Vorhören auf Website?

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cevou

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Hallo!

Ist es rechtlich ok, wenn man von bestimmten Liedern einen 30 Sekunden Ausschnitt in einer niedrigen Qualität (28 kbps) anbietet oder muss man auch dafür Gema/GVL bezahlen?

Gruß
CK
 
AW: Vorhören auf Website?

Qualität und Spiellänge spielen keine Rolle. Du mußt auch dafür zahlen.
 
AW: Vorhören auf Website?

Ist es rechtlich ok, wenn man von bestimmten Liedern einen 30 Sekunden Ausschnitt in einer niedrigen Qualität (28 kbps)

Sicher ist das rechtlich Ok, aber nur, wenn du GEMA und GVL zahlst :D
Dürfte aber unter onDemand fallen und dann richtig Geld kosten.
 
AW: Vorhören auf Website?

Ich wollte 15 Anspieltipps von 45 Sekunden unserer Oldie-Hitparade auf die Webseite stellen. War dann in den Leitungen der GEMA als Buchbinder Wanninger unterwegs um zu erfahren, daß es dafür noch keinen Tarif gibt. Es wird gerade dran gearbeitet und soll wohl in den nächsten Tagen abgesegnet werden
 
AW: Vorhören auf Website?

die GEMA ist immer das unkritischere. Die GVL ist das Problem. Da wird es mangels "dürfen-wir-nicht-lizenzieren-weil-kein-Recht-dazu-haben" auf die Rechteeinholung bei jedem einzelnen Rechteinhaber hinauslaufen.

Grüsse aus Bern!
 
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