Was ist "Grundversorgung"?

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Tom2000

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Auf Wunsch von S2 und DB ein neuer Thread zum Thema "Grundversorgung", das sich aus dem Thread "Urknall NRW" ergeben hat.

Reichlich kopflastig, die ganze Diskussion.

Zunächst zum Begriff der "Grundversorgung", von der ich eingangs mal sprach. Ich meinte damit einen erweiterten Begriff, der auch die Privaten mit einschliesst.

Zunächst zu den ÖR.
Nie war es meine Absicht, von den ÖR Spartenradios einzufordern. Vielmehr wünsche ich mir von ihnen, Hintergründe zur gespielten Musik zu erfahren, in Form von Beiträgen oder interessanten Quizfragen, so wie Radio Eins es praktiziert. Musiksparten wiederum sollten im Abendprogramm Beachtung finden. Beispielhaft sind da die vierstündigen Spartensendungen auf RBB 88 8, darunter donnerstags Country und Sonntags Classic Rock.

Wichtig finde ich zu erkennen, es gilt nicht nur Hitmusik auf der einen sowie Klassik (und ein bisschen Jazz) auf der einen Seite abzudecken. Wie schon so oft in diesem Forum richtig festgestellt, gibt es ganz viele Stielrichtungen dazwischen, also solche, die zwischen populärer und Minderheitenmusik rangieren.

Den Privaten könnte eine grössere Rolle bei der Etablierung von 24stündigen Spartenradios zuteil werden, bei der dann weniger die Information, als die Musik im Mittelpunkt steht. Da gehe ich mit S2 konform.
Allerdings benötigen Spartenradios bessere Reichweiten; heute werden sie zu oft mit Fitzelfrequenzen abgespeist. Rock Antenne als eines meiner Lieblingsbeispiele hat gerade mal die eine Low Power- UKW- Frequenz in Augsburg. Dort sind sie für einen Rocksender zwar sehr erfolgreich. Nur das reicht zum Überleben nicht. Ohne Antenne Bayern im Hintergrund wären sie längst pleite.

S2, Dein Beispiel "Jazz Radio" zeigt auch ganz deutlich, wie schwer es Spartenanbieter in Deutschland haben.
Jazz Radio leidet unter einer Frequenz, die nur mit Ach und Krach das Berliner Stadtgebiet abdeckt, geschweige denn das Berliner Umland. Da kannst Du mit einem Format, das von der Menge der Zuhörer nur einen Bruchteil der Menge der Klassikliebhaber anspricht, keinen Blumentopf gewinnen.
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

debe: Ham wa uns das gewünscht?

Die Privaten in eine Grundversorgung einzubinden, finde ich nur dann oportun, wenn es keinen Staatsrundfunk bzw. öfftl.-rechtl. Rundfunk im Land gibt, wie es bis vor kurzem in Liechtenstein der Fall war. Der einzige Liechtensteiner Radiosender wurde privat finanziert, hatte aber bestimmte Auflagen zu erfüllen, die dem Grundversorgungsauftrag entsprachen. (Vor allem Information)
Ansonsten finde ich die Idee, Privatsender in den Grundversorungsauftrag einzubinden abenteuerlich.
Weiterhin bin ich der Meinung, dass wir keine neuen Gestze brauchen, sondern bestehende Strukturen besser nutzen. Zum Beispiel sollten die Damen und Herren Rundfunkräte mehr auf Qualitätsprogramme dringen.
Und man sollte sich ein Beispiel an den Entwicklungen der BBC nehmen.
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Ich denke, Tom meinte meine Äußerung aus dem NRW-Urknall-Thread, als ich ihm sagte:
"Wenn Du über die bundesweite Versorgung diskutieren willst, dann mach bitte einen neuen Thread auf."
Die Beteiligung meines Wünschens und Wollens an einem entsprechenden Thread dürfte allerdings dadurch auch geklärt sein. db
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Google liefert hier sofort die Definition:

1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten.

Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.

(Aus dem 'ABC der ARD') http://db.ard.de/abc/CONTENT.ergebnis?p_id=395&p_typ=eg

Ich übersetze das immer so: Grundversorgung ist genau das, was die Intendanten dazu machen.
 
Das ist Grundversorgung

Bier, Kippe und über Antenne der neueste Hit von Janätt, Änrike oder Siil. Grundversorgung gegessen.
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Eine 18jährige Gerichtsentscheidung, getroffen noch bevor in den meisten Ländern privater Rundfunk etabliert war, halte ich nicht für zielführend.

Ein wenig deutet es dieser Satz ja schon an:
"Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch."

Die "neue" Grundversorgung ist für mich ein Minimum an programmlicher Vielfalt, geliefert von ör UND privaten Sender, die zusammen genommen die Bedürfnisse aller Mehrheiten und Minderheiten befriedigt.
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Sag mal Tom2000. bist Du nicht der, der immer über die Öffis schimpft und der Meinung bist sie sollen sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren und keime Werbegelder mehr bekommen?
Und jetzt willst Du deren Hauptaufgabe noch den Privaten zuschieben?
Dich soll eine/r verstehen. :confused:
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Schnittchen,

das muss ein Missverständnis sein. Den Privaten will ich nicht die Aufgabe der ÖR zuschustern. Ich bin allerdings der Auffassung, in jedem Winkel der Republik hat es eine Mindestversorgung mit divergierenden privaten Angeboten zu geben.

In aller Kürze:
Die Öffis für vertiefende Information, die sogenannte Hochkultur sowie populäre Wellen mit Anspruch, also mindestens auf Bayern 3 - Niveau. Um den ÖR den Reiz zur Selbst-Kommerzialisierung zu nehmen und den Privaten die Arbeit zu erleichtern, bin ich für werbefreie ör Programme.

Formatbezogene Frequenzvergabe an Private. Grössere technische Reichweite / Sendegebiete für reichweitenschwache Formate.
Jeder Bürger sollte Zugang zu folgenden Formaten haben:
Mainstream (Pop, R&B, Rock, Dance) Top 40
AC
Oldies
Adult Rock
Adult R&B
European AC (Italienische, französische und weitere europ. Musik)
Schlager / Volksmusik
Country/Folk Rock
Jazz/Blues
Newstalk
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Tom2000 schrieb:
Ich bin allerdings der Auffassung, in jedem Winkel der Republik hat es eine Mindestversorgung mit divergierenden privaten Angeboten zu geben.
Tom2000 schrieb:
Eine 18jährige Gerichtsentscheidung, getroffen noch bevor in den meisten Ländern privater Rundfunk etabliert war, halte ich nicht für zielführend.


Ein interessanter Ansatz, Tom2000!

Nur wenn du das so siehst, dann hast du leider nicht den verfassungsrechtlichen Hintergrund davon verstanden.
Der Hintergrund, weshalb die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine "Grundversorgung" gewährleisten müssen ist damit begründet, dass es überhaupt privaten Rundfunk gibt.
Bis vor 1980 gab es nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, was unter anderem vom BVerfG damit begründet wurde, dass Rundfunk eine teure Angelegenheit ist (weshalb privatrechtlich-organisierter Rundfunk nicht zu stande kommen konnte) und auf der anderen rein technischen Seite durch Frequenzknappheit gar kein Platz für so viele verschiedene Sender vorhanden war.
Später hat das BVerfG festgestellt, dass die Freiheit des Rundfunks ohne Rücksicht auf öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rechtsformen, kommerzielle oder nichtkommerzielle Betätigung jedem zusteht, der Rundfunk veranstaltet oder auch erst veranstalten will und sich um die erforderliche Rundfunklizens bewirbt [vgl. BVerfGE 95, 220 (234); 97, 298 (311 f.)].
In neuerer Zeit ist diese oben beschrieben Situation der Frequenzknappheit und des finanziellen Aufwands nicht entfallen - sie hat sich nur dadurch verändert, dass sich die technischen Voraussetzungen der Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunkprogrammen durch die Entwicklung neuer Medien verbessert haben und dass ein europäischer Rundfunkmarkt entstanden ist [vgl. BVerfGE 73, 118 (121 f.)].
Im heutigen System des dualen Rundfunks haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (und nur diese!) die Aufgabe der für die demokratische Ordnung und für das kulturelle Leben unerlässliche "Grundversorgung".
Begründung Bundesverfassungsgericht: Die terrestrischen Programme der öffentlich-rechtlichen Anstalten erreichen nahezu die gesamte Bevölkerung und sie sind zu einem inhaltlich umfassenden Angebot in der Lage [vgl. BVerfGE 73, 118 (158 f.)]. Hinzu kommt, dass diese Aufgabe eben durch die Gebühren zu gewährleisten ist [vgl. BVerfGe 90, 60 (90)].


Aus diesen Argumenten kann man im Umkehrschluss ziehen:
1. Grundversorgung kann nach der momentanen Rechtslage nur von den öffentlich-rechtlichen Anstalten gewährleistet werden

2. Würde - wie von Tom2000 angeregt - auch den privatrechtlich-organisierten Rundfunkanstalten eine Grundversorgung zugesprochen werden, müssten diese auch Gebühren erheben. Das steht dann im Gegensatz zu der eben bei dieser Rechtsform vorherrschenden Finanzierung, weshalb eine dem heutigen Bild nach vorherrschende Grundversorgung nur so bestehen kann, wie sie jetzt besteht.
Das alles natürlich unter Vorbehalt der bis jetzt geltenden Rechtsprechung dazu - die Fundstellen sind ja jeweils angegeben.

Somit kann (und muss es) keine "Mindestversorgung mit divergierenden privaten Angeboten" in dem von dir beschriebenen "jedem Winkel der Republik" geben.

Gleichzeitig ist es kein Argument, wie alt eine Rechtsprechung ist.
Im Übrigen (und deshalb stimmt das Argument nicht, dass die Entscheidung "noch bevor in den meisten Ländern privater Rundfunk etabliert war" gesprochen wurde!) hat das BVerfG mit der Entscheidung zu Beginnd er 80-er Jahre erst den Privatfunk geschaffen. Sie war Voraussetzung - und nicht, wie du es verstanden hast, eine Entscheidung aufgrund wenig vorhandener Erfahrung bei den Verfassungsrichtern.


Im Übrigen: Wenn du das alles für "nicht zielführend" einstufst: Der Gang vor das BVerfG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde steht dir als natürliche Person jederzeit offen ;)
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Ich bin allerdings der Auffassung, in jedem Winkel der Republik hat es eine Mindestversorgung mit divergierenden privaten Angeboten zu geben.

Sorry, aber das ist Unsinn. Privatradios senden nachfrage- und marktorientiert und nicht nach irgendwelchen Wunschlisten von Funktionären, Medienpolitikern oder Privatpersonen.

Selbst im Mutterland des Privatradios, den USA, kann man hundert Meilen durch die Gegend fahren und hat keine einzige FM-Station und nur zwei, drei AM-Stationen drin. DAS ist pragmatisches kommerzielles Radio in Reinkultur - wo kein Markt ist, da rauscht es, notfalls auch auf der ganzen Skala.
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Der Vergleich der deutschen Radiolandschaft, basierend auf BVerfG-Rechtsprechung, mit dem US-Radiomarkt, ist sicherlich kaum "zielführend". (Welch affiges Wort.)
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

spa schrieb:
und, ist das toll? oder gut? oder richtig? ...
Das kann sich jeder selber überlegen, was daran gut und was schlecht ist.

In Düsseldorf zeigt das Display beim Sendersuchen zwanzigmal WDR an.

Auch da kann jeder selber urteilen.
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

@grenzwelle
"Selbst im Mutterland des Privatradios, den USA, kann man hundert Meilen durch die Gegend fahren und hat keine einzige FM-Station und nur zwei, drei AM-Stationen drin."

Die von Dir beschriebene Situation taucht lediglich in nichtbewohnten Wüstenregionen auf.
Strenggenommen ist auch diese Situation überholt. Du kannst an jedem Flecken der USA mobil und digital durch zwei Anbieter bis zu 200 Programme empfangen, darunter ganz viele von den grossen FM-Stationen. Der Rest sind Nonstop-Musikprogramme.

Hier nur einer der beiden Anbieter:
"XM is 68 Commercial-Free Music Channels, 33 Channels of News, Sports, Talk & Entertainment, 21 dedicated Channels of XM Instant Traffic & Weather, and the Deepest Playlist in the industry with access to over 2 million titles!"
http://www.xmradio.com/programming/programming_main.html

Natürlich hat es jeder Gesetzgeber in einem Bundesland in der Hand, eine Zerobase anzustrengen und Frequenzen unter ökonomischen UND im Sinne eines umfassenderen, hörerfreundlichen Angebotes zu vergeben. Letzteres findet ja schon längst in Ansätzen, aber leider nicht konsequent genug statt.

Da könnt ihr noch soviel mit Gerichtsurteilen winken.
Mal abgesehen davon, dass viele ARD-Anstalten wie der SWR ihren Auftrag nur noch oberflächlich wahrnehmen. Mini-Rotationen, Infohäppchen und ein daraus zusammengflicktes Cont.Ra ist ja wohl das absolute Minimum an Grundversorgung.
Gegen den MDR müsste man eigentlich wegen permanenter Verletzung des Auftrages vorgehen.

Schliesslich denke ich, der Gesetzgeber könnte die ÖR auch ganz abschaffen, wenn er es denn wollte. Oder zweifelt jemand an dieser theoretischen Möglichkeit?
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Tom2000 schrieb:
Schliesslich denke ich, der Gesetzgeber könnte die ÖR auch ganz abschaffen, wenn er es denn wollte. Oder zweifelt jemand an dieser theoretischen Möglichkeit?
Wie nur kann ein erwachsener Mensch die Abschaffung der ÖRs auch nur theoretisch in Erwägunge ziehen, wo er doch zu gut weiß, dass die privaten TV- und Radioveranstalter allein durch ihr Dasein und dem, was sie vielfach absondern, zu einem erheblichen Anteil an der deutschen Bildungsmisere beigetragen haben?

(ich liebe meine Querschläger! :D )

Gruß CD
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Die Programme des MDR unterbieten an vielen Stellen noch die private Konkurrenz.

Aber ich bin nicht für die Abschaffung der ÖR, um das direkt klarzustellen. Ich habe nun wirklich hinreichend beschrieben, was ich für ör und was für private Aufgaben halte.
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

So hinreichend Tom2000 seinen Standpunkt hier auch vertritt, in gewissen Punkten muß ich ihm Recht geben. Interessant wäre hier die Situation in der Schweiz, wo die diversen lokalen Privatsender sogar in den Augen des Bundesrates mit ihren Lokalberichterstattungen den "Service public" sicherstellen und - wo nötig - dementsprechend mit Geldern aus dem SRG-Gebührentopf mitsubventioniert werden.

Tatsächlich ist der Informationsanteil bei so manchem Schweizer Privatradio vergleichsweise hoch. Sogar Sender wie Energy Zürich kommen in Sachen Journalismus recht seriös und kompetent rüber. Leider schlägt sich dies bei weitem nicht in der Musikfarbe nieder. Obwohl sogar Alternativ-Programme wie Kanal K oder Radio 3fach Zustupfe aus Bundes- oder Kantonskasse bekommen, gibt es in Zürich seit Jahren ein rigoroses Hickhack um eine Frequenz für ein neues Jugendprogramm. Ursprünglich sollte alles bereits letzten Winter entschieden werden, der aktuelle Entscheidungstermin ist derzeit mit irgendwann im August datiert.
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

dass die privaten TV- und Radioveranstalter allein durch ihr Dasein und dem, was sie vielfach absondern, zu einem erheblichen Anteil an der deutschen Bildungsmisere beigetragen haben?

Quatsch. Niemand wird schließlich dazu gezwungen, sich von den Privaten verblöden zu lassen.

Vielmehr frage ich mich, wo der Bildungsanspruch bei den Dritten geblieben ist, zu diesem Zweck wurden die schließlich unter anderem mal gegründet.

"Selbst im Mutterland des Privatradios, den USA, kann man hundert Meilen durch die Gegend fahren und hat keine einzige FM-Station und nur zwei, drei AM-Stationen drin."

Die von Dir beschriebene Situation taucht lediglich in nichtbewohnten Wüstenregionen auf.
Den Staat New York würde ich nicht gerade als unbewohnte Wüstenregion bezeichnen ;). Aber Du hast Recht. Durch den Verbreitungsweg Satellit stellt sich diese Frage nicht mehr. In Europa dauert's nur noch etwas länger, dann haben wir das auch.
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

@ m_k:
Der Gang vor das BVerfG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde steht dir als natürliche Person jederzeit offen
Dem ist so nun aber nicht. Man muß schon direkt von einer gesetzgeberischen oder richterlichen Entscheidung betroffen sein, um als "Normalbürger" vor das BVerfG ziehen zu können. Mal eben Karlsruhe anrufen, weil einem das Rundfunksystem nicht paßt, das läuft nicht.
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Dieser Tatbestand sollte sich leicht herbeiführen lassen:

GEZ-Schnüffler informieren, dass man einen Empfänger hat und dann beharrlich nicht zahlen.
 
AW: Was ist "Grundversorgung"

Grenzwelle schrieb:
Quatsch. Niemand wird schließlich dazu gezwungen, sich von den Privaten verblöden zu lassen.
Dir widerspreche ich nur ungern, zumal du Recht hast, dass niemand gezwungen wird. In Wirklichkeit ist die "Verblödung" für viele aber ein unbemerkter Nebeneffekt beim Konsumieren vieler Privatprogramme im Radio und & TV.
 
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