AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig
...wenn ich diesen thread lese, frage ich mich, ob die an vielen Stellen geäußerte Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht viel mit Neid zu tun hat. Neid auf eine Organisation (Anstalt..
) , die durch die Gebührenfinanzierung freier von marktwirtschaftlichen Zwängen ist als nicht nur andere Anbieter auf dem inzwischen vielfältigen Medienmarkt sondern auch als viele Privatleute, die im wirtschaftlichen Existenzkampf stehen.
Das ist einerseits menschlich verständlich, andererseits ist diese Befreiung ja gerade die Existenzgrundlage solcher Medien. Damit einher geht die Aufgabe und Verantwortung, Inhalte zu bieten, die ihrerseits auch nicht einer wirtschaftlichen = Quoten-abhängigen Zielsetzung hinterherlaufen. Das hat das BVG explizit auch wieder betont und ist m.EA. auch angemessen.
Als grade gegen wirtschaftliche Interessen eine Klage beim BVG führender OK-Radioanbieter kommt dem Laden, für den ich arbeite, dieses Urteil sehr zu paß, macht es doch Hoffnung, daß auch uns der Rücken gestärkt werden wird in dem Ansinnen, weiter die Chance zu erhalten, unbequeme, weniger massentaugliche Themen öffentlich aufbereiten zu dürfen.
Sog. Marktliberale Landesregierungen sind da ja nicht gerade freundlich in der Gesetzgebung....