sicher auch gesünder für meinen Zeitfonds.

Und irgendwann müssen wir dann in Lehmhütten wohnen und mit Campinggas kochen, um nur nicht in den Verdacht zu geraten, irgendein "neuartiges Empfangsgerät" bereitzuhalten. Dann fahren sie aber wahrscheinlich mit den von mir bereits erwähnten Lautsprecherwagen mit "Rundfunkübertragungen" durch die Straßen...
 
AW: Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühr für PC

Die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs könnte verfassungswidrig sein:

- Die Gebühr würde auf eine Gerätesteuer hinauslaufen. Das Recht zu dieser Steuergesetzgebung steht alleine dem Bund zu. Auch Regelungen zu Fragen der Telekommunikation darf nur der Bund Regeln. Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Ländergesetz. Die Gebühr könnte damit formal verfassungswidrig sein.
- Auch das Gleichheitsgebot des Art. 3 GG stellt die Gebühr für PCs in Frage. Solange im Internet nicht das gesamte Fernseh- und Hörfunkprogramm in angemessener Qualität abrufbar ist, wird man jedenfalls die volle Rundfunkgebühr von 17,03 Euro/Monat nicht erheben können.
- Nach Art. 5 GG wird jedem Informationsfreiheit zugesichert. Wird schon der Zugang zu allen elektronischen Informationsquellen automatisch mit der GEZ-Gebühr belegt, ist die Informationsfreiheit stark eingeschränkt. Jeder, der unangemeldet im Internet recherchiert oder wissenschaftlich arbeitet, verhält sich ordnungswidrig. Er wird mit einem Schwarzseher gleichgesetzt.

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