Verwendung von Samplern

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nilsh

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Hallo liebe Radiofreunde,

ein wenig angeregt durch diesen Thread stellt/stellte sich mir die Frage nach der Nutzung von Samplern.
Der Vorteil von Samplern bestünde (bei einer Nutzung) ja unter anderem darin, nicht jede CD "einzeln" kaufen zu müssen und man würde somit Geld sparen!

Wie steht es dort mit GEMA und GVL? Darf man sämtliche Titel gefahrlos (überwiegend) im Internetradio spielen?
Ich bin leider kein Experte in diesem Thema und meine (oberflächliche) Suche bei GEMA und GVL ergab leider nichts eindeutiges.


Erwartungsvolle Grüße, Nils
Mir fällt gerade auf - das war mal ein Post ohne Smileys (Mist, hier könnte jetzt einer hin...)
 
AW: Verwendung von Samplern

Wenn es offizielle Sampler sind, welche du in einem Geschäft, Flohmarkt, Freund oder andere Quellen erworben oder sogar geschenkt bekommen hast, dürfen diese ohne Problem verwendet werden.
Es muss halt nur die original CD vom Sampler bei dir im Regal oder anderswo stehen.
 
AW: Verwendung von Samplern

Moin zee100,

danke! Ja, das war auch meine Vermutung.

Die Sampler stehen/stünden natürlich legal gekauft hinter mir im Regal!

Gruß, Nils
 
AW: Verwendung von Samplern

Ich wüsste spontan nichts, was dagegen spräche.
Sogar die GVL spricht in ihren Regeln für webcaster ja von "Compilations".

Gruß, Uli
 
AW: Verwendung von Samplern

Album schon, da es von ein und demselben Interpret ist.
Sampler haben aber ja nun diverse Interpreten und somit tritt diese Regel meines Wissens nicht in Kraft.
 
AW: Verwendung von Samplern

Man darf nur nicht die gleiche Reihenfolge abspielen, wie sie auf dem Sampler zu finden wäre. Der Rest ist völlig egal, solange kein anderer Hinweis auf dem Datenträger zu lesen ist.

Der genaue Text steht aber bei GVL nachzulesen.

MfG
Rainer
 
AW: Verwendung von Samplern

GVL-Nutzungsbedingungen schrieb:
2. Musikprogramm

Der Webcaster darf innerhalb von drei Stunden seines Programms nicht übertragen:

(a) mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album, davon nicht mehr als zwei Titel aufeinanderfolgend; oder

(b) mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation von Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend.
Gruß, Uli
 
AW: Verwendung von Samplern

Kein Problem: Der Rest.... Ob man darf oder nicht... man darf, solange nichts ausdrücklich verboten wurde (unauthorisierte Veröffentlichung bla bla).

Aber nun ist es ja raus... das Ei des GVL-Kolumbus. Ich wusste doch, daß sich jemand bemüht, die Regeln zu posten *fg

Schönen Tag dann noch,
Rainer
 
AW: Verwendung von Samplern

Das ist im Privatbereich vielleicht so Herr Platinsmarti. Im Business heißt die Prämisse aber leider ... alles ist verboten solange es nicht erlaubt wurde.
 
AW: Verwendung von Samplern

Sagte ich etwas anderes? *grübel*

Der Verweis auf die Regeln der GVL sollte doch ausreichen. Dort steht doch sowohl für private, wie auch kommerzielle Anbieter ganz genau (naja... was man so "genau" nennt) definiert, was erlaubt bzw verboten ist.

Und: Vielleicht gibts auch im privaten Bereich für die GVL nicht ;)

Trotzdem, die Fakten sind doch genannt. Der Rest ist aber jetzt Erbsenzählerei...
 
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