Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

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Sterne_guck schrieb:
Schon alleine wegen der Arbeitslosen. Diese wären dann automatisch befreit, weil sie keine Steuer zahlen...

[KlugscheißModus AN]

Natürlich zahlen Arbeitslose Steuern, außer Lohnsteuer, weil sie ja nicht arbeiten.

[KlugscheißModus AUS]
 
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Stimmt @raspingradio, ich ging von der Lohnsteuer aus. Weil der Gedanke bei mir in Richtung Kirchensteuer geht, die man bezahlt oder man sich davon befreit. Finde ich für eine Rundfunksteuer als super Alternative... ;)
 
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Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil eingestellt. Vielleicht wäre es gar nicht schlecht, es mal zu lesen. Ein Teil der Urteilsbegründung - im Kern: Die Länder haben ihren später ratifizierten Beschluss nicht hinreichend überprüft bzw. auf falsche Annahmen gestellt - ist nachvollziehbar. Über den Teil mit der Rundfunkfreiheit lässt sich sicher am ehesten streiten.
Beste Grüße
Die Hexe
 
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Wer mehr wissen möchte: Heute Abend steht der "Elternabend" bei Radio TEDDY (20 bis 22 Uhr, über Internet und Astra Digital deutschlandweit zu empfangen) unter dem Motto "Rundfunkgebühren".

Bereits feststehende Interviewpartner sind die Pressesprecherin des BVerfG, Dietlind Weinland und Christian Schmidt von cdu-basis.de. Angefragt habe ich den ARD-Vorsitzenden Fritz Raff, die GEZ sowie die Mainzer Staatskanzlei.

Beste Grüße,


Andreas
 
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...wenn ich diesen thread lese, frage ich mich, ob die an vielen Stellen geäußerte Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht viel mit Neid zu tun hat. Neid auf eine Organisation (Anstalt..:D ) , die durch die Gebührenfinanzierung freier von marktwirtschaftlichen Zwängen ist als nicht nur andere Anbieter auf dem inzwischen vielfältigen Medienmarkt sondern auch als viele Privatleute, die im wirtschaftlichen Existenzkampf stehen.
Das ist einerseits menschlich verständlich, andererseits ist diese Befreiung ja gerade die Existenzgrundlage solcher Medien. Damit einher geht die Aufgabe und Verantwortung, Inhalte zu bieten, die ihrerseits auch nicht einer wirtschaftlichen = Quoten-abhängigen Zielsetzung hinterherlaufen. Das hat das BVG explizit auch wieder betont und ist m.EA. auch angemessen.

Als grade gegen wirtschaftliche Interessen eine Klage beim BVG führender OK-Radioanbieter kommt dem Laden, für den ich arbeite, dieses Urteil sehr zu paß, macht es doch Hoffnung, daß auch uns der Rücken gestärkt werden wird in dem Ansinnen, weiter die Chance zu erhalten, unbequeme, weniger massentaugliche Themen öffentlich aufbereiten zu dürfen.
Sog. Marktliberale Landesregierungen sind da ja nicht gerade freundlich in der Gesetzgebung....;)
 
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Neid auf eine Organisation (Anstalt.. ) , die durch die Gebührenfinanzierung freier von marktwirtschaftlichen Zwängen ist

Dagegen wäre ja auch nichts zu sagen, wenn alle öffentlich-rechtlichen Sender keine Werbung austrahlen würden. Erst dann wären sie wirklich unabhängig vom Markt un müssten sich nicht wie die Privatsender am Massengeschmack orientieren. Diese sind nach wie vor in dem Dilemma, dass sie ausschließlich von Werbung abhängig sind, um zu Überleben. Sie haben KEINE Bestandsgarantie, sie müssen einfach schließen, wenn sie nicht genug verdienen.

Vielleicht sollten die Privatsender auch bei den Rundfunkgebühren beteiligt werden, so wie es ja mittlerweile in der Schweiz gemacht wird. Dann würde es zwar weniger Streit geben, aber vermutlich noch höhere Gebühren.

Im Grunde geht es doch um das Ungleichgewicht: warum sollen gleiche Inhalte mal gebührenfinanziert sein und mal nicht? Die Anpassung vieler öffentlich-rechtlicher Programme an die Privatsender bzw. den Markt lässt sich ja wohl nicht ignorieren, meint...

pacman
 
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For the record übrigens noch folgende Anmerkung: Der mittlerweile geschlossene Thread "Gebührenerhöhung genehmigt" hatte einen sachlich falschen Titel.
 
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